4 Staatshaftungsrecht I
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2 4 Staatshaftungsrecht I A. Begriff, Funktion und Systematik Begriff: Regeln über die Verantwortlichkeit des Staates für Rechtseinbußen durch öffentlich-rechtlich gesteuertes Verhalten = Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen Funktionen (Folie 1): # Haftung für rechtswidriges staatliches Handeln (Handlungsunrecht) # Ausgleich für rechtswidrig wirkendes oder übermäßig belastendes staatliches Handeln (Erfolgsunrecht) Systematik, Erscheinungsformen und Übersicht: # Folien 2 und 3
3 Staatsunrechtshaftung (nach rechtswidrigem Staatshandeln) Aufopferungshaftung (Ausgleich für Sonderopfer Art. 3 I GG) Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) Schadensersatz für rechtswidriges und schuldhaftes Staatshandeln Amtshaftung enteignungsgleichem Eingriff Beseitigung der unmittelbaren Realfolgen rechtswidrigen Staatshandelns (u.a. durch Vollzug eines rechtswidrigen VA) Folgenbeseitigungsanspruch Erweiterung zu einem Wiedergutmachungsanspruch? enteignendem Eingriff Aufopferung nichtvermögenswerter Rechte Ausgleich übermäßiger Inhaltsund Schrankenbestimmung Beseitigung der Folgen mangelhafter sozialrechtlicher Beratung sozr. Herstellungsanspruch
4 Deliktshaftung (Geld) Amtshaftung ( 839 BGB) Notaramtshaftung ( 19 BNotO) Verkehrshaftung ( 7 StVG) Deliktshaftung (Naturalrestitution) Unterlassungsanspruch Folgenbeseitigungsanspruch Herstellungsanspruch im SozR StHR Enteignung (Geld) (Art. 14 Abs. 3 GG) Fachgesetze, EnteignungsG Bereicherungsausgleich (Kondiktion) Gesetzliche Sonderregelungen (z.b. 48 Abs. 2 Satz 5 VwVfG) ö.-r. Erstattungsanspruch Nutzungsbeschränkung (Geld) Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung Aufopferung (Geld) Enteignungsgleicher Eingriff Enteignender Eingriff Aufopferungsgleicher Eingriff Aufopfernder Eingriff Gesetzliche Sonderregelungen (Impfschäden, IfSG) (Opferentschädigung,OEG) (Vertrauensentschädigung, 39 BauGB) Entschädigung aus ö.-r. Schuldverhältnissen (Geld) Verwaltungsvertrag ( 54 VwVfG) ö.-r. GoA Verwaltungsschuldverhältnisse
5 Primärrechtsschutz (Ansprüche gerichtet auf Restitution) Sekundärrechtsschutz (Ansprüche gerichtet auf Kompensation) Behebung rechtsgrundloser Vermögensverschiebung Erstattungsanspruch Ausgleich übermäßiger Inhaltsund Schrankenbestimmung Unterlassen rechtswidriger Eingriffe Leistungsklage Beseitigung eines rechtswidrigen VA Anfechtungsklage Beseitigung der Vollzugsfolgen eines rechtswidrigen VA Anfechtungskl. ( 113 I 2 VwGO) Beseitigung der Realfolgen rechtswidrigen Staatshandelns Folgenbeseitigungsanspruch Beseitigung der Folgen mangelhafter sozialrechtlicher Beratung sozr. Herstellungsanspruch Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) enteignungsgleichem Eingriff enteignendem Eingriff Aufopferung nichtvermögenswerter Rechte Schadensersatz aus verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen Ansprüche aus öffentlich-rechtl. Geschäftsführung ohne Auftrag Ausgleich und Entschädigung nach staatlicher Planung Schadensersatz für rechtswidriges Staatshandeln Amtshaftung
6 2 B. Staatshaftung und Verfassungsrecht Ausgangspunkt I: Art. 34 GG # Haftungsrechtliche Funktion: Einstehenmüssen durch Amtshaftung als Staatshaftung (Satz 1) # Schutzrechtliche Funktion: Amtshaftung als Mindestgarantie für Ausgleich staatlichen Unrechts Übernahme der Haftung durch den Staat als Amtsgarantie für den tätig gewordenen Amtsträger ( haftungsrechtlicher Beamter ) (Satz 2) > mittelbare Staatshaftung kraft befreiender Haftungsübernahme Eröffnung des und Zuweisung zum ordentlichen Rechtsweg (Satz 3 > 40 Abs. 2 VwGO)
7 3 Ausgangspunkt II: Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 i.v.m. Art. 74 Abs. 2 GG # Entstehungsgeschichte (1994) # Begriff / Umfang der Staatshaftung Haftung aller juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden usw.) Erfassung aller Anspruchsgrundlagen für Unrechtshaftung und Aufopferungsausgleich Staatshaftung = originäre Staatshaftung, nicht übergeleitetes Einstehenmüssen # Abgrenzung zu Art. 34 GG? Rechtsgrundlage der einzelnen Ansprüche auf Staatshaftung im übrigen # vereinzelt Gesetz, aber # überwiegend Richterrecht, z.t. mit verfassungsrechtlichen Bezügen
8 4 Staatshaftung und Rechtsschutz # Primärrechtsschutz: Aufhebung und Beseitigung rechtswidrigen Staatshandelns im Sinn einer Rechtmäßigkeitsrestitution (Freiheitsschutz, Art. 2, 12, 14, 20 III GG) > Folie 3 links # Sekundärrechtsschutz: Ausgleich der Folgen rechtswidrigen Staatshandelns durch Schadensersatz, Entschädigung und Aufopferungsausgleich im Sinn einer Kompensation für Sonderopfer (Gleichheitsschutz, Art. 3 I GG) > Folie 3 rechts # Rangverhältnis: Vorrang des Primärrechtschutzes! Konsequenzen des Vorrangs
9 5 Gegenwärtige Situation und Reform des Staatshaftungsrechts # Gegenwärtige Situation: die Lücken der einzelnen Haftungsinstitute > Folie 4 Beispiel (BGHZ 111, 349 ff.): Unternehmer U. stellt Süßwaren mit Schokolade her, u.a. Schokoriegel aus Puffreis. Nach einer Vorschrift des Bundesrechts dürfen solche Schokoriegel nur aus Schokolade bestehen, sie dürfen also keine Beimischung enthalten. Ausländische Erzeugnisse dürfen jedoch Fettglasur enthalten, die billiger als Schokolade ist. Nachdem das BVerfG diese Vorschrift wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot aufgehoben hat, will U. seine Umsatzeinbußen ersetzt bekommen. Erfolgsaussichten? > Amtshaftung? > enteignungsgleichem Eingriff?
10 Beispiel: BGHZ 111, 349 ff. (Puffreis) Amtsträger Vollzugsbeamter Rechtsetzungsbeamter (Abg.) vermögenswerte Rechtsposition (Art. 14 I GG) ( ) Gesetz VO Amtspflicht Integrität der Grundrechte des U. beachten ( ) Amtshaftung gegenüber U. bestehend Schaden bei U. ( ) enteignungsgl. Eingriff rechtswidriger hoheitlicher Eingriff VA nein ja schuldhafte Verletzung nein ja Unmittelbarkeit des Eingriffs eventuell
11 6 # Zur Reform des Staatshaftungsrechts Staatshaftungsgesetz 1981: Inhalt und Scheitern Zur Reform seither
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