Wir fördern Ihre Zukunft! Hotline: / FÖRDERSERVICE
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- Hella Hofmann
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1 B I L D U N G Wir fördern Ihre Zukunft! Hotline: / FÖRDERSERVICE
2 Die wichtigsten Weiterbildungsförderungen auf einen Blick
3 Bildungszuschuss Bildungsprämie für Unternehmer Wer wird gefördert? // Einzelunternehmer // vollhaftende Gesellschafter einer Personengesellschaft // Personen, die mit mehr als 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und handelsrechtlicher Geschäftsführer sind ANTRAGSTELLUNG: // nach Ausbildungsbeginn, spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme // bei der Arbeiterkammer, Antragsformular unter: // Der Förderwerber darf kein Studium an einer Universität oder Fachschule abgeschlossen haben. // Der letzte durch rechtskräftigen Steuerbescheid nachgewiesene Jahresüberschuss/ Gewinn darf nach Steuern nicht übersteigen. Was wird gefördert? berufsbegleitende Ausbildung // Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreifeprüfung bzw. für die Studienberechtigungsprüfung (sofern kein Anspruch auf Studienbeihilfe besteht) // Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters // WIFI-Fachakademien // Werkmeisterschulen FÖRDERUNG Einmaliger Zuschuss 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren max berufsbegleitende Weiterbildung // berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden FÖRDERUNG Einmaliger Zuschuss ¼ der Kurs- und Prüfungsgebühren max
4 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Wer wird gefördert? // Arbeitnehmer (Männer und Frauen) ab 45 Jahre // Frauen unter 45 Jahren mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule (keine Matura) // Wiedereinsteigerinnen (Unterbrechung aufgrund Kinderbetreuung mind. ½ Jahr und Arbeitsaufnahme nicht länger als ein Jahr zurück) ANTRAGSTELLUNG: // vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme // beim Arbeitsmarktservice Vorarlberg: Die Personen müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz befinden. Wer wird nicht gefördert? // Unternehmenseigentümer // Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe // Beamte // Lehrlinge // überlassene Arbeiter von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern Was wird gefördert? // Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. // Förderung der Personalkosten für Personen ab 45 Jahren bei Qualifizierungen während der Arbeitszeit // Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme überbetrieblich verwertbar und als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist. Was wird nicht gefördert? (Bsp.) // Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter // Qualifizierungsmaßnahmen mit weniger als 16 Unterrichtsstunden // reine Produktschulungen // Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ausland stattfinden (teilweise Ausnahmen bei grenznahen Qualifizierungsmaßnahmen) Wie wird gefördert? ZUSCHUSS Frauen und Männer ab 45 bis 49 Jahre Frauen unter 45 Jahre mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule max. anerkannte Kursgebühren bei externen Trainern: max. Tagessatz 70 % der Kursgebühren 60 % der Kursgebühren 60 % der Kursgebühren 300 pro Teilnehmer und Kurstag max pro Trainer und Tag PERSONALKOSTEN Frauen und Männer ab 45 bis 49 Jahre 70 % der Personalkosten 60 % der Personalkosten
5 Qualifizierungsverbünde Wer kann teilnehmen? Jedes Unternehmen, wenn // sich mindestens drei Unternehmen zusammenschließen und // davon mehr als 50 % Klein- und Mittelbetriebe sind. ANTRAGSTELLUNG: // vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme // beim Arbeitsmarktservice Vorarlberg: Wer wird gefördert? // Männer und Frauen ab 45 Jahre // Frauen unter 45 Jahren mit höchstens Matura oder Berufsreifeprüfung // Männer unter 45 Jahren mit maximal Pflichtschulabschluss Die Personen müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz befinden. Wer wird nicht gefördert? // Unternehmenseigentümer // Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe // Beamte // Lehrlinge // überlassene Arbeiter von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern Was wird gefördert? // Es müssen Arbeitnehmer von mindestens zwei Mitgliedern eines QV an der entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. // Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. // Förderung der Personalkosten für Personen ab 45 Jahren bei Qualifizierungen während der Arbeitszeit // Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme überbetrieblich verwertbar und als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist. Was wird nicht gefördert? siehe Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Wie wird gefördert? ZUSCHUSS Frauen und Männer unter 50 Jahre max. anerkannte Kursgebühren generell für Frauen ab Matura und Männer mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule bei externen Trainern: max. Tagessatz 70 % der Kursgebühren 60 % der Kursgebühren 300 pro Teilnehmer und Kurstag max max pro Trainer und Tag PERSONALKOSTEN Frauen und Männer ab 45 bis 49 Jahre 70 % der Personalkosten 60 % der Personalkosten
6 IHR KONTAKT Dr. Heikee Müller Wirtschaftskammer Vorarlberg Förderservice Wichnergasse Feldkirch T 05522/ F 05522/ E mueller.heike@wkv.at Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für die Ausführungen keine Gewähr übernommenn werden. Bei konkreten Projekten muss im Detail geprüft werden, ob die Vorausaussetzungen für f eine Förderung gegeben sind. Eine Förderberatung vor Projektbeginn P durch den Förderservice der Vorarlbergerr Wirtschaftskammer wird empfohlen. Stand: Jänner 2012
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