Aufgaben und Personalsituation der Mittelinstanz in NRW
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- Irma Kirchner
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1 Aufgaben und Personalsituation der Mittelinstanz in NRW Norbert Blumenroth, Bezirksregierung Münster
2 Aufgabenschwerpunkte der Bezirksregierungen als hlb n in NRW I Aufgaben I.1 Ausweisung von Schutzgebieten I.2 Fachliche Stellungnahmen im Bereich Eingriffsregelung, UVP, FFH-VP, Artenschutz, Förderverfahren I.3 Förderprogramme des Naturschutzes I.4 Sonstige Aufgaben (nur beispielhaft)
3 Personalsituation bei den Bezirksregierungen im Allgemeinen und den Dezernaten 51 im Besonderen II.1 Die Bezirksregierungen nach der Verwaltungsstrukturreform -Auswirkungen der Anreizmodelle -Integration der Ämter (STUÄ, ÄfAO ) -KW-Vermerke II.2 Die Personalsituation in den Dezernaten 51 der Bezirksregierungen in NRW
4 Aufgaben I.1 Ausweisung von Schutzgebieten und Objekten Nationalparke (Köln), NSG, LSG, LB,ND, Nationalrechtliche Sicherung von Natura 2000 durch Schutzgebietsausweisung per Verordnung (in NRW i.d.r. NSG) und /oder Vertrag (z.b. militärisch genutzte Liegenschaften des Bundes)
5 I.1 Schutzgebiete (BR MS: ca. 22% der MAK) Natura ,4%, davon FFH 5,4%, VGS 4,7% (Kern der VGS sind i.d.r. FFH, daher überlappend) Nach Abschluss des Ausweisungsprozesses für Natura 2000 überwiegend Aktualisierungen/Neuauflage NSG und LSG Nach wie vor sehr große Unterschiede beim Stand der Landschaftsplanung in NRW, Korrelation zum NSG-Anteil: (Köln 8,88%, Düsseldorf 8,07%, Arnsberg 7,79%, Detmold 7,61%, Münster 5,1%, Stand )
6 Stand der Landschaftsplanung in NRW (Nov. 2008) (Abb.: LANUV)
7 I.1 Schutzgebiete Natura 2000 als Daueraufgabe: - Monitoring (Abstimmung des Monitorings mit LANUV und Bio- Stationen) - FFH-Regionalgespräche - Koordination und Förderung der Erstellung von Maßnahmenkonzepten für FFH-Offenlandgebiete
8 I.2 Fachliche Stellungnahmen Eingriffsregelung UVP FFH-VP Artenschutz Aufstellung/Änderung der Regionalpläne Förderprogramme (eigene/andere)
9 I.2 Fachliche Stellungnahmen Hausintern, (BR MS ca. 25% der MAK/F-SB),z.B. Verkehr(Land/Luft) Regionalplanung Städtebau Immissionsschutz Wasserwirtschaft Extern, (BR MS: 6,2% d. MAK) z.b. Bergbau Straßen NRW Wasserstraßenausbau Eisenbahn
10 I.3 Förderprogramme (BR MS: 27% MAK) Mit Ko-Finanzierung durch die EU: ELER Art. 57-Förderung des ländlichen Erbes: investive Maßnahmen des Naturschutzes einschl. einmalige Pflege- (Instandsetzungs-) maßnahmen, PEPL/Maßnahmenkonzepte (Natura 2000) Erlebnis.NRW, Säule 2 - Naturerlebnisse (EFRE-Ziel 2) (Besucherlenkung/touristische Entwicklung der Natura 2000-Gebiete) ÖPEL (nur BR Münster), (EFRE-Ziel 2) (Aufbau, Entwicklung und Präsentation des Emscher- Landschaftsparks)
11 I.3 Förderprogramme Ohne Ko-Finanzierung (reine Landesförderung): FÖNA (Förderrichtlinie Naturschutz) (Förderung Naturschutzverbände, Landschaftsplanung, wiederkehrende Pflegemaßnahmen etc.) FÖBS (Förderung der Bio-Stationen nach Arbeits- und Maßnahmenplan) 100-Alleen-Programm Lerchenfenster Reitabgabe Ggf. Förderungen im Rahmen von Regionalen, Landesgartenschauen, Naturparkschauen
12 I.4 Sonstige Aufgaben Verwaltung der landeseigenen Liegenschaften des Naturschutz (BR MS: 10% MAK) -Pachtverträge mit Landwirten -Jagdverpachtungen -Instandhaltung -Verkehrssicherungspflicht
13 I.4 Sonstige Aufgaben Weitere Entscheidungen der hlb (BR MS: 3,3%) z.b. - Anzeigeverfahren Landschaftspläne - Reiten in/betreten der freien Landschaft - Ausnahmen vom Bauverbot an Gewässern, - Befugnis zur Kennzeichnung von Wanderwegen - Aussetzen gebietsfremder Arten - Aufgaben der Fachaufsicht (z.b. Artenschutz im Bereich Handelsrecht)
14 Personalsituation Rahmenbedingungen: Verwaltungsstrukturreform - Kommunalisierung von Aufgaben - Integration der Ämter in die Bezirksregierungen (STUÄ, ÄfAO, Bergämter ) - Zaunprinzip sog. Anreizmodelle KW-Vermerke
15 Personalsituation Dezernate 51: Keine unmittelbare Abschaffung/-Verlagerung von Aufgaben und Personal, aber: Betroffenheit durch Anreizmodelle in Form von Personalabgängen und Verlust von Fachkompetenz Personell teilweise davon profitiert, dass Vertragsnaturschutz (Dez. 33 Bodenordnung) kommunalisiert wurde aber das Personal nicht der Aufgabe gefolgt ist, sondern in die Dezernate 51 verlagert wurde
16 Personalsituation Dezernate 51: Indirekte Verlagerung von Aufgaben (Abgänge und Zuwächse) im Bereich der fachlichen Stellungnahmen Fördergeschäft wird immer komplizierter und erfordert deshalb immer mehr Personal Drohende Überalterung (Durchschnittsalter BR Münster >50), vor allem im gehobenen technischen Dienst, es wächst seit Jahren nichts nach
17 Fachpersonal in den Dezernaten 51 der Bezirksregierungen in NRW Überwiegend rekrutiert in den 80er Jahren 6-8 Fachsachbearbeiter (i.d.r. Dipl.-Ing. Landespflege FH) 1-4 Fachdezernenten (i.d.r. Dipl.-Ing. Landespflege, überwiegend Assessoren der Landespflege) + ggf. 1 Biologe für den Bereich Fischerei
18 Personal: Konsequenzen Jetzt sukzessive mit Neu-Einstellungen beginnen (gleitende Erneuerung)! Ausbildung Referendariat Landespflege weiterführen! Einführung einer 1-jährigen Inspektorenausbildung für den gehobenen fachtechn. Dienst!
19 Vielen Dank!
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