Inhalt. 1 Vorbemerkungen. 2 Ziele. 3 Regionale Voraussetzungen 3.1 Soltau 3.2 Bispingen 3.3 Wietzendorf 3.4 Neuenkirchen

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1 Inhalt 1 Vorbemerkungen 2 Ziele 3 Regionale Voraussetzungen 3.1 Soltau 3.2 Bispingen 3.3 Wietzendorf 3.4 Neuenkirchen 4 Schulische Voraussetzungen 4.1 Allgemein 4.2 Die Pestalozzischule 4.3 Freudenthalschule, Grundschule in Soltau (GS I) 4.4 Hermann-Billung-Schule, Grundschule in Soltau (GS II) 4.5 Wilhelm-Busch-Schule, Grundschule in Soltau (GS III) 4.6 Grund-, Haupt- und Realschule Bispingen 4.7 Grund- und Hauptschule Wietzendorf 4.8 Grund-, Haupt- und Realschule Neuenkirchen 5 Die Sonderpädagogische Grundversorgung 5.1 Allgemein 5.2 Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden 5.3 Die Arbeit in den Grundschulen 5.4 Die Pestalozzischule als Förderzentrum 6 Integrationsklassen 7 Mobile Dienste 8 Kooperationsklassen 9 Pestalozzi Schule Walsrode 10 Umsetzung des Regionalen Integrationskonzeptes 10.1 Möglicher Zeitplan einer stufenweisen Umsetzung 10.2 Personalbedarf 10.3 Unterstützungssystem 11 Abbruchkriterien 12 Zuständigkeiten der Schulträger 13 Ausblick

2 1 Vorbemerkungen Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs.1 Satz 2), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Niedersächsisches Schulgesetzt 4 Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne einem sonderpädagogischen Förderbedarf wird im Niedersächsischen Schulgesetzt als Ziel und vorrangig anzustrebende Organisationsform beschrieben. Darüber hinaus haben auch das Diskriminierungsverbot Art. 3 GG (1994), die Erklärung von Salamanca von 1994 die Landtagsentschließung ( ) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( ) und die darauf erfolgte Resonanz in den Medien der Erlass Sonderpädagogische Förderung ( ) sowie die anhaltende Entwicklung und Wandlung der sonderpädagogischen Förderung und deren Verständnis in den letzten Jahren in unserer Region gesellschaftliche Erwartungen nach mehr Integration geweckt, die wir durch die Umsetzung des Regionalen IntegrationsKonzeptes (im Folgenden als RIK bezeichnet) besser erfüllen möchten als bisher. Allerdings muss der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf auch weiterhin bestimmte Voraussetzungen erfüllen : Er muss dem individuellen Förderbedarf jedes einzelnen Kindes gerecht werden und die dafür nötigen organisatorischen, personellen und sachlichen Gegebenheiten vorhalten. Die sonderpädagogische Förderung wird im Rahmen des RIK s Soltau geschehen, das alle bereits erprobten Organisationsformen gemeinsamen Lernens zusammenführt und durch eine bessere Versorgung im Hinblick auf mehr gemeinsamen Unterricht optimiert. 2 Ziele keine Aussonderung und Etikettierung von Grundschülern mit Problemen beim Lernen, im Verhalten und in der Sprache (keine Überweisung an die Förderschule) bedürfnisorientierte, wohnortnahe sonderpädagogische Förderung, d.h. in der Schule des Wohnbezirks größere Verlässlichkeit der Förderangebote an den einzelnen Grundschulen durch die sonderpädagogische Grundversorgung stufenweise Umwandlung der Primarstufe der Förderschule Soltau in ein Förderzentrum Inhaltlicher Schwerpunkt unseres Konzeptes ist die Sonderpädagogische Grundversorgung der beteiligten Grundschulen (s. 5). Integrationsklassen werden nach Realisierung der Sonderpädagogischen Grundversorgung nur noch für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung oder für schwer mehrfach behinderte Kinder eingerichtet (s. 6). Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 2 von 11

3 Kinder mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung sowie Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkt Hören, Förderschwerpunkt Sehen) werden auch weiterhin durch die Mobilen Dienste betreut ( s. 7). Die Einrichtung von Kooperationsklassen wäre ebenfalls möglich, setzt allerdings die räumliche Nähe einer Grundschule zu einer Förderschule mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung und/oder Körperliche und Motorische Entwicklung voraus. Dies ist in unserer Region nicht der Fall. Ein Teil der sonderpädagogischen Kompetenz wird in Diagnostik, Prävention und Therapie (Sprache) fließen, um frühzeitig individuelle Hilfe anbieten zu können. Durch das RIK Soltau soll der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den allgemeinen Schulen verankert werden. Ziele dieses gemeinsamen Unterrichts sind: Akzeptanz der Andersartigkeit bei allen Beteiligten Soziale Kompetenz Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes Lernen am positiven Beispiel Integration über den Vormittag hinaus durch Beschulung in Wohnungsnähe 3 Regionale Voraussetzungen 3.1. Soltau Soltau hat Einwohner ( ). Es gibt neben der Pestalozzischule Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen 3 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Realschule, 1 Gymnasium sowie die Berufsbildenden Schulen I und II. Die Auswertung der sozialen Daten ergibt folgendes Bild (Stand: ): Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten Personen, davon waren 378 unter 14 Jahre alt. Fast 30 % dieser Kinder leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. 943 Personen waren ohne Arbeit. Es gab 1275 Ausländer und 111 leistungsberechtigte Asylbewerber, die überwiegend in den vier Unterkünften: Heidlandstraße (GS II), Bahnhofst.(GS I), Unter den Linden (GS I) und Mittelstendorf (GS III) leben. Es ist nicht zu ermitteln, ob im Einzugsbereich einer der drei Soltauer Grundschulen die Sozialhilfedichte, bzw. der Arbeitslosenanteil besonders hoch ist. Zum Einzugsbereich der Soltauer Förderschule gehören noch die Gemeinden Bispingen, Wietzendorf und Neuenkirchen. 7 Kinder aus dem Einzugsbereich werden in anderen Förderschulen unterrichtet (Sprachheilschule und Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung). 3.2 Bispingen Bispingen hat Einwohner ( ). Die Auswertung der sozialen Daten ergibt folgendes Bild (Stand: ): ALG II Empfänger: 221, davon 47 unter 20 Jahren. Zusätzlich gibt es 34 Sozialgeldempfänger (Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren). Es gab 196 Ausländer und 10 leistungsberechtigte Asylbewerber. Daten über ALG I Empfänger liegen nicht vor. Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 3 von 11

4 3.3 Wietzendorf Wietzendorf hat Einwohner ( ). Die Auswertung der sozialen Daten ergibt folgendes Bild (Stand ): Arbeitslosengeld II (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) erhielten 196 Personen. 129 Personen waren ohne Arbeit. Es gab 99 Ausländer und 5 leistungsberechtigte Asylbewerber Neuenkirchen Neuenkirchen hat Einwohner (Stand ). Die Auswertung der sozialen Daten ergibt folgendes Bild: Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten 56 Personen.141 Personen waren ohne Arbeit. Es gab 131 Ausländer und 13 leistungsberechtigte Asylbewerber. 4. Schulische Voraussetzungen 4.1. Allgemein Im Einzugsbereich der Soltauer Förderschule wohnen etwa Personen. Die Förderschule betreut 6 Grundschulen, 4 Hauptschulen sowie 1 Realschule. Es gibt außer der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und der Tagesbildungsstätte in Tetendorf keine weitere Förderschule in der Region Pestalozzischule in Soltau Die Pestalozzischule hat 82 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Integration (Wilhelm- Busch-Grundschule, GHRS Neuenkirchen und Hauptschule Soltau) werden zurzeit 25 Kinder mit insgesamt 69 Stunden durch Lehrkräfte der Pestalozzischule versorgt. Im Rahmen der Kooperation (Freudenthal-Grundschule, Hermann-Billung-Grundschule, GHS Wietzendorf, GHRS Bispingen) werden zurzeit 8 Förderschullehrerstunden nach außen gegeben. Darüber hinaus werden in Absprache und mit Genehmigung der Außenstelle Bad Fallingbostel 3 Einzelmaßnahmen (sozial/emotional, Autismus) mit insgesamt 8 Stunden durch Förderschullehrkräfte unterstützt. Weiterhin arbeiten 2 Kolleginnen mit insgesamt 4 Stunden im SCHUBUS. Die Pestalozzischule kooperiert in der 9. Klassenstufe mit der Berufsbildenden Schule in den Bereichen Holz und Hauswirtschaft. 17 Kolleginnen und Kollegen sowie 1 Anwärterin gehören zum Lehrpersonal. 2 Kolleginnen sind mit ihrer vollen Stundenzahl an die Grundschule bzw. Hauptschule abgeordnet (insgesamt 33 Stunden). 1 Kollege ist mit 14 Stunden an die Förderschule Lernen nach Munster abgeordnet. 7 Kolleginnen arbeiten mit einem Teil ihrer Stunden an den Grund- bzw. an der Hauptschule (insgesamt 41 Stunden). Die Berechnung des Lehrerbedarfs für den Primarbereich ergibt einen Soll-Wert von: Klasse 2 3 (5 Schüler) 12,5 Stunden Klasse 4 (9 Schüler) 22,5 Stunden 35,0 Stunden Zurzeit werden für Kooperation/Sprachsonderunterricht 8 Stunden Einzelmaßnahmen 8 Stunden Integrationsklassen 69 Stunden (21 Stunden im Primarbereich) zur Verfügung gestellt. Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 4 von 11

5 4.3 Freudenthalschule, Grundschule in Soltau (GS I) Die Freudenthalschule hat zurzeit 346 Schülerinnen und Schüler (15 Klassen), davon 41 Ausländer und außerdem viele Kinder mit Migrationshintergrund, die weiterhin Probleme im Bereich der deutschen Sprache haben. Die Schule ist 3 bzw. 4 zügig und führt bei Bedarf einen Kleinen Schulkindergarten. Zum Schuljahr 06/07 gab es keine integrative Beschulung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen. 1 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im sozialemotionalen Bereich erhält im Rahmen der Kooperation mit der Pestalozzischule 2 Wochenstunden Förderunterricht durch eine Lehrkraft der Förderschule. Ein Schüler wird durch den Mobilen Dienst betreut. Der dringend erforderliche Sprachsonderunterricht (zuletzt 16 Kinder) kann aufgrund fehlender Kooperationsstunden seit einem Jahr nicht erteilt werden. 4.4 Hermann-Billung-Schule, Grundschule in Soltau (GS II) Die Hermann-Billung-Schule hat zurzeit 324 Schülerinnen und Schüler (13 Klassen). Die Schule ist in 3 Jahrgängen 3-zügig und in einem Jahrgang 4-zügig. Die Integration sehr vieler Kinder von Aussiedlern und Asylbewerbern, die ohne jede Sprachkenntnisse und zum Teil ohne Schulkenntnisse in diese Schule kamen, haben im Kollegium reiche Erfahrungen im Umgang mit der Förderung benachteiligter Kinder erbracht. Im Rahmen der Kooperation wird an der Grundschule im laufenden Schuljahr 3 Stunden durch die Förderschule erteilt: Ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SE) erhält 2 Stunden. Eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf Sprache erhält 1 Stunde. 4.5 Wilhelm-Busch-Schule, Grundschule in Soltau (GS III) Die Wilhelm-Busch-Schule hat zurzeit 245 Schülerinnen und Schüler (11 Klassen). Die Schule ist 2- bzw. 3-zügig. Seit 1992 werden Integrationsklassen geführt. Zurzeit werden 4 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen integrativ beschult und mit 8 Förderschullehrerstunden durch die Pestalozzischule versorgt. Im Rahmen der Kooperation wird zurzeit keine Stunde durch eine Förderschullehrkraft erteilt. 3 Kinder werden durch den Mobilen Dienst betreut. 4.6 Die Grund-, Haupt- und Realschule Bispingen Die GHRS Bispingen hat zurzeit 565 Schülerinnen und Schüler, davon 11 im SKG und 303 in der Grundschule in 13 Klassen. Die GS ist durchgängig 3-zügig mit Klassenfrequenzen zwischen 22 und 25 Schülern. Der Jahrgang 3 ist 4-zügig. Im Rahmen der Kooperation erhält der Grundschulbereicht zurzeit 2 Wochenstunden von der Pestalozzischule in Soltau. Im SKG, den 1. und 2. Klassen werden insgesamt 4 Stunden Sport Förderunterricht erteilt. In der Hauptschule werden 126 Schülerinnen und Schüler in 7 Klassen und in der Realschule 125 Schülerinnen und Schüler in 5 Klassen unterrichtet. Das Einzugsgebiet der GS Bispingen ist eine große Flächengemeinde. Ca. 60 % der Schüler kommen aus 8 Ortsteilen mit dem Bus zur Schule, einige aus dem Naturschutzgebiet. Wenn Grundschüler an die Pestalozzischule nach Soltau fahren, müssen sie zweimal umsteigen, einmal am, den meisten unbekannten ZOB, am Bahnhof Soltau. Die Kinder haben dann einen Schulweg von 1 1,5 Stunden. Das möchten viele Eltern für ihre Kinder nicht. Dazu kommt, dass die Kinder den Kontakt zum heimatlichen sozialen Umfeld verlieren, zum Teil auch ausgegrenzt werden. Der Kontakt zu Soltauer Mitschülern kann nur dann im Freizeitbereich aufgebaut werden, wenn Eltern Zeit/Möglichkeit haben, die Kinder mit dem Wagen zu befördern. Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 5 von 11

6 4.7 Die Grund- und Hauptschule Wietzendorf Die Grundschule hat zurzeit 228 Schülerinnen und Schüler (11 Klassen). Die Schule ist 2 bis 3- zügig. In den 3-zügigen Jahrgängen sind die Schülerzahlen pro Klasse klein. Im Rahmen der Kooperation werden zurzeit 2 Förderschullehrerstunden pro Woche an der Grundschule erteilt. Im Jahrgang 1 und 2 werden je 1 Stunde Sportförderunterricht erteilt. Um den Unterrichtsbeginn der Pestalozzischule in Soltau zu erreichen, müssen die Schüler aus Wietzendorf und den dazugehörigen Ortsteilen sehr früh, z.t. ab 6:30 Uhr mit dem Bus fahren. Das bedeutet oftmals Fahrzeiten von über einer Stunde. 4.8 Die Grund-, Haupt- und Realschule Neuenkirchen Die Grundschule Neuenkirchen hat zurzeit 242 Schülerinnen und Schüler. Die Grundschule ist dreizügig. Erstmalig zum Schuljahr 06/07 ist im ersten Schuljahrgang eine Integrationsklasse eingerichtet worden. Diese Klasse wird von 4 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Schwerpunkten Lernen und 1 Schülerin mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht. Im Zuge dieser Integrationsmaßnahme erhält die Schule 13 Förderschullehrerstunden pro Woche durch eine Kollegin der Pestalozzischule Soltau. Darüber hinaus werden 2 Wochenstunden im Rahmen der Kooperation durch eine Förderschullehrkraft erteilt. Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist die Grund-, Haupt- und Realschule Neuenkirchen für die Schüler des Sek-I-Bereiches Ganztagsschule. 5 Die Sonderpädagogische Grundversorgung 5.1 Allgemein Kinder mit Förderschwerpunkten im Bereich des Lernens, der Sprache und des Verhaltens (sozial/emotional) bleiben in ihren zuständigen Grundschulen und werden von Grund- und Förderschullehrkräften in integrativen Unterrichtsformen gefördert. Durch präventive Arbeit wird der Entwicklung der o.g. Probleme entgegengewirkt. Die bisher geleisteten Stunden aus der Zusammenarbeit Grundschule-Förderschule gehen in die Sonderpädagogische Grundversorgung über und werden nicht mehr vereinbart. Die Förderschullehrkräfte werden somit mit ihrer gesamten Stundenzahl bzw. ein großen Anteil ihrer Stundenverpflichtung an der integrativ arbeitenden Schule tätig. Eine Förderschullehrkraft, die mit ganzer oder einem hohen Anteil ihrer Stundenverpflichtung in einer allgemeinen Schule arbeitet, hat ungleich größere pädagogische Einflussmöglichkeiten in der allgemeinen Schule. Die Aufgabe der Förderschullehrkräfte besteht darin, in zu entwickelnden integrativen Unterrichtsformen zur Prävention, Rehabilitation und Integration bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sozial/Emotional und Sprache tätig zu werden. Um Kinder mit Problemen effektiv zu fördern, ist eine fundierte Diagnostik nötig, die durch die sonderpädagogische Kompetenz ermöglicht wird. Die Diagnostik beschreibt den individuellen Förderbedarf, Therapien bzw. Förderkonzepte und die mögliche Vernetzung mit außerschulischen Therapieangeboten. Diese sollten soweit wie möglich in den Vormittag integriert werden. Die bisher vollzogene Differenzierung des Förderschullehrereinsatzes nach studierten Fachrichtungen wird gelockert. Dennoch muss gewährleistet sein, dass ein Austausch der Erfahrungen und je nach Bedarf ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in erreichbar ist. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird frühzeitig in einem schulinternen Verfahren rechtsverbindlich festgestellt. Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 6 von 11

7 5.2 Verfahren zur Verteilung der Förderschullehrerstunden Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Wochenlehrerstunden pro Grundschulklasse. Dieses Stundenkontingent wird der Pestalozzischule als Förderzentrum zugewiesen. Die Verteilung auf die Grundschulen berücksichtigt die regionalen und sozialen Besonderheiten, die Häufigkeit des Auftretens von sonderpädagogischem Förderbedarf und das Vorhandensein eines besonderen Förderbedarfs im jeweils nächsten Jahr. Weitere Schwerpunkte bilden die Kontinuität der pädagogischen Arbeit sowie die Arbeitsbedingungen der abzuordnenden Förderschullehrkräfte. Unter Berücksichtigung der o.a. Besonderheiten wird jeweils im Frühjahr auf einer Dienstbesprechung der Schulleiterinnen und Schulleiter aller beteiligten Schulen über die genaue Verteilung der Stunden aus dem Kontingent auf die Grundschulen für das folgende Schuljahr entschieden. Zur Gewährleistung einer Planungssicherheit jeder Grundschule wird das Stundenkontingent verlässlich, d.h. für das Schuljahr unveränderbar, zugeteilt. Die Grundschule entscheidet in Zusammenarbeit mit der an ihr tätigen Förderschullehrkraft, wie die Förderschullehrerstunden eingesetzt werden. Bei längerfristiger Erkrankung der Förderschullehrkraft sollte durch die Landesschulbehörde eine Feuerwehrlehrkraft zur Verfügung gestellt werden. 5.3 Die Arbeit in den Grundschulen Die Förderschullehrerstunden können verstärkt im 1./2. Schuljahr dazu genutzt werden, um Schwächen in den elementaren Bereichen der Lernentwicklung festzustellen und zu beheben (Wahrnehmung, Psychomotorik, Kognition). Bei Mehrzügigkeit der Grundschulen können die Kinder mit Förderschwerpunkten im Bereich des Lernens, der Sprache und des Verhaltens in einzelnen Klassen mit geringerer Frequenz zusammengefasst und so die Förderschullehrerstunden konzentriert werden (vergleichbar mit der Arbeit in Integrationsklassen). Dadurch steigt die Anzahl der Doppelbesetzungen, die viel gemeinsamen Unterricht ermöglichen. Gemeinsamer Unterricht aller Kinder an einem Gegenstand auf unterschiedlichem Niveau erfordert eine starke Differenzierung. Wochenplan-, Stationsarbeit und Werkstattunterricht eignen sich besonders für die individuelle Förderung bei gleichzeitigem gemeinsamem Erleben. Fächerübergreifender Projekt- bzw. Werkstattunterricht bietet viel Handlungsmöglichkeit. Im Hinblick auf die sprachauffälligen Kinder müssen Situationen geschaffen werden, in denen die Fähigkeit zur Kommunikation gefördert wird. Rechtzeitige Präventionsmaßnahmen können oft Lernversagen verhindern. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen müssen zieldifferent gefördert werden können, um einer dauernden Überforderung entgegenzuwirken. Sie werden nach den RRL bzw. den heruntergebrochenen Kerncurricula der Förderschule Lernen unterrichtet und erhalten Berichtszeugnisse. Bei Kindern mit Förderbedarf im sozial-, emotionalen Bereich muss angemessenes Sozialverhalten durch Beratungs- und Unterstützungssysteme angebahnt werden (SCHUBUS, Beratungslehrer, Erziehungsberatung, Familienhelfer). Wenn erforderlich muss eine zusätzliche externe Kraft herangezogen werden (Jugendhilfegesetz). Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 7 von 11

8 Äußere Differenzierung muss bei Bedarf stundenweise durchführbar sein. Dazu sind Gruppenräume nötig. Pädagogischer Maßstab sollte jedoch ein gemeinsamer, kindorientierter Unterricht bleiben, der allen unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und -bedürfnissen gerecht wird. Im Bedarfsfall sollten stets auch Fachkräfte hinzugezogen werden können. Die Grundschulen erstellen für die präventive und sonderpädagogische Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum und der jeweils abgeordneten Förderschullehrkraft ein Förderkonzept. Ein Förderkonzept sollte sich dabei an folgenden Fragen orientieren: Nach welchen pädagogischen Grundsätzen wir die pädagogische Arbeit geplant? In welcher Form wird der Unterricht strukturiert? Werden Schwerpunkte in einzelnen Klassen gebildet? Wenn ja, welche? Welche Aufgaben(felder) hat die Förderschullehrkraft? Wie und wann wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt? 5.4 Die Pestalozzischule als Förderzentrum An der Pestalozzischule Soltau wird es nach vollständiger Realisierung der Sonderpädagogischen Grundversorgung keine Primarstufe mehr geben. Die Schülerinnen und Schüler, die nach der 4. Klasse einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, besuchen die Pestalozzischule mit Beginn des 5. Schuljahres. Die integrative Beschule an einer weiterführenden Schule ist auf Antrag der Eltern nach wie vor möglich. Die Pestalozzischule nimmt als Förderzentrum im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung folgende Aufgaben wahr: Präventive und integrative Arbeit in den Grundschulen ihres Einzugsbereichs. Koordinierung der Festlegung des quantitativen Bedarfs in den Grundschulen. Die Pestalozzischule ist Stammschule der in den Grundschulen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Sie fordert, fördert und koordiniert den kommunikativen Austausch der Lehrkräfte untereinander und die (schulinterne) Fortbildung. Den beteiligten Lehrkräften wird ermöglicht, Probleme erörtern zu können. Darüber hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass die sonderpädagogische Kompetenz durch gemeinsame Besprechungen und regelmäßige Fortbildungen gewährleistet wird. 6 Integrationsklassen Wenn abzusehen ist, dass ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Motorische und Körperliche Entwicklung oder einer schweren Mehrfachbehinderung in die Grundschule aufgenommen werden soll, stellen die Eltern wie bisher einen Antrag auf integrative Beschulung bei der zuständigen Grundschule. Diese leitet den Antrag bis zum 15. Februar des Jahres, in dem die Einrichtung zum Schuljahresbeginn erfolgen soll, an die Landesschulbehörde weiter. Bei tatsächlich vorhandenem Förderbedarf in den o.a. Bereichen müssen die zusätzlich erforderlichen Förderschullehrerstunden auf die Grundversorgung aufgesattelt werden. Es wird dabei ein Orientierungswert zugrunde gelegt, der sich aus der Stundenbemessung für ein einzelnes Kind in der jeweiligen Klassenstufe der entsprechenden Förderschule ergibt. Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können aber auch in Zukunft ihre Schulpflicht in der Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe in Tetendorf/Soltau erfüllen. Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 8 von 11

9 7 Mobile Dienste Kinder mit dem Förderschwerpunkt motorische und körperliche Entwicklung oder einer Sinnesschädigung (im Bereich Hören und/oder Sehen), die zielgleich unterrichtet werden können, erhalten auch in Zukunft über die Mobilen Dienste spezifische Hilfen. Dazu zählen u.a. Beratung der Lehrer und Eltern, der Schulträger im Hinblick auf die Anschaffung bestimmter Hilfsmittel bzw. auf behindertengerechte Ausstattung der Schulen. Diese Förderschullehrerstunden ergänzen die Grundversorgung. Der Bedarf wird weiterhin individuell festgesetzt und als Zusatzbedarf beantragt. 8 Kooperationsklassen Die Einrichtung von Kooperationsklassen setzt die räumliche Nähe einer Grundschule zu einer Förderschule mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung und/oder Körperliche und Motorische Entwicklung voraus. Dies ist in unserer Region nicht der Fall. 9 Pestalozzi Schule Walsrode Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich sollen im Rahmen des RIK und mit Unterstützung von SCHUBUS in den Grundschulen unterrichtet werden. Bei Vorliegen eines extremen Förderbedarfs in der emotionalen und sozialen Entwicklung können Kinder weiterhin an der Pestalozzischule Walsrode, Förderschule mit dem Schwerpunkt Soziale und Emotionale Entwicklung unterrichtet werden. 10 Die Umsetzung des Regionalen Integrationskonzeptes Soltau 10.1 Möglicher Zeitplan einer stufenweisen Umsetzung Die Sonderpädagogische Grundversorgung wird ab Schuljahr 2007/2008 für alle Grundschulen im Einzugsbereich der Pestalozzischule beantragt und stufenweise eingeführt, beginnend mit den Jahrgängen 0/1 und 2 im Schuljahr 2007/2008. Im Schuljahr 2008/2009 folgen dann die Schuljahrgänge 3 und 4. Die Verteilung der Stunden erfolgt erstmalig auf Basis von 2 Stunden je Grundschulklasse. Mit dem Schuljahr 2007/2008 werden dann keine Meldungen zur Überprüfung, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, aus den Klassenstufen 0/1 und 2 mehr vorgenommen werden Personalbedarf Im Schuljahr 2007/2008 würden bei einer stufenweisen Einführung folgende Klassen versorgt werden müssen: Schule Jg0 Jg1 Jg2 RIK fortlaufende I-Maßnahmen GS I (Soltau) GS II (Soltau) GS III (Soltau) ( Kl. 3, LB ) GS Bispingen GS Wietzendorf GS Neuenkirchen (Kl. 2, GB) Gesamt: Zurzeit laufende Integrationsmaßnahmen im Primarbereich GS III 8 Stunden (4 Stunden ab 2007/2008) GS Neuenkirchen 13 Stunden (5 Stunden ab 2007/2008) Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 9 von 11

10 Die Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Klassen 2, 3 und 4 der Pestalozzischule können nicht in der Grundschule integrativ beschult werden, da sie nach der Grundschulzeit zurück in die Förderschule müssten, solange das Regionale Integrationskonzept in der weiterführenden Schule nicht fortgeführt wird Unterstützungssystem Der Aufbau, aber auch die zukünftige Arbeit aller Beteiligten Lehrkräfte im RIK insbesondere der beteiligten Förderschullehrkräfte bedarf der Bereitstellung von begleitenden Strukturen, die sich aus der Entwicklung hin zum Förderzentrum ergeben. Die Pestalozzischule bleibt als Förderzentrum Stammschule der integrativ arbeitenden Lehrkräfte. Dort werden u.a. spezielle Materialien gelagert und regelmäßig Fachkonferenzen Integration durchgeführt. Die gegenseitige Beratung, Fallbesprechungen und ein kontinuierlicher Austausch der Lehrkräfte soll dadurch institutionalisiert werden. Die Pestalozzischule bietet den Förderschullehrkräften, die an den Grundschulen arbeiten, die Möglichkeit des Austausches und der (schulinternen) Fortbildung. Die Arbeitsbedingungen der Förderschullehrkräfte werden durch die Grundversorgung maßgeblich geändert. Sie sollten aber mit denen anderer Lehrkräfte vergleichbar sein: Die Förderschullehrkraft muss mit ihrer gesamten Stundenzahl bzw. dem größten Anteil an einer Grundschule tätig sein. Nur so kann eine pädagogisch sinnvolle Arbeit mit vertretbaren Belastungen organisiert werden. Die Umstrukturierung ihrer Tätigkeit im Sinne ambulanter Arbeit mit den Schwerpunkten Diagnostik, Beratung und Unterricht sollte durch Supervision und Fortbildung begleitet werden. Die Zeiten für Diagnostik und Beratung müssen durch das Stundenkontingent der Grundversorgung abgedeckt werden. Sie können nicht als Zusatzleistung der Förderschullehrkraft erwartet werden. Es wird von allen Lehrkräften die Bereitschaft zur Kooperation erwartet. Die einzelnen sonderpädagogischen Kompetenzen müssen dem Bedarf entsprechend auf die Grundschulen verteilt werden. Weder an den Grundschulen noch an der Förderschule sollten Grund- und Hauptschullehrer als Ersatz für Förderschullehrer eingesetzt werden. Eine den integrativen Unterricht begleitende Fortbildung sollte, aufbauend vom 1. Schuljahr, vor Ort und in Zusammenarbeit mit der Regionalen Lehrerfortbildung angestrebt und ermöglicht werden. Die Förderschullehrkräfte aus der Grundversorgung, die in Zukunft für drei Förderschwerpunkte zuständig sind, müssen bei Bedarf im Förderzentrum kompetente Ansprechpartner finden. Ein Arbeitskreis Regionales Integrationskonzept Soltau soll unter Beteiligung der Fachberaterin für Sonderpädagogik während der Einführungsphase und auch weiterhin die Umsetzung kritisch aufarbeiten und ggf. Änderungen vorschlagen. 11 Abbruchkriterien Ein Abbruch des RIK s ist nötig wenn: Die ausgeschriebenen Förderschullehrerstellen nicht oder nicht qualifiziert besetzt werden können. Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 10 von 11

11 Nicht gewährleistet ist, dass die Grundschulen mit der rechnerischen Größe von 2 Stunden pro Klasse versorgt werden können. Eine signifikante Steigerung der Schülerzahlen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf im Vergleich zum Landesdurchschnitt stattfindet. Die Unterrichtsversorgung der Pestalozzischule Soltau als Förderzentrum nicht mehr dem Landesdurchschnitt entspricht. 12 Zuständigkeiten der Schulträger Die Kosten der Förderschule als regionales Förderzentrum für die Verwaltung, Organisation und Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln übernimmt wie bisher der Schulträger der Förderschule, d.h. der Landkreis Soltau-Fallingbostel. Die jährlich anfallenden Transportkosten werden sich merklich verringern. Die sächliche Ausstattung im Zusammenhang mit der sonderpädagogischen Förderung in den Grundschulen übernehmen deren Schulträger. Diese Kosten werden bis auf wenige Ausnahmen durch den laufenden Etat zu decken sein. 13 Ausblick Für die Weiterentwicklung des RIK s Soltau sollten folgende Fragen als Leitfaden dienen: Reicht die Zuweisung von Ressourcen aus? Hat sich der vorgenommene Zuweisungsmodus der Förderschullehrerstunden an die Grundschule bewährt? Wie flexibel ist das System in Bezug auf den Einsatz der Förderschullehrkräfte? Wie wird der Einsatz der Förderschullehrkräfte in der Grundschule dokumentiert? Welche Anteile haben Prävention, Integration und Diagnostik in Bezug auf den Einsatz der Förderschullehrkräfte? Welchen Anteil haben die Förderschullehrkräfte an der Erstellung der Dokumentation zur individuellen Lernentwicklung? Zu welchem Zeitpunkt, unter welchen Voraussetzungen und unter welchen Bedingungen ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich? Welche Unterstützungssysteme können neben SCHUBUS für die Förderung von Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf einbezogen bzw. finanziert werden, die auch über den Vormittag hinaus die Familien betreuen können? Eine engere Verzahnung von Schule und Jugendhilfe sollte unbedingt angestrebt werden. Wie lässt sich das praktisch umsetzen? Ist es nicht sinnvoll, auch jahrgangsübergreifende Lerngruppen einzurichten? Welche Möglichkeiten gibt es für die Realisierung eines Konzepts der Kooperation mit den Hauptschulen? Soltau, den Robert Bruns Förderschulrektor der Pestalozzischule Soltau Regionales Integrationskonzept der Pestalozzischule Soltau Seite 11 von 11

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