Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Verwendung der Geschlechterdifferenzierung in Non-Life (Beispiel Kfz-Versicherung) Axel Wolfstein

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1 Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Verwendung der Geschlechterdifferenzierung in Non-Life (Beispiel Kfz-Versicherung) Axel Wolfstein

2 Agenda 1. Europäische Rechtsprechung 2. Die bisherige Bedeutung des Faktors Geschlecht in der Kfz-Versicherung (a) Altersgruppe >24 Jahre (b) Altersgruppe Jahre 3. Prämiendifferenzierung in der Kfz-Versicherung ohne das Merkmal Geschlecht 4. Fazit Anmerkung: Die gezeigten Sachverhalte sind auf Basis der zugehörigen Risik en dargestellt. Tarifpolitische Entscheidungen sind damit nicht notwendigerweise verbunden. Die Schaubilder wurden in Orie ntierung an Marktdaten erstellt. 1

3 Kapitel 1 Europäische Rechtsprechung 2

4 Europäische Rechtsprechung (1) Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Artikel 13 (1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Vertrag über die Arbeitsweise der EU Erster Teil: Grundsätze Titel II Allgemein geltende Bestimmungen Artikel 8 Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. 3

5 Europäische Rechtsprechung (2) Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen Artikel 5 Versicherungsmathematische Faktoren (1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens bei den nach dem 21. Dezember 2007 neu abgeschlossenen Verträgen die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Prämien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens und verwandter Finanzdienstleistungen nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führt. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten vor dem 21. Dezember 2007 beschließen, proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen dann zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Die betreffenden Mitgliedstaaten informieren die Kommission und stellen sicher, dass genaue Daten in Bezug auf die Berücksichtigung des Geschlechts als bestimmender versicherungsmathematischer Faktor erhoben, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Diese Mitgliedstaaten überprüfen ihre Entscheidung fünf Jahre nach dem 21. Dezember 2007, wobei sie dem in Artikel 16 genannten Bericht der Kommission Rechnung tragen, und übermitteln der Kommission die Ergebnisse dieser Überprüfung. 4

6 Europäische Rechtsprechung (3) Das Urteil des Gerichtshofs vom 01. März 2011 Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig. Einführung von geschlechtsneutralen (Unisex) Tarifen Das Urteil gilt für alle Neuverträge ab dem Bereits bestehende Verträge sind von dem Urteil nicht betroffen (vgl. auch Interpretation der EU-Kommission im Dez. 2011); beachte: Verfallspolice (z.b. UK: Fortführung einer Bestandspolice zählt als neuer Vertrag => ggf. Problem bei Preisfortschreibung) vs. Ablaufpolice (ohne aktive Kündigung durch den VN läuft Police als ein bestehender Vertrag weiter) 5

7 Das Urteil wirkt sich insbesondere auf die Lebens-, private Kranken- und Kfz-Versicherung aus Der deutsche Versicherungsmarkt Die Sparte Schaden- und Unfallversicherung Kredit-/Kaution Allg. Haftpflicht Kranken 33 Mrd. Transport Nicht Private Sach Leben 90 Mrd. Schaden/Unfall 55 Mrd. Private Sach Kfz-Versicherung 20 Mrd. Rechtsschutz Allg. Unfall 6

8 Ergebnisse der europaweiten Oxera- Studie zu den Auswirkungen von Unisex-Tarifen auf die Versicherungskunden - Umverteilung: Prämien des Geschlechts mit höheren Risiko zum Geschlecht mit niedrigeren Risiko - Notwendigkeit von Sicherheitszuschlägen zur Absicherung gegen Negativselektion - Private Rentenversicherung: etwa 4% niedrigere Leistung für Männer - Risikolebensversicherung: mindestens 30% höhere Prämien für Frauen - Kfz-Versicherung: für junge Frauen um mindestens 11% höhere Prämien - Erfahrungen aus NL und B: Unisex-Tarife führen zu höheren Prämien für beide Geschlechter (s. Pkt. 2) - Mögliche Änderungen im Verbraucherverhalten: weniger Vorsorge wg. höherer Prämien 7

9 Kapitel 2a Die bisherige Bedeutung des Faktors Geschlecht in der Kfz-Versicherung (Altersgruppe >24 Jahre) 8

10 Merkmal Alter Aufschläge auf den günstigsten Tarif 225% 220% 215% 210% 205% 200% 195% 190% 185% 180% zunehmend 175% 170% 165% 160% 155% 150% 145% 140% 135% 130% 125% 120% 115% 110% 105% 100% 95% 6% Bestandsverteilung 5% 4% Bestan d 3% Faktoren 2% 1% 0% Extra Kapitel für junge Fahrer Alter des Fahrers 9

11 Merkmal Geschlecht Aufschläge auf den günstigsten Tarif 115 % 114 % 113 % 112 % 111 % 110 % Aufschlag von 9% im Vergleich zu Männern (über alle Altersgruppen) 109 % 108 % zunehmend 107 % 106 % 105 % 104 % 103 % 102 % Bestan d Faktor en 101 % 100 % 99 % 98 % 97 % 96 % 95 % Der Faktor Alter ist wichtiger als der Faktor Geschlecht Frau Mann Geschlecht 10

12 Interaktion zwischen Alter und Geschlecht Jahre 115% 114% 113% 112% Preisdifferenz im Ver gleich zu Männern 111% 110% 109% 108% 107% zunehmend 106% 105% 104% 103% 102% Mann Frau Mann Frau 101% 100% 99% 98% 97% 96% 95% Alter des Fahrers 11

13 Bestandsverteilung nach Geschlecht: Jahre 100 % 90% 80% 70% 60% 50% Man n Frau 40% 30% 20% 10% 0% Alter des Fahrers 12

14 Zwischenfazit Alter (dto. SF-Klasse, Typklasse, Fahrleistung u.a.) differenziert mehr als Geschlecht Geschlecht für Kfz-Tarifierung in der gezeigten Altersgruppe nicht so wichtig 13

15 Kapitel 2b Die bisherige Bedeutung des Faktors Geschlecht in der Kfz-Versicherung (Altersgruppe 17-24) 14

16 Merkmal Alter % 290% 280% 270% 260% 250% 240% 230% 220% 210% 200% 190% 180% 170% 160% 150% 140% 130% 120% 110% 100% 90% zunehmend Ein 18- jähriger zahlt z.b. dreimal so viel wie ein 24- jähriger 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 Der Anteil am Direct Line Bestand ist minimal Bestand Faktoren Alter des jünsten Fahrers 15

17 Interaktion zwischen Alter und Geschlecht Jahre Aufschläge auf den günstigsten Tarif 200 % 190 % Mit dem Wegfall des Tarifmerkmals Geschlecht wird die Prämienhöhe für junge Fahrer steigen. 1 Bestandsverteilung 0,9 180 % 0,8 170 % 160 % Preisdifferenz im Ver gleich zu Frauen 0,7 zunehmend 150 % 140 % 130 % 120 % 0,6 0,5 0,4 0,3 Mann Frau Mann Frau 110 % 0,2 100 % 0,1 90% Alter des jüngsten Fahrers 16

18 Bestandsverteilung nach Geschlecht: Jahre 100% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Alter des jüngsten Fahrers Mann Frau 17

19 Zwischenfazit Junge Frauen (bis 24 Jahre) werden höhere Prämien zahlen Ältere Frauen werden geringere Prämien zahlen 18

20 Kapitel 3 Prämiendifferenzierung in der Kfz Versicherung ohne das Merkmal Geschlecht 19

21 Risikogerechte Tarifierung ohne das Merkmal Geschlecht Ziel: Einschätzung von Schadenrisiken und risikogerechte Tarifierung Vorgehen: Wegfall des prämienrelevanten Tarifmerkmals Geschlecht Neugewichtung existierender Tarifmerkmale bzw. Erfassung neuer Tarifmerkmale (...) Durch eine detailliertere Analyse der verfügbaren Informationen haben die Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, zum Geschlecht des Kunden korrelierte Tarifmerkmale zu finden, ohne dabei direkten Bezug auf dieses zu nehmen.(...) Es gilt, die Risiken der Versicherten an anderen Kriterien festzumachen. Stefan Bause, Marcel Schmitz, Frank Sommerfeld Artik el: Kleiner Unterschied große Wirkung Versicherungs wirtschaft Heft März

22 Tarifmerkmale Jahresfahrleistung Typklasse/Hubraum Die abgefragten Merkmale sollten einen Bezug zum Produkt haben. Eine beliebige Datensammlung sollte vermieden werden. Antriebsart Wehrdienst (Frage juristisch zulässig?)... Fragen zu Gesundheit und Lebensweise wie z.b. bei Lebenund Krankenprodukten sind wahrscheinlich für Kfz eher nicht angemessen 21

23 Bestandsverteilung Jahresfahrleistung nach Geschlecht 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Mann Frau 30% 20% 10% 0% *1000 km Jahresfahrleistung 22

24 Bestandsverteilung Typklassen nach Geschlecht 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Mann Frau 30% 20% 10% 0% Typ klasse 23

25 Bestandsverteilung Antriebsart 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Mann Frau 30% 20% 10% 0% Benzin Diesel Antriebs art 24

26 Bestandsverteilung Hubraum 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Mann Frau 30% 20% 10% 0% Hubraum 25

27 Kapitel 4 Fazit 26

28 Fazit Das Geschlecht zählt nicht zu den wichtigsten Merkmalen. Weitaus größere Bedeutung für die risikogerechte Tarifierung haben die SF-Klasse, die Typklasse, die Fahrleistung und das Alter. Der prämienrelevante Einfluss des Faktors Geschlecht zeigt sich besonders in der Altersgruppe der jungen und der älteren Fahrer. Ab Dezember 2012 werden sowohl vorhandene als auch eventuell weitere Tarifmerkmale den Faktor Geschlecht substituieren. Die Regelung gilt marktweit und wird somit die Tarife aller Anbieter beeinflussen. 27

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