Schonvorschriften wozu?
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- Stephan Beyer
- vor 6 Jahren
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1 Andreas Hertig
2 Schonvorschriften wozu? Auftrag der Kantone (Art. 3 BGF): Erhaltung der Fischbestände Sorgen für eine nachhaltige Fischerei (= keine Übernutzung) Falls notwendig, müssen zur Auftragserfüllung Schonvorschriften erlassen werden
3 Wie werden Schonmassnahmen festgelegt? Regelprozedere für stark befischte und sehr begehrte Arten in der Schweiz: 1. Es wird eine Schonzeit bestimmt, damit die Fische ungestört laichen können 2. Ein Fangmindestmass wird im Idealfall gewässerspezifisch so festgelegt, dass die Fische wenigstens einmal laichen können, bevor Sie das Mindestmass erreichen 3. Die meist auch festgelegte Fangzahlbeschränkung dient nicht dem Schutz einer Population sondern einer gerechteren Fangverteilung
4 Forellenpopulation in einem unbefischten Bach ohne Besatz
5 Auswirkungen des Regelprozederes durch die Fischerei: Fischbestand im öffentlichen Patentgewässer (Beispiel Birs bei Court BE) Fischbestand im Pachtgewässer (Beispiel Sihl ZH)
6 Auswirkungen des Regelprozederes durch die Fischerei Patentgewässer öffentlich; viele Fangberechtigte Hoher Befischungsdruck Wenn ich den Fisch nicht behändige, nimmt ihn der Nächste! Abschöpfung des Maximalertrages wenige Laichtiere übrig Pachtgewässer Beschränkte Anzahl Fangberechtigte Schwacher oder moderater Befischungsdruck Schonendere Entnahme Oft zusätzliche einschränkende Revierbestimmungen
7 Entwicklung der Forellenfänge Beispiel: Kanton Zürich
8 Entwicklung der Forellenfänge in der Limmat
9 Maximale Entnahme problematisch wenn: Probleme mit dem Fischbestand aber eine funktionierende Naturverlaichung vorliegen: Natürliches Reproduktionspotenzial wird stark beeinträchtigt Vorwiegend Erstlaicher pflanzen sich fort (Qualität und Quantität der Laichprodukte) Selektion auf kleinwüchsigere Fische Vorwiegend Besatz das Defizit auffangen soll
10 Maximale Entnahme weniger problematisch wenn: Bestand stabil Natürliche Reproduktion nicht funktioniert
11 10-Punkte-Plan: mehr Fische in Schweizer (Fliess-)gewässern Wenn natürliche Bestände gefördert und erhalten werden sollen, braucht es unter den heutigen Bedingungen angepasste, gewässerspezifische Schonmassnahmen
12 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses
13 Effekt von Schonmasserhöhungen: Beispiel Areuse (NE)
14 Effekt von Schonmasserhöhungen: Beispiel Areuse (NE)
15 Effekt von Schonmasserhöhungen: Beispiel Areuse (NE)
16 Effekt von Schonmasserhöhungen: Beispiel Forellen Klöntalersee (GL)
17 Effekt von Schonmasserhöhungen: Beispiel Forellen Klöntalersee (GL)
18 Effekt von Schonmasserhöhungen: Beispiel Forellen Klöntalersee (GL)
19 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses Reduktion der Tagesfangzahl
20 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses Reduktion der Tagesfangzahl Catch and Release-Fischerei Gesetzliche Vorschrift nicht mehr möglich mit neuer Tierschutzverordnung Nur auf freiwilliger Basis
21 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses Reduktion der Tagesfangzahl Catch and Release Fangmoratorium (Fangverbot) Beispiele: Bodenseeforelle Rhein- und Aare-Äschen
22 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses Reduktion der Tagesfangzahl Catch and Release Fangmoratorium (Fangverbot) Fangfenster
23 Fangfenster Beispiel Äsche Rhein TG/SH/ZH Schutz der wertvollen älteren Laichtiere Schutz Fangfenster cm, 3 Stück/Tag
24 Fangfenster Beispiel Seezuflüsse BE/SG Schutz aufsteigender Seeforellen- Laichtiere im September: Alle Forellen ab 40 resp. 45 cm sind geschützt
25 Fangfenster sinnlos: Für Bachforellen/Äschen in kleinen Gewässern mit starkem Fischereidruck In Gewässern ohne erfolgreiche Naturverlaichung
26 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses Reduktion der Tagesfangzahl Catch and Release Fangmoratorium (Fangverbot) Fangfenster Errichtung von Schonstrecken/-gebieten Ausgedehnt oder ganze Seitengewässer umfassend
27 Möglichkeiten der Bestandesschonung/-förderung: Erhöhung des Fangmindestmasses Reduktion der Tagesfangzahl Catch and Release Fangmoratorium (Fangverbot) Fangfenster Errichtung von Schonstrecken/-gebieten Einschränkung der Fangmethoden (z.b. nur Trockenfliege)
28 Fazit Schonmassnahmen sollten aufgrund klarer Ziele gewässerspezifisch festgelegt werden: Naturverlaichung ja/nein? Put and take? Was will man erreichen? Bei tieferen Beständen wird man um ein Umdenken nicht herumkommen:
29 Limit your kill don t kill your limit! ( Limitiere Dein Töten töte nicht Dein Fanglimit )
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