Inhaltsverzeichnis. 01 Das österreichische Bildungssystem Die berufsbildenden Schulen Österreichs Berufsschulen 15

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2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Das österreichische Bildungssystem Die berufsbildenden Schulen Österreichs Berufsschulen Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Humanberufliche Schulen.. 29 Schulen für wirtschaftliche Berufe Schulen für Tourismus Schulen für Mode und Bekleidungstechnik und für künstlerische Gestaltung Schulen für Sozialberufe 07 Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik 09 Abschlüsse und Qualifikationen Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen an berufsbildenden Schulen 11 Bildungsstandards in der Berufsbildung QualitätsInitiative BerufsBildung QIBB Going International Informationstechnologien im berufsbildenden Schulwesen Entrepreneurship und Übungsfirmen Glossar... 65

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4 Vorwort Die Tradition der berufsbildenden Schulen in Österreich reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Seither wurde höchst erfolgreich am kontinuierlichen Ausbau und an der Weiterentwicklung der schulischen beruflichen Bildung gearbeitet. Das österreichische Schulsystem und die vielfältigen Angebote, speziell im berufsbildenden Bereich, ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern eine hochwertige, qualitätsorientierte und in ganz Europa anerkannte Ausbildung zu absolvieren. Jugendliche legen damit die Basis für einen erfolgreichen Start ins berufliche Leben und verfügen auch international über gute Karrierechancen. Mehr als 80 Prozent der österreichischen Schülerinnen und Schüler lernen in einer beruflichen Erstausbildung. Das beweist die Attraktivität der berufsbildenden Schulen und der Lehrlingsausbildung in Österreich. In der vorliegenden Broschüre werden die einzelnen Schultypen innerhalb des berufsbildenden Schulsystems dargestellt sowie innovative, zukunftsorientierte Bildungsthemen angesprochen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sektion Berufsbildung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur leisten mit hohem Engagement konsequente Arbeit für die Weiterentwicklung und Internationalisierung der berufsbildenden Schulen. Sie sind sich der Verantwortung bewusst, gemeinsam mit allen am Schulprozess Beteiligten die hohe Qualität der berufsbildenden Schulen sicher zu stellen. Dr. Claudia Schmied Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

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7 Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Bundesministerin Kultusamt Büro der Bundesministerin Präsidialsektion Sektion I Sektion II Sektion III Sektion IV Sektion V Sektion VI Personalentwickklung und Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle Budget Raum Öffentlichkeitsarbeit Allgemein bildendes Schulwesen Bildungsplanung Internationale Angelegenheiten Berufsbildendes Schulwesen Personal- und Schulmanagement Recht und Legistik Kultur Allgemeine pädagogische Angelegenheiten Statistik und IT-Angelegenheiten Erwachsenenbildung Kunstangelegenheiten Förderungen

8 Sektion II Berufsbildung Sektionschef Mag. Theodor SIEGL Budget Planungs- und Ausstattungsangelegenheiten (Standort, Raum, Einrichtung) Gender Mainstreaming Kosten- und Leistungsrechnung Bildungsstandards QIBB Internationale Assessments Abteilung 21 OR Mag. Karoline MESCHNIGG Abteilung 25 MinR Mag. Maria DIPPELREITER Berufsschulen (duale Bildung) Pädagogische Angelegenheiten Gewerbeordnung Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik (einschl. sonderpädagogischer Bereich) Zentrallehranstalt Bundesinstitut für Sozialpädagogik Fort- und Weiterbildung der Lehrer/innen und Erzieher/innen für den Abteilungsbereich vorschulische Erziehung (Kindergartenpädagogik), Hort- und Heimpädagogik (Sozialpädagogik) Abteilung 22 MinR Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Werner TIMISCHL Abteilung 26 MinR Mag. Dr. Peter SCHÜLLER Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche mittlere und höhere Lehranstalten Technisch-gewerbliche Zentrallehranstalten Versuchsanstalten Abteilungsübergreifende Koordination Lehrer/innenaus-, -fort- und -weiterbildung Statistik und Datenanalyse Abteilung 23 MinR MMag. Hermine SPERL Abteilung 27 MinR Mag. Peter KREIML Kaufmännische mittlere und höhere Schulen Wirtschaftspädagogik und Entrepreneurship ACT die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen Öffentlichkeitsarbeit für den Sektionsbereich Aus- und Weiterbildung für Bildungsberater/innen Europäische Union und internationale Angelegenheiten LLLP - Leonardo Da Vinci Cedefop OECD, UNESCO, Europarat für den Sektionsbereich Arbeitsmarktpolitische Angelegenheiten, NAP, ESF Ziel 2 Gewerbeordnung, Berufsausbildungsgesetz Nationaler Qualifikationsrahmen Abteilung 24 MinR Mag. Eva SCHÖNAUER-JANESCHITZ Abteilung 28 MinR Dipl.-Ing. Mag. Christian DORNINGER Mittlere und höhere Schulen für wirtschaftliche Berufe, Tourismus, Mode und Bekleidungstechnik, höhere Schulen für künstlerische Gestaltung Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen Mittlere Schulen für Sozialberufe und Akademie für Sozialarbeit Fremdsprachen, Berufsreifeprüfung und Bildungsberatung für den Sektionsbereich Informationstechnologien für berufsbildende Schulen e-learning Schulentwicklung, Lernmodelle und Didaktik Schulentwicklung, Schulprogramme und Qualitätssicherung Naturwissenschaften in der Berufsbildung für den Sektionsbereich Seite 7

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10 02 Die berufsbildenden Schulen Österreichs Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) Die Sektion Berufsbildung im BMUKK Die Sektion Berufsbildung nimmt für die berufsbildenden Schulen jene Aufgaben der Schulverwaltung wahr, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in die Zuständigkeit des BMUKK fallen. Die Vollziehung der Gesetze erfolgt in den Schulbehörden des Bundes auf der Ebene der Bundesländer, in den Landesschulräten/Stadtschulrat für Wien. Die Sektion Berufsbildung im BMUKK ist für folgende Bereiche der schulischen Ausbildung zuständig: Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten (z.b. Lehrplanentwicklung), Lehrerfort- und -weiterbildung, Standortfragen und Ausstattung, Schulentwicklung und Bildungsforschung, Internationale Kooperationen u.v.m. Die berufsbildenden Schulen vermitteln neben einer fundierten Allgemeinbildung eine berufliche Erstausbildung mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichen Niveaus ab der 9. Schulstufe. Zu den berufsbildenden Schulen gehören die Berufsschulen Technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen Kaufmännischen Schulen Schulen für wirtschaftliche Berufe Tourismusschulen Schulen für Mode- und Bekleidungstechnik und für künstlerische Gestaltung Schulen für Sozialberufe Höhere Land- und forstwirtschaftliche Schulen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik einschließlich Sonderformen und Schulversuche. Eine Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten Sie können mit Ausnahme der Berufsschulen (schulischer Ausbildungsteil des dualen Systems) in verschiedenen Formen mit unterschiedlicher Dauer (1 5 Jahre) geführt werden: Berufsbildende mittlere Schule (BMS) o 3 bzw. 4 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe; abgeschlossene berufliche Erstausbildung o 1 bzw. 2 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe; berufliche Vorbildung Berufsbildende höhere Schule (BHS) 5 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe; abgeschlossene berufliche Erstausbildung Aufbaulehrgang: 3 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe nach Abschluss einer BMS Kolleg: 2 Jahre: Vollzeitschule nach der Reifeprüfung (Bildungsziel der BMS) Schulen für Berufstätige 2 4 Jahre: oben genannten Schularten in Form einer Abendschule Ein Wechsel zwischen einzelnen Arten der berufsbildenden Schulen bei gleichem Lehrplan ist möglich, bei verschiedenem Lehrplan sind Prüfungen (in bestimmten Unterrichtsgegenständen) notwendig. Seite 9

11 Bildungswege zu den berufsbildenden Schulen Nach dem Besuch der Volksschule (1. 4. Schulstufe) können die Schüler/innen die Sekundarstufe I (5. 8. Schulstufe) entweder an der Hauptschule oder an einer AHS-Unterstufe absolvieren. Die Aufnahme in die berufsbildenden Schulen (Sekundarstufe II) ist mit dem positiven Abschluss der 8. Schulstufe möglich. Weitere Eingangsvoraussetzungen sind je nach Vorbildung und angestrebter Schulart bisherige schulische Leistungen in bestimmten Unterrichtsgegenständen bzw. eine Aufnahmeprüfung. Mehr als 80% der österreichischen Jugendlichen mit 14 Jahren entscheiden sich für eine Ausbildung an den berufsbildenden Schulen. Die berufliche Erstausbildung Bildung für die Zukunft Chancen für das Leben EU-Anerkennung für BHS steht neben der Vermittlung von Allgemeinbildung im Mittelpunkt der berufsbildenden Schulen, für deren Absolvent/innen sich je nach Ausbildungshöhe der direkte Berufseinstieg bzw. verschiedene Formen von Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnen. Die BMS und BHS verzeichnen seit zwei Jahrzehnten einen kontinuierlichen Schüler/innenzuwachs, was nicht zuletzt auf das ausgewogene Bildungsangebot aus Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis (mit Praktikum, je nach Schulart verpflichtend oder freiwillig) bzw. auf eine Vielzahl an spezifischen Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsschwerpunkten mit unterschiedlicher Dauer zurückzuführen ist. Besonders gefragt sind seit Beginn der 90er Jahre die BHS mit dem Abschluss der Reife- und Diplomprüfung, die mit dem Erwerb von beruflichen Qualifikationen, dem allgemeinen Hochschulzugang und der Anerkennung dieser Ausbildungsgänge auf europäischer Ebene ein hohes Ausbildungsniveau darstellen: Die Richtlinie 2005/36/EG ermöglicht den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt. Die Berufsreifeprüfung Berufsreifeprüfung Mit der Einführung der Berufsreifeprüfung (1997) wurde die Durchlässigkeit des Bildungssystems weiter erhöht. Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Absolvent/innen des dualen Systems (Lehrabschlussprüfung), von mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schulen, von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, von Schulen für den medizinischtechnischen Fachdienst sowie für Personen mit Facharbeiterprüfung gem. Landund forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, Personen mit Befähigungsprüfung gem. Gewerbeordnung den allgemeinen Hochschulzugang, führt aber zu keinen Berufsberechtigungen. Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung, d.h. es ist kein Schulbesuch vorgeschrieben. Sie besteht aus 4 Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und einem berufsbezogenen Fachbereich. Die Berufsreifeprüfung kann an berufsbildenden höheren Schulen, allgemein bildenden höheren Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abgelegt werden. Die erste Teilprüfung kann nach vollendetem 17. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung nach vollendetem 19. Lebensjahr abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden in vom BMUKK anerkannten Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.b. bfi, WIFI, Volkshochschulen) und in manchen berufsbildenden Schulen angeboten. Externistenprüfung Grundsätzlich können Prüfungen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen bzw. der Schulen für Berufstätige als Externistenprüfungen abgelegt werden. Dies gilt auch für die Reife- und Diplomprüfung sowie für die Abschlussprüfung an BMS. Seite 10

12 Rechtliche Rahmenbedingungen Die grundlegenden Schulgesetze umfassen das Schulorganisationsgesetz (SchOG) und das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und können nach einem Begutachtungsverfahren mit einfacher Mehrheit im Parlament geändert werden. Die Lehrpläne der verschiedenen Schularten werden durch Verordnung des BMUKK festgelegt. Kosten Finanzierung Der Besuch von berufsbildenden Schulen ist mit Ausnahme von Privatschulen kostenlos. Dies gilt auch für Kollegs und für die Schulen für Berufstätige. Kostenbeiträge sind für Schulbücher und Schulfahrt sowie für Arbeitsmittel zu leisten. Weitere Kosten können durch die Teilnahme an Schulveranstaltungen oder die Unterbringung in einem Internat entstehen (Beihilfen sind möglich). Die Kosten für die Schulausstattung und erhaltung trägt bei öffentlichen BMS und BHS der Bund, bei Berufsschulen und land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen (zuständig für diese Fachschulen sind die Länder) das Land. Die Kosten für die Lehrer/innen an Bundesschulen als auch für jene an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht werden vom Bund getragen; bei Berufsschullehrer/innen sowie Lehrer/innen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen erfolgt eine Kostenteilung zwischen Bund und Land. Die Schulaufsicht In der Sekundarstufe II liegt die Schulaufsicht in der Zuständigkeit des Landesschulrates/Stadtschulrat für Wien, wo sie von Landesschulinspektor/innen ausgeübt wird, die jeweils für eine bestimmte Schulart zuständig sind. Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und einige Schulen im technischgewerblichen Bereich unterstehen direkt dem BMUKK (Zentrallehranstalten). Koordination, Beratung und Konfliktlösung Mitwirkung anderer Ministerien Bestimmte Ausbildungsbereiche fallen in die Kompetenz von anderen Ministerien, wie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (u.a. Ausbildung im Lehrbetrieb, Akkreditierung von beruflichen Qualifikationen), dem Bundesministerium für Gesundheit Familie und Jugend (u.a. Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege) und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Sozialpartner Das System der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft beruht auf der freiwilligen Zusammenarbeit der gesetzlichen Interessenverbände der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer Österreich), der Arbeitnehmer (Bundesarbeiterkammer) und der Landwirtschaft (Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern) und der freiwilligen Interessenverbände (Vereinigung Österreichischer Industrieller und der Österreichische Gewerkschaftsbund) sowohl untereinander als auch mit Vertretern der Regierung. Im schulischen Bereich erfolgt die Mitwirkung der Sozialpartner bei Gesetzen und Verordnungen (z.b. bei neuen Lehrplänen). Seite 11

13 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Praxisrelevante Ausbildung Für alle Beteiligten im Bereich der berufsbildenden Schulen spielt die Wirtschaft als Partner eine große Rolle. So werden Lehrpläne oder Ausbildungsschwerpunkte den Anforderungen der Wirtschaft angepasst, in Betrieben Lehrlinge fachgemäß ausgebildet oder Praktika absolviert. In gemeinsamen Projekten zwischen Schulen und Wirtschaft, z.b. Diplomprojekte oder Projekte im Rahmen der Übungsfirmenarbeit, werden Ergebnisse von Forschung und Entwicklung praxisrelevant umgesetzt. Fast alle Lehrer/innen der fachbezogenen und praxisrelevanten Unterrichtsgegenstände verfügen über praktische Erfahrung in der Wirtschaft. Bildungsberatung Beratung und Orientierung an BMS und BHS erfolgt durch speziell ausgebildete Lehrer/innen, die für Informationen, Orientierung, Entscheidungsvorbereitung, Vermittlung von Hilfe und individuelle Beratung den Schüler/innen zur Verfügung stehen. Je nach Schüler/innenzahl sind pro Schule dafür ein bis drei Lehrkräfte vorgesehen. Die Bildungsberater/innen arbeiten mit den Zubringerschulen, den Schülerberater/innen der Hauptschule und AHS-Unterstufe sowie anderen Beratungsinstitutionen für die Abschlussklassen (Arbeitsmarktservice, Hochschülerschaft der Universitäten etc.) zusammen. Gutes Zeugnis für Österreichs Schulen Das jährliche Bildungsmonitoring ist eine breit angelegte Studie, in der Personen aus ganz Österreich zum Schul- und Bildungswesen befragt werden (seit 1993). Die Bewertung erfolgt nach dem österreichischen Schulnotensystem: Sehr Gut (1) = beste Note; Nicht genügend (5) = schlechteste Note, negativ. Die Imagewerte der einzelnen Schulformen haben sich in den letzten Jahren tendenziell verbessert bzw. kaum verändert, 60 % der befragten Personen beurteilen das gesamtösterreichische Bildungssystem mit Sehr Gut (1) oder Gut (2). Im Gesamtvergleich der Einschätzung der einzelnen Schularten schneiden die BHS, gemeinsam mit Volksschulen und Fachhochschulen, mit der Benotung (Mittelwert) 2,0 am besten ab. In der Mittelwert-Skala 2,0 bis 2,7 liegen auch die Berufsschulen und die BMS in der Bewertung der Bevölkerung mit jeweils 2,2 sehr gut. Qualität in den berufsbildenden Schulen Auf allen Ebenen des Schulsystems finden schon seit einigen Jahren verschiedene Prozesse zur Qualitätsentwicklung statt. Dabei ist die gemeinsame und systematische Beschäftigung mit Qualitätsfragen am Standort als fester Bestandteil von Schulkultur Voraussetzung und Ausgangspunkt für ein zukunftsorientiertes Schulsystem auf hohem Niveau. Siehe Kapitel 12. Seite 12

14 Eckdaten zu berufsbildenden Schulen Im Schuljahr 2006/2007 besuchen knapp Jugendliche berufsbildende Schulen: Verteilung aller Schüler/innen in der 10. Schulstufe: Allgemein bildende höhere Schulen:.. 20 % Berufsbildende Schulen:. 80 % aufgeschlüsselt: Berufsschulen 38 % Berufsbildende mittlere Schulen. 16 % Berufsbildende höhere Schulen 26 % Verteilung innerhalb der berufsbildenden Schulen: Berufsschulen. 39,5 % Berufsbildende mittlere Schulen. 16,5 % Berufsbildende höhere Schulen % Verteilung der Reifeprüfungen: Allgemein bildende höhere Schulen 40 % Berufsbildende höhere Schulen. 60 % Standorte: ca. 700 Lehrpläne: 490 Österreichisches Notensystem: Sehr Gut (1) beste Note Gut (2) Befriedigend (3) Genügend (4) Nicht Genügend (5) negative Note Dauer: eines Schuljahres: September bis Juni (ca. 40 Wochen) einer Unterrichtsstunde: 50 min. Unterricht in der Woche: Stunden (BMS und BHS) Alle Angaben: Statistik BMBWK 2006 Seite 13

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16 03 Berufsschulen Jugendliche, die einen Lehrvertrag mit einem Lehrberechtigten (Betrieb) abgeschlossen haben, sind verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Diese Art der Berufsausbildung wird als duales Berufsausbildungssystem (duales System) bezeichnet, da die Bildungsaufgaben auf zwei Träger verteilt sind: Betrieb und Berufsschule. Duales System Für die Ausbildungsordnung im Betrieb ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig, für pädagogische Belange der Berufsschule das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Finanzierung der betrieblichen Ausbildung erfolgt durch das ausbildende Unternehmen, für die Kosten der Berufsschule kommt die öffentliche Hand auf. Hier gibt es eine Kostenteilung zwischen dem Bund und den Ländern. Für die Errichtung und Ausstattung von Berufsschulen sind die Länder zuständig. Die Finanzierung der Lehrenden an Berufsschulen wird zu 50% vom Bund und zu 50% von den Ländern getragen. Berufsbereiche Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung 2 bis 4 Jahre, in der Regel jedoch 3 Jahre. Zurzeit gibt es über 250 anerkannte Lehrberufe, die folgende Lehrberufsgruppen umfassen: Über 250 Lehrberufe Bauwesen Büro, Verwaltung, Organisation Chemie Druck, Foto, Grafik, Papierverarbeitung Elektrotechnik, Elektronik Gastronomie Gesundheit und Körperpflege Handel Holz, Glas, Ton Informations- und Kommunikationstechnologien Lebens- und Genussmittel Metalltechnik und Maschinenbau Textil, Mode, Leder Tiere und Pflanzen Transport und Lager Bedingt durch anhaltende Strukturveränderungen von Wirtschaft und Gesellschaft sind auch Lehrberufe einem ständigen Wandel unterworfen. Vor allem im Bereich der Telekommunikation, der Elektronischen Datenverarbeitung und auf dem Dienstleistungssektor ist eine dynamische Entwicklung von neuen Lehrberufen feststellbar. Nach Beendigung der Lehrzeit kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Hierbei wird festgestellt, ob sich der Lehrling die im Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die dem Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen. Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Lehrabschlussprüfung Hat der Jugendliche das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, so besteht die Prüfung nur aus dem Praxisteil. Im Zuge der Lehrabschlussprüfung eines vierjährigen Lehrberufes besteht die Möglichkeit, eine freiwillige, zusätzliche Fachprüfung abzulegen. Für Lehrlinge, die diese freiwillige Fachprüfung positiv ablegen bedeutet dies, dass die Teilprüfung Fachbereich im Rahmen der Berufsreifeprüfung entfällt. Seite 15

17 Weiterbildungsmöglichkeiten Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ergeben sich für die Absolvent/innen u.a. folgende Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung: Ablegung der Meisterprüfung für ein Handwerk, wobei Prüfungsteile entfallen; Ablegung einer bzw. Zulassung, falls als Zugangsvoraussetzung eine einschlägige berufliche Erstausbildung verlangt wird, zu einer Befähigungsnachweisprüfung für ein sonstiges reglementiertes Gewerbe; Zugang zur weiterführenden Bildung über Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung als Voraussetzung für ein Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Kollegs und Pädagogischen Hochschulen. Ein Lehrplan mit Rahmencharakter Allgemeine Bestimmungen Der Lehrplan der Berufsschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der Unterrichtsziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt. Er ermöglicht die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrer/innen innerhalb des vorgegebenen Umfangs. Die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien haben im vorgesehenen Rahmen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß und den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen, soweit dies nicht bereits durch die Lehrpläne erfolgt. Der Lehrplan jedes Unterrichtsgegenstandes umfasst: Bildungs- und Lehraufgabe, welche angibt, zu welchen Kompetenzen und Fertigkeiten die Schüler/innen geführt und über welches Wissen sie verfügen sollen. Lehrstoff, welcher den Umfang der Unterrichtsinhalte festlegt. Didaktische Grundsätze als Handlungsanweisungen für die Lehrer/innen. Bildungsziele Förderung der Allgemeinbildung und der betrieblichen Ausbildung Die Berufsschule hat die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden fachlich einschlägigen Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie die Allgemeinbildung zu erweitern. Die Bildungsarbeit in der Berufsschule berücksichtigt die durch die betriebliche Lehre bewirkte enge Verbindung mit der Berufswelt. Ausgehend von der Erlebniswelt werden Berufsschüler/innen zur selbstständigen Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen befähigt und zur Weiterbildung angeregt. Unterrichtsziele Damit die Schüler/innen die Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Situationen anwenden können, wird eine fächerübergreifende Aufbereitung des Lehrstoffes forciert. Insbesondere in den höheren Klassen werden durch Projektunterricht die Zusammenhänge der einzelnen Stoffgebiete und Unterrichtsgegenstände verständlich gemacht. Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung wird im Berufsschulunterricht großer Wert auf die Persönlichkeitsbildung gelegt, wobei der Vertiefung und Zunahme der Sozialkompetenzen wie Offenheit, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit, der Förderung der Kommunikationsfähigkeit sowie der Stärkung der Selbstkompetenzen wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen und Belastbarkeit eine besondere Bedeutung zukommt. Zur Zielerreichung kommen problem- und prozessorientierten Lehrverfahren, Gruppenunterricht, Partnerarbeit und andere Sozialformen des Unterrichts sowie Präsentationen, Diskussionen etc. zum Einsatz. Seite 16

18 Bildungsinhalte Im Sinne dieser Aufgabe hat der Lehrplan als Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache, Politische Bildung, betriebswirtschaftliche und die für den betreffenden Lehrberuf erforderlichen theoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände (sowie Religion in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg) vorzusehen. Als Freigegenstände sind Lebende Fremdsprache, Deutsch sowie Religion (ausgenommen in Tirol und Vorarlberg), als unverbindliche Übungen Bewegung und Sport möglich. Der Unterricht in der Berufsschule kann in folgenden Organisationsformen geführt werden: Organisation der Unterrichtszeit ganzjährig: d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche lehrgangsmäßig: d.h. mindestens 8 Wochen hindurch saisonmäßig: d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Lehrer/innen an Berufsschulen In der Berufsschule unterscheidet man Lehrer/innen der Fachgruppe (FG) I, II und III. Lehrer/innen der FG I und II haben eine Lehrverpflichtung von 23 Wochenstunden und halten den allgemein bildenden und betriebswirtschaftlichen Unterricht (FG I) bzw. den fachtheoretischen Unterricht (FG II) ab. Die Ausbildung für Berufsschullehrer/innen erfolgt seit Oktober 2007 an Pädagogischen Hochschulen, folgende Zugangvoraussetzungen sind zu erfüllen: Wie wird man Lehrer/in an einer Berufsschule? a) für die Fachgruppe I und die Fachgruppe II die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung oder einer Berufsreifeprüfung und eine einschlägige Ausbildung; b) für die Fachgruppe III (fachpraktische Unterrichtsgegenstände) die erfolgreiche Ablegung einer einschlägigen Meisterprüfung oder eine gleichwertige einschlägige Befähigung sowie die allgemeine Universitätsreife und c) in allen Fällen die Zurücklegung einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufspraxis. c Die allgemeine Universitätsreife (d.h. z.b. Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) ist für ordentliche Studierende bis zum Erlangen von 120 ECTS-Credits nachzuweisen. Das 1. und 2. Semester sowie das 5. und 6. Semester sind berufsbegleitend, das 3. und 4. Semester als Vollstudium zu absolvieren. Die Ausbildung wird mit dem akademischen Grad Bachelor of Education (BEd) abgeschlossen. Die Diensthoheit der Lehrer/innen an Berufsschulen haben die Länder, die die angehenden Pädagog/innen vorerst als Vertragslehrer/innen einstellen. Seite 17

19 Charakteristik der Dualen Ausbildung Ausbildung an zwei Lernorten Das System der österreichischen Lehrlingsausbildung ist ein besonders praxisorientiertes Ausbildungsmodell, dem in Österreich durchgehend ein bedeutender Stellenwert beigemessen wird. Durch die große Bandbreite an Qualifikationsmöglichkeiten von der Teilqualifizierung bis hin zu High-Tech-Berufen und Berufsreifeprüfung eröffnet die Lehrlingsausbildung alle Qualifikationschancen, die der österreichische Ausbildungsmarkt bietet. Ob mit oder ohne Reifeprüfung, die duale Ausbildung ist flexibel an die unterschiedlichen Begabungen und Bedürfnisse angepasst. Jugendliche, die mit einer Reifeprüfung eine Lehre beginnen, erhalten eine Verkürzung der Lehrzeit und haben nach erfolgreichem Abschluss der Lehrabschlussprüfung gute Jobchancen. Jugendliche, die eine Lehre erfolgreich abschließen, sind von der Wirtschaft nachgefragte Fachkräfte und nehmen einen beachtlich hohen Anteil an Selbstständigen in der Gründerstatistik ein. Zudem wurde der Weg in die Selbstständigkeit durch die Validierung der während der Ausbildung erworbenen fachlichen Qualifikationen, die den Entfall von Prüfungsteilen im Rahmen der Meisterprüfung bewirkt, erleichtert. Die Lehrlingsausbildung bietet aber auch Jugendlichen mit sozialen, begabungsmäßigen oder körperlichen Benachteiligungen eine geeignete Ausbildungsschiene zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten, da ganz gezielt auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen wird und dadurch ein wesentlicher Impuls für die Integration dieses Personenkreises in das Berufsleben gesetzt werden kann. Integrative Berufsausbildung Chancen für alle Ziel der integrativen Berufsausbildung ist es, für Jugendliche mit sozialen, begabungsmäßigen oder körperlichen Benachteiligungen eine geeignete Ausbildungsschiene auf der Ebene der Lehrlingsausbildung zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten zu schaffen. Die integrative Berufsausbildung wird sowohl als eine Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit als auch als eine Berufsausbildung, die Teilqualifikation vermitteln angeboten, um jenen Personen einen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bei denen die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist. Durch die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung kann sowohl im Betrieb, in besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen als auch an Berufsschulen ganz gezielt auf die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden. Kooperation Berufsschule / Wirtschaft Best practice Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie und Praxis, von schulischem Unterricht und betrieblicher Praxis. Große Handelsketten aber auch Industriebetriebe nutzen zunehmend die Potentiale, die in der Lehrlingsausbildung stecken, und entwickeln in Kooperation mit den Berufsschulen komplementäre Bildungsmodelle, die auf ihren Fachkräftenachwuchs zugeschnitten sind. Diese vertieften Kontakte und Kooperationen zwischen Wirtschaft und Berufsschule sind wichtige Impulsgeber zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Lehre. Seite 18

20 04 Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen Bildungsangebote Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen mittleren und höheren Schulen sehen primär Bildungsangebote für die berufliche Erstausbildung vor. Zu diesen gehören: die 5-jährigen höheren Lehranstalten (HTL), die die 9. bis 13. Schulstufe umfassen, vom Beginn weg in die Theorie und Praxis des jeweiligen Fachgebiets einführen und im letzten Jahr postsekundäre Lehr- und Lernformen aufweisen; die höheren Lehranstalten werden durch eine Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen; die 4-jährigen Fachschulen (9. bis 12. Schulstufe), die durch eine Abschlussprüfung abgeschlossen werden und über Aufbaulehrgänge, die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung an den postsekundären Sektor angeschlossen sind, und die 2-jährigen Aufbaulehrgänge, die die Absolventen/innen aus facheinschlägigen Fachschulen zum Bildungsziel der entsprechenden 5-jährigen höheren Lehranstalten führen; bei 3-jährigen Fachschulen ist vor Eintritt in den Aufbaulehrgang ein so genannter Vorbereitungslehrgang zu absolvieren; die (postsekundären) 4-semestrigen Kollegs (13. bis 14. Schulstufe), die eine Hochschulreife voraussetzen und durch eine Diplomprüfung abgeschlossen werden. Neben der beruflichen Erstausbildung gibt es auch ein differenziertes Weiterbildungsangebot für Berufstätige. Dazu gehören: die 8-semestrigen höheren Lehranstalten für Berufstätige, die zum selben Bildungsziel führen wie die entsprechenden 5-jährigen höheren Lehranstalten und in modularer Form aufgebaut sind. Personen mit abgeschlossener Lehre beginnen im 1. Semester, Absolventen/innen von Fachschulen oder Werkmeisterschulen steigen in das dritte Semester ein; die 6-semestrigen Kollegs für Berufstätige ( Abendkollegs ), die in den oberen vier Semestern mit den entsprechenden Semestern der höheren Lehranstalt für Berufstätige übereinstimmen, wie die 4-semestrigen Kollegs eine Hochschulreife voraussetzen und mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden; die Werkmeister-, Bauhandwerker- und Meisterschulen, die mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen werden und der beruflichen Höherqualifizierung dienen. Berufliche Erstausbildung Weiterbildungsangebote Autonome Gestaltungsfreiräume In zunehmenden Maße wurden in den letzten Jahren durch Ausbau der Schulautonomie und durch Dezentralisierung von Zuständigkeiten auch auf Schulund Landesebene Gestaltungsfreiräume geschaffen; auf Schulebene vor allem bei der Bildungsvermittlung, auf Landesebene vor allem bei der Ressourcenbewirtschaftung. Ein besonderer Stellenwert kommt der so genannten Lehrplanautonomie der Schulen zu. Diese ermöglicht einerseits die schulautonome Wahl zwischen den lehrplanmäßig vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkten (diese umfassen bis zu 50% der gesamten Ausbildung ab dem 3. Jahr der 5-jährigen höheren Lehranstalten). Darüber hinaus sind durchschnittlich 5% der Wochenstunden völlig frei für schulautonome Festlegungen. Zusätzlich können schulautonom freiwillige Bildungsangebote (z.b. Freigegenstände) festgelegt werden, um z.b. für die Praxis wichtige Zusatzqualifikationen zu erwerben. Lehrplanautonomie Seite 19

21 Rahmenstruktur der Lehrpläne Einen großen Gestaltungsfreiraum bietet die Rahmenstruktur eines jeden Lehrplans. Im Gegensatz zu anderen Schulbereichen bestehen die HTL-Lehrpläne nicht aus einem Kernbereich mit Basisinhalten und einem Erweiterungsbereich mit aktuellen Inhalten. Vielmehr gibt es wegen des massiven Anteils von aktuellen Inhalten nur (meist sehr knapp und offen formulierte) Kernbereiche; die aktuelle Umsetzung obliegt der Gestaltungsfreiheit der Schule und der Lehrkräfte. Fachrichtungen Viele Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen umfassen in ihrem Bildungsangebot etwa 15 Fachrichtungen. Viele Fachrichtungen weisen alternative und schulautonom festzulegende Ausbildungsschwerpunkte auf, die Spezialisierungen in den verschiedenen Technologiefeldern ermöglichen. Alle gängigen technischen Disziplinen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft sind durch entsprechende Bildungsangebote abgedeckt. Diese umfassen u.a. die folgenden Fachrichtungen: Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Elektrotechnik, Elektronik, Maschineningenieurwesen, Mechatronik, Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement, Informationstechnologie, Chemie & Chemieingenieurwesen, Lebensmitteltechnologie, Elektronische Datenverarbeitung und Organisation, Wirtschaftsingenieurwesen & Betriebsmanagement, Kunst und Design. Als Beispiel für eine Spezialisierung innerhalb einer Fachrichtung sei die 5-jährige höhere Lehranstalt für Elektrotechnik angeführt, in der es Ausbildungsschwerpunkte für Energietechnik und industrielle Elektronik, Regelungstechnik sowie Informationstechnik gibt. Bildungsziele fachtheoretische und fachpraktische Bildung allgemeine und soziale Qualifikationen betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen vermitteln eine hochwertige fachtheoretische und fachpraktische Bildung als Grundlage für einen effizienten Einstieg in das Berufsleben und für eine erfolgreiche Tätigkeit in verschiedenen Einsatzbereichen. Neben der fachlichen Bildung findet auch die Weiterentwicklung jener allgemeinen und sozialen Qualifikationen starke Beachtung, welche die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen/innen sicherstellt und diese befähigen, durch Selbststudium oder Studium an weiterführenden Bildungsinstitutionen erfolgreich am Prozess des lebenslangen Lernens teilzunehmen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Vermittlung der notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse zur eigenständigen Führung eines Betriebes. Im Besonderen dienen: die technisch-gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufs auf gewerblichem, technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt, und der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise. die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines höheren Berufs auf technischem oder gewerblichem Gebiet in der industriellen oder gewerblichen Wirtschaft befähigt und zur Hochschulreife führt. Seite 20

22 Bildungsinhalte Um den allgemeinen Bildungszielen entsprechen zu können, gibt es in allen Lehrplänen eine der Art des Bildungsangebots und der Fachrichtung angepasste gemeinsame Lehrplanarchitektur. Diese umfasst die Bereiche der allgemeinen Bildung, der fachtheoretischen Bildung, der Konstruktions- oder Entwurfsübungen und der Übungen im Laboratorium, der Werkstätten bzw. des Bautechnischen Praktikums und des Werkstättenlaboratoriums. IT-Kompetenzen werden grundlegend und berufsorientiert entsprechend den Erfordernissen des Fachgebietes vermittelt. Mit Rücksicht auf die mit den Lehrplänen verbundenen gewerblichen Berechtigungen ist Vorsorge getroffen, dass die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Lehrinhalte generell in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden. Praxisnähe und Aktualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sind für alle Unterrichtsgegenstände geltende Grundsätze. Neben der Werkstätte, den Konstruktionsübungen und den Übungen in den verschiedenen Laboratorien sind Pflichtpraktika und die mit betrieblichen Partnern durchgeführten Projekte und Diplomarbeiten weitere Elemente der fachlichen Ausbildung. Pflichtpraktika sind in den 5-jährigen höheren Lehranstalten im Ausmaß von 8 Wochen vorgesehen; die Pflichtpraktika in den Fachschulen umfassen im Allgemeinen 4 Wochen; in speziellen Fachschulen, den so genannten Fachschulen mit Betriebspraktikum gibt es zusätzlich im letzen Schuljahr ein Praktikum im Ausmaß von 12 Wochen. Gemeinsame Lehrplanarchitektur Praxisnähe und Aktualität Pflichtpraktika Abschlüsse Abschlussprüfung Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen schließen mit einer Abschlussprüfung ab und führen zu beruflichen Qualifikationen, die zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten befähigen und den Zugang zu reglementierten Berufen eröffnen. Die Abschlussprüfung berechtigt ferner bei den 3-jährigen Fachschulen nach Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges zum Eintritt in einen fachverwandten Aufbaulehrgang oder in das dritte Semester der höhern Lehranstalt für Berufstätige. Abschlussprüfungen sind auch an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen vorgesehen. Reife- und Diplomprüfung Die 5-jährighen höheren Lehranstalten und die 8-semstrigen höheren Lehranstalten für Berufstätige schließen mit einer Doppelqualifikation ab: Die Reifeund Diplomprüfung eröffnet den Zugang zum Hochschulbereich sowie den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen und ermöglicht somit die unmittelbare Ausübung von gehobenen Berufen. Ein zentraler Teil der Reife- und Diplomprüfung ist die 35-stündige Klausurarbeit Projekt. Diese Klausurarbeit kann auch in Form einer Diplomarbeit abgelegt werden, in der ein Thema aus dem Fachbereich umfassend und eigenständig zu bearbeiten ist. Die im letzten Jahrgang unter Leitung erfahrener Lehrkräfte durchgeführten Diplomarbeiten (viele davon in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft) haben sich besonders bewährt, da dabei nicht nur grundlegende fachliche Erfahrungen an realen Projekten gesammelt werden, sondern vielfach bereits die ersten Brückenschläge für spätere Berufseinstiege erfolgen. Diplomarbeit: Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Diplomprüfung Die Kollegs obwohl die 4-semestrigen Tageskollegs als auch die 6- semestrigen berufsbegleitend geführten Abendkollegs schließen mit der Diplomprüfung ab. Da die Studierenden an den Kollegs bereits die Hochschulreife erworben haben, umfasst die Diplomprüfung die fachlichen Teilprüfungen der Reife- und Diplomprüfung, im Besonderen die Klausurarbeit Projekt (bzw. die alternativ zu erstellende Diplomarbeit). Seite 21

23 Zertifikate Zertifikate Qualitätssicherung Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt wird im Rahmen des Unterrichts an technisch-gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen auf Zertifikate im Bereich der Qualitätssicherung vorbereitet. Die Ausrichtung des Unterrichts auf für die Praxis bedeutsame Zertifikate hat sich in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. So werden vor allem Zertifkatskurse im Bereich Fremdsprachen (z.b. First Certificate of English oder Business English Certificate), im Bereich Informatik (z.b. EDCL; CISCO- bzw. Microsoft-Netzwerktechnik) sowie im Bereich Wirtschaft (z.b. Unternehmensführerschein, SAP-Modul Materialwirtschaft) angeboten und auf die entsprechenden Prüfungen vorbereitet. Anerkennung facheinschlägiger Kenntnisse Anerkennung im Tertiärsektor Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für Absolventen und Absolventinnen berufsbildender höherer Schulen gesetzlich vorgeschrieben. Durch entsprechende Abstimmungen mit tertiären Bildungseinrichtungen wird so ein unnötiges Repetieren von vorhandenen Kenntnissen vermieden und ein früherer Einstieg ins Berufsleben ermöglicht. Auch mit Universitäten und Fachhochschulen in der Europäischen Union gibt es Kooperationsmodelle, die durch Anerkennung von Kenntnissen eine Verkürzung der Studiendauer für HTL-Absolventen/innen ermöglichen. Auf EU-Ebene wird dem hohen Bildungsniveau der HTL wie schon in den bisherigen Diplomanerkennungsrichtlinien nunmehr auch in der mit 20. Oktober 2005 in Kraft getretenen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen. Ingenieurtitel Mit Fachpraxis zum Ingenieurtitel Die Absolventen/innen der höheren technischen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beantragen. Voraussetzung für die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin ist, dass die höhere technische Lehranstalt bzw. die jeweilige Fachrichtung in der Ingenieurverordnung (gemäß 3 des Ingenieurgesetzes 2006) angeführt sind und die Fachbezogenheit der Praxis gegeben ist. Die Fachbezogenheit wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als gegeben angenommen, wenn der Arbeitgeber durch ein Zeugnis bestätigt, dass die Tätigkeiten während der dreijährigen Praxis fachbezogene Kenntnisse in jenen Fachgebieten voraussetzt, in denen die Reife- und Diplomprüfung (bzw. die Diplomprüfung) abgelegt werden kann. Qualität In Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber allen Stakeholdern haben die technisch-gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten Österreichs beschlossen, ihre Qualität nach einheitlichen Grundsätzen zu sichern und weiter zu entwickeln (Qualitätsmanifest vom 15. April 2005). Die Umsetzung dieses Manifests erfolgt auf der Basis des Qualitätsmanagementsystems HTL Q-SYS, das auf modernen und anerkannten Grundsätzen des Qualitätsmanagements aufbaut, sich am europäischen Qualitätsrahmen CQAF (Common Quality Assurance Framework) orientiert und sich als Teil der QualitätsInitiative BerufsBildung (QIBB, versteht. Eckpunkte von HTL Q-SYS sind mittel- und kurzfristige Planungen auf der Grundlage von Schul- und Arbeitsprogrammen, regelmäßige und systematische Evaluation, Rechenschaftslegung durch jährliche Qualitätsberichte sowie die Vereinbarung von Entwicklungs- und Umsetzungszielen im Rahmen von Management- und Performance Reviews. Wie QIBB ist auch HTL Q-SYS nicht nur auf die Schulebene beschränkt, sondern schließt auch die Landesebene (Schulaufsicht) und die Bundesebene (Sektion Berufsbildung im BMUKK) ein. Damit wird sichergestellt, dass auch Prozesse, die mehrere organisatorische Ebenen betreffen, in das Qualitätsmanagement einbezogen werden. Seite 22

24 Leitbild HTL Q-SYS baut auf dem gemeinsamen, österreichweit gültigen HTL-Leitbild auf, das an den Schulen standortspezifisch ergänzt werden kann. Das Leitbild enthält die Kernbotschaften zu den im technisch-gewerblichen Schulwesen laufenden Bildungsprozessen, die in den sieben Qualitätsfeldern Bildungsauftrag, Innovative Bildungsangebote, Praxisbezug, Qualität, Lern- und Arbeitsumgebung, Personal und Internationalität dargestellt werden. Die Kernbotschaften lauten in Kurzform: Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen Österreichs... bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine fundierte technische oder gewerbliche Berufsausbildung und eine umfassende Allgemein- und Persönlichkeitsbildung; sehen ihre Kernkompetenz in der Entwicklung von innovativen Bildungsangeboten auf allen Gebieten der Technik; sichern ihr Markenzeichen Praxisbezug der Ausbildung durch die Verbindung von theoretischer und fachpraktischer Ausbildung, durch die Praxiserfahrung der Lehrenden und durch intensive Kooperation mit der Wirtschaft; fühlen sich in ihrer Bildungsarbeit höchsten Ansprüchen an Qualität und ihrer ständigen Weiterentwicklung verpflichtet; bieten ihren Schülerinnen und Schülern Unterstützung und Förderung in einer motivierenden Lern- und Arbeitsumgebung; betrachten die Fähigkeiten, die Erfahrung und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wesentliche Grundlagen für die erfolgreiche Umsetzung ihres Bildungsauftrages; leisten ihre Bildungsarbeit mit einem starken internationalen Bezug und führen zu Mobilität, Weltoffenheit und interkulturellem Verständnis. Seite 23

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26 05 Kaufmännische Schulen Handelsakademien, Handelsschulen, Kollegs, Aufbaulehrgänge, Schulen für Berufstätige Struktur der kaufmännischen Ausbildung auf der Sekundarstufe II Die kaufmännischen mittleren und höheren Schulen werden in Österreich insgesamt an 121 Standorten geführt und sind durch eine relativ starke Einheitlichkeit im Kernbereich der Ausbildung gekennzeichnet. Sie verstehen sich als Kompetenzzentren der Wirtschaft mit den Ausbildungssäulen Betriebswirtschaft, Fremdsprachen, Allgemeinbildung, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Schlüsselqualifikationen und schließen praxisnahe Unterrichtsformen und die Vermittlung von Werthaltungen und Verantwortungsbewusstsein ein. Diese Kompetenzen sind für alle Lebensbereiche (privat wie beruflich) nützlich. Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5- jährigem Schulbesuch abschließt, vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung. Eine betriebswirtschaftlich berufsbezogene Differenzierung erfolgt durch verschiedene Ausbildungsschwerpunkte und Fachrichtungen ab dem 3. Jahrgang, welche eine vertiefende Spezialisierung anbieten (Ausbildungsschwerpunkt 6 8 Jahreswochenstunden, Fachrichtung 9 16 Jahreswochenstunden). In diesen Ausbildungsschwerpunkten und Fachrichtungen wird entsprechend den regionalen Erfordernissen und beruflichen Interessen der Schüler/innen eine kaufmännische Spezialausbildung angeboten. Die Handelsschule (HAS) vermittelt ebenso wie die Handelsakademie in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung. Sie wird nach 3- jährigem Schulbesuch mit einer Abschlussprüfung beendet. Für Absolvent/innen der Handelsschule wird ein Aufbaulehrgang angeboten, der zur Reife- und Diplomprüfung führt. Für Absolvent/innen einer Reifeprüfung an einer allgemein bildenden höheren Schule bzw. einer Reife- und Diplomprüfung einer nicht kaufmännischen berufsbildenden Schule ist im Sinne einer postsekundären Zusatzausbildung die Absolvierung eines kaufmännischen Kollegs mit dem Abschluss einer Diplomprüfung möglich. Kaufmännische Berufsausbildung Handelsakademie Handelsschule Sonderformen der kaufmännischen Schulen Das Kolleg und die Handelsakademie werden auch als Schulformen für Berufstätige geführt; einige Standorte bieten diese Schulform auch als Fernschulen für Berufstätige an, wobei der Unterricht teilweise an der Schule (Sozialphase) angeboten und ein Teil des Lehrstoffes von den Studierenden eigenständig (Fernphase) erarbeitet wird. Spezialformen der Handelsakademie sind die Handelsakademie und das Kolleg für Wirtschaftsinformatik (Digital Business), in diesem wird eine sehr tiefgreifende Spezialisierung im IT-Bereich kombiniert mit der anerkannten wirtschaftlichen Ausbildung der Handelsakademie angeboten. Schulversuche Ausbildungsschwerpunkte, Fachrichtungen und Fachbereiche Im Rahmen der Ausbildung an Handelsakademien bzw. an deren Sonderformen werden vertiefende Spezialausbildungen in Form von Ausbildungsschwerpunkten und Fachrichtungen angeboten, die von den Schulen autonom ausgewählt bzw. selbst geschaffen werden können, z.b. Informationsmanagement und Informationstechnologie Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n) und Kultur Entrepreneurship und Management Logistikmanagement und Speditionswirtschaft Controlling und Accounting Ausbildungsschwerpunkte Fachrichtungen Seite 25

27 Fachbereiche Auch in der Handelsschule wird eine Spezialisierung durch Fachbereiche, die entweder aus dem Lehrplan gewählt oder von der Schule autonom, entsprechend den regionalen Bedürfnissen der Wirtschaft, angeboten, z.b.: Office Management Informationstechnologie Sales Management Bildungsziele Wirtschaftskompetenz Universitätsreife Kaufmännische und IKT-Fachkompetenz Fremdsprachenkompetenz Allgemeinbildung und Persönlichkeitsentwicklung Vernetztes Denken Schlüsselqualifikationen Die Handelsakademien und die Handelsschulen bereiten die Absolvent/innen auf die Ausübung von qualifizierten Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft (Handel, Gewerbe, Industrie etc.) und der Verwaltung vor. Darüber hinaus eröffnen sie den Absolvent/innen die Möglichkeit zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Die Integration von Allgemeinbildung und Berufsbildung (Doppelqualifikation) ermöglicht den Absolvent/innen der Handelsakademie sowohl die Ausübung gehobener kaufmännischer Tätigkeiten in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch den Zugang zu tertiären Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, etc.). Im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung erwerben die Schüler/innen der Handelsakademie hohe kaufmännische Fachkompetenzen, die durch Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie durch volkswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse ergänzt werden. Die Schüler/innen der Handelsakademie werden in mindestens zwei lebenden Fremdsprachen ausgebildet, die sie dazu befähigen, diese Sprachen im Alltagsleben und in der Wirtschaftspraxis einzusetzen, wobei auf praxisrelevante Sprachkenntnisse besonderer Wert gelegt wird. In der Handelsschule erfolgt die entsprechende Ausbildung in Englisch. Im Rahmen der Allgemeinbildung werden wesentliche Inhalte über Kultur und Gesellschaft sowie naturwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt, wobei gleichzeitig auf die Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler/innen geachtet wird, um einen selbstständigen, sich im Berufs- und Privatleben bewährenden Menschen heranzubilden. Einen Schwerpunkt in allen Unterrichtsgegenständen bildet die Entwicklung fächerübergreifender Kompetenzen, um die Absolvent/innen zu befähigen, den Anforderungen ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit und des persönlichen Lebensbereiches gerecht zu werden. Durch die praxisnahe Ausbildung erwerben die Absolvent/innen der Handelsakademie wie auch der Handelsschule sowohl Fachkompetenz (Kenntnisse und Fertigkeiten zur Lösung kaufmännischer Aufgaben), als auch Schlüsselqualifikationen (Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit, Fähigkeit zur Teamarbeit, Konfliktlösungskompetenz etc.), die für eine erfolgreiche Bewältigung der beruflichen Anforderungen entscheidend sind. Bildungsinhalte Kaufmännische Berufsausbildung Die kaufmännische Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsgegenstände für die Berufsbildung: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling, Wirtschaftsinformatik, Informations- und Officemanagement, Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement, Volkswirtschaft, Businesstraining, Projekt- und Qualitätsmanagement, Übungsfirma, Case Studies, Politische Bildung und Recht, Ausbildungsschwerpunkt/Fachrichtung, etc. In diesen Unterrichtsgegenständen werden den Schüler/innen fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Managementfähigkeiten unter Einsatz der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie vermittelt, die in der Wirtschaft unmittelbar einsetzbar sind. Seite 26

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