Der Arbeitsweg. Das Risiko unterwegs

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1 Das Risiko unterwegs

2 Thema: Sie werden auf 9 Info-Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben! Die Unterweisung wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts) INHALT: ist versichert Die Fortbewegung Der Wegeunfall Der Versicherungsschutz Versichert - oder doch nicht? Schlussbemerkung Quelle: BG RCI Fachinformationen

3 Die Fortbewegung Die Art und Weise der Fortbewegung ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Pkw, öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch sonstigen Beförderungsmitteln, wie z. B. lnlinern ist dabei ohne Einfluss auf die Frage des Versicherungsschutzes. Benutzen Sie ein eigenes Fortbewegungsmittel muss dieses, wenn erforderlich, gemäß STVO ausgestattet sein und im Rahmen derer geführt werden. Bei Verstößen gegen die STVO kann ggf. der Versicherungsschutz (gesetzlich/privat) entfallen.

4 Der Wegeunfall Begibt sich der Versicherte nach dem Verlassen der Wohnung nicht direkt zur Arbeit, sondern sucht zunächst noch einen anderen Aufenthaltsort auf, so wird dieser Aufenthaltsort im Gesetz "dritter Ort" genannt. Dauert der Aufenthalt an dem dritten Ort länger als 2 Stunden, ist nur der Weg vom dritten Ort zur Arbeitsstelle vom Versicherungsschutz gedeckt. Dauert der Aufenthalt unter 2 Stunden, steht der Weg insgesamt unter dem Versicherungsschutz, solange der Versicherte seinen normalen Arbeitsweg (oder einen erfassten Umweg) benutzt.

5 Versicherungsschutz Wann sind auch Ab- und Umwege versichert? Der Weg zu oder von der versicherten Tätigkeit (Arbeits-, Ausbildungs-, Schulungsstätte) muss nicht unbedingt der kürzeste sein; es muss sich aber um den unmittelbaren, direkten Weg handeln. Die Beurteilung hängt, unter Berücksichtigung des benutzten Beförderungsmittels, von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Das heißt, dass z. B. der sichere und/oder verkehrstechnisch günstigere Weg ebenso geschätzt ist wie die teilweise erheblichen Umwege, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwangsweise gemacht werden müssen. Der Versicherungsschutz bleibt auch auf Umwegen bestehen, solange diese zweckmäßig sind (z.b. Umwege bedingt durch Baustellen, Staus, schlechte Wegstrecke).

6 Versichert - oder doch nicht? Arbeitsweg Es gibt Ausnahmen, denn unter bestimmten Bedingungen greift der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen nicht. Beispiel 1: Eine Beschäftigte wollte auf dem Heimweg von der Arbeit noch rasch einkaufen. Nachdem sie den Vorplatz des Geschäftes erreicht hatte, rutschte sie aus und verletzte sich dabei. Kein versicherter Wegeunfall, entschied dazu das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Begründung: Die Frau hatte, um einen privaten Einkauf zu erledigen, den öffentlichen Verkehrsraum verlassen und erlitt den Unfall auf Privatgelände. Sie war mithin vom direkten Nachhauseweg abgewichen und dabei - sozusagen privat - verunglückt (AZ: L 3 46/95).Der U

7 Schlussbemerkung Wir hoffen, dass wir Sie ausreichend über das Thema Arbeitsweg informiert haben! Denken Sie bitte nur daran, dass wenn ein Unfall passiert, die Schuldfrage spielt keine Rolle, melden Sie diesen zeitnah! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

8 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Pflichten gemäß 5, 6, 12 ArbSchG Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt - Bestimmen Sie die Gefährdungen - Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA. - Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung.

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