Informationen und Richtlinien fu r Vereine mit Beizen und Attraktionen Stand: 12. Juni 2017
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- Joseph Schwarz
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1 Informationen und Richtlinien fu r Vereine mit Beizen und Attraktionen Stand: 12. Juni 2017 Inhalt Einleitung... 1 Bezug und Rückgabe der Festbankgarnituren... 2 Abfallkonzept... 3 Stromversorgung... 4 Wasserversorgung... 4 Sicherheitsbestimmungen... 5 Abnahme der Beizen und Attraktionen vor dem Festbetrieb... 7 Abnahme von Attraktionen während dem Festbetrieb... 8 Abbau der Installationen... 8 Anhang: Festgelände... 9 Einleitung Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zum Bereich des Birmifäscht Falls noch weitere Fragen in Bezug auf aufkommen sollten, können diese direkt an Daniel Lutziger ( bau@birmifaescht.ch, Tel ) gerichtet werden. Stand 12. Juni 2017 Seite 1 / 10
2 Bezug und Rückgabe der Festbankgarnituren Leider hatte die Gemeinde nicht genügend Festbänke und es mussten Festbankgarnituren eingemietet werden. Diese werden erst am Freitagmorgen geliefert. Aus diesen Grund gibt es eine gestaffelte Ausgabe. Ausgabe Ausgabeort: beim Schulhaus Gemeindehausstrasse 1. Termin Mittwoch, :00 20:00 Uhr 8 Pers. (220x80) 10 Pers. (250x80) 15 Pers. (500x80) Feuerwehrverein *) 10 7 TSV Birmenstorf 4 17 Guggenmusig d Wildsäu 6 Kirchenchor Singvögel 4 Trachtengruppe 5 *) werden bereits vorher durch Stefan Mäder bezogen. 2. Termin Freitag, :00 13:15 Uhr 8 Pers. (220x80) 10 Pers. (250x80) 15 Pers. (500x80) Jagdgesellschaft 10 Brass Band MV Birmenstorf 8 Die Festbankgarnituren für die Vereine mit Attraktionen (z.b. Fotobox, Grümpel-Tour) werden gemäss individueller Absprache mit Daniel Lutziger abgegeben. Rückgabe Rückgabeort: Sonntag, 2.7. Wer: beim Schulhaus Gemeindehausstrasse 17:30 Uhr 19:00 Uhr alle (Vereine + Attraktionen) Stand 12. Juni 2017 Seite 2 / 10
3 Abfallkonzept Entsorgungsstelle beim Feuerwehrmagazin Beim Feuerwehrmagazin an der Oberhardstrasse 27, wird ab Freitag, :00 Uhr bis Sonntag :00 Uhr ein Kehrrichtwagen für die Entsorgung von Gastronomieabfällen stehen. Die Beizenbetreiber und Schausteller können zu den offiziellen Öffnungszeiten ihren Abfall dort gratis abgeben. Der Abfall ist in gewöhnlichen, nicht gebührenpflichtigen, Abfallsäcken anzuliefern Das Entsorgen von Abfall ausserhalb der Öffnungszeiten, sowie Abfall welcher nicht im Rahmen der Gastronomie anfällt, ist verboten. Im Speziellen ist das Entsorgen von Sperrmüll, welcher beim Abbau der Festzelte entsteht, nicht erlaubt. Die Entsorgungsstelle wird von der Firma Obrist Transport + Recycling AG zu folgenden Öffnungszeiten betrieben: Fr :00 18:00 Uhr Sa :00 11:00 Uhr Sa :00 18:00 Uhr So :00 11:00 Uhr So :00 19:00 Uhr Abfallsammelstellen auf dem Festgelände Über das ganze Festgelände verteilt werden 10 Abfallsammelstellen aufgestellt. Jede Abfallstelle ist mit einem Container für Abfall und einem PET-Kübel ausgestattet. Geliefert und betrieben werden die Abfallsammelstellen von der Firma Obrist Transport + Recycling AG. Mitarbeiter der Firma Obrist stellen sicher, dass die Sammelstellen während dem Festbetrieb nicht überlaufen und führen regelmässig Leerungen durch. Mehrwegbecher mit Pfand Um die Abfallmenge zu reduzieren stellt das OK Mehrwegbecher zur Verfügung. Die Beizen sind verpflichtet, diese für die Getränkeausgabe zu benutzen. Von der Mehrwegbecherpflicht ausgenommen ist einzig der Ausschank von Wein und Spezialgetränken, welche nicht vom OK zur Verfügung gestellt werden. Auf die Mehrwegbecher ist ein Pfand von Fr zu erheben. Jede Beiz welche Mehrwegbecher ausgibt, ist auch verpflichtet diese gegen Pfandrückgabe zurückzunehmen. Verantwortung von Sauberkeit und Ordnung rund um Beizen und Attraktionen Die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit in und um Beizen und Attraktionen obliegt den einzelnen Betreibern. Der Abfall aus diesen Lokalitäten darf nicht an den Abfallsammelstellen deponiert werden, sondern muss zu den definierten Öffnungszeiten an die Entsorgungsstelle beim Feuerwehrmagazin gebracht werden. Stand 12. Juni 2017 Seite 3 / 10
4 Stromversorgung Die temporären Stromanschlüsse zu den einzelnen Beizen und Attraktionen sind bis spätestens Mittwoch, :00 Uhr erstellt und betriebsbereit. Verein Spannung Anzahl Verteiler TSV Birmenstorf 400V / 230V 2x Feuerwehrverein 400V / 230V 2x Brass Band Musikverein 400V / 230V 1x Trachtengruppe 400V / 230V 1x Jagdgesellschaft 400V / 230V 1x Gewerbeverein 400V / 230V 1x Kirchenchor Singvögel 400V / 230V 1x Beispiel eines Verteilers welcher von der Fa. Elektro Flückiger + Frei AG zur Verfügung gestellt wird. Der Verteiler kann auch anders aussehen, weist aber sicher einen 400V CEE Stecker auf. Weitere Verteilungen innerhalb der Beiz sind durch eigene Kabel(rollen) und Verteiler sicherzustellen. Wasserversorgung Die temporären Wasserleitungen zu den einzelnen Beizen und Attraktionen sind bis spätestens Donnerstag, :00 Uhr erstellt und betriebsbereit. Verein Wasseranschluss Schmutzwasseranschluss *) Feuerwehrverein 2x 2x TSV Birmenstorf 1x 1x Trachtengruppe Birmenstorf 1x 1x Gewerbeverein 1x 1x Jagdgesellschaft 1x 1x Kirchenchor Singvögel - 1x *) Schmutzwasser, welches mit Abfallresten, Seife und anderen Chemikalien angereichert ist, darf nicht in die Strassenkanalisation abgeleitet werden. Deshalb sind teilweise längere Abwasserleitungen notwendig, als nur bis zum nächsten Schacht. Bemerkung: Die bestellten Waschtröge haben keinen eingebauten Wasserhahnen. Die Wasserschläuche werden deshalb mit einem Wasserhahnen oder einer Brause versehen. Stand 12. Juni 2017 Seite 4 / 10
5 Sicherheitsbestimmungen Sämtliche Merkblätter zu den Sicherheitsbestimmungen sind Online auf den Seiten der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGB) zu finden. Die nachfolgenden Absätze enthalten nur die wichtigsten Punkte aus den oben erwähnten Dokumenten. Merkblatt: Feste / Anlässe / Veranstaltungen Auszug: Grundsätzlich sind die Bestimmungen und Auflagen, die dem Gebäude und dessen ursprünglicher Nutzung zu Grunde liegen, zu beachten. Das Abbrennen von Feuerwerk im Gebäudeinnern ist grundsätzlich verboten. Provisorische Einrichtungen wie Kochgelegenheiten, Grill, Beschallungseinrichtungen und Elektroinstallationen etc. sind betriebssicher zu montieren. Bei einer Personenbelegung von mehr als 100 Personen müssen mindestens zwei Ausgänge mit einer Minimalbreite von je 90 cm zur Verfügung stehen. Zeltbauten im Bereich von Gebäuden sind so zu erstellen, dass im Ereignisfall ein Brandübergriff auf diese verhindert wird. Fluchtwege aus Gebäuden dürfen durch Zeltbauten nicht beeinträchtigt werden. Löscheinrichtungen wie z.b. Handfeuerlöscher sind in genügender Anzahl bereitzustellen. In jeder Beiz müssen mind. ein Feuerlöschspray und eine Löschdecke vorhanden sein. Diese sind privat zu beschaffen. Hier zwei Produktvorschläge: Feuerlöschdecke im Poly- Beutel: 120 x 120 cm Preis: ca Fr. Feuerlöschspray FLS580 Home von ABUS (580 ml) Preis: ca Fr. Stand 12. Juni 2017 Seite 5 / 10
6 Merkblatt: Dekorationen Auszug: Durch das Anbringen von Dekorationen darf kein erhöhtes Brandrisiko entstehen. Im Brandfall dürfen Personen nicht zusätzlich gefährdet und die Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Das Anbringen von Einbauten oder Einrichtungen, die leicht umgestürzt werden können, ist verboten. Dekorationen von Räumen müssen aus mindestens schwer brennbaren Materialien sein (Brandverhaltensgruppe RF2). Materialtest: Wenn nach dem Entzünden des Materials die Feuerquelle (Zündholz) entfernt wird, verlöscht die Flamme. Der Flammentest ist an kleinen Stücken und ausserhalb des Lokals vorzunehmen. Merkblatt: Temporäre Aufstellung von Flüssiggasanlagen : Auszug: Flüssiggasanlagen sind so auszuführen und aufzustellen, dass sie einen gefahrlosen, bestimmungsgemässen Betrieb gewährleisten und Schäden im Störungsfall begrenzt bleiben. Ersatz-Gasflaschen ausserhalb der Betriebsräumlichkeiten lagern. Elektrische Anlagen Elektrische Anlagen sind so zu betreiben, wie in den Bestimmungen und Gebrauchsanweisungen der Geräte beschrieben ist. Stand 12. Juni 2017 Seite 6 / 10
7 Abnahme der Beizen und Attraktionen vor dem Festbetrieb Sämtliche Beizen werden vor Festbeginn durch das OK und Sicherheitsfachleute (Brandschutzexperte und Elektroinstallationskontrolleur) abgenommen. Die Abnahme findet am Freitag, 30. Juni nachmittags statt. Die einzelnen Zeiten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Zeit Verein Besonderes 13:30 13:45 TSV Birmenstorf Betriebshaftpflichtversicherung und Sicherheitsnachweis für Baute vorlegen ca. 13:45 14:00 Brass Band Musikverein Birmenstorf 3 Notausgänge offen Boden abgedeckt Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen ca. 14:00 14:10 Feuerwehrverein Birmenstorf-Mülligen Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen ca. 14:10 14:20 Trachtengruppe Birmenstorf dito ca. 14:20 14:30 Kirchenchöre Singvögel dito ca. 14:30 14:40 Steini s Arche dito ca. 14:40 14:50 Gewerbeverein dito ca. 14:50 15:00 Jagdgesellschaft Wasserschloss dito ca. 15:00 15:10 Weinbaugenossenschaft dito ca. 15:15 15:25 Natur- und Vogelschutzverein dito ca. 15:25 15:35 SVP & Verein Grenzstübli dito ca. 15:40 15:50 Guggenmusig d Wildsäu dito ca. 15:55 16:05 Sportverein Birmenstorf dito ca. 16:15 16:30 Chilbi dito ca. 16:30 16:45 Attraktionen ums Gemeindehaus Bemerkungen: Zu den angegebenen Zeiten muss ein Verantwortlicher der Beiz vor Ort sein. Nicht definitiv abgenommen Beizen wird der Festbetrieb bis zur Behebung/Korrektur der Beanstandungen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Unterlagen müssen vorgelegt, aber nicht abgegeben werden. Stand 12. Juni 2017 Seite 7 / 10
8 Abnahme von Attraktionen während dem Festbetrieb Die beiden Attraktionen VorStadtBaden (Jugendfest MZH) am Samstag und Markt am Sonntag werden separat abgenommen. Zeit Attraktion Besonderes Sa, 1. Juli VorStadtBaden 18:00 18:15 So, 2. Juli 10:00 10:15 Markt Betriebshaftpflichtversicherung für Stände mit Strom, Gas, Feuer und Öle vorlegen Abbau der Installationen Sämtliche Festinfrastrukturen auf öffentlichem Grund müssen bis spätestens am Mi, :00 Uhr abgebaut sein. Hier noch einige Besonderheiten: Die MZH und der Träff müssen bereits am Sonntagabend so geräumt sein, dass die Benutzung der Hallen am Montagmorgen möglich ist. Festbänke müssen am Sonntagabend zum Schulhaus gebracht werden. Gastronomieabfälle können bis am So, 19:00 Uhr beim Bauamt entsorgt werden. Strom- und Wasserversorgung wird erst am Mo, 3.7. abgestellt. Stand 12. Juni 2017 Seite 8 / 10
9 Anhang: Festgelände Stand 12. Juni 2017 Seite 9 / 10
10 Stand 12. Juni 2017 Seite 10 / 10
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