Sicher und gesund im Berufsleben mit Piktogrammen und Sachtexten die Sprachkompetenz schulen. Voransicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sicher und gesund im Berufsleben mit Piktogrammen und Sachtexten die Sprachkompetenz schulen. Voransicht"

Transkript

1 II Schriftlich kommunizieren Beitrag 21 Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 von 26 Sicher und gesund im Berufsleben mit Piktogrammen und Sachtexten die Sprachkompetenz schulen Zwei Männer arbeiten an der Schleifmaschine finden Sie die Unterschiede? Imago und A1Pix Von Frank Gellert und Heike Mössinger, Kutzenhausen-Rommelsried Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt auch in der modernen Arbeitswelt eine wichtige Rolle. Spezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren treten in allen Branchen und Arbeitsbereichen auf. Die Schüler setzen sich anhand von Piktogrammen und Musterdokumenten aus der Arbeitswelt mit den möglichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Betrieb auseinander. Zugleich festigen sie ihre schriftliche und mündliche Sprachkompetenz und erweitern ihren Wortschatz zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dauer: Das Wichtigste auf einen Blick 6 Stunden Kompetenzen: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen kennenlernen Piktogramme verstehen und erklären exakt und einfach formulieren komplexe Sachverhalte in einzelne Informa tionsbausteine zerlegen eine Betriebsanleitung verfassen Wortschatz zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz erweitern Ihr Plus: farbiges Bilderrätsel zu den Sicherheitskennzeichen

2 4 von 26 Arbeits- und Gesundheitsschutz Schriftlich kommunizieren Beitrag 21 II Materialübersicht 1./2. Stunde Arbeits- und Gesundheitsschutz früher und heute M 1 (Fo) War früher alles besser? Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz M 2 (Ab) Früher war nicht alles besser Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz M 3 (Tx) Wer macht was? Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz 3. Stunde Kleidung, die sicher macht Arbeitskleidung und Schutzkleidung M 4 (Tx) Gesundheit in Gefahr? Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz M 5 (Tx) Kleidung macht sicher Arten persönlicher Schutzausrüstung 4. Stunde Ohne Worte Symbole in der Sicherheitskennzeichnung M 6 (Fo) Achtung! Welches Bild passt hier nicht? Ein Bilderrätsel M 7 (Ab) Arten von Sicherheitskennzeichnungen Merkblatt 5. Stunde Damit jeder die Gefahren kennt die Betriebsanweisung M 8 (Ab) Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten worauf sollte man achten? M 9 (Ab) Eine Betriebsanweisung verfassen so geht s 6. Stunde Wo lauern die Gefährdungen? Eine Beurteilung formulieren M 10 (Ab) Bedeutung der Abkürzungen Ab: Arbeitsblatt; Fo: Folie; Tx: Text Gefährdungen und wie man sie vermeidet eine Beurteilung Minimalplan Sie haben nur eine oder zwei Stunden zur Verfügung? Dann wählen Sie einen der fünf Themenbereiche aus, die in den Stundenvorschlägen behandelt werden (Arbeits- und Gesundheitsschutz früher und heute, Arbeitskleidung und Schutzkleidung, Sicherheitskennzeichnung, Verfassen einer Betriebsanweisung, Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung).

3 8 von 26 Arbeits- und Gesundheitsschutz Schriftlich kommunizieren Beitrag 21 II M 3 Wer macht was? Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Viele Akteure sind an der Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes beteiligt. Oberste Zielsetzung ist dabei die Prävention, das heißt, die Vermeidung aller Gesundheits- und Unfallgefahren für die Beschäftigten. 1. Seit Beginn des industriellen Zeitalters haben sich die Vorgaben zur Gestaltung eines gesunden und unfallfreien Arbeitsumfelds ständig weiterentwickelt. Viele Mindeststandards wurden durch den Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Form von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften fest vorgeschrieben. Die Unfallversicherungsträger versichern außerdem die Beschäftigten gegen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. 2. Innerhalb des Betriebs liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsund Gesundheitsschutzes zunächst beim Unternehmer. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, in der alle Gefährdungen an einem bestimmten Arbeitsplatz oder bei einer bestimmten Tätigkeit erfasst werden. Stellt er Gefährdungen fest, muss er notwendige Schutzmaßnahmen veranlassen. 3. Der Unternehmer kann bestimmte Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf andere Personen übertragen. Zur selbstständigen Beurteilung aller Risiken fehlt ihm zumeist auch das notwendige Fachwissen. Dafür bestellt er die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese berät ihn in allen sicherheitsrelevanten Fragen. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig auf Mängel überprüft werden und informiert die Beschäftigten zu Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. 4. Eine weitere wichtige Funktion nimmt der Betriebsarzt ein. Dieser wird ebenfalls vom Unternehmer bestellt. Er berät zu allen arbeitsmedizinischen Fragen und führt medizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. 5. Auch die Beschäftigten selbst können sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht aus der Verantwortung stehlen. Für sie werden schließlich die ganzen Anstrengungen unternommen. Die Beschäftigten sind deshalb verpflichtet, nach Möglichkeit für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Ebenso müssen sie auf Sicherheit und Gesundheit ihrer Kollegen achten. Dazu müssen sie entsprechende Anweisungen befolgen. 6. Eine Sonderstellung im betrieblichen Arbeitsschutz nehmen die Sicherheitsbeauftragten ein. Sie werden besonders geschult, auf Gefährdungen zu achten. Dadurch wirken sie positiv auf das Sicherheitsverhalten der Kollegen ein. So unterstützen sie Führungskräfte und Kollegen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und motivieren zu sicherheitsgerechtem Verhalten. Aufgaben 1. Arbeiten Sie heraus, welche Aufgaben die einzelnen Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrnehmen. 2. Gibt es in Ihrem Unternehmen Sicherheitsbeauftragte, einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Berichten Sie über Ihre Erfahrungen mit diesen Akteuren. 3. Im Text tauchen viele Komposita auf. Das sind zusammengesetzte Wörter wie zum Beispiel Zeit alter: Zeit + Alter. Markieren Sie alle Komposita, die im Text vorkommen.

4 20 von 26 Arbeits- und Gesundheitsschutz Schriftlich kommunizieren Beitrag 21 II M 8 Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten worauf sollte man achten? Unfälle bei der Benutzung von Leitern und Tritten gehören immer noch zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb. Geschieht so ein Unfall, sind umgehend geeignete Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu leisten. Verletzte Personen müssen aus dem Gefahrenbereich gerettet werden. Bei diesen Hilfsmaßnahmen ist auf Selbstschutz zu achten. In der Betriebsanweisung sind Nummern des zu verständigenden Arztes, der Ersthelfer und die Notfall-Nummer notiert. Nach einem Unfall ist der Vorgesetzte zu informieren und eine Unfallmeldung vorzunehmen. Damit es erst gar nicht zum Unfall kommt, sollten sich Benutzer von Leitern und Tritten die Gefährdungen vor der Benutzung bewusst machen. Insbesondere beim Auf- und Absteigen kommt es leicht zum Sturz, wenn der Benutzer nicht aufpasst. Die Leiter kann durch zu weites Hinausbeugen oder Instabilität verrutschen und umfallen. Ebenso kann es aufgrund von schlechten Bodenverhältnissen oder einem falschen Aufstellwinkel zu einem Abrutschen der Leiter kommen. Weitere Gefährdungen bestehen, wenn elektrischer Strom in der Nähe ist. So kann es durch Berühren von elektrischen Leitungen, die sich über dem Kopf befinden, zu einem gefährlichen, mitunter tödlichen Stromschlag kommen. Aber auch wenn sich kein Beschäftigter auf der Leiter befindet, kann es zu Verletzungsgefahren durch unvorsichtiges Hantieren mit Leitern oder durch herabfliegende Werkzeuge kommen. Einige Vorsichtsmaßnahmen sind also dringend beim Umgang mit Leitern zu beachten. Vor Arbeitsbeginn müssen Leitern auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Dabei sind insbesondere Standfüße, Sicherung und Sprossen zu inspizieren. Beim Aufstellen ist der richtige Anlegewinkel zu beachten. Befinden sich über dem Aufstellort elektrische Leitungen, muss der Nutzer besonders vorsichtig sein. Damit keine Gefährdungen für oder durch andere Personen entstehen, sollte der Aufstellort im Bereich von Verkehrswegen als Gefahrenbereich abgesperrt werden. Für Arbeiten auf Leitern gilt eine maximale Arbeitszeit, die nicht überschritten werden darf. Ebenso ist die zulässige Tragfähigkeit beim Aufstieg zu beachten Zur Vermeidung von Unfallgefahren darf eine Leiter nicht als Lagerplatz für Gegenstände wie Arbeitsmaterialien und Werkzeuge genutzt werden. Damit keine Rutschgefahr entsteht, dürfen Leitern nur mit sauberen, ölfreien Schuhen betreten werden. Bewegliche Gegenstände wie Paletten, Gerüste oder Fahrzeuge bieten keinen soliden Untergrund für eine Leiter, deshalb dürfen sie dort nicht aufgestellt werden. Beim Auf- und Absteigen muss mindestens eine Hand zum Festhalten frei sein und die Blickrichtung muss zur Leiter zeigen. Materialien oder Geräte, die zusätzliche Gefahren bedeuten (z. B. Gefahrstoffe), dürfen nicht auf einer Leiter benutzt werden. Beschädigte Leitern und Tritte dürfen nicht weiterverwendet werden, da sonst erhöhte Unfallgefahren entstehen. Ist eine Leiter beschädigt, müssen die festgestellten Schäden umgehend an den zuständigen Vorgesetzten oder die beauftragte Person für Leitern gemeldet werden. Instandsetzung und Reparaturen dürfen nur durch damit beauftragte Personen erfolgen. Holzleitern dürfen nicht deckend gestrichen werden, da Schäden sonst nicht erkennbar sind. Jede Leiter ist einmal im Jahr durch die beauftragte Person zu prüfen. Thinkstock

5 II Schriftlich kommunizieren Beitrag 21 Arbeits- und Gesundheitsschutz 21 von 26 M 9 Eine Betriebsanweisung verfassen so geht s Betriebsanweisungen sind ein wichtiger Informationsträger für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen sowie für die sichere Ausführung einer Tätigkeit. Sie dienen auch als Grundlage für die Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz. Damit auch alle Beschäftigten die Angaben der Betriebsanweisung verstehen, werden diese einfach und verständlich formuliert. Ein Muster für eine Betriebsanweisung sieht so aus: Betriebsanweisung für Leitern und Tritte 1 Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Leitern und Tritten. Sturzgefahr beim Auf- und Absteigen 2 Gefahren für Mensch und Umwelt 3 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Leitern vor Arbeitsbeginn auf sicheren Zustand überprüfen (Standfüße, Sicherung, Sprossen) 4 Vorgehen bei Schäden 5 Verhalten bei Unfällen/Erste Hilfe 6 Instandhaltung, Reparatur und Wartung Aufgabe Übertragen Sie das Muster für eine Betriebsanweisung auf ein extra Blatt und füllen Sie es aus. Der Text Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten enthält alle Informationen, die Sie benötigen. Eine Betriebsanweisung formulieren so geht s Kennzeichnen Sie alle Informationen zu den Punkten 2 6 der Betriebsanweisung auf unterschiedliche Weise (verschiedene Farben, Unterstreichungen etc.). Füllen Sie stichpunktartig die Felder der Vorlage aus. Formulieren Sie so einfach und knapp wie möglich. Zum Beispiel: Beim Auf- und Absteigen kommt es leicht zum Sturz, wenn der Benutzer nicht aufpasst. Sturzgefahr beim Auf- und Absteigen

6

Empfehlung zur Ersteinweisung neuer Mitarbeiter 01

Empfehlung zur Ersteinweisung neuer Mitarbeiter 01 0 VERKEHRSREGELN im Klinikum Innerhalb des Klinikgeländes hat die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit! Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf allen Verkehrswegen beträgt 30 km/h. Benutzen Sie im

Mehr

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV)

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV) DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV) vom 1.11.2013 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift _ - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn Dr. med. - im

Mehr

Unterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern. Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz

Unterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern. Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Unterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Vorschrift Leitern im Sinne dieser Informationen sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Leiternprüfbuch

Hilfsmittel für die Praxis. Leiternprüfbuch Hilfsmittel für die Praxis Leiternprüfbuch Leiternprüfbuch Ob als Aufstiegshilfe bei Lagerarbeiten oder bei der klassischen Elektroinstallation Leitern sind weit verbreitete Arbeitsmittel und aus der täglichen

Mehr

Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen

Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen Merkblatt Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen Grundsätzlich ist jeder, der einen Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zur Arbeitssicherheit

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Regelung zum Verbesserungsmanagement: Lenkung von Fehlern, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen im Arbeitsschutz

Regelung zum Verbesserungsmanagement: Lenkung von Fehlern, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen im Arbeitsschutz Regelung zum Verbesserungsmanagement: Lenkung von Fehlern, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen im Arbeitsschutz Zweck Die MAAS-BGW sehen neben den erläuterten Methoden besondere Instrumente zur Verbesserung

Mehr

Voransicht. Karikaturen beschreiben, analysieren, interpretieren eine Karika-Tour

Voransicht. Karikaturen beschreiben, analysieren, interpretieren eine Karika-Tour III Sachtexte und Medien Beitrag 13 Karikaturen interpretieren 1 von 24 Karikaturen beschreiben, analysieren, interpretieren eine Karika-Tour Horst Haitzinger Von Anne Wiesenthal, Heidelberg Der deutsche

Mehr

Workshop. Umsetzung Gefährdungs- / Arbeitsplatzbeurteilung. Grundlagen

Workshop. Umsetzung Gefährdungs- / Arbeitsplatzbeurteilung. Grundlagen Workshop Umsetzung Gefährdungs- / Arbeitsplatzbeurteilung Grundlagen Themen Grundlagen, Gesetze, Verordnungen Begriff Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz Handlungskreis, Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6 Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

LSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern

LSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Hilfe zum Umstieg. Die vollständige Transferliste erhalten Sie über die Homepage der DGUV. Infos und Download unter: www.dguv.

Hilfe zum Umstieg. Die vollständige Transferliste erhalten Sie über die Homepage der DGUV. Infos und Download unter: www.dguv. Hilfe zum Umstieg Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick für den erweiterten Bereich Flurförderzeuge. Die vollständige

Mehr

5 Bausteine für einen gut organisierten Arbeitsschutz

5 Bausteine für einen gut organisierten Arbeitsschutz BGI 5124:BGI 5124 14.08.2008 07:55 Seite 2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin-Mitte Tel.: 030 288763-800 Fax : 030 288763-808 Fachausschuss Organisation des

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement DEKRA Akademie GmbH - angebot 2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement Wir schaffen Sicherheit durch Training. Arbeitsschutz Arbeitssicherheit Betriebliche Gesundheitsförderung Personalführung Personalentwicklung

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Sprichwörter, Redewendungen, geflügelte Worte - spielerische Übungen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Sprichwörter, Redewendungen, geflügelte Worte - spielerische Übungen Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Sprichwörter, Redewendungen, geflügelte Worte - spielerische Übungen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 2 von

Mehr

BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen

BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für 1. räumlich 2. persönlich, alle Leiharbeitnehmer 3. sachlich

Mehr

Rechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall

Rechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall 1 Rechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall Nach einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage nach dem/den Verantwortlichen. Dabei geht es um zwei Kernprobleme: Beruht der Unfall auf einem vorwerfbaren

Mehr

1 Checkliste für neue Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz

1 Checkliste für neue Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Checkliste für neue Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz Diese Checkliste soll Neueinsteigern bei den ersten Schritten im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen und Betriebsräten die wiedergewählt

Mehr

ArGUS Hamburg Arbeits- und Gesundheitsschutz. ArGUS. Mein Kollege hat einen Arbeitsunfall was nun, was tun, Betriebsrat?

ArGUS Hamburg Arbeits- und Gesundheitsschutz. ArGUS. Mein Kollege hat einen Arbeitsunfall was nun, was tun, Betriebsrat? ArGUS Mein Kollege hat einen Arbeitsunfall was nun, was tun, Betriebsrat? Versicherter Personenkreis Unfallunterschide Unfallnachverfolgung Wegeunfall / Arbeitsunfall Leistungen der Gesetzlichen Unfallkassen

Mehr

Arbeitsschutz-Handbuch

Arbeitsschutz-Handbuch Jacobs Strassenbau GmbH Heisenbergstraße 3-5 D-50126 Bergheim Telefon: 02271 / 7618-0 Telefax: 02271 / 7618-20 Ersteller: AQUIST GmbH, Düsseldorf Stand: 2012-02-24 ArbeitsschutzHandbuch120224.doc Inhalt

Mehr

2/3 Verantwortlichkeiten im Unternehmen

2/3 Verantwortlichkeiten im Unternehmen Arbeitsschutz Teil 2/3 Seite 1 2/3 2/3.1 Arbeitgeber Gleich in 1 regelt das Arbeitssicherheitsgesetz, dass Arbeitgeber für ihr Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssen.

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)

(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte GUV-I 8503 (bisher GUV 20.2.1) GUV-Informationen Der Sicherheitsbeauftragte Informationen für Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte und Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche

Mehr

Gesetzesverordnung. Alles hat sich verändert. Ing. Giancarlo Bianchi ENSHPO Chairman & AIAS President Opatija Conference 31 March & 1 April 2011

Gesetzesverordnung. Alles hat sich verändert. Ing. Giancarlo Bianchi ENSHPO Chairman & AIAS President Opatija Conference 31 March & 1 April 2011 Gesetzesverordnung Alles hat sich verändert Ing. Giancarlo Bianchi ENSHPO Chairman & AIAS President Opatija Conference 31 March & 1 April 2011 Systemansatz Es betracht alle verschiedenen Faktoren, als

Mehr

Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2

Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Nr.: 04 lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsmittel Tätigkeit Bereich: Küche Gefährdung/Belastung Maßnahmen/Schutzziel Regelwerk Prüfliste 1 Mängel

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Erlass über die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für Schüler und Schülerinnen in Schulen

Erlass über die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für Schüler und Schülerinnen in Schulen Erlass über die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für Schüler und Schülerinnen in Schulen Vom 27. Juni 2001 Az.: R 1/B - 2.5.1.0 2.5.2.0 1. Gesetzliche Schülerunfallversicherung

Mehr

Vertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med.

Vertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med. Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nach 2 Abs. 3 BGV Vertrag der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber, zwischen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lagerlogistik

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lagerlogistik Anlage 3 zu 17 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lagerlogistik - Sachliche Gliederung - Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß 3 Abs. 1 Lfd. 1 Berufsbildung,

Mehr

Von Bestellungen und Mahnungen Geschäftsbriefe im Betrieb verfassen. Voransicht

Von Bestellungen und Mahnungen Geschäftsbriefe im Betrieb verfassen. Voransicht Geschäftsbriefe im Betrieb 1 von 34 Von Bestellungen und Mahnungen Geschäftsbriefe im Betrieb verfassen Zeichnung: Uli Stein Von Dr. Christine Koch-Hallas, Mannheim Dauer Inhalt Ihr Plus 6 Stunden den

Mehr

Brandschutz aus dem Arbeitsschutzrecht

Brandschutz aus dem Arbeitsschutzrecht Brandschutz aus dem Arbeitsschutzrecht Rechtssystematik Grundgesetz Bundesgesetze (Artikel 31 u.a.) Ländergesetze (Artikel 70 ff) Verordnungen (Artikel 80) Verwaltungsvorschriften technische Baubestimmungen,

Mehr

6 Abs. 9 GefStoffV: können 14 Abs. 1 GefStoffV:

6 Abs. 9 GefStoffV: können 14 Abs. 1 GefStoffV: 1 6 Abs. 9 GefStoffV: Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig

Mehr

Prozesseinheit. Beschaffung

Prozesseinheit. Beschaffung Prozesseinheit Beschaffung Ascom Network Testing AG Einkauf/Lager 12. März 1. April 2010 Lernender.ch Inhaltsverzeichnis Kurzbericht... - 3 - Bedarf... Fehler! Textmarke nicht definiert. Offerte notwendig?...

Mehr

Inhalt. Gefährdungsbeurteilungen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit 28.02.2015. Allgemeine Aufgaben

Inhalt. Gefährdungsbeurteilungen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit 28.02.2015. Allgemeine Aufgaben Inhalt en Ein Vortrag von Michael Teich, Fachkraft für Arbeitssicherheit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) Arbeitsschutzausschuss (ASA) Wissenswertes aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Fragen

Mehr

Selbstcheck des Unternehmens

Selbstcheck des Unternehmens AMS-Nr.: Firmendaten Inhaber: Straße: PLZ: Ort: UN / OB: Telefon: Fax: Mobil: Email: Ansprechpartner Straße: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Mobil: Email: Stand 9/2014 Seite 1 von 5 1 Arbeitsschutzpolitik 1.1

Mehr

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Handelskammer Bremen 14. Juni 2007 Dr. Klaus Gregor, Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz 1. Verantwortliche

Mehr

Praktikanten und Einsteiger in der Altenpflege Praktische Hilfestellung für die Erstunterweisung

Praktikanten und Einsteiger in der Altenpflege Praktische Hilfestellung für die Erstunterweisung Unternehmer Pflege Praktikanten und Einsteiger in der Altenpflege Praktische Hilfestellung für die Erstunterweisung UNTERWEISUNG Online P R A K T I K U M FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Arbeitsschutz im Praktikum

Mehr

Gefahren durch Strom

Gefahren durch Strom Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- Gefahren durch Strom Merkblatt für Betriebe Unfallgeschehen 2008 gab es im Regierungsbezirk Niederbayern eine Häufung von Arbeitsunfällen auf Baustellen

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen

Mehr

Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online

Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Sicherheit mit Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Autor: Fred Graumann uve GmbH für Managementberatung Im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen gefördert vom:

Mehr

Betreuungsvertrag, incl. Preisvereinbarung/Kostenaufstellung 1 Generelle Verpflichtungen der MMA

Betreuungsvertrag, incl. Preisvereinbarung/Kostenaufstellung 1 Generelle Verpflichtungen der MMA 1 MMA GbR. Wallweg 3, 36124 Eichenzell Gerd Farnung & Nicolas Bachmann Telefon: 06659 9865763 Telefax: 06659 919422 E-Mail : info@mmaportal.de www.mmaportal.de Anlage 1 zum Rahmenvertrag ZVK RPS / MMA

Mehr

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Einleitung Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist

Mehr

Allgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"

Allgemeine Unterweisung  Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Universität Stuttgart Abt. Sicherheitswesen Allgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" Der unsachgemäße Umgang mit elektrischem Strom oder elektrischen Betriebsmitteln

Mehr

Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen. Gliederung. Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen

Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen. Gliederung. Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen Gliederung 1. Eingangsverpflichtung 2. Parameter des Systems 3. Funktionsanalyse 4. Gefährdungsanalyse 5. 6. Risikobewertung Eingangsverpflichtung 1. Verpflichtung zur 1.1 Arbeitsschutzgesetz: Nach 1 (Anwendungsbereich)

Mehr

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere

Mehr

Alles, was Recht ist Rechtliche Rahmenbedingungen für die Stärkung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Alles, was Recht ist Rechtliche Rahmenbedingungen für die Stärkung der Gesundheit am Arbeitsplatz 1 Hintergrundpapier: Alles, was Recht ist Hintergrundpapier: Alles, was Recht ist Rechtliche Rahmenbedingungen für die Stärkung der Gesundheit am Arbeitsplatz Welche Gesetze gibt es beim Thema Arbeitsschutz?

Mehr

U S N G omnicon engineering GmbH

U S N G omnicon engineering GmbH SCHULUNGSANGEBOT U S N G omnicon engineering GmbH Wir... schulen mit modernsten Präsentationstechniken bieten praxisnahe Beispiele haben langjährige Dozentenerfahrung bei anerkannten Bildungsträgern schulen

Mehr

Unterweisung Gerüstbau. 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen

Unterweisung Gerüstbau. 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 1 1. Gesetzliche Grundlagen Unterweisung Gerüstbau Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren

Mehr

Nadelstichverletzungen in der Altenpflege

Nadelstichverletzungen in der Altenpflege Umfrage der Initiative SAFETY FIRST! Deutschland Nadelstichverletzungen in der Altenpflege Auswertung 1 Eckdaten der Umfrage Laufzeit: 12. Mai bis 31. Juli 2014 Ziele: Erfassen von Kenntnissen zu und Beachtung

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen. Ein Vortrag von Michael Teich, Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gefährdungsbeurteilungen. Ein Vortrag von Michael Teich, Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gefährdungsbeurteilungen Ein Vortrag von Michael Teich, Fachkraft für Arbeitssicherheit. Inhalt Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) Arbeitsschutzausschuss (ASA) Wissenswertes aus dem Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Kick-off STOPPS. Arbeiten 2015 Twence BV 29. Januar 2015

Kick-off STOPPS. Arbeiten 2015 Twence BV 29. Januar 2015 Kick-off STOPPS Arbeiten 2015 Twence BV 29. Januar 2015 1 Programm des Kick-off STOPPS 2015 Allgemeines Stopp-Regeln Unternehmenspräsentation: BOUMAN Sicherheitsbarometer 2014 SGU-Plan (Sicherheit, Gesundheit,

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: In der Werbung, in der Politik, im Verkaufsgespräch - rhetorische Figuren erkennen und anwenden Das komplette Material finden Sie

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Sichere und gesunde Unternehmen

Sichere und gesunde Unternehmen Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2010 Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2010 1. Grundlagen Das Prämiensystem wurde erstmalig im Jahr 2008 basierend auf 162 Abs.

Mehr

Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Erlass vom 15. Oktober 2009; I.2 651.220.020-5 - Gült. Verz. Nr. 7200

Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Erlass vom 15. Oktober 2009; I.2 651.220.020-5 - Gült. Verz. Nr. 7200 Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Erlass vom 15. Oktober 2009; I.2 651.220.020-5 - Gült. Verz. Nr. 7200 1. Grundsatz Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz, Sicherheit

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Anlage (zu 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Lfd. 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a)

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (ASD)

Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (ASD) Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (ASD) Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung 2 1. Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen 2 und von sozialen und sanitären Einrichtungen 2. Beschaffung

Mehr

Elektrische Sicherheitsmaßnahmen

Elektrische Sicherheitsmaßnahmen Elektrische Sicherheitsmaßnahmen Gefahren des elektrischen Stromes: Wärmewirkungen auf den Menschen: Strommarken (Berührung eines stromführenden Teiles d. h. Übergangswiderstand zwischen Haut und Gegenstand

Mehr

Sicherheits-Beauftragte im Betrieb

Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache Das Heft haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

Dienstanweisung Unfall Untersuchung und Meldung von Unfällen und Berufskrankheiten

Dienstanweisung Unfall Untersuchung und Meldung von Unfällen und Berufskrankheiten Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Dienstanweisung Unfall Untersuchung und Meldung von Unfällen und Berufskrankheiten Gliederung 1. Rechtsgrundlagen 2. Geltungsbereich 3. Begriffe 4. Untersuchung

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage

Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

PARNDORF DESIGNER OUTLET Arbeits- und Gesundheitsschutz-Strategie Verbesserung des Kundenerlebnisses. Version 3 2012-2013

PARNDORF DESIGNER OUTLET Arbeits- und Gesundheitsschutz-Strategie Verbesserung des Kundenerlebnisses. Version 3 2012-2013 PARNDORF DESIGNER OUTLET Arbeits- und Gesundheitsschutz-Strategie Verbesserung des Kundenerlebnisses Version 3 2012-2013 Erklärung des Vorstands Die Herausforderung ist es, eine langfristige und nachhaltige

Mehr

Eine Übersicht über die IG Metall in Bremen

Eine Übersicht über die IG Metall in Bremen Die gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs unter Haftungsgesichtspunkten Eine Übersicht über die IG Metall in Bremen Haftung im Arbeitsschutz Christian Wolff / September 2013 Gesellschaftspolitische

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. In welchen Zeitabständen

Mehr

Dienstanweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz an der Hochschule Augsburg

Dienstanweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz an der Hochschule Augsburg Dienstanweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz an der Hochschule Augsburg vom 01.04.2014 2 Inhalt 1.Allgemeines 3 1.1 Zweck, Bedeutung und Rechtscharakter 3 1.2 Geltungsbereich 3 1.3 Rechtliche

Mehr

extra Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats Was schreibt das Betriebsverfassungsgesetz

extra Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats Was schreibt das Betriebsverfassungsgesetz 29. Oktober 2004 Schä/Co Ausgabe 12 Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz I Ansprechpartner: Volker Cosfeld Bernd Eisenbach 069 957 37 360 volker.cosfeld@igbau.de Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Gesundheit

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Mutterschutz in chemischen Laboratorien Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52

Mehr

- Auszug - 1. Gesetzliche Grundlagen

- Auszug - 1. Gesetzliche Grundlagen Niedersächsisches Kultusministerium Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen) RdErl. d. MK v. 10. 12. 2013 - AuG-40

Mehr

Arbeitsschutz, Unfallverhütung

Arbeitsschutz, Unfallverhütung Arbeitsschutz, Unfallverhütung Beschäftigte brauchen Sicherheit. Ihr Leben und Ihre Gesundheit sollen vor Gefahren geschützt sein, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Dafür gibt es den

Mehr

Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes

Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978 (GMBl. S. 114) zuletzt geändert am 10. November 1981 (GMBl. S. 516)

Mehr

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer: 1 Praktikumsmappe Dauer des Betriebspraktikums: vom _bis _ Name des Schülers: Straße: Postleitzahl/Wohnort: Telefon: Name der Lehrkraft:: Telefon: Schulstempel: Betrieb: Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift

Mehr

Sichere Instandhaltung betrifft uns alle!

Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! SCHÜTTGUT - & RECYCLING-TECHNIK Basel 2013 Suva/blm Zielsetzung Sie kennen die "Acht lebenswichtigen Regeln" für die Instandhaltung Sie kennen das Schulungstool

Mehr

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Datum: 12. Dezember 1973 Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 Textnachweis

Mehr

Nutzung der Mitbestimmungsrechte

Nutzung der Mitbestimmungsrechte Ressort Arbeits- und Die neue Rolle der Betriebsräte im Arbeitsschutz Nutzung der Mitbestimmungsrechte ( 87, Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG) www.igmetall.de/gesundheit Neue Ansätze und Anforderungen Neuer Gesundheitsbegriff

Mehr

Sichere und gesunde Unternehmen

Sichere und gesunde Unternehmen Photo-K - Fotolia.com Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2012 Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2012 1. Grundlagen Das Prämiensystem wurde erstmalig im Jahr 2008

Mehr

Betriebspraktikum. Zeitraum des Praktikums. Ort des Praktikums. Mein Praktikumsbetreuer heißt. Mein betreuender Lehrer

Betriebspraktikum. Zeitraum des Praktikums. Ort des Praktikums. Mein Praktikumsbetreuer heißt. Mein betreuender Lehrer Betriebspraktikum Name Schule Klasse Zeitraum des Praktikums bis Ort des Praktikums Mein Praktikumsbetreuer heißt Mein betreuender Lehrer. 1 Inhaltsverzeichnis Praktikumsmappe Angaben zur Person Merkblatt

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat

Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat geschlossen: wird folgende Gesamtbetriebsvereinbarung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Arbeitsschutz in den Werkstätten. Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) Beispielhafte Einführung in die Werkstatt

Arbeitsschutz in den Werkstätten. Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) Beispielhafte Einführung in die Werkstatt Arbeitsschutz in den Werkstätten Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) Beispielhafte Einführung in die Werkstatt Inhaltsangabe: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Vor- und Nachteile

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. In welchen Zeitabständen

Mehr

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und

Mehr

Tätigkeitsbericht des Personalrats. Bezug der Neubauten Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Tätigkeitsbericht des Personalrats. Bezug der Neubauten Psychische Belastung am Arbeitsplatz Tagesordnung Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Ab i h TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 Psychische Belastung am Arbeitsplatz Arbeitsverdichtung und Arbeitszeit Schutzregelungen des ArbZG Dienstvereinbarung

Mehr

Querschnittsfach Prävention und Gesundheitsförderung. Schwerpunkte

Querschnittsfach Prävention und Gesundheitsförderung. Schwerpunkte Querschnittsfach Prävention und Gesundheitsförderung Themenbereich 3: Arbeitsmedizin Prof. Dr. med. Bernd Hartmann Bau-BG Hamburg Schwerpunkte Arbeitsschutz und Unfallverhütung Berufsgenossenschaft und

Mehr

Der Fremde im Betrieb! Arbeitssicherheit mit Werkunternehmern und seinen Arbeitnehmer / -innen

Der Fremde im Betrieb! Arbeitssicherheit mit Werkunternehmern und seinen Arbeitnehmer / -innen Der Fremde im Betrieb! Arbeitssicherheit mit Werkunternehmern und seinen Arbeitnehmer / -innen 8 ArbSchG, 6 DGUV Vorschrift 1 und Regel 100-01 1 Normzwecke: 1. Es wird die besondere Gefährdungslage bei

Mehr

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

Dienstanweisung für Arbeitsschutz Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009

Mehr

Wer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main

Wer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1

Die neue DGUV Vorschrift 1 Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage

Mehr

Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung

Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung Seit dem 01.05.2014 hat sich die Systematik des Schriftenwerks der gesetzlichen Unfallversicherung verändert. Hierdurch werden Überschneidungen,

Mehr

M8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung

M8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung M8-DE.4 Brandschutz Einführung Das Brandrisiko von Bankgebäuden scheint niedrig zu sein, es sollte aber in keinem Fall vernachlässigt werden. Der Zweck dieses Kapitels ist es, Ihre Fähigkeiten zu verbessern,

Mehr