SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden

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1 SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Christine Schimrosczyk Landesamt für Verbraucherschutz LSA Gewerbeaufsicht West, Halberstadt Klusstraße 18, Halberstadt Telefon: christine.schimrosczyk@lav.ms.sachsen-anhalt.de SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 1

2 Absturz - alle kennen die Gefahren aber viele unterschätzen sie Alltagserlebnisse bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 2

3 Gliederung 1. Arbeitsschutzanforderungen aus der ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen - bei Wartungsund Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen 2. Bedeutung der Unterlage für spätere Arbeiten, Baustellenverordnung (BaustellV) SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 3

4 1. Arbeitsschutzanforderungen aus der ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 4

5 Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern Aufstieg Nicht durchtrittsichere Lichtkuppel Gefahrenbereiche Absturz Verkehrswege Stolperstellen Geeigneter Aufstieg???? ASR A2.1 Nr. 5.1, Sicherung an Absturzkanten Nr.5.4,Gefahrenbereich Absturz Nr.7, Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern Nr. 7.1 Abs.2 uns 3 Verkehrswege und nichtdurchtrittsichere Dachkuppeln SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 5

6 SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 6

7 Stellungnahmen in Bauverfahren Gefahrenbereiche Absturz SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 7

8 Tödlicher Arbeitsunfall bei Arbeiten auf einem Dach Ungesicherte Dachöffnung Es fehlt: gesicherte und tragfähige Abdeckungen oder gesicherte Umwehrungen ASR A2.1 Nr. 5.2, Sicherungen an Bodenöffnungen SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 8

9 2. Bedeutung der Unterlage für spätere Arbeiten, Baustellenverordnung (BaustellV) SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 9

10 Baustellenverordnung 3 Koordinierung, Absatz 2, Nr. 3 Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator: eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 10

11 Beispiele für Wartung und Instandhaltung an baulichen Anlagen Prüfen und kontrollieren ortsfester Anlagen Arbeiten an haustechnischen Anlagen Austausch von Verschleißteilen Reinigung der Fenster und Glasfassaden Arbeiten auf Dachflächen Kontrolle und Erneuerung von Dacheinläufen Wartung und Inspektion von Aufzugsanlagen SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 11

12 Unterlage für spätere Arbeiten mit den erforderlichen Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz (RAB 32) Ist Aufgabe des Koordinators während der Planungsphase Anpassung bei Änderungen in der Ausführung SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 12

13 Die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage nur eine Formalie? Grundlage für Ausschreibungen Informationsquelle für Auftragnehmer zur sicherheitsgerechten Ausführung Berücksichtigung bei der Gefährdungsbeurteilung SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 13

14 Danke für die Aufmerksamkeit SIFA-WORKSHOP 2014, BAuA Dresden 14

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

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