Forum Wald, Wild und Menschen in Thüringen 2015
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- Gertrud Bader
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1 Herr Kaiser, Referat 56 Forum Wald, Wild und Menschen in Thüringen 2015
2 Historie: Rechtsverordnung aus dem Jahre geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 27. November 2001 mehrfach geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Febr mehrfach geändert durch Verordnung vom 29. September geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 20. Juli geändert durch Verordnung vom 2. August 2014
3 Gründe für den Änderungsbedarf: 1. Vom Bund angekündigte Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte u. der Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins 2. Änderungen der Rechtsprechung im Jagdrecht 3. Forderung des Landesjagdverbandes und der Arbeitsgruppe Jägerausbildung: Jägernachwuchs sichern! 4. Zunahme von Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid der UJB zur nichtbestandenen Jägerprüfung 5. Einführung der Nachprüfung für nichtbestandene Prüfungsteile ohne Wiederholung des Ausbildungskurses 6. Zeit- und örtliche Flexibilisierung der Prüfungstermine nach Zahl der Prüflinge und Auslastung der Prüfungskommissionen 7. Wechselmöglichkeit eines Prüflings in das Prüfungsgeschehen anderer Landkreise 8. Landkreisübergreifende Tätigkeit von Prüfungskommissionen
4 Ziele der Novellierung: 1. Erhöhung der Attraktivität für jagdlich Interessierte, die Ausbildung und Prüfung zum Jäger oder Falkner in Thüringen abzulegen: 1. Akzeptable Kosten (im Ländervergleich) 2. Angepasster Zeitraum 3. Hohe Qualität 4. Stimmigkeit von Aufwand und Ergebnis 2. Stärkung der Jägerschaften und Auslastung der Jagdschulen 3. Gewährleistung des fachlich hohen Niveaus als Grünes Abitur 4. Bessere Nutzung von Mitnahmeeffekten: 1. Förderung des Ehrenamtes der Prüfer (finanzielle Entschädigung) 2. Die Jägerschaft bildet ihren Nachwuchs aus. 3. Vermittlung von Jagdmöglichkeiten in Thüringen 4. Bekanntwerden von Thüringen als Urlaubsland und Reiseziel
5 Bisherige Maßnahmen: Einberufung der Arbeitsgruppe Jägerprüfung am 11. Februar 2014 aus Vertretern der: obersten und unteren Jagdbehörden Verbände der Jäger, Falkner und Berufsjäger (LJV, DFO, VDF, LVBT), Verbände der Jagdrechtsinhaber (TVJE) und Landnutzer (TBV, WBV), Jagdschulen sowie Landesforstanstalt. 1. Sondierung der Aufgaben und des konkreten Änderungsbedarfs in der Prüfungsordnung und im Ausbildungsrahmenplan 2. Priorisierung der Aufgaben und Erstellung einer Zeitschiene 3. Überarbeitung von etwa Fragen für die schriftliche Jägerprüfung im Multiple-Choice-Verfahren 4. Gründung der Jagdakademie (Bildungsportal mit Schulungskalender)
6 Fragen-Antworten-Katalog:
7 Bis Ende des Jahres 2015: 1. Veröffentlichung des Fragen-Antworten-Kataloges zur schriftlichen Jägerprüfung per Internet in der Jagdakademie Thüringen zum Vorbereiten der Prüflinge 2. Überarbeitung von etwa Fragen für die mündlich-praktische Jägerprüfung und etwa 500 Fragen für die mündlich-praktische Falknerprüfung sowie deren Herausgabe an die unteren Jagdbehörden bzw. die von den UJB berufenen Prüfungskommissionen 3. Beteiligung der Ressorts und Anhörung der Verbände zum Verordnungsentwurf der Thüringer Jäger- und 4. Justizförmliche Prüfung des Verordnungsentwurfs 5. Erlass der Thüringer Jäger- und im Gesetz- und Verordnungsblatt
8 Ausbildungs- und Prüfungsweg: 1. Ausbildung über Lehrgänge der Jägerschaften, Jagdschulen und Bildungsträger mit mindestens 120 Stunden Inhalt a. Blockmodell (z. B. 14-tägiger oder einmonatiger Lehrgang) b. Periodenmodell (z. B. einzelne Tage/Wochenenden über einen längeren Zeitraum) c. Phasenmodell (z. B. Studienjahr der Fachhochschule) d. Selbststudium mit Praxisnachweis (z. B. Aufbrechen, Kanzelbau, Sachkunde-Nachweis) e. Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen anderer Länder 2. Anmeldung des Prüflings bei einer UJB in Thüringen Nachweis der ausreichenden Prüfungsvorbereitung sowie Jagdhaftpflicht u. Unfallversicherung, Alter mindestens 15 Jahre 3. Zulassung zur Prüfung durch UJB Zahlung der Prüfungsgebühr 200 und je nachzuprüfenden Teil 75 Nachprüfungen sind innerhalb von zwei Jahren vor jeder Prüfungskommission beliebig oft möglich, (erst bei endgültigem Nichtbestehen neue Anmeldung und Lehrgangspflicht)
9 Neue Regelungen (z. T. in Diskussion): 1. Ausbildung der Wildbrethygiene durch Veterinäre, Ausstellung des Sachkunde-Nachweises als kundige Person sowie der Berechtigung für die Entnahme von Material zur Trichinenprobe 2. Jagdliches Schießen (ggf. zweimaliges Nachschießen in der Prüfung) 1. drei Kugelschüsse sitzend aufgelegt auf Ringscheibe 2. fünf Kugelschüsse auf laufenden Keiler 3. Obligatorisch o. fakultativ für Kurzwaffe auf Scheibe und Flinte auf Kipp-Hase o. Taube 3. Ab fünf Prüflingen kann eine Prüfung kostendeckend erfolgen. 4. UJB generiert aus dem Fragen-Antworten-Katalog die schriftliche Prüfung. 5. Durchführung der vollständigen Prüfung innerhalb von 2 Tagen - Prüfling erhält das von der UJB gesiegelte Zeugnis ausgehändigt. 6. Prüfungskalender wird in der Jagdakademie veröffentlicht. 7. Optimierung des Prüfereinsatzes, Entschädigung mind. 50 /Tag 8. Berufung einer Hauptprüfungskommission
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