Markterkundung zur Breitbandversorgung
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- Lorenz Weiss
- vor 6 Jahren
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1 Markterkundung zur Breitbandversorgung Liebe Wiedener, der Landkreis Lörrach beabsichtigt gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden, die Breitbandversorgung im Landkreis zu verbessern! Ziel ist der Aufbau eines kreisweiten zukunftsfähigen Breitbandnetzes (Glasfaser-Backbone-Netz). Gerade zurzeit dürfte diese Nachricht von vielen Wiedenern hoffnungsvoll aufgenommen werden. Leider sind bis dahin noch einige Hürden zu nehmen: So wird vom Landkreis aktuell für die Planung bzw. Erstellung eines landkreisweiten Masterplans ein Förderantrag gestellt, für welchen beispielhaft für die Versorgungssituation im Landkreis Markanalysen von drei kreisangehörigen Gemeinden durchzuführen sind. Wieden wurde zur Durchführung einer der benötigten Marktanalysen ausgewählt, weil bei uns laut Breitbandatlas sowohl eine flächendeckende Grundversorgung von 2 MBit/s als auch eine flächendeckende Versorgung des erhöhten privaten und gewerblichen Bedarfs von 25 MBit/s asymmetrisch nicht gegeben ist. Damit die Fördervorgaben und EU-Richtlinien eingehalten werden, muss der derzeitige Versorgungsgrad und insbesondere der benötigte Bedarf abgefragt werden. Fördervoraussetzung für die Breitbandkonzeption des Landkreises ist, dass in den für die Marktanalyse ausgewählten Gemeinden/Ortsteilen aus der Bevölkerung auch Bedarf nach höherer Bandbreite besteht. Nun sind wir auf die Beteiligung sämtlicher Haushalte angewiesen!! Mit dem Schönauer Anzeiger vom 18. Januar 2013 wird ein Erhebungsbogen verteilt. Bitte füllen Sie diesen aus und geben Sie ihn bis zum 25. Januar 2013 beim Rathaus Wieden oder beim GVV-Bauamt in Schönau ab. Holen Sie sich ggf. Hilfe beim Ausfüllen und beteiligen Sie sich unbedingt an der Umfrage, damit die Fördervoraussetzungen festgestellt werden können! Es wird darauf hingewiesen, dass es für Gewerbetreibende gesonderte Formulare gibt, welche diesen per Post zugeschickt werden. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
2 Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II Erhebung des Bestands und des Bedarfs einer Grundversorgung von 2 MBit/s sowie ggf. des erhöhten asymmetrischen 1 Bedarfs bei privaten Haushalten Hinweis: Quantitative und/oder qualitative Mängel in der asymmetrischen Breitbandversorgung von privaten Haushalten sind nötig, um eine Förderung des kommunalen Vorhabens durch das Land zu gewährleisten. Angaben zu Ihrem Haushalt Vor- und Nachname: Anschrift: Momentane Internetanbindung Analog/Modem ISDN DSL/VDSL Glasfaser Funk Satellit Hinweis: Bitte geben Sie die tatsächlich verfügbare Bandbreite an, die oftmals die im Vertrag zugesicherte unterschreitet. Im Internet gibt es kostenlose Serviceportale zur Onlinemessung, z.b. oder Verfügbare Bandbreite: Mbit/s beim Herunterladen (download) Mbit/s beim Hochladen (upload) Bei welchem Internet-Provider sind Sie? (Angabe freiwillig) Benötigte Internetverbindung Hinweis: Eine Förderung der Gemeinde/Stadt durch das Land setzt den plausiblen Nachweis des Bedarfs einer Grundversorgung von 2 MBit/s sowie ggf. eines erhöhten asymmetrischen Bedarfs von mindestens 25 Mbit/s (mind. 25 Mbit/s im Down- oder Upload) voraus. erforderliche Bandbreite: Mbit/s asymmetrisch Begründungen des o. g. Bedarfs (nur auszufüllen bei erhöhtem asymetrischen Bedarf) Regelmäßiges Empfangen und/oder Senden umfangreicher Datenmengen Webkonferenzen Umfangreiche Downloads 1 asymmetrisch heißt, dass die Bandbreite beim Herunterladen höher ist als die Bandbreite beim Hochladen Seite 1
3 Regelmäßige Datenfernzugriffe Beispiele benennen (z. B für Heimarbeitsplätze): Betrieb von Onlineanwendungen Beispiele benennen (z. B. Betrieb einer Homepage; Online-Buchungen oder -Bestellungen): Weitere Begründungen Hinweis: Es werden nur solche Bedarfsmeldungen berücksichtigt, bei denen die privaten Anwender bestätigen, dass sie für eine erhöhte Leistung auch ein erhöhtes Entgelt zu entrichten bereit sind. Diese Bestätigung entspricht nicht einem verbindlichen Vertragsschluss. Ich bin bereit, für eine erhöhte Leistung auch ein erhöhtes Entgelt zu entrichten. (nur auszufüllen bei erhöhtem asymetrischen Bedarf) Ihre Anregungen für uns: Mit meiner Unterschrift willige ich in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Gemeinde zum Zweck einer Marktanalyse zur Breitbandversorgung ein. Wird die Einwilligung verweigert oder wird die Einwilligung widerrufen, kann diese Abfrage nicht zur Marktanalyse verwendet werden und gefährdet damit unter Umständen die Bewilligung von Fördermitteln. Die Ergebnisse der Marktanalyse dürfen an die Genehmigungsbehörden weitergegeben werden. Die Marktanalyse kann in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Datum Unterschrift Seite 2
4 Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II Erhebung des Bestands und des erhöhten asymmetrischen 1 Bedarfs bei Gewerbebetrieben, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Hinweis: Quantitative und/oder qualitative Mängel in der asymmetrischen Breitbandversorgung von Gewerbebetrieben sind nötig, um eine Förderung des kommunalen Vorhabens durch das Land zu gewährleisten. Angaben zu Ihrem Gewerbe Unternehmen/Betrieb: Anschrift: Kurzbeschreibung des Betriebes: Arbeitsplätze: Gewerbebetrieb Freier Beruf Land-/forstwirtschaftlicher Betrieb Heimarbeitsplatz Momentane Internetanbindung Analog/Modem ISDN DSL/VDSL Glasfaser Funk Satellit Hinweis: Bitte geben Sie die tatsächlich verfügbare Bandbreite an, die oftmals die im Vertrag zugesicherte unterschreitet. Im Internet gibt es kostenlose Serviceportale zur Onlinemessung, z.b. oder Verfügbare Bandbreite: Mbit/s beim Herunterladen (download) Mbit/s beim Hochladen (upload) Bei welchem Internet-Provider sind Sie? (Angabe freiwillig) Benötigte Internetverbindung Hinweis: Eine Förderung der Gemeinde/Stadt durch das Land setzt den plausiblen Nachweis des asymmetrischen Bedarfs von mindestens 25 Mbit/s (mind. 25 Mbit/s im Down- oder Upload) voraus. erforderliche Bandbreite: Mbit/s asymmetrisch Begründungen des o. g. Bedarfs Regelmäßiges Empfangen und/oder Senden umfangreicher Datenmengen Beispiele benennen (z. B. CAD-Pläne, Daten von Auftraggebern): 1 asymmetrisch heißt, dass die Bandbreite beim Herunterladen höher ist als die Bandbreite beim Hochladen Seite 1
5 Webkonferenzen Beispiele benennen (z. B. regelmäßiger Kontakt zu Auftraggebern): Umfangreiche Downloads Regelmäßige Datenfernzugriffe Beispiele benennen (z. B für Heimarbeitsplätze): Betrieb von Onlineanwendungen Beispiele benennen (z. B. Betrieb einer Homepage; Online-Buchungen oder -Bestellungen): Landwirtschaftliche Anwendungen Beispiele benennen (z. B. FIONA, HIT, Online-GeoInformationssystemen; Download von Webmap-Services; Download von Fachinformationen von der Homepage der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume): Weitere Begründungen Beispiele Hinweis: Es werden nur solche Bedarfsmeldungen berücksichtigt, bei denen die gewerblichen Anwender bestätigen, dass sie für eine erhöhte Leistung auch ein erhöhtes Entgelt zu entrichten bereit sind. Diese Bestätigung entspricht nicht einem verbindlichen Vertragsschluss. Ich bin bereit, für eine erhöhte Leistung auch ein erhöhtes Entgelt zu entrichten. Ihre Anregungen für uns: Mit meiner Unterschrift willige ich in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Gemeinde zum Zweck einer Marktanalyse zur Breitbandversorgung ein. Wird die Einwilligung verweigert oder wird die Einwilligung widerrufen, kann diese Abfrage nicht zur Marktanalyse verwendet werden und gefährdet damit unter Umständen die Bewilligung von Fördermitteln. Die Ergebnisse der Marktanalyse dürfen an die Genehmigungsbehörden weitergegeben werden. Die Marktanalyse kann in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Datum Unterschrift Seite 2
6 Betreiberabfrage Markterkundung zur Breitbandversorgung in der Gemeinde Wieden Der Landkreis Lörrach beabsichtigt gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden die Breitbandversorgung im Landkreis zu verbessern. Ziel ist der Aufbau eines kreisweiten zukunftsfähigen Breitbandnetzes im Landkreis Lörrach (Glasfaser- Backbone-Netz) zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Breitbandversorgung der Bevölkerung, von Gewerbe- und Industriebetrieben, landund forstwirtschaftlichen Betrieben etc. im Kreisgebiet. Für die Planung des landkreisweiten Masterplans wird vom Landkreis ein Förderantrag im Rahmen der Breitbandinitiative Baden Württemberg II gestellt. Für den Förderantrag sind beispielhaft für die Versorgungssituation im Landkreis drei aktuelle Marktanalysen von drei kreisangehörigen Gemeinden durchzuführen. Wie dem Breitbandatlas zu entnehmen ist, ist in der Gemeinde Wieden sowohl eine flächendeckende Abdeckung der Grundversorgung mit 2 MBit/s als auch eine flächendeckende Abdeckung des erhöhten privaten und gewerblichen Bedarfs von 25 MBit/s asymmetrisch nicht gegeben. Aufgrund der Versorgungslage in der Gemeinde Wieden wurde u. a. diese Gemeinde für die Durchführung der Marktanalysen, die im Rahmen des Landkreisförderantrags vorzulegen sind, ausgewählt. Zur Verbesserung der Versorgungssituation können die Kommunen unter Einsatz eigener finanzieller Mittel und von Fördermitteln nur tätig werden, wenn der in der Marktanalyse festgestellte Bedarf in der Gemeinde innerhalb der nächsten drei Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel nicht befriedigt werden kann. Die Gemeinde Wieden bittet die Netzbetreiber daher rechtsverbindlich mitzuteilen, ob sie innerhalb der nächsten drei Jahre die Gemeinde Wieden entsprechend des dort vorhandenen Bedarfs ohne Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke durch die Kommunen erschließen wollen. Sollte ein Ausbau zur Abdeckung des erhöhten privaten und gewerblichen Bedarfs von 25 MBit/s asymmetrisch geplant sein, ist vom Netzbetreiber darüber hinaus zu bestätigen, ob 25 MBit/s asymmetrisch auch unabhängig vom Datenvolumen bzw. bei hoher Datenmenge ohne Regulierung des Zugangs sichergestellt werden können. Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C 235/04) die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt: Sollte ein Netzbetreiber die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3 Jahreszeitraums mitteilen, kann die Gemeinde einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung
7 oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Kommt der Netzbetreiber dieser Aufforderung nicht nach oder kann sein Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegen, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen. Kündigt ein Netzbetreiber im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies für den Netzbetreiber bindend. Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde mit dieser Abfrage keine Verpflichtung eingeht.
Markterkundung Breitband Für die Stadt Meßkirch
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