Beamtenpension. Paramonowa Ella
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- Clemens Abel
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1 Beamtenpension Paramonowa Ella
2 Gliederung Allgemeine Informationen Beginn des Ruhestands Versorgungsleistungen, -berechnungen, -änderungen, -abschläge, -rücklagen, Mindestversorgung, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Hinterbliebenenversorgung Unfallversorgung Riesterförderung rderung Quellen
3 Allgemein Sichert Beamte im Alter und bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit ab Bei Dienstunfähigkeit durch Unfall verbesserte Dienstunfallfürsorge Im Todesfall erhalten Angehörige Hinterbliebenenversorgung Eigenständiges ndiges Altersversorgungssystem beitragsfrei
4 Beginn des Ruhestandes Eintritt in den Ruhestand Versorgung von Beamten auf Lebenszeit Versorgung von Beamten auf Probe Versorgung von Beamten auf Widerruf
5 Eintritt in den Ruhestand Bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren Bei Erreichen der besonderen Altersgrenze (Bsp. 60 Jahre bei Polizei) Auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr Als Schwerbehinderte auf eigenen Antrag ab dem 60.Lebensjahr Bei festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit Bei einstweiligem Ruhestand
6 Versorgung von Beamten auf Lebenszeit Werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie eine ruhegehaltfähige hige Dienstzeit bzw. Wartezeit von mind. 5 Jahren erfüllt haben. Wartezeit bis Altersgrenze nicht erfüllt, kann ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe H des Ruhegehalts bewilligt werden Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Dienstunfähigkeit auf Dienstunfall beruht oder durch Dienstbeschädigung eingetreten ist.
7 Versorgung von Beamten auf Probe Ruhestand nur bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall und darauf beruhender Dienstunfähigkeit Ruhegehalt auf der Grundlage ihrer Besoldung; (Mindestversorgung) Ruhestand bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit etc. nach Ermessensentscheidung Gibt es keine Gründe für f r die Versetzung in den Ruhestand, folgt die Entlassung (Recht auf Nachversicherung bei gesetzlicher Rentenversicherung, evtl. Unterhaltsbeitrag)
8 Versorgung von Beamten auf Widerruf Haben grundsätzlich keine Versorgungsansprüche Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Nur bei Dienstunfall, Anspruch auf Heilfürsorge und Unterhaltsbeitrag für r die Dauer der Erwerbsbeschränkung
9 Versorgungsleistungen Ruhegehalt Unfallfürsorge Witwen- und Waisengeld - Dienst- unfähigkeit - Erreichen der Altersgrenze (evtl. Unterhalts- beitrag) -Unfallruhegehalt -Unfallhinter- bliebenenver- sorgung Bei Tod - des Beamten bzw. - des Ruhestands- beamten
10 Berechnungsgrundlagen des Ruhegehalts Ruhegehaltfähige hige Dienstbezüge Ruhegehaltfähige hige Dienstzeiten Grundgehalt Familienzuschlag (Stufe 1) Sonstige Ruhegehaltfähige hige Dienstbezüge Dienstzeiten, Ausbildungszeiten, Zurechnungszeiten Evtl. Beschäftigungzeiten als Angestellter im öffentl.. Dienst Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
11 Versorgungsänderungsgesetz nderungsgesetz Bis Höchstversorgung H nach 35 Jahren ruhegehaltsfähiger higer Dienstzeit Faktor seit : 1,875 Höchstversorgung H von 75% nach 40 Jahren Nach : 1,79375 Höchstversorgungssatz von 71,75% Ab : Kürzung K rzung der Versorgung in acht Schritten
12 Mindestversorgung 35% der ruhegehaltsfähigen higen Dienstbezüge Oder: 65% der ruhegehaltsfähigen higen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 Euro Beurlaubung und Teilzeit (nach ) können k nnen zum Wegfall der Mindestversorgung führenf
13 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich (5x Dienstbezug des letzten Monats, max Euro) Verringerung des Betrags um 1/5 für f jedes Jahr, das über das 60. Lebensjahr im Dienst verbracht wird Entfällt bei Dienstunfähigkeit/Tod vor Eintritt in den Ruhestand Wird in einer Summe gezahlt/unterliegt nicht der Einkommenssteuer
14 Versorgungsabschläge ge Bei Ruhestand vor Eintritt der maßgeblichen Altersgrenze in Höhe H von 3,6% für f r jedes Jahr (von Ruhestandseintritt bis Altersgrenze) Mindert das Ruhegehalt (nicht den Prozentsatz) um max. 10,8%
15 Versorgungsrücklage Verminderung der Besoldung und Versorgung um 0,2% (seit mal stattgefunden) bis Verminderung pausiert für f r die Dauer der Kürzung K aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes nderungsgesetzes Hälfte der eingesparten Mittel durch VAG werden der Versorgungsrücklage zugeführt
16 Hinterbliebenenversorgung Bezüge für f r den Sterbemonat Sterbegeld Witwen-/Witwergeld Witwenabfindung bei Wiederverheiratung Waisengeld Unterhaltsbeitrag
17 Bezüge für f r den Sterbemonat und Sterbegeld Dienst-/Versorgungsbez /Versorgungsbezüge ge des Sterbemonats verbleiben den Erben bzw. können an Ehegatten oder Kinder gezahlt werden Sterbegeld in zweifacher Höhe H der Dienstbezüge, Anwärterbez rterbezüge, des Ruhegehalts oder Unterhaltsbeitrages Beim Tod der/s Witwe/-r r haben Waisen Anspruch auf Sterbegeld in Höhe H des zweifachen Witwen- bzw. Witwergeldes
18 Witwen- und Witwergeld Vorraussetzungen Höhe des Witwengeldes Im Falle der Wiederverheiratung
19 Vorraussetzungen Eheschluss vor dem : mind. 3 Monate Ehe, mind. 5 Jahre Dienstzeit oder Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall Eheschluss nach dem : mind. 1 Jahr Ehe, (s.o( s.o.).) Kein Anspruch, wenn Eheschluss erst nach Eintritt in den Ruhestand (und das 65. Lebensjahr bereits erreicht), aber Anspruch auf Unterhaltsbeitrag in Höhe H des Witwengeldes
20 Höhe des Witwengeldes 55% des Ruhegehalts des Verstorbenen (60% ohne Kinderzuschlag wenn ein Ehepartner vor geboren) Monatliche Erhöhung hung um einen Kinderzuschlag, max. 36 Monate (multipliziert mit 55% gesetzlich best. Bruchteils des jeweils gerade aktuellen Rentenwertes) Mindestwitwenversorgung: 60% des Ruhegehalts (60% von 65% der ruhegehaltfähigen higen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4) ohne Kinderzuschlag
21 Wiederverheiratung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe H des 24fachen Betrages des Witwengeldes Anspruch auf Witwengeld erlischt somit, tritt aber bei Auflösung der neuen Ehe wieder in Kraft Unterhaltsbeitrag auch bei Scheidung, falls ein Anspruch auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bestand
22 Waisengeld Halbwaisen 12, Vollwaisen 20% des Ruhegehalts bis zum 18. Lebensjahr Vollwaisengeld, wenn überlebender Elternteil nicht Witwengeldberechtigt Vom 18. bis 27. Lebensjahr nur durch Antrag (vgl. Kindergeld) Bei körperl., geist., seelischer Behinderung längere l Zahlung Kein Waisengeld bei Kindern die erst nach Eintritt in den Ruhestand bzw. nach 65. Lebensjahr adoptiert/angenommen wurden
23 Unfallfürsorge Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen Heilverfahren Unfallausgleich Einfaches oder erhöhtes htes Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag Einmalige Unfallentschädigung Unfallhinterbliebenenversorgung
24 Heilverfahren Versorgung mit Arznei, Pflege, außergew ergewöhnliche Kosten für f unfallbedingten WäscheverschleiW scheverschleiß etc. Anspruch auf Pflegekosten oder bei Ruhestand Hilflosigkeitszuschlag zu dem Unfallruhegehalt
25 Unfallausgleich Entspricht der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung Bei eingeschränkter nkter Erwerbstätigkeit tigkeit zum Dienst- und Anwärterbezug oder Ruhegehalt gezahlt
26 Unfallruhegehalt Bei Ruhestand infolge eines Dienstunfalls, Anspruch auf Unfallruhegehalt Das ermittelte Ruhegehalt erhöht ht sich um 20-75% der ruhegehaltfähigen higen Dienstbezüge Mind. 75% der ruhegehaltfähigen higen Dienstbezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 erhöht ht um 30,68 Euro
27 Erhöhtes htes Unfallruhegehalt Besondere Lebensgefahr, daraus resultierendem Dienstunfall mit Minderung der Erwerbsfähigkeit (50%)/Versetzung in den Ruhestand als Folge 80% des Ruhegehalts der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe
28 Einmalige Unfallentschädigung Einmalig Euro Bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit tigkeit um 80% Beim Tod erhalten: Ehepartner und versorgungsberechtigte Kinder ½, Eltern und nicht versorgungs- berechtigte Kinder ¼,, Großeltern und Enkel 1/8
29 Unfallhinterbliebenenversorgung Beim durch Dienstunfall verursachten Tod erhält: Ehepartner 60%,waisengeldberechtigte Kinder Waisengeld, Elternlose Enkelkinder (sofern vom Verstorbenen zur Zeit des Dienstunfalls unterhalten) 30% des Unfallruhegehalts
30 Riesterförderung rderung für f r Beamte Rentenreform 2001: Eigenvorsorge als zusätzliche Altersvorsorge Versorgungsänderungsgesetz nderungsgesetz 2001: Übertrag auf Beamte Durch Zulagen und Steuererleichterungen vom Staat gefördert
31 Förderberechtigt sind: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Bezieher von Lohnersatzleistungen Nichterwerbstätige tige Eltern in der Phase der Kindererziehung Geringfügig gig beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben Pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen RV Wehr- und Zivildienstleistende Pflichtversicherte in der AV der Landwirte und Ehegatten Beamte, Richter, Soldaten
32 Quellen Wissenswertes für f r Beamtinnen und Beamte, Januar 2006, S VG Koblenz: Beamtenpension darf wegen gesetzlicher Rentegekürzt werden, Gerichtsurteil, VG Koblenz, 6.April K 2505/04.KO O.V., 27.September 2005, Geringere Pensionserhöhungen hungen sind rechtens, Stern.de Gall, Insa,, , Beamte gehen später in den Ruhestand,, DIE WELT.de Ulrike Meyer-Timpe, Timpe, , Die große Katastrophe lieber später ter,, In: DIE ZEIT, Nr.42
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