Auswirkungen der Mindestabstandsregel
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- Jakob Holzmann
- vor 6 Jahren
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1 Auswirkungen der Mindestabstandsregel Forschungsstelle Glücksspiel Dipl. oec. Karen Heinze
2 Inhalt 1. Rechtliche Regelungen in Baden-Württemberg 2. Methode: Minimierung vs. Maximierung der Spielhallenzahl 3. Ergebnisse am Beispiel Stuttgarts 4. Auswahlkriterien 5. Regelungen anderer Bundesländer 6. Fazit 2
3 Rechtliche Regelungen in Baden-Württemberg Definition Spielhalle und Erlaubnispflichten Spielhalle = Unternehmen, welches zumindest überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit [ ] dient ( 40 LGlüG) Gewerberechtliche Erlaubnis: Bestimmungen für die Aufstellungen Geldgewinnspielgeräten (allgemeine Aufstellerlaubnis plus Geeignetheitsbestätigung) gemäß GewO Baurechtliche Erlaubnis: Spielhalle als Vergnügungsstätte nur in bestimmten Baunutzungsgebieten zulässig (BauNVO) Glücksspielrechtliche Erlaubnis: Berücksichtigung der Ziele des GlüÄndStV bzw. des LGlüG BW insb. Bekämpfung der Glücksspielsucht u. a. durch Mindestabstandsregelungen und Verbot von Mehrfachkonzessionen gemäß LGlüG BW 3
4 Methodik: Minimierung vs. Maximierung der Spielhallenzahl Vorgehen bei eigenen Berechnungen (1) Orientierung ausschließlich an den Distanzen zwischen den Spielhallen 2 Szenarien: Minimierung vs. Maximierung der Anzahl der Spielhallen Quelle der Standortdaten: Stadtverwaltungen (Ordnungs-, Gewerbe-, Bürgerämter etc.) der jeweiligen Gemeinden im Jahr 2014 Quelle des Kartenmaterials: WebAtlasDE des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) aus dem Jahr 2015 Berechnung erfolgte mittels ArcGIS 10.3 (Geoinformationssoftware) 4
5 Methodik: Minimierung vs. Maximierung der Spielhallenzahl Vorgehen bei eigenen Berechnungen (2) 1. Berechnung der Abstände aller Spielhallen untereinander 2. Weitere Untersuchung der Distanzen und zugehörigen Spielhallen, die Abstände von weniger als den für Baden-Württemberg relevanten 500 m aufweisen 3. Fokus: Spielhalle, die größte Anzahl von Abständen von weniger als 500 m zu anderen Spielhallen hat, da dies am wenigsten der Mindestabstandsregel entspricht 4. Entfernen dieser Spielhalle 5. Mehrere Spielhallen mit gleicher Anzahl unterschrittener Mindestabstände: Addition der Distanzen jeder dieser Spielhallen, entfernen der Spielhalle mit der kleinsten Summe 6. Mehrere Spielhallen mit gleicher Distanzsumme: unerheblich, welche Spielhalle aus dem Datensatz gelöscht wird 7. Wiederholung bis zwischen verbleibenden Spielhallen nur Distanzen von mindestens 500 m 5
6 Ergebnisse: Stuttgart Ausgangssituation: 83 Standorte/132 Konzessionen (1) Quelle: Kartenmaterial GeoBasis-DE / BKG 2016 (Daten verändert), Copyright Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt. Bereitstellung der Standortdaten der Spielhallen durch das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Stadt Stuttgart
7 Ergebnisse: Stuttgart Ausgangssituation: 83 Standorte/132 Konzessionen (2) Quelle: Kartenmaterial Copyright Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt. Bereitstellung der Standortdaten der Spielhallen durch das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Stadt Stuttgart
8 Ergebnisse: Stuttgart Maximierungsansatz: 29 Standorte Quelle: Kartenmaterial Copyright Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt. Bereitstellung der Standortdaten der Spielhallen durch das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Stadt Stuttgart
9 Ergebnisse: Stuttgart Minimierungsansatz: 23 Standorte Quelle: Kartenmaterial Copyright Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt. Bereitstellung der Standortdaten der Spielhallen durch das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Stadt Stuttgart
10 Einordnung des Ergebnisses Umwandlung der Postadresse in Geo-Koordinaten Ungenauigkeiten hinsichtlich Distanz von Tür zu Tür möglich Berücksichtigung ausschließlich des Abstandes zwischen den Spielhallen Maximierung bzw. Minimierung der Spielhallenzahl als einziges Auswahlkriterium bei Unterschreiten des Mindestabstandes gleichzeitig durch mehrere Spielhallen 10
11 Spielhallen mit langem Bestandsschutz Einzelfallentscheidung Anhaltspunkte für einen Härtefall: wenn eine Anpassung des Betriebs an die gesetzlichen Anforderungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung nicht vereinbar ist ( 51 Abs. 5 S. 4 LGlüG BW) Mögliche Kriterien für eine Befreiung ( 51 Abs. 5 S. 1 LGlüG BW) Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nach 33i GewO Erfüllung des Schutzzweckes des LGlüG und des GlüStV Entscheidung bei konkurrierenden Spielhallen mit langem Bestandsschutz als Einzelfallentscheidung, keine Anwendung des Prioritätsprinzips; Auswahlentscheidung (hinsichtlich Befreiung von der Einhaltung der Anforderungen des 42 Abs. 1 und 2 LGlüG und Befristung) kein Muss 11
12 Mindestabstandsregelungen anderer Bundesländer zwischen Spielhallen BY B BB HB HH HE MV NSN NRW RP SL SN SNA SH TH Mindestabstände 250 m Luftlinie zu Spielhallen 500 m Luftlinie zu Spielhallen 500m Luftlinie zu Spielhallen 250 m Luftlinie zu Spielhallen und Wettvermittlungsstellen 500 m Luftlinie zu Spielhallen; Ausnahmen für Reeperbahn und Steindamm = 100 m 300 m Luftlinie von Eingangstür zu Eingangstür der Spielhallen 500 m Luftlinie zu Spielhallen, Spielbanken 100 m Luftlinie zu Spielhallen; Gemeinden können den Abstand auf 50 m verringern oder auf maximal 300 m erhöhen 350 m Luftlinie zu Spielhallen 500 m Luftlinie zu Spielhallen 500 m Luftlinie zu Spielhallen 250 m Luftlinie zu Spielhallen 200 m Luftlinie zu Spielhallen 300 m Luftlinie zu Spielhallen 500 m Luftlinie von Eingangstür zu Eingangstür der Spielhallen; Ausnahmen bis 400 m möglich Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den Spielhallen- und Ausführungsgesetzen der Bundesländer. 12
13 Mindestabstandsregelungen anderer Bundesländer zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen BY B BB HB HH HE MV NSN NRW RP SL SN SNA SH TH Mindestabstände Nicht in räumlicher Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen Nicht in räumlicher Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen 500 m Luftlinie zu Schulen oberhalb des Primärbedarfs 350 m Luftlinie zu öffentlichen Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen 500 m Luftlinie zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden 250 m Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen 200 m Luftlinie zu Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen 300 m Luftlinie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen Keine räumliche Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Suchtberatungsstellen u. ähnl. sozialen Einrichtungen Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den Spielhallen- und Ausführungsgesetzen der Bundesländer. 13
14 Mindestabstandsregelungen anderer Bundesländer zwischen Spielhallen Stuttgart (Max) Konzessionen gesamt % davon Mehrfachkonzessionen % Zwischensumme % Verbleibende Spielhallen bei Abstand untereinander von 100 m % Verbleibende Spielhallen bei Abstand untereinander von 200 m % Verbleibende Spielhallen bei Abstand untereinander von 250 m % Verbleibende Spielhallen bei Abstand untereinander von 300 m % Verbleibende Spielhallen bei Abstand untereinander von 400 m % Verbleibende Spielhallen bei Abstand untereinander von 500 m % Quelle: Eigene Darstellung. Bereitstellung der Standortdaten der Spielhallen durch das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Stadt Stuttgart
15 Fazit Prognosen über Auswirkungen der Abstandsregelungen in Deutschland schwierig, da Regelungen in den Bundesländern heterogen Einzelfallentscheidungen bei konkurrierenden Spielhallen mit Bestandsschutz Offene Frage: Wie wird mit Spielhallen verfahren, die Mindestabstände unterschreiten, aber an der Grenze des Gebietes unterschiedlicher Erlaubnisbehörden liegen und über die jeweils erforderlichen Erlaubnisse verfügen (Stadt, Kreis, Bundesland)? 15
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