BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE LEISTUNG EINER BÜRGSCHAFT ZU GUNSTEN DER
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1 BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE LEISTUNG EINER BÜRGSCHAFT ZU GUNSTEN DER SCHWEIZERISCHEN POST AG Behandlung im Landtag Datum Schlussabstimmung Nr. 107/2014
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3 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung... 4 Zuständiges Ministerium... 4 Betroffene Amtsstellen... 4 I. BERICHT DER REGIERUNG Ausgangslage Finanzielle Ausgangslage der Liechtensteinischen Post AG Anlass / Notwendigkeit der Vorlage / Begründung der Vorlage Operativer Finanzierungsbedarf der Post AG Kreditofferte der Schweizerischen Post Festlegung der Prämie für die Bürgschaft Verfassungsmässigkeit / Rechtliches Zuständigkeiten EWR Konformität finanzielle Auswirkungen Konsequenzen für die Liechtensteinische Post AG Konsequenzen für das Land II. ANTRAG DER REGIERUNG III. REGIERUNGSVORLAGE... 15
4 4 ZUSAMMENFASSUNG Für die Ausfinanzierung der Pensionsversicherung der Staatsangestellten musste die Liechtensteinische Post AG Mitte 2014 rund CHF 13.5 Mio. bereitstellen. Wie für andere, ausschliesslich am Markt tätige öffentliche Unternehmen hatten Regierung und Landtag entschieden, dass der auf die Liechtensteinische Post AG entfallende Ausfinanzierungsbetrag vom Unternehmen selbst aufzubringen ist und nicht direkt vom Land gedeckt wird. Da die Liechtensteinische Post AG nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügte, musste der Ausfinanzierungsbetrag über eine Fremdfinanzierung bereitgestellt werden. Die Schweizerische Post AG als Mitaktionärin hat der Liechtensteinischen Post AG hierfür ein attraktives Angebot für einen Kredit mit einer siebenjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 0.90% unterbreitet. Bedingung der Kreditgewährung ist jedoch die Besicherung des Kredits. Da die Liechtensteinische Post AG über keine eigenen Sicherheiten wie z.b. Grundstücke oder Immobilien verfügt, soll diese Besicherung über eine Bürgschaft des Landes bereitgestellt werden. Die Differenz zwischen einem besicherten und einem unbesicherten Kredit beläuft sich auf 0.35 %, was als die Kosten der Bürgschaft beziffert werden kann. Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Vorschlag, dass die Liechtensteinische Post AG dem Land jährlich eine Abgeltung für die Bürgschaft in dieser Höhe leistet, was bei voller Kredithöhe einem Betrag von rund CHF 47'000 entspricht. ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft BETROFFENE AMTSSTELLEN Liechtensteinische Post AG Stabsstelle EWR Stabsstelle Finanzen
5 5 Vaduz, 21. Oktober 2014 LNR Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Leistung einer Bürgschaft zu Gunsten der Schweizerischen Post AG an den Landtag zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. AUSGANGSLAGE 1.1 Finanzielle Ausgangslage der Liechtensteinischen Post AG Die Liechtensteinische Post AG muss heute mehr sein als nur ein Beförderungsunternehmen für Briefe und Pakete, denn seit Jahren sind die Mengen im klassischen Kerngeschäft sinkend. Gleichwohl muss die Liechtensteinische Post AG ihr Kerngeschäft, nämlich den Service Public Auftrag erfüllen und die Postzustellung im ganzen Land sicherstellen. Um diesen Auftrag der Grundversorgung langfristig finanzieren zu können, ist die Liechtensteinische Post AG gezwungen, sich neben dem Kerngeschäft auch in anderen Geschäftsbereichen zu betätigen und Gewinne zu erzielen. Geschieht dies nicht, wird der Staat entweder den Service Public anders definieren bzw. einschränken oder aber das daraus entstandene Defizit abdecken müssen.
6 6 Die Liechtensteinische Post AG verfügte per Ende 2012 über ein Eigenkapital von CHF 20 Mio. Im Geschäftsjahr 2013 wurde die für die Ausfinanzierung der Pensionsversicherung notwendige Rückstellung in Höhe von CHF 14.1 Mio. gebildet, was zu einem Jahresverlust von CHF 12.7 Mio. führte. Durch die Ausfinanzierung der Pensionskasse und den damit verbundenen Abbau von Eigenkapital bzw. der notwendigen Fremdfinanzierung für die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung hat sich das Bilanzbild der Liechtensteinischen Post AG nachhaltig verschlechtert. Dazu kommt erschwerend, dass die Liechtensteinische Post AG derzeit in einer Transformationsphase steckt, um den eingangs erwähnten Rückgang des Kerngeschäfts durch neue und zukunftsträchtige Geschäftsbereiche zu substituieren. Die Liechtensteinische Post AG steht damit im Übrigen nicht alleine da, dieser Trend ist bei allen Postgesellschaften in Europa festzustellen. Die Liechtensteinische Post AG müsste deshalb derzeit die Möglichkeit haben, die in den letzten Jahren erarbeiteten Reserven in neue Geschäftsfelder zu investieren bzw. bereits getätigte Investitionen erfolgreich zu integrieren. Leider mussten aber praktisch alle freien Reserven für die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) eingesetzt werden. Die Liechtensteinische Post AG hat in den Jahren 2011 und 2012 Investitionen in den Geschäftsbereich erelation getätigt. Konkret wurde in zwei Unternehmen in Österreich und Deutschland investiert, welche in den Bereichen eprocurement und EDI (Eletronic Data Interchange) tätig sind. Damit sollte die digitale Transformation im Geschäftskunden Bereich vorangetrieben werden. Zudem wurde damit auch auf den begrenzten Heimmarkt Liechtenstein reagiert, da diese Unternehmen hauptsächlich in den Märkten Österreich und Deutschland tätig sind. Die Liechtensteinische Post AG investierte damit aber auch in einen Bereich, in
7 7 dem sie bisher nicht aktiv war. Aufgrund diverser Probleme und unerwarteter Gegebenheiten entwickelten sich die Tochtergesellschaften aber nicht in dem Masse, wie dies im Business Plan vorgesehen war. Insbesondere die Integration der beiden Unternehmen in die Post Gruppe dauerte länger als geplant. Diese Prozesse wurden im dritten Quartal 2014 nun abgeschlossen, so dass sich die Ergebnisse in den nächsten Quartalen laut aktueller Einschätzung der Verantwortlichen verbessern werden. Trotzdem belasteten diese Probleme die Liechtensteinische Post AG finanziell stärker als geplant, was zum Hauptproblem der Ausfinanzierung der PVS Deckungslücke erschwerend dazukam. Die einzelnen Sachverhalte (zum einen die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung, zum anderen die notwendigen Investitionen in die neuen Geschäftsfelder) wären je für sich für die Liechtensteinische Post AG tragbar gewesen. Die Kombination dieser beiden Vorgänge hat aber dazu geführt, dass die Liechtensteinische Post AG sowohl im Bereich des Bilanzbildes als auch der Liquidität vor grossen Herausforderungen steht. Derzeit wird seitens der Verantwortlichen der Liechtensteinischen Post AG alles Notwendige unternommen, um die finanzielle Situation zu verbessern. So wurden unter anderem ein noch konsequenteres Kostenmanagement, eine kritische Überprüfung bei Nachbesetzungen, die Realisierung weiterer Ertragspotentiale, die Verstärkung der Management Kapazitäten im ebusiness Bereich usw. eingeleitet. Die Liechtensteinische Post AG steht derzeit vor grossen Herausforderungen, die sich sicherlich noch bis Ende 2016 hinziehen werden. Das zuständige Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft nimmt bei der Beobachtung der Situation und den nötigen Konsequenzen eine sehr aktive Rolle als Mehrheitseigner ein.
8 8 2. ANLASS / NOTWENDIGKEIT DER VORLAGE / BEGRÜNDUNG DER VORLAGE 2.1 Operativer Finanzierungsbedarf der Post AG Die Liechtensteinische Post AG wurde durch das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates verpflichtet, die anteilige Deckungslücke aus eigenen Mitteln auszufinanzieren. Dies war grundsätzlich aufgrund der in den letzten Jahren erarbeiteten freien Reserven aus Sicht der Bilanz möglich. Leider handelte es sich bei den freien Reserven aber nicht im erforderlichen Masse um liquide Mittel. Somit musste die Liechtensteinische Post AG die Mittel für die Ausfinanzierung mit Fremdkapital sicherstellen. Die Schweizerische Post als Aktionärin der Liechtensteinischen Post AG erklärte sich unter bestimmten Bedingungen dazu bereit, einen solchen Kredit zu gewähren. 2.2 Kreditofferte der Schweizerischen Post Die Schweizerische Post besitzt 25% der Aktien der Liechtensteinischen Post AG. Um diese bei der Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse zu unterstützen und damit ihre Mit Verantwortung als Aktionärin wahrzunehmen, hat sich die Schweizerische Post AG bereit erklärt, unter bestimmten Umständen einen entsprechenden Kredit im Umfang der Ausfinanzierungssumme für die Pensionskasse zu gewähren. Aufgrund der internen Kreditvorgaben der Schweizerischen Post muss der Kredit jedoch besichert sein. Allerdings verfügt die Liechtensteinische Post AG derzeit nicht über Sicherheiten wie Grundstücke, Immobilien, usw. Ohne Sicherheiten kann eine Kreditvergabe durch die Schweizerische Post aber nicht erfolgen. Deshalb schlägt die Regierung vor, dass das Land gegenüber der Schweizerischen Post eine Bürgschaft für die jeweils ausstehende Höhe des Kredits leistet. Es ist die Ansicht der Regierung, dass das Land als Hauptaktionärin durch eine solche Bürgschaft ihrerseits die Mitverantwortung für Gewährleistung der notwendigen Finanzierung der Liechtensteinischen Post
9 9 AG tragen soll. Durch dieses Zusammenspiel der beiden Aktionäre wird die Liechtensteinische Post AG die Deckungslücke ausfinanzieren können, ohne die Hilfe Dritter zu beanspruchen. Die Liechtensteinische Post AG wird nicht als Unternehmen durch eine Ratingagentur bewertet. Aufgrund der Eignerstruktur wird häufig das Rating des Landes (S&P AAA) beigezogen und angewandt. Dieser Beurteilung liegt jedoch die Annahme einer expliziten Staatsgarantie zugrunde, die nicht besteht. Aufgrund vergleichbarer Benchmarkunternehmen in Europa kann aber davon ausgegangen werden, dass das Kreditrating der Liechtensteinischen Post AG bei einem ungefähren A+ liegt. Somit wird ein Kredit an die Liechtensteinische Post AG mit Staatsgarantie mit einem AAA eingestuft, ohne Staatsgarantie mit A+. Der Zinsspread für diese Ratingdifferenz liegt im Schweizer Franken derzeit bei % gemäss dem Liquid Swiss Index (LSI) der Credit Suisse. Die Regierung ist deshalb der Meinung, dass a) eine Bürgschaft zu Gunsten der Schweizerischen Post AG als Kreditgeberin zu sprechen und b) die Bürgschaft durch die Liechtensteinische Post AG mit jährlich 0.35% des ausstehenden Kreditbetrags abzugelten ist (siehe nachfolgendes Kapitel 2.3). Der exakte PVS Deckungslückenanteil der Liechtensteinischen Post AG belief sich auf CHF 13'535'107. Zu deren Finanzierung offeriert die Schweizerische Post AG für den mit einer Bürgschaft des Landes Liechtenstein besicherten Kredit konkret folgende Kreditkonditionen:
10 10 Kreditsumme CHF 13.5 Mio. Laufzeit 7 Jahre ab Zinssatz 0.90% Amortisation jederzeit oder 100% am Ende der Kreditlaufzeit Mit diesem Kredit zu marktüblichen Konditionen erlangt die Liechtensteinische Post AG in Bezug auf die Finanzierung der Deckungslücke wieder die notwendige Handlungsfreiheit. Damit die Pensionskassen Ausfinanzierung per erfolgen konnte, hat sich die Schweizerische Post AG bereit erklärt, den Kredit mit Laufzeit ab zu gewähren. Dies jedoch unter der klaren Voraussetzung, dass das Land als Hauptaktionärin eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft zur Verfügung stellt. Die Regierung hat der Schweizerischen Post AG schriftlich zugesichert, einen entsprechenden Antrag beim Landtag einzubringen. Sollte der Landtag einer Bürgschaft nicht zustimmen, wird der nun laufende Kredit per Ende 2014 zur Rückzahlung an die Schweizerische Post AG fällig. 2.3 Festlegung der Prämie für die Bürgschaft Wie im vorhergehenden Kapitel aufgezeigt, bewegt sich die Zinsdifferenz zwischen einem besicherten Kredit und einem unbesicherten Kredit auf %. Dies stellt somit auch den "Preis" der Bürgschaft dar, welche das Land auf Vorschlag der Regierung leisten sollte. Ähnlich wurde auch im Fall der Abgeltung der Staatsgarantie für die Liechtensteinische Landesbank vorgegangen. Konkret schlägt die Regierung vor, für die Bürgschaft eine jährliche Prämie in Höhe von 0.35% der ausstehenden Kreditsumme jährlich zu erheben. Die Liechtensteinische Post AG hat bezüglich einer Kreditaufnahme auch Gespräche mit der Liechtensteinischen Landesbank geführt. Die offerierten Konditionen waren jedoch weniger attraktiv als diejenigen der Offerte der Schweizerischen Post AG. Allerdings sah auch die LLB eine Differenz von 0.35% für einen Kredit
11 11 mit resp. ohne Bürgschaft vor, was einen zusätzlichen Beleg für die Marktkonformität der vorgeschlagenen Höhe für die Abgeltung der Bürgschaft darstellt. Die Liechtensteinische Post AG wird damit verpflichtet, dem Land jährlich eine Prämie in Höhe von 0.35% des noch ausstehenden Kreditbetrages als Entschädigung für die Bürgschaft zu bezahlen. Bei einer Bürgschaft über CHF 13.5 Mio. entspricht dies jährlich einer Summe von CHF VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT / RECHTLICHES 3.1 Zuständigkeiten Gemäss Art. 62 i.v.m. Art. 93 der Verfassung fällt die Beschlussfassung über Bürgschaften ab CHF 250'000 in die Zuständigkeit des Landtages. 3.2 EWR Konformität Im Zusammenhang mit der Leistung von Bürgschaften ist die Frage zu klären, ob diese eine staatliche Beihilfe im Sinne des EWR Rechts darstellen. Im vorliegenden Fall wurde die Frage durch die Stabsstelle EWR beurteilt. Sie kommt zum Schluss, dass die Leistung einer Bürgschaft gegen die Bezahlung einer marktkonformen Prämie keine staatliche Beihilfe darstellt und deshalb keine Notifizierungspflicht gegenüber der ESA in Brüssel besteht. 4. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 4.1 Konsequenzen für die Liechtensteinische Post AG Mit den vorgeschlagenen Konditionen entstehen für die Post die folgenden Finanzierungskosten:
12 12 Zinsen pro Jahr CHF 121'500 (CHF 13.5 Mio. à 0.90%) Kosten für Bürgschaft CHF 47'250 (CHF 13.5 Mio. à 0.35%) Total CHF 168'750 Die Gesamtbelastung für die Liechtensteinische Post AG beträgt somit 1.25% der Kreditsumme. Nach intensiver Prüfung durch die Verantwortlichen der Liechtensteinischen Post AG stellt dies im aktuellen Marktumfeld die günstigste Form der Liquiditätsbeschaffung dar. Das Land und die Schweizerische Post nehmen mit dieser Vorgehensweise zudem in vorbildlicher Art und Weise ihre Rolle als Aktionäre der Liechtensteinischen Post AG wahr. Wenn es der Geschäftsverlauf und die strategische Ausrichtung der Post AG erlauben, wird der Kredit vor Ablauf der Laufzeit zurückbezahlt, was die Zins und Abgeltungsbelastung für die Liechtensteinische Post AG entsprechend reduzieren würde. Zum aktuellen Zeitpunkt können jedoch keine Aussagen über mögliche Rückzahlungstranchen gemacht werden. 4.2 Konsequenzen für das Land Wie im vorangehenden Kapitel beschrieben erhält das Land von der Liechtensteinischen Post AG eine Abgeltung in Höhe von 0.35% des ausstehenden Kreditbetrags. Würde der Gesamtkredit am Ende der Laufzeit von sieben Jahren zurückgezahlt, würde das Land somit eine Totalabgeltung in Höhe von rund CHF 332'000 erhalten haben. Das maximale Risiko, welches das Land mit dieser Bürgschaft eingeht ist, dass es zu 100% für den Kredit von CHF 13.5 Mio. einstehen muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Liechtensteinische Post AG bis Mitte 2021 nicht in der Lage ist, die Kreditrückzahlung aus eigener Kraft zu leisten. Allerdings würde sich eine entsprechende Entwicklung viel früher anzeigen und notwendigenfalls zu Massnahmen wie z.b. einer Kapitalaufstockung durch die beiden Aktionäre führen.
13 13 II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet die Regierung dem Landtag den Antrag, der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem beiliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, den Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
14 15 III. REGIERUNGSVORLAGE Finanzbeschluss vom. über die Leistung einer Bürgschaft zu Gunsten der Schweizerischen Post AG Der Landtag hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Art. 1 Bürgschaft 1) Zur Besicherung eines Kredits der Schweizerischen Post AG an die Liechtensteinische Post AG in Höhe von höchstens 13'500'000 Franken leistet das Land Liechtenstein bis längstens 1. Juli 2021 eine Bürgschaft zu Gunsten der Schweizerischen Post AG in Höhe der Kreditsumme. 2) Die Bürgschaft reduziert sich bei Teilrückzahlung des Kredits im Umfang des Rückzahlungsbetrags. Art. 2 Abgeltung Die Bürgschaft wird von der Liechtensteinischen Post AG jährlich mit 0.35 % des ausstehenden Kreditbetrags abgegolten. Die Abgeltung für ein Ge
15 16 schäftsjahr ist bis Ende Januar des Folgejahres zu leisten und wird auf dem Monatsdurchschnitt des ausstehenden Kreditbetrags berechnet. Art. 3 Inkrafttreten Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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