Mitteilungen der Juristischen Zentrale
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- Rudolf Scholz
- vor 8 Jahren
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1 Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/ IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) hat die Juristische Zentrale die häufigsten Fragen und Antworten zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen zusammenstellt. Zudem stehen zwei Musterformulare zur Rückforderung zur Verfügung, die zusammen mit weiteren Informationen im Internet unter (Info, Test & Rat, Fahrzeugkauf und Verkauf, Finanzierung und Leasing) abrufbar sowie in der Anlage zu dieser Regionalclubmitteilung zu finden sind. 1) Welche Kredite sind umfasst? Das BGH-Urteil betrifft die sogenannten Verbraucherdarlehen, d. h. eine Privatperson nimmt bei einer Bank z. B. ein Darlehen zur Finanzierung eines Fahrzeugs auf. Aber auch auf Finanzierungsgeschäfte wie Leasing oder Teilzahlungskredite ist das Urteil anwendbar. 2) Was beinhalten die Bearbeitungsgebühren? Dem Verbraucher wurde lange Zeit von den Banken bei Abschluss eines Darlehensvertrags eine Bearbeitungsgebühr bis zu drei Prozent der Kreditsumme in Rechnung gestellt. Dieses Vorgehen wurde mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden begründet. Um dagegen angehen zu können, muss die Gebühr von der Bank einseitig festgelegt worden sein. Die Banken vereinbaren solche Gebühren üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Preis- und Leistungsverzeichnis, ohne dass der Kunde darauf Einfluss nehmen kann. Dies dürfte wohl auf die überwiegende Zahl der Kreditverträge zutreffen. 3) Wie begründet der BGH seine Entscheidung? Ein Entgelt setzt voraus, dass die Bank für den Kunden auch eine Leistung erbringt. Die Kreditbearbeitung stellt aber gerade keine besondere Leistung für den Kunden dar, insbesondere die damit verbundene Bonitätsprüfung nimmt die Bank im eigenen Interesse vor. Damit ist die Abwälzung der Bearbeitungsgebühren auf den Darlehensnehmer über AGB unzulässig.
2 2 4) Wie lange kann der Kunde die Bearbeitungsgebühr zurückfordern? Grundsätzlich gilt für den Rückforderungsanspruch eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Uneinigkeit besteht darüber, wann die Frist zu laufen beginnt. Nachdem hierzu noch Verfahren beim BGH anhängig sind, wird eine baldige Klärung erwartet. Momentan befinden sich jedoch nur die Verbraucher auf der sicheren Seite, bei denen die Gebühr einmalig oder in Raten im Jahr 2011 oder später entrichtet wurde. Hierzu müssen jeweils die Vertragsunterlagen genau geprüft werden. Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der gerne weiter. Rufnummer (089) Ulrich May Leiter Juristische Zentrale
3 Wichtige Hinweise zur Verwendung der folgenden Musterschreiben Diese Formulare dienen als Musterschreiben für die Rückforderung eines Bearbeitungsentgelts bei einem Verbraucherdarlehen aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom (Az.: XI ZR 405/12 sowie XI ZR 170/13). Die Schreiben wurden für den Standardfall des Verbraucherdarlehens konzipiert, in dem das Bearbeitungsentgelt dem Nettodarlehensbetrag zu Beginn der Finanzierung aufgeschlagen und damit mitfinanziert wird. Im Rahmen der Musterschreiben werden zwei Konstellationen berücksichtigt: 1) Rückforderung des bereits vollständig entrichteten Bearbeitungsentgelts (Formular 1) Das Darlehen ist schon vollständig zurück bezahlt oder die Bearbeitungsgebühr wurde mit den ersten monatlichen Raten entrichtet: Hier muss die Bank dazu aufgefordert werden, das einbehaltene Bearbeitungsentgelt und zuviel entrichtete Zinsen zurück zu zahlen. 2) Rückforderung des teilweise entrichteten Bearbeitungsentgelts sowie Anpassung künftiger Raten (Formular 2) Das Darlehen wird noch zurück bezahlt: Auch hier muss die Bank dazu aufgefordert werden, das über die bereits entrichteten Darlehensraten anteilig einbehaltene Bearbeitungsentgelt und zuviel entrichtete Zinsen zurück zu zahlen. Darüber hinaus muss die Bank aber auch dazu aufgefordert werden, die zukünftigen monatlichen Raten um den auf die Bearbeitungsgebühr entfallenden Anteil zu mindern. Ratsam ist, der Bank im Rahmen der Aufforderung zur Rückzahlung eine Frist von ca. zwei bis drei Wochen zu setzen. Das Datum ist individuell nach dem Kalender zu ermitteln. Wichtig! Die Musterschreiben dienen nur als Formulierungshilfe und sollten an den jeweiligen Einzelfall entsprechend angepasst werden. Aus Beweisgründen sollte das jeweils verwendete Schreiben per Einschreiben mit Rückschein und/oder per Fax (bitte Sendebestätigung aufheben) versandt werden. Wenn Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt benötigen, finden Sie Namen und Anschriften der in Ihrer Nähe tätigen ADAC-Vertragsanwälte hier auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Info, Test & Rat / Rechtsberatung" oder unter der allgemeinen Servicenummer 0800 /
4 Absender Name: Strasse: PLZ/Ort: Datum: An die Bank Bankenname: Strasse: PLZ/Ort : Rückforderung des bereits vollständig entrichteten Bearbeitungsentgelts Darlehensvertrag Nr.: im Zusammenhang mit dem im Betreff benannten Darlehensvertrag wurde von Ihnen unzulässigerweise ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro erhoben. Nach dem am ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 405/12 sowie XI ZR 170/13) ist die Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unzulässig, entsprechende AGB-Klauseln sind unwirksam. Sie haben die von mir entrichtete Bearbeitungsgebühr somit ohne Rechtsgrund erlangt. Ich fordere Sie hiermit auf, das einbehaltene Entgelt zuzüglich von Ihnen ggf. berechneten Zinsen bis zum auf mein Konto bei der Bank BLZ zurück zu überweisen. Gleichzeitig bitte ich um Erstellung und Übersendung einer entsprechenden Abrechnung.
5 Absender Name: Strasse: PLZ/Ort: Datum: An die Bank Bankenname: Strasse: PLZ/Ort : Rückforderung des teilweise entrichteten Bearbeitungsentgelts sowie Anpassung künftiger Raten Darlehensvertrag Nr.: im Zusammenhang mit dem im Betreff benannten Darlehensvertrag wurde von Ihnen unzulässigerweise ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro erhoben. Nach dem am ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 405/12 sowie XI ZR 170/13) ist die Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unzulässig, entsprechende AGB-Klauseln sind unwirksam. Sie haben die von mir entrichtete Bearbeitungsgebühr somit ohne Rechtsgrund erlangt. Ich fordere Sie hiermit auf, das bisher einbehaltene Entgelt zuzüglich von Ihnen ggf. berechneten Zinsen bis zum auf mein Konto bei der Bank BLZ zurück zu überweisen. Sollten sich hierdurch Auswirkungen auf meine monatlichen Raten ergeben, mache ich eine Anpassung der Raten geltend. Gleichzeitig bitte ich um Erstellung und Übersendung einer entsprechenden Abrechnung sowie um einen berichtigten Tilgungsplan.
Mitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 19/2012 27.04.2012 BP ADAC Musterschreiben zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen bei Flugannullierungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir
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