Informationen zur Bestattung auf den städtischen Friedhöfen in Remscheid
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- Dirk Schneider
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1 Informationen zur Bestattung auf den städtischen Friedhöfen in Remscheid Die städtischen Friedhöfe Die Stadt Remscheid verwaltet drei städtische Friedhöfe: Waldfriedhof Reinshagen Friedhof Bliedinghausen Waldfriedhof Lennep Darüber hinaus steht der Begräbniswald Im Kempkenholz für die Bestattung von Aschen zur Verfügung. Der Trauerfall Die Anmeldung und Abwicklung der Bestattung wird in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl abgewickelt. Dies hat den Vorteil, dass eine entsprechende Erfahrung vorhanden ist und die Hinterbliebenen sich nicht mit einer Unmenge an Behördengängen usw. beschäftigen müssen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof bzw. Krematorium, organisiert den Bestattungstermin, regelt die Formalitäten u.a. mit dem Standesamt und beauftragt die Traueranzeigen in der örtlichen Presse. Die Bestattungsformen Grundsätzlich stehen zwei Bestattungsformen zur Verfügung: die Erdbestattung sowie die Feuerbestattung. Erdbestattungen sind grundsätzlich in einem Sarg vorzunehmen. Ausnahmen hiervon sind für Bestattungen aus religiösen Gründen in dafür vorgesehenen Grabfeldern möglich, sie müssen jedoch zuvor bei der Friedhofsverwaltung beantragt sowie von der örtlichen Ordnungsbehörde genehmigt werden. Auf dem Friedhof Bliedinghausen steht hierfür ein besonderes Grabfeld für Angehörige des muslimischen Glaubens zur Verfügung. Feuerbestattungen können sowohl in Urnen als auch durch Verstreuung oder Vergrabung kapsellos vorgenommen werden. Auf den städtischen
2 3 Friedhöfen in Remscheid stehen für Urnen Reihen- und Wahlgräber sowie die Urnenkolumbarien und die Gemeinschaftsfelder zur Verfügung. Kapsellose Aschenbeisetzungen sind in Gemeinschaftsgrabfeldern und im Begräbniswald möglich. Urnen können darüber hinaus auch auf See bestattet werden. Welche Bestattungsform "die Richtige" ist, kann nur jeder für sich selbst beantworten. Sinnvoll ist auf jeden Fall, seine eigene Wahl zu Lebzeiten schriftlich zu bestimmen. Für kapsellose Aschenbeisetzungen ist das Vorliegen einer entsprechenden Verfügung von Todes wegen auf jeden Fall erforderlich (z.b. Festschreibung in einem notariellem Testament). Die Grablage des Wahlgrabes wählt der Nutzungsberechtigte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gräber zusammen mit der Friedhofsverwaltung aus. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht von Wahlgrabstätten nacherworben werden. Im Falle einer weiteren Bestattung muss das Nutzungsrecht i.d.r. nacherworben werden, damit die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist abgedeckt ist. Je nach gewünschter Bestattungsform stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung: Die Grabarten Die folgenden Grabarten werden auf den städtischen Friedhöfen in Remscheid angeboten: 1. Das Wahlgrab Wahlgrab Urnenwahlgrab Urnenkolumbarium Grabfeld für muslimische Bestattungen Das Wahlgrab für Erdbestattungen wird als einoder mehrstellige Grabstätte (sog. Familiengrabstätte) abgegeben. Das Nutzungsrecht wird für eine Dauer von 25 Jahren auf dem Waldfriedhof Lennep für 30 Jahre erworben. Je Grabstelle können neben der Erdbestattung in einem Sarg bis zu vier Urnen bestattet werden. Daneben stehen Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen zur Verfügung hier können bis zur vier Urnen bestattet werden. Das Nutzungsrecht für Urnen hat auf allen städtischen Friedhöfen eine Dauer von 25 Jahren. Neben dem Erdgrab kann eine Urne auch in einem Urnenkolumbarium bestattet werden. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben. Je Nische können bis zu zwei Urnen bestattet werden. Gegenüber den Bestattungen im Gemeinschaftsgrab besteht bei dieser Grabform eine individuelle Trauermöglichkeit. So können Blumengestecke in speziellen Vorrichtungen niedergelegt und die Nische mit einer Gedenkplatte versehen werden. Dennoch ist hier keine Grabpflege erforderlich. Die Anlage ist durch Pflanzungen optisch eigenständig gehalten. Als Besonderheit steht auf dem Friedhof Bliedinghausen ein Grabfeld für muslimische Bestattungen zur Verfügung. In diesem Grabfeld können Angehörige des muslimischen Glaubens nach den religiösen Riten des Koran bestattet werden. Hierzu gehört u.a. die Ausrichtung der Gräber Richtung Mekka sowie die (optionale) Bestattung in Leinentüchern ohne Sarg in unbefleckter Erde.
3 2. Das Reihengrab Reihengrab Reihenrasengrab Urnenreihengrab Urnen-Reihenrasengrab Gemeinschaftsgrab Kinder-Reihengrab Grabfeld für totgeborene Kinder Bei einem Reihengrab handelt es sich um ein Einzelgrab, das für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre, auf dem Waldfriedhof Lennep 30 Jahre) abgegeben wird. Die Grablage wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt. Reihengräber stehen für Erdbestattungen sowie für Urnenbestattungen zur Verfügung. Besondere Grabfelder für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr werden ebenfalls angeboten. Nach Ablauf der Ruhefrist können Reihengräber nicht nacherworben werden die Friedhofsverwaltung räumt diese Gräber ab und nutzt diese Flächen für neue Bestattungen. Auf dem Friedhof Bliedinghausen wurde in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Klinikum und der Klinikseelsorge ein besonderes Grabfeld für die Bestattung totgeborener Kinder eingerichtet. Das Gemeinschaftsgrab ist ebenfalls eine besondere Form des Reihengrabes. Es steht für die Bestattung von Urnen sowie für kapsellose Aschenbeisetzungen zur Verfügung. Die Bestattung erfolgt ohne Möglichkeit der besonderen Kennzeichnung (z.b. durch Grabmale). Auf dem Grabfeld in Lennep ist lediglich ein gemeinsames Gedenkzeichen vorhanden. Die Kriegsgräber Dem Vorteil, dass für diese Grabart keine Grabpflege durch die Angehörigen geleistet werden muss, steht der Nachteil gegenüber, dass eine individuelle Trauermöglichkeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Vor einer Entscheidung für diese Grabart sollten Sie sich dessen bewusst sein. Auf allen Friedhöfen in Remscheid sind Kriegsgräber zu finden. Insgesamt handelt es sich um Einzelgräber im Stadtgebiet. Aus dem 1. Weltkrieg sind dies 53 Gefallene, die übrigen stammen aus dem 2. Weltkrieg. Die meisten Bestattungen mussten nach dem verheerenden Bombenangriff auf Remscheid in der Nacht zum vorgenommen werden. Mit den Reihenrasengräbern steht eine besondere Form der Reihengräber zur Verfügung, bei denen keine Grabpflege durch die Angehörigen geleistet werden muss. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen. Die Gräber werden mit einer einheitlich gestalteten Grabplatte versehen, die den Namen des Verstorbenen trägt. Reihenrasengräber stehen für Erdbestattungen und Urnenbestattungen zur Verfügung. Nach dem Gräbergesetz sind die Kriegsgräber auf Dauer zu erhalten. Der Bund stellt für die Pflege und Unterhaltung Mittel zur Verfügung, die von der Friedhofsverwaltung entsprechend verwendet werden.
4 3. Der Begräbniswald Waldgrabstätte Im Begräbniswald "Im Kempkenholz" werden Aschen kapsellos beigesetzt. Er befindet sich im nördlichen Teil des Stadtgebietes nahe der Ortslage Oelingrath. Sie erhalten im Begräbniswald die Möglichkeit, eine naturverbundene Bestattung inmitten eines eindrucksvollen Baumbestandes vorzunehmen. Er bietet einen besonderen Rahmen als stiller Ort der Trauer und Erholung. Die Bestattung wird im Wurzelbereich des ausgewählten Baumes durchgeführt. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 50 Jahren verliehen; je Baum können bis zu vier Aschen beigesetzt werden. Da es sich um eine naturbelassene Waldgrabstätte handelt, ist eine gärtnerische Anlage bzw. Gestaltung oder eine Kenntlichmachung, z.b. durch Grabmale, nicht erlaubt. Der eigene Bestattungsbaum wird zusammen mit dem Revierförster ausgewählt. Wichtig ist, dass diese Bestattungsform bereits zu Lebzeiten verfügt sein muss. Nachdem die Wahl auf eine Grabart gefallen ist, kann die Bestattung beauftragt werden: Die Bestattung Die folgenden Leistungen werden durch die Friedhofsverwaltung erbracht: Das Ausheben und Verfüllen der Grabstätte. Der Transport des Blumenschmucks von der Friedhofskapelle zur Grabstätte. Das Abräumen der Kränze sowie die erste Hügelung der Grabstätte etwa einen Monat nach der Bestattung. Der Ablauf der Bestattung kann individuell sein auch hier wird Sie Ihr Bestattungsunternehmen gerne beraten. Das Nutzungsrecht Mit der Bestattung erwirbt einer der Angehörigen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte. Bei einer bereits vorhandenen Wahlgrabstätte muss eine Umschreibung erfolgen, wenn der bisherige Nutzungsberechtigte verstorben ist. Diese Umschreibung muss beantragt werden und geht meist auf einen der Erben über. Es ist sehr hilfreich, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten bestimmt hat, wer das Nutzungsrecht erhalten soll (dies kann sowohl im Testament als auch durch eine Mitteilung an die Friedhofsverwaltung bestimmt werden). Mit Ausnahme der Urnenkolumbarien können Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten bereits ohne Bestattungsfall erworben werden. Dies gilt auch für die Waldgrabstätten im Begräbniswald Im Kempkenholz.
5 Neben der Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte hat der Nutzungsberechtigte das Recht, im Rahmen der Friedhofssatzung über die Grabstätte (Pflege, Gedenkzeichen usw.) sowie die dort durchzuführenden Bestattungen zu entscheiden. Die Grabgestaltung Grundsätzlich bestehen für die Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen besondere Gestaltungsvorschriften, die sich sowohl auf die Grabpflege als auch auf die zugelassenen Gedenkzeichen erstrecken. Auf dem Friedhof Bliedinghausen stehen auch Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften sowohl für Erd- als auch für Urnenbestattungen zur Verfügung. Hier gelten lediglich allgemeine Vorschriften, die z.b. die Würde des Friedhofes wahren oder die ausreichende Standsicherheit von Gedenkzeichen sicherstellen. Das besondere Grabfeld für Angehörige des muslimischen Glaubens unterliegt ebenfalls keinen besonderen Gestaltungsvorschriften. Für Grabstätten ohne besondere Gestaltungsvorschriften sind diese Vorschriften jedoch nur allgemeiner Natur. Vor der Aufstellung von Grabmalen ist eine Genehmigung erforderlich, die in der Regel durch den Steinmetzbetrieb eingeholt wird. Die genauen Bestimmungen über die von Ihnen gewünschte Grabstätte erfahren Sie von der Friedhofsverwaltung oder Ihrem Steinmetzbetrieb. Reihenrasengräber werden von der Friedhofsverwaltung mit einem einheitlichen Gedenkzeichen in Form einer Liegeplatte versehen. Die Friedhofsverwaltung führt jährlich regelmäßig Standsicherheitskontrollen der Gedenkzeichen durch dennoch hat der Nutzungsberechtigte grundsätzlich für die Sicherheit seines Gedenkzeichens Sorge zu tragen. Evtl. Beanstandungen sind dann durch den Nutzungsberechtigten zu beheben. Die Grabpflege Für die Herrichtung sowie die dauernde Pflege der Grabstätte ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich er kann diese selbst durchführen oder eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen. Die Grabpflege muss nach der ersten Hügelung der Grabstätte (die durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt wird) bis zum Ende der Nutzungszeit gewährleistet sein. Auch für später entstehende Nachsackungen ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsgärtnereien stehen Ihnen für Fragen rund um die Grabpflege und Grabgestaltung gerne zur Verfügung. Waldgrabstätten im Begräbniswald "Im Kempkenholz" dürfen nicht gärtnerisch angelegt werden. Die Pflege der Rasenfläche bei Gemeinschaftsgrabfeldern sowie bei den Rasengräbern wird durch die Friedhofsverwaltung geleistet. Das Gedenkzeichen Je nach Friedhof gelten bestimmte Höchstmaße, die von der Grabart sowie der Grabgröße abhängig sind. Auch die zu verwendenden Materialien sowie die Bearbeitung sind teilweise vorgeschrieben. Die Gebühr Je nach Grabstätte und Bestattungsform entstehen unterschiedlich hohe Gebühren: Grabgebühr Für die durch die gewählte Grabstätte genutzte Fläche werden insbesondere für die Pflege des Friedhofes und der Wegeunterhaltung (einschl. Winterdienste) entstehende Kosten durch die Grabgebühr abgegolten. Bei dem Gemeinschaftsgrab und dem Rasengrab beinhaltet sie auch die Pflege der Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung.
6 Bestattungsgebühr Die Bestattungsgebühr deckt den Aufwand für die eigentliche Bestattung ab (siehe die aufgeführten Leistungen unter Die Bestattung ). Nebenleistungen Sie werden für die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen berechnet; hierzu gehört z.b. die Nutzung der Friedhofskapelle oder die Bereitstellung von Wurfsträußen. Die Gebührenhöhe ist zudem teilweise von der Grablage abhängig, so dass an dieser Stelle keine allgemein geltenden Hinweise abgegeben werden können. Für konkrete Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter Unterhaltung der Friedhöfe Die Unterhaltung der Friedhöfe erfordert einen hohen Aufwand, der nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auf die Gebühren umzulegen ist. Die Pflege der Rahmenanlagen, die Unterhaltung des Wegenetzes und die Durchführung von Winterdiensten gehören hierzu. Besonders auf den beiden Waldfriedhöfen nehmen darüber hinaus die Pflege des Baumbestandes und die Laubbeseitigung einen breiten Raum ein. Hinzu kommen u.a. die Kosten für die Entsorgung der Friedhofsabfälle und die Bereitstellung von Gießwasser. Insgesamt binden diese Aufgaben über 40% der anfallenden Arbeitszeit. Die Rechtsgrundlage Rechtsgrundlagen sind: Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW, die Satzung für die städtischen Friedhöfe in Remscheid sowie die Friedhofsgebührensatzung mit dem entsprechenden Gebührentarif. Auf Wunsch können Ihnen die aktuell geltenden Fassungen zur Verfügung gestellt werden. Wenden Sie sich hierzu an die Friedhofsverwaltung. Bestehen noch Fragen? Diese Broschüre soll einen ersten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen liefern, die bezüglich der Friedhöfe im Trauerfall zu beachten sind. Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen das Friedhofspersonal sowie die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Stadt Remscheid Fachdienst Grünflächen und Friedhöfe Friedhofsverwaltung Lenneper Str. 63, Remscheid Tel.: / Fax: / friedhof@remscheid.de Waldfriedhof Reinshagen Wallburgstraße, Remscheid Tel.: / Friedhof Bliedinghausen Steinackerstraße, Remscheid Tel.: / Waldfriedhof Lennep Schwelmer Straße, Remscheid Tel.: / Begräbniswald Im Kempkenholz Oelingrath, Remscheid Aktuelle und weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter I MPRESSUM Herausgeber: Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Theodor-Heuss-Platz Remscheid Druck: Hausdruckerei der Stadt Remscheid
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