barrierefreies Bauen V9 1

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1 barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. V9 1

2 barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen sind die > DIN Barrierefreies Bauen - Teil 1: öffentlich zugängige Gebäude (ab ) - Teil 2: Wohnungen (ab )!!! ist neu und ersetzt: DIN Barrierefreies Bauen - Teil 2: öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten + DIN Barrierefreie Wohnungen - Teil 1: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer - Teil 2: Wohnungen für Menschen mit sensorischen oder anderen Behinderungen > DIN Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze bleiben vorerst gültig V9 2

3 barrierefreies Bauen > Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen - mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung - mit motorischen Einschränkungen - die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen - die großwüchsig oder kleinwüchsig sind - mit kognitiven Einschränkungen - die bereits älter sind - wie Kindern - mit Kinderwagen oder Gepäck! eine Behinderung kann situativ sein V9 3

4 barrierefreies Bauen > Ziel ist eine Barrierefreiheit, die selbstverständlich ist - Barrierefreiheit ist für ca. 10% zwingend erforderlich - für bis zu 40% notwendig - für 100% schlicht komfortabel > Bauen und Gestalten für alle > menschengerechtes Bauen - als Richtschnur dienen die Bedürfnisse und Ansprüche von Behinderten V9 4

5 DIN öffentlich zugängliche Gebäude Norm gilt für: - öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen, die der Erschließung und gebäudebezogenen Nutzung dienen. Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören insbesondere: + Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens + Sport- und Freizeitstätten + Einrichtungen des Gesundheitswesens + Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude + Verkaufs- und Gaststätten + Stellplätze, Garagen + Toilettenanlagen - Arbeitsstätten wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen V9 5

6 DIN öffentlich zugängliche Gebäude > Verkehrs- und Bewegungsflächen müssen für die Personen, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben so bemessen sein, dass die Infrastruktur des Gebäudes barrierefrei erreichbar und nutzbar ist. > Den größten Flächenbedarf benötigen Nutzer von Rollstühlen: Wendkreis >= 1,50m > als Wendemöglichkeit ist in jedem Raum eine Tiefe und Breite von mind. 1,50m zu planen > Die Bewegungsfläche muss ausreichend groß für die geradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie für den Richtungswechsel sein. > die Bewegungsflächen dürfen sich - außer vor Fahrschachttüren - überlagern V9 6

7 DIN öffentlich zugängliche Gebäude > Ausreichend groß ist eine Fläche von cm Breite und 180 cm Länge für die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer cm Breite und 150 cm Länge für die Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen cm Breite und 150 cm Länge für Richtungswechsel und Rangiervorgänge V9 7

8 DIN öffentlich zugängliche Gebäude > Ausreichend groß ist eine Fläche von cm Breite und geringer Länge, wenn eine Richtungsänderung und Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist, z. B. für Flurabschnitte und Rampenabschnitte - 90 cm Breite und geringer Länge, z. B. für Türöffnungen und Durchgänge - Flure und Gehwege benötigen nach höchstens 15m Länge eine Begegnungsfläche von >= 1,80m x 1,80m V9 8

9 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Lichte Durchgangsbreite von Türen >= 0,90m - Lichte Durchgangshöhe von Türen >= 2,05m V9 9

10 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein - bei einer Länge des Flures bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich > andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen V9 10

11 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Rampen sollen möglichst gerade, nicht länger als 6m sein und höchstens 6% Steigung haben. > auf 6m Länge 36cm Höhenüberwindung - bei Rampen die länger als 6m sind ist ein Zwischenpodest von mind. 1,50m Länge erforderlich. - Ausreichend große Podeste, von mindestens 1,50m mal 1,50m sind außerdem am Anfang und Ende der Rampe anzuordnen - Rampenbreite zwischen den Handläufen mind. 1,20m + beidseitig 10cm hohe Radabweiser + beidseitig Handlauf 3,0cm - 4,5cm Durchmesser / 85cm 90cm Höhe V9 11

12 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Fahrkörbe von Aufzügen müssen mind. eine lichte Breite von 1,10m und eine Tiefe von 1,40m aufweisen > Raumbedarf = Fahrkorb + Schachtfläche + Konstruktionsfläche V9 12

13 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Fahrkörbe von Aufzügen müssen mind. eine lichte Breite von 1,10m und eine Tiefe von 1,40m aufweisen - Bedienungstableau siehe Hochschulaufzug 1 - Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss mindestens 1,50m x 1,50m groß sein. Das Vorbeigehen am wartenden Rollstuhl muss möglich sein: z.b. durch Verbreiterung um 0,90m. - Gegenüber von Abwärts führenden Treppen ist ein Abstand von 3,00m einzuhalten V9 13

14 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - in jeder Sanitäranlage ist mind. eine für Rollstuhlfahrer geeignete Toilettenkabine einzuplanen - Bewegungsflächen neben dem Klosettbecken >= 90cm - Bewegungsflächen vor dem Klosettbecken mind. 1,50m x 1,50m > daraus ergibt sich eine lichte Mindestgröße von 2,20m x 2,20m - vor Toiletten, Dusch- und Umkleidekabinen müssen Türen nach außen aufschlagen V9 14

15 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - in jeder Sanitäranlage ist mind. eine für Rollstuhlfahrer geeignete Toilettenkabine einzuplanen - Bewegungsflächen neben dem Klosettbecken >= 90cm - Bewegungsflächen vor dem Klosettbecken mind. 1,50m x 1,50m > daraus ergibt sich eine lichte Mindestgröße von 2,20m x 2,20m - vor Toiletten, Dusch- und Umkleidekabinen müssen Türen nach außen aufschlagen V9 15

16 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - klassische Anordnung eines Sanitärraumes für Rollstuhlbenutzer ohne Geschlechtertrennung V9 16

17 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Anordnung eines Sanitärraumes für Rollstuhlbenutzer mit Geschlechtertrennung > Vorteil: - stärkere Integration der Behinderten > Nachteil: - größerer Platzbedarf - bei anderem Geschlecht der Pflegeperson V9 17

18 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Bad V9 18

19 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Bad - die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern V9 19

20 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Küche V9 20

21 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Schlafzimmer V9 21

22 Empfehlungen - ein Eingang des Gebäudes, möglichst der Haupteingang, muss stufenlos erreichbar sein. - bei Neubauten sollte grundsätzlich der Haupteingang auch von Rollstuhlfahrer/innen genutzt werden können > Wünschenswert: freie Auslegung der gesetzlichen Regelungen - z.b.: besser eine Rampe mit größerem Gefälle als gar keine V9 22

23 Haupteingang < Museum Georg Schäfer : Volker Staab Architekten V9 23

24 V9 24

25 V9 25

26 Rampe < Kunstmuseum ARoS in Århus Dänemark : Schmidt Hammer & Lassen, Århus V9 26

27 V9 27

28 V9 28

29 V9 29

30 V9 30

31 Orientierungshilfe Barrierefreie Rampenanlage für - Wohnungsbau mit 2,80m Geschosshöhe 2,80m : 0,06 = 46,70m + 7 Podeste a 1,50m = 10,50m = 57,20m Länge - Museumsbau mit 5,00m Geschosshöhe 5,00m : 0,06 = 83,40m + 13 Podeste a 1,50m = 19,50m = 102,90m Länge V9 31

32 barrierefreies Bauen > Barrierefreies Bauen sollte heute etwas Selbst-verständliches sein, eine allen Personengruppen zugute kommende, menschengerechte Gestaltung unserer Umwelt V9 32

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