gvp - Journal Haftpflichtrisiken bei Produkten Strategien für erhöhtes Rückrufrisiko Produktkontamination - Saubere Versicherungslösung
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- Hajo Beckenbauer
- vor 8 Jahren
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1 gvp - Journal SPEZIAL A u s g a b e Produkte & Sicherheit Haftpflichtrisiken bei Produkten T h e m e n Strategien für erhöhtes Rückrufrisiko Produktkontamination - Saubere Versicherungslösung
2 E d i t o r i a l Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im Dezember 2011 trat das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft. Die neuen Bestimmungen sollen maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz beitragen. Zur Umsetzung wurde auch die Marktüberwachung durch deutsche und europäische Behörden effizienter gestaltet. Der behördlich angeordnete Rückruf von Produkten wird damit zukünftig an Bedeutung gewinnen. In dieser Spezialausgabe widmen wir uns deshalb allen Risiken, die in Unternehmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten regelmäßig auftreten. Gleichzeitig haben wir für Sie die dazu passenden Absicherungsinstrumente herausgearbeitet. Nehmen Sie das neue Gesetz zum Anlass, Ihre bestehenden Haftpflichtversicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls mit einer maßgeschneiderten Rückrufdeckung abzurunden. Zusätzlich besteht bei Firmen bestimmter Branchen die Möglichkeit, sich vor den Folgen von Umsatzrückgängen, die mit Rückrufen verbunden sein können, zu schützen. Gerne leisten wir einen Beitrag zur Steigerung des Qualitätsniveaus Ihrer Versicherungskonzepte und minimieren damit Ihre Produktrisiken. Ihr Haftpflichtrisiken bei Produkten Unternehmen haften für Schäden, die durch Fehler ihres Produktes entstehen, verschärft. Denn aus den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes geht hervor, dass hier ein Verschulden nicht erforderlich ist. Über die Betriebshaftpflichtversicherung ist lediglich das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko abgedeckt. Dabei handelt es sich um Personenund Sachschäden, die Dritten durch das fehlerhafte Produkt entstehen. Dagegen sind Vermögenschäden beim Abnehmer nicht abgesichert. Diese Deckungslücke sollte über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung geschlossen werden. Den zusätzlich versicherbaren Haftpflichtrisiken sind vorwiegend Hersteller von Produkten, die bei Dritten weiterverarbeitet werden, ausgesetzt. Passende Bausteine müssen individuell festgelegt werden. Beispielsweise benötigt ein Hersteller elektronischer Bauteile eine andere Deckung als ein Nahrungsmittelbetrieb. Sollten beim Abnehmer unterschiedliche Fertigungsstufen vorhanden sein, sind mehrere Deckungsbausteine erforderlich. Der Abschluss der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung setzt voraus, dass beim selben Versicherer das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko gedeckt ist. Dies dient der Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten im Falle des Eintritts eines Schadens. Schäden bei Produktfehlern aufgrund mangelhafter Entwicklung werden regelmäßig nur dann getragen, wenn sowohl die Planung als Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Mitglied des Vorstandes BANK SCHILLING & Co Aktiengesellschaft und Inhaber BANK SCHILLING - Unternehmensgruppe Konrad Hahn, Geschäftsführer der gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbh auch die Produktion im gleichen Unternehmen stattfindet. Probleme entstehen schon dann, wenn die Produktplanung lediglich in einem anderen Betrieb desselben Konzerns erfolgt. Eine vollständige und detaillierte Beschreibung des Produktionsablaufs ist notwendig. Für nicht konkret genannte Produktionsabläufe besteht im Falle des Schadenseintritts möglicherweise kein Versicherungsschutz. Um eine optimale Deckung gewährleisten zu können, muss eine Versicherungslücke zunächst entdeckt werden. Dafür bietet sich eine genaue Analyse sämtlicher Risiken der Produkte eines Betriebes an. Bei aufwändigen Produkten mit schwer kalkulierbaren Risiken sollten Experten mit einschlägigen Erfahrungen hinzugezogen werden.
3 Strategien für erhöhtes Rückrufrisiko Um wettbewerbsfähig zu bleiben, setzen viele Hersteller anspruchsvoller Produkte auf kürzere Entwicklungszyklen. Wenn gleichzeitig Kosten in anderen Bereichen gesenkt werden, können Qualitätsmängel die Folge sein. Im Extremfall müssen defekte Produkte aus dem Verkehr gezogen werden. In der Automobilbranche hat die Zahl der Rückrufaktionen mittlerweile einen neuen Höchststand erreicht. Kosten, die im Zusammenhang mit Rückrufen entstehen, sind nur schwer überschaubar. Händler und Käufer müssen benachrichtigt werden. Weitere Aufwendungen für die Rückführung, Überprüfung oder Reparatur des Produkts können notwendig sein. Gegebenenfalls ist sogar deren Beseitigung erforderlich. Besonders betroffen von den Folgen eines Rückrufs sind neben Automobilzulieferbetrieben auch Hersteller von Lebensmitteln. Betriebs- und Produkthaftpflicht- Policen greifen nicht Bei den Kosten, die mit Rückrufen verbunden sind, handelt es sich um Vermögensschäden, die von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt und bei der Produkthaftplicht-Police ausgeschlossen sind. Hier bietet die Rückrufkosten-Versicherung Sicherheit. Diese leistet dann, wenn unmittelbar durch das in Verkehr gebrachte Produkt der Eintritt eines Personenschadens droht. Neue Rückrufpflicht der Behörden Stellen Produkte tatsächlich ein ernstes Risiko für die Sicherheit und Gesundheit von Personen dar, müssen die Überwachungsbehörden nach den Neuregelungen des Produktsicherheitsgesetzes den Rückruf anordnen. Ein Ermessen im Rahmen der Auswahl verschiedener Maßnahmen ist nun nicht mehr vorhanden. Insoweit wird die Zahl der behördlich veranlassten Rückrufaktionen zukünftig stark steigen. Für die Umsetzung der Marktüberwachungsmaßnahmen waren bislang primär die Hersteller verantwortlich. Ab sofort richten sich solche Maßnahmen auch an die Händler. Bei Herstellern und Händlern ist grundsätzlich sowohl der Eigen- als auch der Fremdrückruf versicherbar. Etwas anderes gilt für Kfz-Zulieferbetriebe. Hier sind Risikobeschreibungen und besondere Versicherungsbedingungen speziell formuliert und gelten nur für den Fremdrückruf. Da Rückrufe regelmäßig vom Hersteller des Endprodukts organisiert werden, schließen einige Autohersteller eine Versicherung für ihre Zulieferbetriebe ab. Diese haben sich dann an der Prämie zu beteiligen. Damit wird dem einzelnen Zulieferer die Möglichkeit genommen, im Rahmen eines effizienten Risikomanagements eine Prämiensenkung herbeizuführen. Gegebenenfalls ist die Höhe der Versicherungssumme der Sammelpolice nicht ausreichend hoch. Durch eine umfassende Absicherung können bei Gefahreneintritt nicht nur hohe Kosten vermieden werden. Gleichzeitig bietet das Produkt die Chance, das Vertrauen des Konsumenten bzw. Abnehmers in ein effizientes Risikomanagement und verbraucherfreundliches Verhalten des Unternehmers zu gewinnen.
4 Produktkontamination - Saubere Versicherungslösung Zwar sind Lebensmittel bewusst vom Anwendungsbereich des neuen Produktsicherheitsgesetzes ausgenommen worden. Jedoch unterliegen Lebensmittel-Hersteller ebenso einer besonderen Verantwortung wie Produzenten von Kosmetika oder Arzneimitteln. Im Falle einer Produktkontamination drohen Gesundheitsschäden bei Verbrauchern. Gegebenenfalls besteht für Unternehmen Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter. Jedoch auch auf das Unternehmen selbst kommen im Falle eines Produktrückrufs hohe Folgekosten zu. Denn Rückrufe sind regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung der Medien und führen zu Misstrauen unter Abnehmern. Mit Umsatzrückgängen verbundene Gewinneinbußen sind dann nicht mehr vermeidbar. Gleichzeitig sind aufwändige Werbemaßnahmen erforderlich, um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Eine spezielle Absicherung ist hier durch eine sog. Produktschutzversicherung möglich. Diese ersetzt bei kontaminierten Produkten die Kosten für Krisenmanagement, Rückruf und Rehabilitation sowie den entgangenen bzw. entgehenden Bruttogewinn. Geleistet wird, wenn gesundheitsgefährdende Produkte in den Verkehr gebracht werden. Deckungsauslöser sind zum einen versehentlich entstandene Produktmängel. In Betracht kommen hier chemische, biologische und physikalische Kontaminationen oder lediglich unrichtig ausgezeichnete Erzeugnisse. Zum anderen werden auch die Folgen vorsätzlicher Verunreinigungen, die durch Firmenmitarbeiter oder Dritte verursacht werden, gedeckt. Eine tatsächliche Kontamination ist hier nicht erforderlich. Vielmehr reichen bloße Behauptungen, die beim Verbraucher den Eindruck einer entsprechenden Produktbeeinträchtigung hinterlassen, aus. Weitere Risiken können bei Bedarf von der Produktschutzversicherung erfasst werden. Beispielsweise sind auch die Kosten der Folgen behördlicher Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattungsfähig. Diese entstehen, wenn Tätigkeitsverbote gegenüber Angestellten, Warenvernichtungen oder sogar Betriebsschließungen umgesetzt werden müssen. Versicherbar sind auch Nahrungsmittel, die lediglich zum Verzehr ungeeignet sind. Umstände, die zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung des Verbrauchers führen, müssen dann nicht vorliegen. gvp im BeraterGuide 2012 Beim Wettbewerb Best of Consulting wurde unser Haus in der Kategorie Supply-Chain-Management als Finalist bestimmt. Ein ausführliches Portrait und Referenzen der gvp finden Sie nun auch im BeraterGuide Das Jahrbuch für Beratung und Management Das Nachschlagewerk der Verlagsgruppe Handelsblatt bietet Führungskräften die Möglichkeit, sich umfassend über Consultingdienstleistungen in Deutschland zu informieren. Als führender Versicherungsberater stehen wir Ihnen auch in Zukunft neutral zur Seite. Wichtig im Zusammenhang mit Produktmängeln ist es, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und dann einzugrenzen. Dazu sind Lebensmittelhersteller mittlerweile gesetzlich verpflichtet. Empfehlenswert ist neben der strikten Einhaltung aller Hygiene-Vorschriften die Durchführung von vorbeugenden Betriebskontrollen und Stresstests. gvp im BeraterGuide der Ver
5 D i s c l a i m e r I m p r e s s u m Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen bezieht der Verfas- gvp Herausgeber ser aus öffentlich zugänglichen Quellen und Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbh von Dritten, die er für zuverlässig hält. Trotz Haugerpfarrgasse 9 sorgfältiger Prüfung der Angaben haftet die Würzburg gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung Telefon: mbh für Mängel dieser Publikation nur bei Telefax: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässig- Internet: info@g-vp.de keit beruhen, wird dagegen nicht übernommen. Geschäftsführer Konrad Hahn Alle Meinungen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder und stellen Amtsgericht Würzburg, HRB 4494 USt-IdNr.: De nicht notwendigerweise die Meinung der gvp Versicherungsvermittlerregister Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbh oder mit ihr verbundener Unternehmen dar. Register-Nr. D-NBC8-NCK3B-62 Diese Publikation ist ausschließlich zur Information für Kunden der gvp Gesellschaft für Erlaubnis nach 34 e GewO Versicherungsprüfung mbh bestimmt. (Versicherungsberater) erteilt durch: IHK München und Oberbayern Weder diese Veröffentlichung noch ihr Inhalt, Max-Joseph-Straße 2 noch eine Kopie dieser Veröffentlichung, München darf ohne ausdrückliche Erlaubnis der gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbh auf irgendeine Weise verändert oder an Verantwortlicher Dritte verteilt oder übermittelt werden. Markus Weschta Die rechtlichen Ausführungen berücksichtigen die im Zeitpunkt des Erscheinens Stand März 2012 bekannte Rechtslage. Die rechtliche Beurteilung kann sich im Zeitverlauf beispielsweise Die hier enthaltenen Informationen unterliegen einer sorgfältigen Prüfung durch uns. durch geänderte Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung ändern. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch Die Ausführungen sind allgemeiner Art und nicht übernommen werden. können naturgemäß nicht die im Einzelfall bestehenden Besonderheiten berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, bei konkreten rechtlichen Fragen einen Rechtsberater zu konsultieren.
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Firma Finest Brokers GmbH Weinbergweg 2 97080 Würzburg Tel.: 0931 / 460 09 61 Fax: 0931 / 460 09 68 service@finest-brokers.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren,
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