Gesamtqualifikation und Abiturprüfung

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1 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung

2 Gesetzliche Grundlagen Abiturprüfungsverordnung Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung Verordnung Latinum Alle genannten Rechtsvorschriften sind auf der Homepage des Bildungsministeriums unter dem Link Rechtsvorschriften zu finden. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

3 Gliederung der gymnasialen Oberstufe Die Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Klasse 10) Qualifizierungsphase (Klassen 11 und 12) Die Qualifizierungsphase besteht aus vier Halbjahren. Jedes Halbjahr wird getrennt bewertet und in jedem Unterrichtsfach mit einer Halbjahresnote abgeschlossen, die im Studienbuch vermerkt wird. Die Inhalte eines Halbjahres sind themengebunden.

4 Bewertung in der Qualifizierungsphase In den Klassen 11 und 12 werden die Noten in Notenpunkte umgerechnet. Dies gilt sowohl für die Klausuren als auch für alle anderen Leistungsbewertungen Die Notenpunkte werden nicht proportional zu den Bewertungseinheiten festgelegt. Nachdem der Lehrer eine Note (1-6) erteilt hat, legt er die Tendenz innerhalb der Note fest.

5 Bewertung in der Qualifizierungsphase Leistungsnachweise sind: Klausuren alle anderen sonstigen Bewertungen In den vierstündigen Hauptfächern werden ein oder zwei Klausuren, in den zweistündigen Fächern eine Klausur je Halbjahr geschrieben. Für versäumte Klausuren wird immer eine Ersatzleistung gefordert, i.d.r. eine Ersatzklausur. Die Halbjahresnoten werden im Verhältnis 1:1 aus den Benotungen der Klausuren und den sonstigen Noten ermittelt (außer Sport).

6 Verweildauer in der Qualifizierungsphase Die Verweildauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Sofern nicht die Klasse 10 bereits wiederholt wurde, kann ein Schüler einmal ein Jahr freiwillig wiederholen. Der freiwillige Rücktritt kann ausschließlich zum Ende eines Halbjahres erfolgen. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nur nach Wiederholung der gesamten Klasse 12 erneut abgelegt werden. Dies gilt auch, wenn ein Schüler bereits ein Jahr freiwillig wiederholt hat. Schüler, die innerhalb dieser maximalen Verweildauer nicht mehr das Abitur erreichen können, müssen die Schule verlassen.

7 Voraussetzungen für das Abitur Um das Abitur zu erhalten muss jeder Schüler: den Unterricht in den angewählten Fächern besuchen und eine ausreichende Anzahl von Teilnoten in jedem Halbjahr erhalten (Belegungsverpflichtung) eine bestimmte Anzahl von Halbjahresnoten in festgelegten Fächern mit mindestens 05 Punkten erreichen (Einbringungsverpflichtung), dabei darf als Halbjahresnote keine 00 Punkte innerhalb der Belegungsverpflichtung auftreten bestimmte Mindestergebnisse in der Abiturprüfung erzielen; die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt

8 Gliederung der Abiturprüfung Die Abiturprüfung besteht mindestens aus: zwei schriftlichen Prüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau (nur Hauptfächer) [ PF] zwei schriftlichen Prüfungen auf grundlegendem Anforderungsniveau (Hauptfächer oder Fächer) [3.+ 4.PF] einer mündlichen Prüfung (Hauptfach oder Fach) [5. PF] In den Fächern der schriftlichen Prüfungen können zusätzliche mündliche Prüfungen stattfinden. An die Stelle des 4. Prüfungsfaches kann eine Besondere Lernleistung treten. Die verbindliche Wahl der Prüfungsfächer erfolgt unmittelbar nach Ende des dritten Halbjahres.

9 Fächer der Abiturprüfung Verpflichtende Prüfungsfächer sind: Mathematik Deutsch eine Naturwissenschaft* oder eine Fremdsprache eine Gesellschaftswissenschaft** Unter den ersten beiden Prüfungsfächern muss sich mindestens eines der Fächer Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft befinden. Sport kann kein Prüfungsfach sein. Ein Prüfungsfach muss mindestens ein Halbjahr in Klasse 10 belegt worden sein. * Physik, Chemie oder Biologie ** Geschichte/Politische Bildung, Geographie, Religion, Sozialkunde oder Philosophie

10 Wahl der Prüfungsfächer Beispielvarianten 1. PF Ma De Ma De Bio La 2. PF De En Ph G+PB De Ma 3. PF Ku Ma De Ma Ma Ch 4. PF Bio SK Inf Re Geo G+PB 5. PF G+PB Re Phil En Mu De

11 Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird durch Summieren von Halbjahresnoten und Prüfungsnoten berechnet. Manche Halbjahresnoten und die Prüfungsnoten werden mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert. Auf diese Weise entsteht eine Punktsumme, die in eine Durchschnittsnote umgerechnet wird (z.b. 590 Punkte = 2,1) Die Gesamtqualifikation wird in drei Blöcken berechnet. Wenn in jedem der drei Blöcke gewisse Mindestbedingungen erfüllt sind, ist die Abiturprüfung bestanden.

12 Der Block I der Gesamtqualifikation In Block I werden 22 Halbjahresnoten in einfacher Wertung eingebracht. Darunter müssen sich die Halbjahresnoten der ersten drei Semester des Prüfungsfaches befinden. Es dürfen keine Halbjahresleistungen eingebracht werden, die in den Blöcken II oder III gefordert sind. Mindestbedingungen für das Bestehen des Abiturs: mindestens 110 Punkte (also im Durchschnitt je 05 Punkte) höchstens vier Halbjahresnoten unter 05 Punkten

13 Der Block II der Gesamtqualifikation In Block II gehen die Halbjahresnoten des 1. und 2. Prüfungsfaches ein. Die Halbjahresnoten des Semesters werden in doppelter Wertung, die des 4. Semesters in einfacher Wertung eingebracht. Mindestbedingungen für das Bestehen des Abiturs: mindestens 70 Punkte (also im Durchschnitt je 05 Punkte) höchstens zwei Halbjahresnoten des Semesters unter 05 Punkten

14 Der Block III der Gesamtqualifikation In Block III werden die Halbjahresnoten des 4. Semesters der fünf Prüfungsfächer in einfacher Wertung und die Ergebnisse der Prüfungen in dreifacher Wertung eingebracht. Falls in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, geht die schriftliche Prüfung in doppelter und die mündliche Prüfung in einfacher Wertung ein. Falls eine Besondere Lernleistung an die Stelle des 4. Prüfungsfaches tritt, entfällt auch eine Halbjahresnote aus dem 4. Semester. Für die Besondere Lernleistung können maximal 60 Punkte vergeben werden.

15 Der Block III der Gesamtqualifikation Mindestbedingung für das Bestehen des Abiturs: mindestens 100 Punkte (also im Durchschnitt je 05 Punkte) in mindestens drei der fünf Prüfungsfächer jeweils mindestens 20 Punkte (= einmal 4. Semester + dreimal Prüfungsleistung), darunter im 1. oder im 2. Prüfungsfach

16 Einbringungsverpflichtungen in die drei Blöcke der Gesamtqualifikation Unter der Beachtung der Struktur der drei Blöcke müssen folgende Halbjahresnoten in einen der drei Blöcke eingebracht werden: vier Halbjahresnoten in Deutsch vier Halbjahresnoten in Mathematik vier Halbjahresnoten in derselben Fremdsprache vier Halbjahresnoten in Geschichte/Politische Bildung vier Halbjahresnoten in derselben Naturwissenschaft zwei Halbjahresnoten entweder in Kunst oder in Musik zwei Halbjahresnoten entweder in Religion oder in Philosophie vier Halbjahresnoten aus jedem Prüfungsfach Falls ein Schüler ein Jahr wiederholt hat, können nur Halbjahresnoten aus dem Wiederholungsjahr eingebracht werden.

17 Einbringungsverpflichtungen in die drei Blöcke der Gesamtqualifikation In Block I müssen nach Erfüllung der genannten Einbringungsverpflichtungen noch weitere Halbjahres- noten eingebracht werden, um dort auf 22 Noten zu kommen. Diese sollten so gewählt werden, dass eine maximale Punktsumme erzielt wird. Dabei ist bei Einbringung von Halbjahresnoten aus dem Fach Sport zu beachten: es können höchstens drei Halbjahresnoten eingebracht werden bei Einbringung von mehr einer Halbjahresnote muss unter diesen mindestens eine Individualsportart vertreten sein Sport muss nicht eingebracht werden

18 Erwerb des Latinums Das Latinum erwirbt, wer durchgehend mindestens von Klasse 7 bis 11 Latein belegt hat und zum Abschluss mindestens 05 Punkte erzielt hat. Das Große Latinum erwirbt, wer durchgehend von Klasse 7 bis 12 Latein belegt hat und mit der Prüfung im Fach Latein mindestens 20 Punkte in Block III der Gesamtqualifikation einbringen kann. Das Latinum kann nur bei bestandenem Abitur erworben werden.

19 Die Fachhochschulreife Schüler, die das Abitur nicht bestanden haben, oder nicht zur Prüfung zugelassen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen. Den praktischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt man, wenn man zusätzlich ein einjähriges gelenktes Praktikum absolviert oder eine Lehre erfolgreich abgeschlossen hat.

20 Die Fachhochschulreife Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt man mit den Halbjahresleistungen aus zwei aufein- anderfolgenden Halbjahren der Klassen 11 und 12. Hierzu genügen als Halbjahresnoten ausreichende Leistungen (mindestens durchschnittlich 05 Punkte), Leistungen unter 05 Punkten dürfen nur in gewissem Umfang auftreten. Mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife wird dem Schüler ein der Mittleren Reife gleichwertiger Abschluss ohne Prüfung zuerkannt.

21 Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung. Sie können sich jederzeit insbesondere an unseren Oberstufenkoordinator Herrn Büssow und an die Tutoren wenden. Diese Präsentation finden Sie auch auf unserer Homepage:

22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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