Teilnahmebedingungen (AGB) des Bildungswerk Stenden
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- Eva Oswalda Gerstle
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1 Teilnahmebedingungen (AGB) des Bildungswerk Stenden Das Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des Neue Gesellschaft Niederrhein e.v. Verwaltungsanschrift des Trägervereins ist: Kavalleriestr. 16, Düsseldorf. Das Bildungswerk Stenden ist anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen. Unsere politische Bildungsarbeit wird zudem von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein Westfalen gefördert und ist auch von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt. Teilnahmebedingungen (AGB) für Seminare/Veranstaltungen ohne Reiseleistung 1. Teilnahme/Allgemeinzugänglichkeit Das Bildungswerk Stenden ist eine anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungs gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. An unseren Veranstaltungen können grundsätzlich alle Interessierten ab dem 16. Lebensjahr teilnehmen. Sollten sich einzelne Seminare an besondere Zielgruppen wenden oder bestimmte Kenntnisse bei der Teilnahme voraussetzen, dann weisen wir im Ausschreibungstext deutlich darauf hin. 2. Anmeldung und Bezahlung Für alle Veranstaltungen des Bildungswerk Stenden ist eine Anmeldung notwendig. Folgende Anmeldemöglichkeiten bestehen: 1. Anmeldung per Internet: 2. Schriftliche Anmeldung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn, wenn in der Veranstaltungsausschreibung kein anderer Anmeldeschluss angegeben ist, per , Post oder Fax mit unserem Anmeldeformular. Download unter oder Formularanforderung beim Bildungswerk. Bei der Anmeldung wählt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Zahlungsweise aus, in der Regel Banküberweisung oder Einzugsermächtigung. 3. Datenschutz Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW, werden beachtet. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, , Telefonnummer etc.) werden vom Bildungswerk Stenden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. 4. Teilnahmezahl Die Mindestteilnahmezahl für unsere Veranstaltungen ohne Reiseleistung beträgt 10 Teilnehmer/innen. Das Bildungswerk Stenden behält sich vor die Veranstaltung bei geringerem Anmeldestand abzusagen. 5. Bildungsurlaub Das Bildungswerk Stenden ist vom Land Nordrhein-Westfalen als Weiterbildungseinrichtung und Bildungsurlaubsanbieter nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz anerkannt. Für unsere drei- und mehrtägigen Veranstaltungen kann Bildungsurlaub beantragt werden. Teilnehmer/innen müssen die Antragsunterlagen mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Bildungswerk Stenden anfordern. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihnen die Antragsunterlagen zur Einreichung beim Arbeitgeber rechtzeitig innerhalb der Antragsfrist von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Teilnahmebescheinigung: Die Teilnahme kann am Ende der Veranstaltung auf Anfrage bescheinigt werden.
2 6. Abmeldung/Entgeltzahlung Bei Seminarveranstaltungen ohne Reiseleistung ist eine Abmeldung kostenfrei bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich. Für einzelne Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungen, die mit Übernachtung und Verpflegungsleistungen angeboten werden, können andere Regelungen gelten, auf die in der Ausschreibung dann besonders hingewiesen wird. Bei einer späteren Abmeldung (maßgeblich ist das Eingangsdatum der Abmeldung beim Bildungswerk) bzw. Nichtteilnahme ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen, es sei denn, das Bildungswerk hat die Nichtteilnahme zu vertreten. 7. Ermäßigung Empfänger/innen von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III, von Arbeits losengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II oder von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten bei Vorlage entsprechender Nachweise in der Regel eine Ermäßigung von 30 %. Der Nachweis ist in Kopie mit der Anmeldung vorzulegen. Eine nachträgliche Entgeltermäßigung ist nicht möglich. 8. Haftung Das Bildungswerk Stenden übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer/innen im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen erleiden. Dieser Ausschluss gilt nicht soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerkes oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines/r gesetzlichen Vertreters/in oder Erfüllungsgehilfen/in des Bildungswerkes beruhen. Darüber hinaus haftet das Bildungswerk Stenden nicht für den Verlust von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen in Gebäuden und Räumen, in denen unsere Veranstaltungen durchgeführt werden. 9. Kursorganisation Das Bildungswerk Stenden behält sich entsprechend den pädagogischen oder organi satorischen Notwendigkeiten vor, Seminare zu teilen, zusammen zu legen oder andere Seminarleiter/innen einzusetzen. 10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der/die Teilnehmer/in einzelne Seminarleistungen infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen nicht vom Bildungswerk Stenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf anteilige Rückerstattung. 11. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertragsbedingungen. Teilnahmebedingungen (AGB) für Studienseminare mit Reiseleistungen In den Fällen, in denen das Bildungswerk Stenden ein Studienseminar mit Reiseleistungen durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen der Anmelderin/dem Anmelder und dem Bildungswerk Stenden nach den nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Studienseminare mit Reiseleistungen sowie den 651a ff. BGB. 1. Abschluss des Vertrages Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in dem Bildungswerk Stenden den Abschluss eines Studienseminarvertrages verbindlich an. Die Anmeldung hat schriftlich auf den Anmeldeformularen des Bildungswerk Stenden zu erfolgen. Sie erfolgt durch die Anmelderin/den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmenden, für deren Verpflichtung die Anmelderin/der Anmelder wie für ihre/seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der/die Teilnehmer/in erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Studienseminarbestätigung, die schriftlich oder auf elektronischem Wege zugestellt werden kann. 2. Bezahlung (Anzahlung/Restzahlung)
3 2.1. Mit Vertragsabschluss (Studienseminarbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10 % des Studienseminarpreises Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, die Reise nicht mehr aus den unter Punkt 7 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übergeben ist. Ist die Anzahlung und/oder der Reisepreis trotz Fälligkeit und nach Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt, ist das Bildungswerk zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung der unter Ziff dieser Teilnahmebedingungen genannten Entschädigung berechtigt Abweichend von der Regelung in Ziffer 2.1. und 2.2. entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 pro Person nicht übersteigt. Bei der Anmeldung wählt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Zahlungsweise aus (Banküberweisung, Einzugsermächtigung oder Barzahlung). 3. Leistungen Der Umfang der vertraglich geschuldeten Studienseminarleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach der Beschreibung auf der Website oder einer Beschreibung in anderer schriftlicher Form des Bildungswerks Stenden und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Studienseminarbestätigung. 4. Rücktritt durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer, Umbuchung 4.1. Der/die Teilnehmer/in kann bis zum Beginn des Studienseminars jederzeit von dem Studienseminar zurück treten. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Rücktritt schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Bildungswerk Stenden Ein Rücktritt mehr als 60 Tage vor Beginn des Studienseminars ist kostenfrei möglich. In jedem Fall eines späteren Rücktritts durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer steht dem Bildungswerk Stenden Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des Bildungswerk Stenden wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: Lässt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer vor Studienseminarbeginn durch eine Dritte/einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 30,- pro Person erhoben. Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer vom Studienseminarvertrag zurück oder tritt sie/er das Studienseminar nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Studienseminarvor kehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktritts kosten betragen pro angemeldeter/m Teilnehmerin/ Teilnehmer: bis zum 31. Tag vor Studienseminarantritt 25% vom 30. bis 16. Tag vor Studienseminarantritt 50% vom 15. bis 9. Tag vor Studienseminarantritt 80% ab dem 8. Tag vor Studienseminarbeginn und bei Nichtantritt des Studienseminars 100% Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten (4.3). Bei Eintrittskarten wird grundsätzlich eine Stornogebühr von 100% erhoben, wenn ein Weiterverkauf nicht möglich ist Macht der/die Teilnehmer/in geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart oder kein Schaden entstanden ist, hat sie/er hierfür den Nachweis zu führen. Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 5. Abweichungen Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Studienseminarleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Studienseminarvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch die Gesamtleistung des gebuchten Studien- seminars nicht beeinträchtigt wird.
4 6. Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter aus wichtigem Grund 6.1. Das Bildungswerk Stenden kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Teilnehmer/in trotz Mahnung den Studienseminarverlauf erheblich stören, so dass die Teilnahme für das Bildungswerk Stenden oder andere Teilnehmer/innen nicht mehr zumutbar ist Dieses Rücktrittsrecht gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält und sich dadurch eine erhebliche Störung des Studienseminars oder anderer Teilnehmer/innen ergibt Dem Bildungswerk Stenden steht in diesem Fall der Studienseminarpreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung ergeben oder von Leistungsträgern Beträge zurück erstattet werden. 7. Mindestteilnahmezahl Bei Studienseminaren, für die eine Mindestteilnahmezahl erforderlich ist und die erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vor Studienseminar beginn zurücktreten. Die Erklärung, dass die Teilnahmezahl nicht erreicht ist und das Studienseminar deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat der Teilnehmerin/dem Teilnehmer unmittelbar, spätestens zwei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Studienseminarbeginn zuzugehen. Bei fehlender Angabe über eine Mindestteilnahmezahl kann der Veranstalter bis vier Wochen vor Antritt des Studienseminars vom Studienseminarvertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Seminars nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für dieses Seminar so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung des Studienseminars entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf dieses Studienseminar, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird das Studienseminar aus diesem Grund abgesagt, erhält der/die Teilnehmer/in den eingezahlten Studienseminarpreis unverzüglich zurückerstattet. 8. Mängelrechte und Anzeigepflichten der Teilnehmerin/des Teilnehmers 8.1. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem Bildungswerk Stenden anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin entfallen nur dann nicht, wenn die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt Wird das Studienseminars infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist der Teilnehmerin/dem Teilnehmer die Durchführung des Studienseminars infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Bildungswerk Stenden erkenn - baren Grund nicht zuzumuten, so kann der/die Teilnehmer/in den Studienseminarvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bedingungen kündigen ( 651e BGB) Der/die Teilnehmer/in hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Studienseminarende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Bildungswerk Stenden, Kavalleriestr. 16, Düsseldorf, geltend zu machen. Leistungsträger, Studienseminarleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des Bildungswerk Stenden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers/der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt oder das Bildungswerk Stenden für einen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Das Bildungswerk Stenden haftet nicht für Angaben, Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und die nicht Bestandteil des Pauschalangebots des Bildungswerk Stenden sind und die für die Teilnehmerin/den Teilnehmer erkennbar und in der Studienseminarausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) Es wird empfohlen eine Reiseunfallversicherung abzuschließen Darüber hinaus haftet das Bildungswerk Stenden nicht für den Verlust von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen in Gebäuden und Räumen, in denen unsere Veranstaltungen durchgeführt werden.
5 10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der/die Teilnehmer/in einzelne Studienseminarleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen nicht vom Bildungswerk Stenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf anteilige Rückerstattung. Das Bildungswerk Stenden wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beiträge handelt, bei etwa beteiligten Leistungsträgern um Rückerstattungen bemühen und entsprechende Beträge an den Teilnehmer/die Teilnehmerin zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das Bildungswerk Stenden zurückerstattet wurden. 11. Ausschluss von Ansprüchen: Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Studienseminars hat der/die Teilnehmerin innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Bildungswerk Stenden erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der/die Teilnehmer/in mögliche Ansprüche nur geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerk Stenden oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Bildungswerk beruhen verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerk Stenden oder eines gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Bildungswerk Stenden beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Studienseminarendes folgt Schweben zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und dem Bildungswerk Stenden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der/die Teilnehmer/in oder das Bildungswerk Stenden die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und dem Bildungswerk Stenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis Der/die Teilnehmer/in kann das Bildungswerk Stenden nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen des Bildungswerk Stenden gegen den/die Teilnehmer/in ist der Wohnsitz des Teilnehmers/der Teilnehmerin maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer/innen bzw. Vertragspartner/innen des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Bildungswerk Stenden vereinbart. 13. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Der Veranstalter informiert die Teilnehmerin/den Teilnehmer auf seiner Website und in den Studienseminarunterlagen über die für deutsche Staatsangehörige jeweils (Stand der Drucklegung) geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Zielland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Angehörigen anderer Staaten erteilt das jeweilige Konsulat des Ziellandes Auskunft. 14. Datenschutz und Datenverarbeitung Das Bildungswerk Stenden bearbeitet personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, , Telefonnummer etc.) werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Das Bildungswerk Stenden ist berechtigt, diese Daten an von ihnen mit der Durchführung des Studienseminarvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. 15. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertragsbedingungen.
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