City-Verfügungsfonds Masterplan Ahlener Innenstadt im Trialog

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1 City-Verfügungsfonds Masterplan Ahlener Innenstadt im Trialog Vergaberichtlinien der Stadt Ahlen für den City-Verfügungsfonds Ahlener Innenstadt im Geltungsbereich des Städtebauförderungsprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren im Masterplan Ahlener Innenstadt im Trialog Fassung auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung des Landes NRW und des Ratsbeschlusses der Stadt Ahlen vom über die städtischen Vergaberichtlinien Präambel 2008 ist die Stadt Ahlen angetreten im Rahmen des masterplans ahlener innenstadt (mai), einen Leitrahmen zu erarbeiten, konkrete Ziele zu formulieren und Projekte sowie Programme für die Innenstadt aufzustellen, um eine Antwort auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen für die Innenstadt zu finden. In diesem Sinne sind mit der Aufstellung des masterplans ahlener innenstadt folgende Ziele verbunden: - Sicherung der Zukunftsfähigkeit einer attraktiven Innenstadt - aktive Gestaltung einer positiven Entwicklung des Handels- und Dienstleistungsstandortes - eindeutige Positionierung im Standortwettbewerb (Wettbewerb der Zentren)

2 Seite 2 - Steigerung der Wertschätzung des Standortes - Aufbau verlässlicher und dauerhaft funktionierender Strukturen für die Innenstadtentwicklung - Förderung der Eigenverantwortung der Akteure in Ahlen - Entwicklung neuer Modelle zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben - Sicherstellen einer Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen einer organisierten Plattform - Arbeit an einer klaren Aufgabenverteilung zwischen Stadtverwaltung, Politik, Stadtmarketing, Straßeninitiativen, Händlern, Eigentümern und Engagierten in der Innenstadt Dementsprechend hat die Stadt Ahlen auf der Grundlage des Punktes 14 der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Nordrhein- Westfalen vom innerhalb des Stadtumbaugebiets Ahlen- Innenstadt einen Verfügungsfonds zur Aufwertung und Attraktivierung der Innenstadt eingerichtet. Mit dem Verfügungsfonds wird ein flexibles Budget geschaffen, das relativ unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleinteiliger und lokal angepasster Projekte, Aktionen und Maßnahmen bereit steht. Über die Vergabe der Mittel ist auf Grundlage der vorliegenden Richtlinie zu entscheiden. Der Verfügungsfonds dient dem Zweck, die aktive Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmern, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. zu fördern, private Finanzressourcen zu aktivieren und dadurch den Erhalt und die Entwicklung im Programmgebiet Ahlener Innenstadt zu unterstützen. Kleinteilige, nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen sollen durch den Verfügungsfonds angestoßen und mit finanziellem Beitrag sowohl öffentlicher als auch privater Mittel umgesetzt werden. Insbesondere zum Ziel der Stärkung der Ahlener Innenstadt können kleinteilige Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds einen wichtigen Beitrag leisten. Es wird dadurch zugleich die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Die Auswahl von Maßnahmen zur Förderung aus dem Verfügungsfonds erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien: - Gebietskriterium: Bezieht sich das Projekt auf das Programmgebiet? - Zielgruppenkriterium: Werden Akteure aus dem Programmgebiet einbezogen?

3 Seite 3 - Entwicklungskriterium: Wird durch das Projekt eine Entwicklung in Gang gesetzt (Anschubwirkung) oder eine bereits bestehende Entwicklung unterstützt? - Nachhaltigkeitskriterium: Bewirkt oder unterstützt das Projekt direkt oder indirekt eine längerfristige Entwicklung? Hat oder unterstützt das Projekt einen strategischen Ansatz für das Gebiet? - Kooperationskriterium: Wird mit dem Projekt die Entstehung oder Stärkung privater oder privat-öffentlicher Kooperationen gefördert?] FÖRDERGRUNDSÄTZE Gemäß dem Masterplan Ahlener Innenstadt soll im Rahmen von finanziellen Zuschüssen, privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Ahlener Innenstadt unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds sollen Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt und somit die Teilnahme engagierter Innenstadtakteure an der Innenstadtsanierung gestärkt werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Der Verfügungsfonds setzt sich zu 40% aus öffentlichen Finanzmitteln und zu 60% aus privaten Mitteln zusammen. Es werden ausschließlich Maßnahmen im Geltungsbereich des Programmgebietes Masterplan Ahlener Innenstadt gefördert. Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen in der Ahlener Innenstadt eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden. Ein lokales Gremium entscheidet über die Verwendung der Fondsmittel und die Umsetzung der Maßnahmen. Das Gremium setzt sich sowohl aus Privaten als auch aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung zusammen. Für den Verfügungsfonds soll durch das Gremium für jedes Jahr ein eigener und einfacher Finanzierungs- und Maßnahmenplan mit einer Priorisierung der Maßnahmen erstellt werden.

4 Seite 4 GEGENSTÄNDE DER FÖRDERUNG Es sollen Maßnahmen in möglichst kurzen Zeiträumen unterstützt werden, die einen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen für die Innenstadt haben. Gefördert werden: o Maßnahmen zur Stärkung von Kultur in der Innenstadt o Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels o Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes o Lichtkonzepte und ihre Umsetzung (Hellweg - ein Lichtweg) o Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt o Maßnahmen zur Erhöhung des Grünanteils in der Innenstadt o Maßnahmen zur Imagebildung o Maßnahmen der übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit o Aktionen/Workshops zur Vernetzung und Ideenfindung für die privaten und öffentlichen Akteure in der Innenstadt o Mitmachaktionen/Feste in der Innenstadt Folgende Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert werden: o Maßnahmen, die bereits Mittel der Landes- oder EU-Finanzierung erhalten (Verbot der Doppelförderung) o Maßnahmen, mit deren Durchführung vor der Bewilligung bereits begonnen wurde o Laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers o Reguläre Personalkosten des Antragstellers o Jegliche Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen o Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen o Unbefristete Maßnahmen Mit dem Anteil der Mittel des Verfügungsfonds aus der Städtebauförderung werden rein investive Maßnahmen gefördert.

5 Seite 5 HÖHE UND VERWALTUNG DES VERFÜGUNGSFONDS Der Verfügungsfonds stellt voraussichtlich ein Budget in Höhe von bis zum Jahr 2017 bereit. Voraussetzung für die öffentlichen Mittel jährlich in Höhe von ist, dass jährlich insgesamt private Mittel eingebracht werden. Der Anteil der öffentlichen Mittel des Verfügungsfonds wird mit den vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligten Fördermitteln finanziert. Der Verfügungsfonds setzt sich zu 40% aus diesen öffentlichen Mitteln und zu 60% aus privaten Mitteln zusammen. Mit den öffentlichen Mittel werden insgesamt in allen Projekten max. 40% der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert. Die Maßnahmenförderung aus Mitteln des Verfügungsfonds wird als Zuschuss gewährt. Die Mittel sollen dem beantragten Zweck angemessen sein und wirtschaftlich verwendet werden. Die Zuwendung wird zweckgebunden für die beantragte Maßnahme bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der öffentlichen Mittel aus dem Verfügungsfonds besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind freiwillige Leistungen des Landes NRW. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds erfolgt nur im Rahmen der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Verwalter des Verfügungsfonds ist die Stadt Ahlen. ENTSCHEIDUNGSGREMIUM Das Entscheidungsgremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure in der Innenstadt abbilden. Die Mitglieder des Gremiums und deren Stellvertreter/-innen werden vom Rat der Stadt bestätigt. Das Gremium setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen. Für jedes ständige Mitglied des Gremiums ist ein Vertreter/eine Vertreterin zu bestimmen. Die ständigen Mitglieder und ihre Vertreter/- innen sollten möglichst nicht innerhalb eines Kalenderjahres wechseln, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten.

6 Seite 6 Das Gremium soll sich wie folgt zusammensetzen: o Sieben Vertreter/-innen der Privaten: davon - zwei Vertreter der Eigentümer (die nicht gleichzeitig Einzelhändler sind) - zwei Vertreter/-innen der Einzelhändler und Dienstleister - ein Vertreter/eine Vertreterin der Gastronomen - ein Vertreter/eine Vertreterin der Kreditinstitute - ein Vertreter/eine Vertreterin aus dem Vorstand von Pro Ahlen (nicht Kreditinstitut und nicht Einzelhändler) o einem Vertreter/einer Vertreterin aus anderen zivilgesellschaftlichen Institutionen in der Innenstadt o zwei Bürger/-innen als Ergebnis eines Bewerbungsverfahrens mit Losentscheid o zwei Vertreter/-innen der Stadt: davon - ein Vertreter/eine Vertreterin technisches Dezernat - ein Vertreter/eine Vertreterin je nach Themenschwerpunkt o ein Vertreter/eine Vertreterin der Wirtschaftsförderung (Marketingbeauftragte/-r) Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind. Die Treffen des Gremiums sollen in einem vierteljährlichen Rhythmus stattfinden. Das Gremium wirkt bei der Aufstellung des Maßnahmenplanes mit und entscheidet über die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Das Gremium berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen der Innenstadtaufwertung. Das Vergabegremium entscheidet über die Förderung von Maßnahmen in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidungen sind mit einer Dreiviertel- Mehrheit zu treffen (Enthaltungen werden nicht gezählt).

7 Seite 7 ANTRAGSBERECHTIGTE UND ANTRAGSVERFAHREN Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Antrag muss mindestens folgende Informationen enthalten (siehe Anlage 2 Antragsformular ): o Angaben zum Antragsteller o Beschreibung der geplanten Maßnahme(n) sowie des Nutzens und der erwarteten Effekte für die Innenstadtstärkung o Räumliche Zuordnung der Maßnahme o Dauer der geplanten Maßnahme o Kosten und Finanzierung der Maßnahme einschließlich einer Abschätzung der Folgekosten Da über die Mittelvergabe durch das Entscheidungsgremium beraten wird, müssen Anträge im Regelfall mindestens 2 Monate vor dem geplanten Maßnahmenbeginn eingegangen sein. Anträge, die in die verbindliche, jährliche Projektplanung aufgenommen werden sollen, müssen im Regelfall spätestens 3 Monate vor Beginn des Kalenderjahres eingegangen sein. Zur Antragsstellung ist ein entsprechendes Antragsformular zu nutzen (siehe Anlage 2 Antragsformular ). Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden. In begründeten Ausnahmen kann auf Antrag einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt werden. ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN Für die Bewertung von Anträgen werden folgende Kriterien herangezogen: o Lage in der Innenstadt: Die Maßnahme für die ein Zuschuss beantragt werden soll, muss innerhalb des Ahlener Innenstadt liegen/durchgeführt werden (siehe Anlage 1 Geltungsbereich ).

8 Seite 8 o Nachhaltige Entwicklung: Die Maßnahme muss eine nachweisbare nachhaltige Entwicklung/Verbesserung innerhalb der Ahlener Innenstadt bewirken. o Imagebildung: Die Maßnahme fördert das Image und die Identifikation mit der Ahlener Innenstadt. Grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist, dass die technische Umsetzbarkeit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ggf der Gestaltungssatzung für die Innenstadt Ahlen sowie die Einhaltung der Förderkriterien durch die Stadtverwaltung bestätigt worden ist. ART, UMFANG, HÖHE DES ZUSCHUSSES - BEWILLIGUNG UND MITTELVERWENDUNG Die Maßnahmenförderung aus Mitteln des Verfügungsfonds wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss soll im Regelfall einen Betrag von (brutto) pro Maßnahme und Jahr nicht übersteigen. Im Einzelfall kann unter Angabe besonderer Gründe der Betrag von (brutto) überschritten werden. Die Mittel sollen dem beantragten Zweck angemessen sein und wirtschaftlich verwendet werden. Maßnahmen, die vor Beginn eines Kalenderjahres für das kommende beantragt wurden und die vom Entscheidungsgremium verbindlich in die Projektplanung aufgenommen werden, können vollständig durch den Verfügungsfonds finanziert werden. Für Maßnahmen, die im Laufe eines Kalenderjahres für dieses beantragt werden und über die das Entscheidungsgremium in der Regel vierteljährlich berät, ist vom Antragsteller selbst oder durch eine entsprechende Kofinanzierung Dritter ein 60%-Anteil an Eigenmitteln bezogen auf die Gesamtkosten der Maßnahme zur Umsetzung dieser einzusetzen und nachzuweisen. Bei einzelnen Ausgaben mit einem Finanzvolumen von mehr als (netto) sind drei Vergleichsangebote einzuholen. Die anzuwendenden Vergabegrundsätze gemäß 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind zu beachten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises. Ist eine vom

9 Seite 9 Entscheidungsgremium ausgewählte Maßnahme ohne Vorfinanzierung nicht durchführbar, kann im Ausnahmefall auch eine Vorfinanzierung aus dem Verfügungsfonds erfolgen. Als Grundlage für die Auszahlung sind folgende Unterlagen notwendig: o ein Bericht über die Maßnahme mit mindestens einem Foto o Belege der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Presseinformationen) o eine vollständige Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen/ Ausgaben) o alle Originalrechnungen zu den Ausgaben o Angebote mit entsprechenden Preisvergleichen Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorgenommen werden. Die Bewilligung erfolgt schriftlich mit einem förmlichen Zuwendungsbescheid auf der Grundlage der Entscheidung des Gremiums durch die Stadt Ahlen. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendungen bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. Reduzieren sich die nachgewiesenen Kosten gegenüber der Bewilligung, verringert sich der Zuschuss entsprechend. Die Zweckbindungsfrist für investive Maßnahmen (wie z.b. Ersteinrichtungen oder bewegliche Gegenstände) beträgt 5 Jahre ab dem Anschaffungsdatum und ist vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen. Dies beinhaltet die zweckentsprechende Nutzung sowie die Neubeschaffung bei Verlust während der Zweckbindungsfrist. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinie tritt nach Beschluss durch den Rat der Stadt Ahlen am 1. Januar 2016 in Kraft.

10 Seite 10 Anlage: Beispielhafte Maßnahmen sind: a) investive Maßnahmen o Bepflanzung / Begrünung o Kunst im öffentlichen Raum o Umsetzung von Lichtkonzepten im öffentlichen und privaten Raum o Beschilderungs- und Leitsysteme, Aufbau von Infoterminals o Infotafeln über den Handelsbesatz z.b. wie in Einkaufscentern o bauliche Gestaltung von Eingangssituationen in ein Quartier/ in die Innenstadt, Neugestaltung von Straßenräumen o Anschaffung, Aufstellung oder Instandsetzung von bereits vorhandenem oder neuem Stadtmobiliar (z.b. Bänke, Spielgeräte, Werbeausleger, Sonnenschirme, Blumenrabatte, Infotafeln, Fahrradständer, Müllbehälter, öffentlicher Bücherschrank, ) o Zwischennutzung von Baulücken, Umbau von Hinterhöfen, Gestaltung von Plätzen o Fassadengestaltung o Bewegungsflächen für Generationen, b) investitionsvorbereitende Maßnahmen Erarbeitung von Analysen und Konzepten, die für die Umsetzung von investiven Maßnahmen notwendig sind o Erarbeitung von Standortprofilen o Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für Flächen im öffentlichen oder privaten Raum o Umnutzungskonzepte für (Laden-)Flächen o Beratung von Immobilieneigentümern (Zusammenlegung von Ladenlokalen, Gestaltung und Nutzung von Immobilien) o Erstellung von Gestaltungsleitfäden (beispielsweise für Schaufenster, Werbeanlagen, Außengastronomie)

11 Seite 11 o Durchführung von Wettbewerben (z. B. für die künstlerische Gestaltung von Schaltkästen, Kunst im öffentlichen Raum) o Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen c) nicht-investive Maßnahmen (zu 100 % aus privaten Mitteln des Verfügungsfonds zu finanzieren) o Aufbau und Pflege von einer Immobiliendatenbank o Ladenflächenmanagement o Vorbereitung sowie materielle, technische und organisatorische Absicherung und Durchführung von Veranstaltungen und Märkten aller Art zur Frequenzsteigerung, Kundenbindung und Kundenneugewinnung o Serviceoffensiven zur Kundenbindung, z.b. Lieferservice für Kunden o Einrichtung von Kinderbetreuung, Einrichtung von Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten o Marketingaktionen aller Art insbesondere zur Markenbildung, Information und Orientierung o Einstellen von Quartiershausmeistern oder Servicekräften für das Quartier (Sicherheit und Sauberkeit) o Kontrolldienste im Quartier (insbesondere nachts) o Runde Tische für Akteursgruppen, z.b. Immobilieneigentümer, Makler und Architekten o Entwicklung neuer Mietmodelle für Eigentümer o Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen (z.b. Händler, Dienstleister, Gastronomie) o Schaufenstergestaltungsworkshops und -wettbewerbe o Neugestaltung von Anlieferverkehr o Parkgebührenerstattung o Standortbroschüren für Investoren / Immobilieneigentümer o Ergänzung der Reinigungsintervalle im Straßenraum o Einrichtung von Flächenpools zur Optimierung des Branchenmixes

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