Ilmtalanzeiger. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal, Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal

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1 Ilmtalanzeiger Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal 25. Jahrgang Freitag, den 28. April /2017 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal, nicht selten werden wir mit wilden Müllablagerungen im Gebiet unserer Gemeinde konfrontiert. Ob innerhalb der Ortslagen, in Gräben oder im Wald, immer häufiger findet man die Dinge, die der Mensch nicht mehr braucht. Neben der Vermüllung unserer Umwelt entstehen dadurch auch nicht unerhebliche Gefahrenquellen. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass es die Möglichkeit gibt, Abfall geordnet und legal zu entsorgen. Die Kosten dafür trägt man sowieso. Regelmäßig werden Restmüll, Bioabfälle, Papiertonne und Wertstoffe abgefahren, darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Sonderabfälle und Sperrmüll zu entsorgen. Berücksichtigt man das Risiko eines Bußgelds oder der Konsequenzen einer strafrechtlichen Verfolgung, erscheint die legale Müllentsorgung sogar billig. Bitte tragen Sie dazu bei, unser Umfeld sauber zu halten. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie illegale Müllablagerungen feststellen, damit diese einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können. Und ein Appell an alle, die meinen, die häusliche Mülltonne reicht nicht aus: Sollten wir feststellen, wer den Müll abgeladen hat, wird s teuer Ich wünsche Ihnen alles Gute! Ihr Bürgermeister Peer Schulze

2 Ilmtal-Anzeiger Nr. 4/2017 Amtliche Bekanntmachungen Beschlussübersicht der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ilmtal am 09. März 2017 öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 40 / 17 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die vorliegende Tagesordnung der heutigen HA-Sitzung. Beschluss-Nr. 41 / 17 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der HA-Sitzung vom 21. November Veröffentlichung der Bodenrichtwerte Bekanntmachung vom 12. April 2017 Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen haben zum Stichtag auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Im Geoportal Thüringen ( sind die Bodenrichtwerte landkreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte. Mit dem Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS- TH) werden die Bodenrichtwerte unter de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Anschriften: des Landkreises Sömmerda, des Landkreises Weimarer Land und der kreisfreien Stadt Weimar im Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße Erfurt des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen im Katasterbereich Artern Alte Poststraße Artern der kreisfreien Stadt Erfurt für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt Hohenwindenstraße 13 a Erfurt des Landkreises Gotha, des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach im Katasterbereich Gotha Schloßberg Gotha des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-Kreises im Katasterbereich Leinefelde-Worbis OT Worbis Franz-Weinrich-Straße Leinefelde-Worbis des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena im Katasterbereich Pößneck Rosa-Luxemburg-Straße Pößneck des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg im Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld des Landkreises Hildburghausen, des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl im Katasterbereich Schmalkalden Hoffnung Schmalkalden des Landkreises Altenburger Land, des Landkreis Greiz und der kreisfreien Stadt Gera im Katasterbereich Zeulenroda-Triebes Heinrich-Heine-Straße Zeulenroda-Triebes Uwe Köhler Präsident Erfurt, Az.: > Landesamt > Öffentliche Bekanntmachungen Mitteilungen Zahlungstermin für Quartalszahler und Friedhofsgebühr Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass am die Friedhofgebühr sowie bei Quartalszahler die zweite Rate der Grundsteuer fällig ist. Bitte begleichen Sie die Fälligkeit rechtzeitig. Sie können auch unseren Service des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen, damit sparen Sie Zeit und versäumen keinen Termin. Das Formular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung oder im Internet, unter in der Rubrik Ilmtal informativ -Download Formulare - SEPA-Lastschriftmandat. Bei auftretenden Fragen stehe ich Ihnen unter Telefon 03629/ oder michael.albrecht@ilmtal.eu zur Verfügung. Michael Albrecht Finanzen

3 Ilmtal-Anzeiger Nr. 4/2017 Stellenausschreibung Die Stadt Stadtilm stellt ab eine hauptamtliche Gerätewartin / einen hauptamtlichen Gerätewart in Vollzeit (40 Stunden, unbefristet, Probezeit 6 Monate) für den Aufgabenbereich der Feuerwehr / Ordnungsverwaltung ein. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Durchführung von Sicht, Funktions- und Belastungsprüfungen der Ausrüstungen und Geräte einschl. der kraftgetriebenen Aggregate der Feuerwehr nach jedem Einsatz Wartung, Instandsetzung, Reparatur und Pflege von Ausrüstungen und Geräten einschl. Organisation und Veranlassen notwendiger Reparaturen Überwachung und Veranlassen der Prüfungen von Geräten und Fahrzeugen, Führen des Gerätenachweises und des Prüfnachweissystems Mitwirkung bei der Gewährleistung des ordnungsgemäßen und einsatzbereiten Zustandes der funktechnischen Ausrüstung Überwachung der technischen Ausrüstungen der Feuerwehr, Sicherung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge einschl. Beratung und Einweisung der Maschinisten und Maschinistinnen in die Bedienung der Feuerwehrtechnik Mitwirkung bei der Durchführung der turnusgemäßen Prüfungen gern. der UVV Elektronische Anlagen und Betriebsmittel Überwachung und Veranlassung der Säuberung, Reinigung und Instandhaltung des gesamten Feuerwehrgebäudes und der Außenanlagen Mitarbeit bei der Brandschutzerziehung- und Aufklärung allgemeine Verwaltungs- und Dokumentationstätigkeiten im Bereich der Feuerwehr Unterstützung der ehrenamtlichen Funktionsträger in den Abteilungen, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten Erstellung von Dienst- und Ausbildungsplänen in Absprache mit dem Stadtbrandmeister Mitwirkung an der Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen im feuerwehrtechnischen Bereich Teilnahme an Sitzungen der Wehrleitung und des Feuerwehrausschusses sowie anderer Gremien Mitwirkung an der Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes der Feuerwehr Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. Änderungen des Aufgabenfeldes bleiben vorbehalten, weiter ist eine ergänzende Beschäftigung im städtischen Bauhof und im Ordnungsamt möglich Voraussetzung für diesen Arbeitsplatz ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Aufgaben förderlichen Ausbildungsberuf wie die eines Kfz-Mechatronikers/ einer Kfz-Mechatronikerin, eines Mechatronikers/einer Mechatronikerin mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie die Ausbildung als Gerätewart. Weiterhin werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im feuerwehrtechnischen Bereich erwartet. Wünschenswert sind weitere Abschlüsse und Nachweise über Lehrgänge (z.b. Gerätewart) sowie Erfahrungen als aktives Feuerwehrmitglied. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung werden vorausgesetzt. Der Bewerber/Die Bewerberin haben die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen gemäß der Führerscheinklasse C/CE nachzuweisen. Erweiterte EDV-Kenntnisse, insbesondere im Programm MS- Office sind vorhanden. Die Tätigkeiten erfordern ein selbstständiges Arbeiten mit einem hohen Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, persönliches Engagement, hohe Flexibilität und Zuverlässigkeit, Organisationsvermögen und Teamfähigkeit. Zur Ausübung der Tätigkeit wohnen Sie im Idealfall in der näheren Umgebung oder verlegen bei einer Zusage nach der Probezeit Ihren Wohnsitz nach Stadtilm bzw. in die Gemeinde Ilmtal. Die Stadt Stadtilm bietet Ihnen eine Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst an. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem TVöD. Sollten Sie interessiert sein, dann senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der Schul- und Ausbildungsabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnisse, Qualifikationsnachweise) bis zum 31. Mai 2017 (Datum des Poststempels) an die Stadtverwaltung Stadtilm, Straße der Einheit 1, Stadtilm. Elektronische Bewerbungen richten Sie bitte an buergermeister@stadtilm.de Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Hofmann, Telefon oder frank.hofmann@stadtilm.de Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen (Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten), werden nicht erstattet. Ich bitte außerdem um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Bewerbungsunterlagen persönlich wieder in Empfang zu nehmen. Ansonsten werden die Unterlagen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften vernichtet. Lars Petermann Bürgermeister Big Picture in Stadtilm Am Sonntag, 21. Mai, um 15:00 Uhr ist auf dem Stadtilmer Marktplatz ein Gruppenbild der ganz besonderen Art geplant. Dazu wird eine 32 m breite und 15 m hohe 750 auf den Markt gezeichnet, in welcher ca Personen Platz finden. Mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Stadtilm wird aus 30 m Höhe ein hochauflösendes Foto erstellt und gleichzeitig die Abschluss-Szene für den neuen Stadtilm-Film anlässlich der 750-Jahr Feier (2018) gedreht. Das Foto soll dann seinen Platz im Rathaus finden und außerdem als Datei frei zum Download für jeden verfügbar sein. Der Film wird das erste Mal im Mai 2018 im Bärsaal zu sehen sein. Hierzu ist Jedermann herzlich eingeladen Bestandteil dieses bisher einmaligen Bildes zu werden. Auf dem Markt regeln Helfer die Aufstellung, die Erstellung Fotos dauert ca. 30 Minuten. Willkommen sind alle, mit Kind und Kinderwagen, Rollstuhl, in Sportbekleidung, Schlips und Kragen oder eben ganz normal. Ab Uhr findet die feierliche Einweihung des Marktes und des Methfesseldenkmals statt. Für Verpflegung und Unterhaltung ist also bestens gesorgt. Also: Einfach Sonntag Nachmittag mal auf den Markt bummeln, in die Kamera winken und Teil eines historischen Bildes werden!

4 Ilmtal-Anzeiger Nr. 4/2017 Informationen aus den Ortschaften Einladung zur Ortsteilratssitzung der Orte Großliebringen, Kleinliebringen, Gösselborn und Geilsdorf Gemeinde Ilmtal, Ortsteilbürgermeister André Textor Hiermit lade ich zur öffentlichen / nicht öffentlichen Ortsteilratssitzung der Orte Großliebringen, Kleinliebringen, Gösselborn und Geilsdorf am Montag, den um 19:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus nach Kleinliebringen recht herzlich ein. 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Auswertung Unternehmerstammtisch am Informationen / Anfragen 6. Nicht öffentlicher Teil Grundstücksangelegenheiten Mit freundlichen Grüßen gez. A. Textor Ortsteilbürgermeister Jagdgenossenschaft Ehrenstein Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ehrenstein lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem 12. Mai 2017 um Uhr im Gemeinderaum Ehrenstein ein. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bericht der Jäger / Abschussplanerfüllung Bericht über das Jagdjahr 2016/2017 Kassenbericht Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2016/2017 Sonstiges Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. gez. A. Reinhardt Jagdvorsteher Informationen der Jagdgenossenschaften Jagdgenossenschaft Niederwillingen / Traßdorf Einladung zur Mitgliederversammlung Die Jagdgenossenschaft Niederwillingen / Traßdorf lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, den , um Uhr in das Sportlerheim Niederwillingen ein. Die Versammlung ist nicht öffentlich. 1. Bericht des Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfung 4. Diskussion 5. Beschlussfassung 5.1 Entlastung des Vorstandes 5.2 Entlastung des Kassenführers 5.3 Beschluss zum Reinertrag 5.4 Beschluss zur Änderung der Satzung 5.5 Beschluss über Zuwendungen zur 1250-Jahrfeier Behringen 5.6 Beschluss über die Anschaffung von Bänken für den Ort Niederwillingen 5.7 Beschluss über Zuwendungen für den Erhalt der Spielplätze 5.8 Beschluss zum Haushaltsplan 6. Sonstiges Niederwillingen, den Der Vorstand Jagdgenossenschaft Dienstedt-Oesteröda Einladung Die Jagdgenossenschaft Dienstedt-Oesteröda lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, um 19:00 Uhr in die Gaststätte Goldener Löwe in Dienstedt recht herzlich ein. 1 Begrüßung 2 Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2016/ Bericht der Kassiererin 4 Bericht der Revisionskommission 5 Feststellung der Beschlussfähigkeit 6 Beschluss - Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin 7 Beschluss - Haushaltsplan Bericht der Pächter - Jagdbogen I und II 9 Schlusswort Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen Bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Bei Veränderungen in den Grundbüchern sind bitte aktuelle Grundbuchauszüge mit zubringen. Karl-Heinz Maar Jagdvorsteher

5 Ilmtal-Anzeiger Nr. 4/2017 Senioren Herzliche Glückwünsche im Monat April Döllstedt Bernhardt, Johanna am zum 90. Geburtstag Griesheim Lange, Dorothea am zum 85. Geburtstag Großliebringen Linse, Manfred am zum 80. Geburtstag Niederwillingen Arnold, Christa am zum 85. Geburtstag Scheit, Reinhardt am zum 70. Geburtstag Veranstaltungsplan April Mai Fr., 05. Mai - So., 07 Mai Fr., 19. Mai So., 21. Mai So., 21. Mai Mi., 24. Mai Do., 25. Mai Juni Mo., 05. Juni Mo., 05. Juni Di., 06. Juni Fr., 16. Juni Di., 20. Juni Fr., 23. Juni Juli So., 09. Juli Veranstaltungen Maibaumsetzen in Dienstedt Maibaumsetzen in Niederwillingen Maifeuer in Großliebringen Maifeuer in Kleinhettstedt Top Treffen in Behringen (Luxemburg) Blutspende in Großliebringen Frühjahrskonzert des Volkschors Niederwillingen in Niederwillingen Frühjahrskonzert des Volkschors Dienstedt in der Kirche Dienstedt Blutspende in Niederwillingen Himmelfahrt auf dem Straußenhof in Kleinhettstedt Mühlentag in Kleinhettstedt Führungen auf dem Straußenhof in Kleinhettstedt Hauptausschuss 2. Straußenlauf in Kleinhettstedt Gemeinderatssitzung Sonnenwendfeuer auf den Waidrasen in Dienstedt Imkertag in der Kunst- und Senfmühle Kleinhettstedt Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungsplan auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal - www. gemeinde-ilmtal.de -. Möchten Sie Veranstaltungen, Fotos oder aktuelle Informationen, die die Gemeinde Ilmtal betreffen, hier oder auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal veröffentlichen? Dann wenden Sie sich an: Michael Albrecht Telefon: 03629/ oder michael.albrecht@ilmtal.eu Schulnachrichten Informationsnachmittag im GAW-Institut Ilmenau Das GAW-Institut für berufliche Bildung in Ilmenau gibt am 31. Mai 2017 Einblicke in soziale Ausbildungen. Von 14:30 bis 16:30 Uhr findet in den Berufsfachschulen Am Vogelherd ein Informationsnachmittag statt. Vorgestellt werden die Ausbildungsgänge Altenpfleger (m/w), Erzieher (m/w) und Sozialassistent (m/w). Schulleitung und Dozenten beantworten Fragen zu Ausbildungsinhalten, Zugangsvoraussetzungen und Berufsperspektiven. Sie zeigen, dass es für eine Ausbildung keine Altersgrenze gibt und stehen gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung. WEITERE INFORMATIONEN UNTER GAW-INSTITUT FÜR BERUFLICHE BILDUNG gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Fachschule und Höhere Berufsfachschule für Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe in Ilmenau/Sonneberg Am Vogelherd Ilmenau TEL +49(0) FAX +49(0) MAIL ilmenau@gaw.de WEB FB Kirchliche Nachrichten Gottesdienste und andere Termine im Mai Sonntag, der :00 Uhr Jubelkonfirmation in Griesheim 13:00 Uhr Gottesdienst in Döllstedt Uhr Gottesdienst in Ehrenstein Samstag, der :00 Uhr Festgottesdienst zum 10-jährigen Jubiläum der Wiedereinweihung der Katharinenkirche in Cottendorf

6 Ilmtal-Anzeiger Nr. 4/2017 Sonntag, der Kantate 13:00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in Singen Sonntag, der Rogate 15:00 Uhr Zentralgottesdienst/Familiengottesdienst in Großliebringen Sonntag, der Exaudi 13:00 Uhr Gottesdienst in Kleinliebringen Gemeindenachmittage Dienstag, den :30 Uhr in Dörnfeld Donnerstag, den :30 Uhr in Singen Mittwoch, den :00 Uhr in Griesheim Donnerstag, den :00 Uhr in Großliebringen Christliche Landfrauen Mittwoch, den :00 Uhr in Griesheim Frauenkreis Singen Dienstag, den :30 Uhr in Singen Kinder-Jugendtermine in der Kirchgemeinde Singen Dienstags immer ab 14:20 Uhr Kindertreff Samstags immer ab 14:00 Uhr Teenietreff (jeden letzten Samstag im Monat) Monatsspruch: Eure Rede sei allezeit freundlich und mit Salz gewürzt. Kolosser 4, 6 Ev.-Luth. Pfarramt Stadtilmer Str. 7, Ilmtal, OT Griesheim Tel.: Fax: Impressum Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal Herausgeber: Gemeinde Ilmtal; Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel: / , Fax: , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste.Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren. Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

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