Bebauungsplan: Bahnhofstraße nördlicher Teil im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße

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1 Gemeinde Sandhausen Ortsbauamt Laufende Bebauungsplanverfahren Durch Gemeinderatsbeschlüsse sind derzeit mehrere Bebauungspläne aufgestellt und im laufenden Verfahren befindlich. Die Geltungsbereiche sind den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Für Rückfragen zum Verfahrensstand steht Ihnen Herr Hager zur Verfügung. (Tel: 06224/ ; Mail: Bebauungsplan: Bahnhofstraße nördlicher Teil im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße der Änderung: Verfahrensstand: Überplanung eines Bereiches, für welchen bislang kein Bebauungsplan vorhanden ist. Erlass von qualifizierten städtebaulichen Festsetzungen, eventuell Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen. Der Gemeinderat hat am den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften gefasst. Erarbeitung des Planentwurfes und Beratung dieses Entwurfes im Gemeinderat. eine Veränderungssperre.

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3 Bebauungsplan Büchert und Kleine Mühllach 2017 (Aufhebung von 3 alten Bebauungsplänen und Neufassung/Zusammenfassung in einem Planwerk) der Bauleitplanung: Verfahrensstand: Drei alte Bebauungspläne im Bereich Büchert sollen aufgehoben und in einem neuen Planwerk zusammengefasst werden mit Anpassung der Bestimmungen an aktuelle Erkenntnisse und Erfordernisse; Erlass einer separaten Satzung über örtliche Bauvorschriften nach der Landesbauordnung Baden- Württemberg.. Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat am 24. April Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes durch das beauftragte Planungsbüro

4 Bebauungsplan: Gewerbegebiet Sandhausen 2. Änderung der Änderung: Verfahrensstand: Anpassung der Bestimmungen an aktuelle Erkenntnisse und Erfordernisse; Umwandlung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse in zulässige Gebäudehöhen; Einarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes in den Bebauungsplan; Redaktionelle Änderungen. Erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen

5 Offenlage (Beginn und Dauer werden in den Gemeinde- Nachrichten bekannt gemacht) sowie zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Veränderungssperre. Bebauungsplan: Hauptstraße I nördlich der Hauptstraße zwischen Heidelberger Straße und Kurzgasse des Bebauungsplanes: Überplanung eines bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehenen Bereiches des altes Ortsgebietes; Konkrete Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Regelungen über zulässige Grund- und Geschossflächenzahlen sowie Gebäudehöhen

6 Verfahrensstand: Zustimmung des Gemeinderates zum Planentwurf liegt vor. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Veränderungssperre Bebauungsplan: Hauptstraße II südlich der Hauptstraße zwischen Strang- und Kisselgasse des Bebauungsplanes: Überplanung eines bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehenen Bereiches des altes Ortsgebietes; Konkrete Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Regelungen über zulässige Grund- und

7 Verfahrensstand: Geschossflächenzahlen sowie Gebäudehöhen Zustimmung des Gemeinderates zum Planentwurf liegt vor. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Veränderungssperre Bebauungsplan: Hauptstraße/Langgasse des Bebauungsplanes: Überplanung eines bislang nicht mit städtebaulichen Festsetzungen versehenen Bereiches des altes Ortsgebietes; Konkrete Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Regelungen über zulässige Grund- und

8 Verfahrensstand: Geschossflächenzahlen sowie Gebäudehöhen Zustimmung des Gemeinderates zum Planentwurf liegt vor. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Veränderungssperre

9 Bebauungsplan: Robert-Koch-Straße südlicher Teil zwischen Robert-Koch-Straße, Philipp-Schmitt-Straße und Schulstraße der Änderung: Verfahrensstand: Überplanung eines Bereiches, für welchen bislang kein Bebauungsplan vorhanden ist. Erlass von qualifizierten städtebaulichen Festsetzungen, eventuell Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen. Der Technische Ausschuss hat dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung findet am 23. August 2017, Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt. eine Veränderungssperre.

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11 Bebauungsplan: Theodor-Heuss-Straße/Bunsenstraße Änderung und Erweiterung Der Bebauungsplan ist seit dem 4. August 2017 rechtskräftig. Die zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften finden Sie in der Rubrik Rechtsverbindliche Bebauungspläne. Stand: 15- August 2017

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