Richtlinie 2014/32/EU Anhang Messgeräteart Modul IV Teil II Mengenumwerter F
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- Waltraud Waldfogel
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1 Informationsblatt Konformitätsbewertungsverfahren [nach den Richtlinien des New Approach 2014/32/EU und 2014/31/EU sowie nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der darauf gestützten Mess- und Eichverordnung (MessEV)] ür das erstmalige Inverkehrbringen eines Messgerätes nach RL 2014/32/EU bzw. RL 2014/31/EU sowie von Messgeräten, welche nicht europäischen Vorschriften unterliegen, ist ein Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich. Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte Konformitätsbewertungsstelle die Konformität eines Messgerätes mit den geltenden Rechtsvorschriften durch Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung. Der Hersteller des Messgerätes erstellt anschließend eine schriftliche Konformitätserklärung für das Messgerät. Das Gleiche gilt, wenn ein Messgerät, das bereits in Betrieb genommen war, so wesentlich verändert wurde, dass statt der Eichung eine erneute Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss, dann gilt dieses Messgerät als erneuert. Ein erneuertes Messgerät ist einem neuen Messgerät gleichgestellt. In allen anderen ällen ist - sofern die Voraussetzungen vorliegen - eine Eichung erforderlich, um das Messgerät wieder im geschäftlichen und/oder amtlichen Verkehr zu verwenden oder bereitzuhalten. Ein Konformitätsbewertungsverfahren zum (erneuten) Inverkehrbringen ist in diesen anderen ällen nicht zulässig. Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) unterhält eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (KBS-SME) mit der Kennnummer 0115 für folgende Verfahren und Messgeräte: Richtlinie 2014/32/EU Anhang Messgeräteart Modul IV Teil II Mengenumwerter VII VIII Kap. I - VI Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von lüssigkeiten außer Wasser selbsttätige Waagen IX Taxameter X Maßverkörperungen Kap. I Verkörperte Längenmaße Kap. II Ausschankmaße 1, A2, 1 XI Kap. I - IV Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen XII Abgasanalysatoren Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 1 von 7
2 Richtlinie 2014/31/EU Messgeräteart 1) Anhang II Nr. 4 Modul : Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung Anhang II Nr. 5 Modul 1: Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte NSW NSW 1) NSW = Nichtselbsttätige Waagen Nrn. nach 1 Abs. 1 MessEV Mess- und Eichverordnung (MessEV) Messgerätekategorien / Messgerätearten Modul Länge oder läche Längenmaße, elektronisch oder mit Software Messräder, 1 Masse Gewichtstücke, 1 Selbsttätige Straßenfahrzeugwaagen Eiersortiermaschinen, 1 Kraftstoffzapfsäule für Hochdruck-Erdgas oder Wasserstoff Temperatur lüssigkeits-glasthermometer, 1 Zeigerthermometer, 1 Tragbare Elektrothermometer Temperaturmesseinrichtungen in Tankanlagen Druck mechanische Überdruckmessgeräte, 1 elektrische Überdruckmessgeräte elektrische Absolutdruckmessgeräte elektrische Differenzdruckmessgeräte Reifendruckmessgeräte für Kraftfahrzeugreifen Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 2 von 7
3 Nrn. nach 1 Abs. 1 MessEV 5 ZE = Zusatzeinrichtung 8 Mess- und Eichverordnung (MessEV) Messgerätekategorien / Messgerätearten Volumen Messbehälter als Hohlmaß für nichtflüssige Messgüter Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter lüssigkeitsmaße Transport-Messbehälter Rundholzmessanlagen ässer Messwerkzeuge und deren Zusatzeinrichtungen Lagerbehälter üllstandsmessgeräte für Lagerbehälter Volumenmessanlagen mit Transport-Messbehälter und elektronischer üllstandsmessung ZE Selbstbedienungseinrichtung zu Zapfsäulen ZE Temperatur- und Zustandsmengenumwerter ZE Dichte-Mengenumwerter ZE Gebergeräte für Zählwerkstände ZE Brennwert-Mengenumwerter getrennt und integriert angeordnete ZE für Gaszähler oder Mengenumwerter Pyknometer Tauchkörper Dichte oder Gehalt von lüssigkeiten lüssigkeits-dichtemessgeräte nach dem Schwingerprinzip Modul, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1 Dichte und Gehalt von anderen Medien als lüssigkeiten 9 a euchtebestimmer für Getreide und Ölfrüchte 9 b Getreideprober, 1 9 c Atemalkoholmessgeräte Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 3 von 7
4 Nrn. nach 1 Abs. 1 MessEV Mess- und Eichverordnung (MessEV) Messgerätekategorien / Messgerätearten Modul Sonstige Messgrößen bei der Lieferung von strömenden lüssigkeiten / Gasen 10 ZE = Zusatzeinrichtung 12 a 12 b ZE = Zusatzeinrichtung Brennwertmessgeräte Brennwerte-Rekonstruktionssysteme Gasbeschaffenheitsmessgeräte Gasbeschaffenheits-Rekonstruktionssysteme ZE Langzeitspeicher ZE ernanzeigen ZE Trenn- und Halteverstärker ZE Schnittstellenwandler ZE Impulsgeber für Gaszähler Messgrößen im öffentlichen Verkehr Geschwindigkeitsmessgeräte in Kfz Verkehrsradargeräte Weg-Zeit-Messgeräte Laserhandmessgeräte Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte Rotlichtüberwachungsanlagen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Stoppuhren Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kfz ZE Quittungsdrucker für Taxameter in Kfz, 1, 1 12 c Wegstreckenzähler in Miet-Kfz Modul Anwendung bei Messgeräten mit Bauartzulassung/Baumusterprüfbescheinigung Modul 1 Anwendung bei Messgeräten ohne Bauartzulassung/Baumusterprüfbescheinigung Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 4 von 7
5 Auftrag und Vertragsabschluss Den Auftrag zur Konformitätsbewertung an die Konformitätsbewertungsstelle 0115 kann nur der Hersteller oder sein schriftlich Bevollmächtigter erteilen. Als Hersteller eines Messgerätes wird derjenige angesehen, der das Messgerät komplett zusammenbaut oder zusammenbauen lässt und dieses unter seinem Namen in den Verkehr bringt. Er trägt die Verantwortung für das komplette Messgerät/die gesamte Messanlage, stellt eine schriftliche Konformitätserklärung aus und bringt die metrologische Kennzeichnung am Messgerät an. Der Name des Herstellers steht auf dem Typenschild. Die Auftragserteilung durch den Hersteller oder durch seinen Bevollmächtigten bei der KBS-SME muss schriftlich mit den jeweiligen ormblättern erfolgen. Diese können bei der KBS-SME in Papierform angefordert oder auf der Homepage des SME unter über den Schnelleinstieg Konformitätsbewertungsstelle 0115 auf der Startseite abgerufen werden. Die Auftragserteilung sollte erfolgen - bei Konformitätsbewertungen nach der Richtlinie 2014/31/EU mit ausgefülltem und unterschriebenem ormblatt, Auftragsformular_RL 2014_31_EU, - bei Konformitätsbewertungen nach der Richtlinie 2014/32/EU mit ausgefülltem und unterschriebenem ormblatt, Auftragsformular_RL 2014_32_EU, - bei Konformitätsbewertungen von Messgeräten oder Zusatzeinrichtungen, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen, mit ausgefülltem und unterschriebenem ormblatt, Auftragsformular_nationale_KB. An gleicher Stelle sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen und unter der Rubrik Häufige ragen die Abgrenzungsbedingungen zwischen Konformitätsbewertung und Nacheichung bei umgerüsteten Messgeräten einsehbar. Nach Unterzeichnung des Auftragsformulars oder eines gesonderten Vertrages durch einen Berechtigten der Konformitätsbewertungsstelle ist der Auftrag zur Durchführung der Konformitätsbewertung angenommen. Der Auftraggeber erhält die Zweitausfertigung als Auftragsbestätigung. Prüfung und Beurteilung Die Prüfung erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der in harmonisierten Normen, in normativen Dokumenten und in vom Regelermittlungsausschuss ermittelten technischen Spezifikationen oder Regeln aufgeführten Anforderungen und Prüfverfahren. Stichprobenprüfungen sind möglich, soweit diese im zur Anwendung kommenden Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen sind. Ausstellung der Konformitätsbescheinigung und Kosten Ein beauftragtes Verfahren wird durch eine Konformitätsbescheinigung oder eine begründete Mitteilung über den Verfahrensabschluss ohne Konformitätsbescheinigung abgeschlossen. In die Konformitätsbescheinigung wird die Erfüllung der Anforderungen aufgenommen, die von der Konformitätsbewertungsstelle geprüft/beurteilt worden sind. Die Kosten werden nach der Benutzungsgebührenverordnung Eichwesen (SächsBenGebEichVO) in Rechnung gestellt und sind mehrwertsteuerpflichtig. Sie setzen sich aus dem Arbeitszeitaufwand mit einem festen Stundensatz sowie den sonstigen Auslagen zusammen, die bei der Durchführung der Prüfung und der Erstellung der Unterlagen entstehen. Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 5 von 7
6 Ablauf eines Konformitätsbewertungsverfahrens Hinweise: 1. digitale Vorgangsbearbeitung ( mit Anhängen) wird bevorzugt, 2. erhöhter Aufwand für nichtdigitale Unterlagen wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, 3. Protokollführung bei allen Prüfungen Konformitätsbewertungsstelle 0115 beim Staatsbetrieb für Messund Eichwesen (KBS-SME) Antragsteller (Hersteller oder sein schriftlich Bevollmächtigter) Eichamt Tel.: (+49) (0) ax: (+49) (0) Bewertung - Vollständigkeit der Unterlagen - Kompatibilitätsnachweis (soweit erforderlich) - ggf. Nachforderung von Unterlagen bzw. weiteren Informationen - ggf. Abstimmung mit Eichamt Antragsbestätigung und Prüfungsauftrag an Eichamt mit Unterlagen einschließlich ormblatt für Auftragserteilung (Begleitpapier) Bewertung der Ergebnisse und Versand - Rechnung - Konformitätsbescheinigung Ablage/Archivierung des Vorganges Auftrag mit ausgefülltem ormblatt / Auftragsformular_RL 2014_31_EU oder Auftragsformular_RL 2014_32_EU oder Auftragsformular_nationale_KB und ggf. weiteren Dokumenten Prüftermin Auftraggeber vereinbart einen Prüftermin mit dem zuständigen Eichamt (Kontaktadressen unter --> Ansprechpartner) Prüfung/Dokumentation - Daten aufzeichnen und beurteilen - ggf. Konformitätskennzeichnung vervollständigen - Eintragungen zu geleisteten Aufwendungen auf Begleitpapier mit Bestätigung des Auftraggebers durch Unterschrift Ergebnisse an KBS 0115 senden bzw. in WinDEICH einstellen - Prüfprotokoll, Rechnung, Begleitpapier einschließlich Bewertungsempfehlung, ggf. weitere Dokumente Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne. Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 6 von 7
7 Anschriften der Eichbehörden Staatsbetrieb Eichamt Dresden Eichamt Dresden für Mess- und Eichwesen Hohe Straße 13 Eichstelle Löbau Hohe Straße Dresden Bahnhofstraße 35 a Dresden Telefon: Löbau Telefon: ax: Telefon: ax : ax: eichdirektion@sme.sachsen.de eichamt.dresden@sme.sachsen.de eichstelle.loebau@sme.sachsen.de Eichamt Chemnitz Eichamt Leipzig Eichamt Zwickau Schloßstraße 27 Talstraße 11 Lutherstraße Chemnitz Leipzig Zwickau Telefon: Telefon: Telefon: ax: ax: ax: eichamt.chemnitz@sme.sachsen.de eichamt.leipzig@sme.sachsen.de eichamt.zwickau@sme.sachsen.de Weitere Auskünfte zu diesem Informationsblatt erhalten Sie vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen. Unsere Homepage erreichen Sie über Ausgabe: INO_160-Konformitaetsbewertungsstelle.doc Seite 7 von 7
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