Wechselwirkungen zwischen Förderung und Vergabe
|
|
- Julius Schräder
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wechselwirkungen zwischen Förderung und Vergabe von Barbara Meißner, Hauptreferentin des Deutschen Städtetages Fach-Symposium Vergabe am in Köln Seite 1
2 Gliederung I. Allgemeines II. III. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 1. Rechtsgrundlagen 2. Rechtsfolgen 3. Schwerwiegende Vergabefehler 4. Empfehlungen Beihilfe- und Vergaberecht Drei Problemkreise 1. Berücksichtigung von Subventionen in einem Vergabeverfahren 2. Erteilung eines öffentlichen Auftrags als Beihilfetatbestand 3. Berücksichtigung vergabefremder Aspekte als staatliche Beihilfe Seite 2
3 I. Allgemeines Zwischen dem Zuwendungs-, Beihilfen- und dem Vergaberecht besteht eine Wechselwirkung Beihilfenrecht kann gegenüber Vergaberecht und Zuwendungsrecht als übergeordnetes Thema angesehen werden. Es gilt sowohl eine Reihe von Querverbindungen als auch Unterschiede Unterschiedliche Betroffenheit der öffentlichen AG - Zuwendungsrecht verpflichtet Auftragsgeber zur Anwendung des Vergaberechts und macht ihn dadurch zum öag - Beihilfenrecht grds. neben dem Vergaberecht anwendbar öag und AN sind Adressaten Seite 3
4 II. Zuwendungs- und Vergaberecht 1. Rechtsgrundlagen Zuwendungsrecht Zuwendungsbescheid Auflagen AN Best-P (Allg. NB für Zuwendungen zur Projektförderung) AN Best-I (Allg. NB für Zuwendungen zur institutionellen Förderung) AN Best-G - (Allg. NB für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften) weitere Regelungen Vergaberecht Gesetzliche Regelungen Oberschwellenbereich GWB VgV VOB/A-EG VOL/A-EG VOF Unterschwellenbereich VOB/A VOL/A Gem. Haushaltsrecht ( 25 GemHVO, Vergabegrundsätze) Seite 4
5 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 1. Rechtsgrundlagen Anwendbare Vorschriften des GWB Nach 98 Nr. 5 GWB sind öffentliche Auftraggeber: Natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter 98 Nr. 2 GWB fallen, in den Fällen, In denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Auslobungsverfahren von Stellen, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, Mittel enthalten, Mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 vom Hundert finanziert werden. Seite 5
6 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 1. Rechtsgrundlagen EuGH, Urteil vom C-1 15/12 Auch Steuererleichterungen sind in 50%-Grenze einzurechnen. Begriff der Subvention (Finanzierung) bezieht sich auf das Bauwerk und nicht (juristische) Personen. Die genannten Einrichtungen müssen von der Zwecksetzung nicht auf einen kollektiven (öffentlichen) Bedarf ausgerichtet sein. Der Anwendungsbedarf ist auch nicht auf den herkömmlichen Bedarf öffentlicher Körperschaften beschränkt. Fazit: Neben Förderrecht ist stets auch die direkte Anwendung des Vergaberechts zu prüfen, insbesondere nach 98 Nr. 5 GWB. Dann gilt z.b. der gesamte Rechtsschutz des GWB. Seite 6
7 II. Zuwendungs- und Vergaberecht 1. Rechtsgrundlagen Ziff. 3.1 AN Best-G: Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten. Vergabegrundsätze: (RdErl. V ): GWB TVgG (Hinweis) Unterschwellenberech: VOB soll VOL empfohlen VOF nicht vorgeschrieben Ziff. 3.1 AN Best-P Zuwendung > ,00 VOB, VOL Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers, dass aufgrund des 98 GWB und der VgV die Abschnitte 2 ff. der VOB/A bzw. VOL/A oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten sind, bleiben unberührt. Seite 7
8 II. Zuwendungs- und Vergaberecht 1. Rechtsgrundlagen Anwendbare Vorschriften VOB/A-EG, VOL/A-EG, VOF AN Best-P Pflicht zur Anwendung von VOL/A-EG, VOL/B-EG aufgrund GWB bleibt unberührt, nicht: VOF Hinweis ist deklaratorisch AN Best-G nach Vergabegrundsätzen gelten Vorschriften des GWB Anwendung soweit vergaberechtlich geboten; Hinweis ist konstitutiv Seite 6
9 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 2. Rechtsfolgen Grundlagen Bewilligung einer Förderung/Subvention durch Zuwendungsbescheid als begünstigender Verwaltungsakt Zuwendungsbescheid ist Rechtsgrundlage für Auszahlung der Zuwendung und ihren Verbleib beim Zuwendungsempfänger Folge: Will die Behörde die Zuwendung nachträglich zurückfordern, muss der Zuwendungsbescheid vor oder gleichzeitig mit Rückforderung entfallen. Möglichkeiten der Rücknahme / des Widerrufs über 48, 49 VwVfG Seite 9
10 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 2. Rechtsfolgen Voraussetzungen des Widerrufs des Zuwendungsbescheides gemäß 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG Mit dem Bescheid wurde eine Geldleistung gewährt und Der Bescheid war mit einer Auflage verbunden und Der Begünstigte hat diese Auflage nicht erfüllt. Widerruf steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde 28 Abs. 1 VwVfG macht vorherige Anhörung des Betroffenen durch die Behörde erforderlich Seite 10
11 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 2. Rechtsfolgen Beachte: Verstoß gegen Auflagen hat zur Folge, dass die Bewilligungsbehörde im Rahmen des ihr eingeräumten (Widerrufs-)Ermessens bei Schweren Vergabeverstößen den Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, widerrufen kann Allen sonstigen Vergabeverstößen die feststellbaren vermeidbaren Mehrausgaben wegen Nullbehandlung oder fehlerhafter Anwendung der Vergabegrundsätze durch Widerruf des Anwendungsbescheids in entsprechender Höhe aus der Förderung herausnehmen kann Seite 11
12 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 3. Schwerwiegende Vergabefehler Typische schwerwiegende Vergabefehler o Fehler im Rahmen der Vergabeverordnung - Unzutreffende Bestimmung von Beschaffungsbedarf, Auftragsart und Auftragswert Unzureichende Bedarfsermittlung Fehlerhafte Kostenschätzung Fehlerhafte Einstufung als selbständiger Auftrag (statt unselbständigen Teilauftrags/Loses) Nicht ausreichend belastbare Gründe für Abweichen vom Offenen Verfahren Festlegung unklarer, unzumutbarer oder sachlich nicht gerechtfertigter Anforderungen an die Eignung und deren Nachweis. Seite 12
13 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 3. Schwerwiegende Vergabefehler o Fehler der Leistungsbeschreibung Unklare/fehlerhafte Leistungsbeschreibung Leistung ist nicht eindeutig und vollständig beschrieben; Widersprüche im Text bzw. zwischen Text und Zeichnungen ausreichend? Bei Bauvergaben: funktionale Leistungsbeschreibung ohne ausreichende Begründung Übertragung eines ungewöhnlichen, unzumutbaren Wagnisses (Baugrund, Kampfmittel?) Unzulässige oder fehlerhafte Ausschreibung von Bedarfspositionen Keine sachliche Rechtfertigung für Bedarfspositionen Bedarfspositionen mit unrealistischem Vordersatz Keine Rechtfertigung oder fehlerhafte Ausschreibung von Alternativpositionen (s. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss v VII Verg 58/10) Seite 13
14 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 3. Schwerwiegende Vergabefehler o o Verstoß gegen den Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung Vorgabe von Fabrikat/Hersteller etc. mit Zusatz oder gleichwertig, obwohl Anforderungen allgemein verständlich beschrieben werden können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss v VII Verg 9/09) wenn bei Verwendung von Leitfabrikaten für den Fall einer alternativen Fabrikatsangabe bereits mit dem Angebot Gleichwertigkeitsnachweise eingereicht werden müssen (nach OLG Düsseldorf, Beschluss v VII Verg 61/09, unzulässige mittelbare Bevorzugung des Leitfabrikats) Vorgabe bestimmter Fabrikate/Hersteller etc. (ausdr. oder durch konkrete Anforderung), ohne dass dies durch sachliche auftragsbezogene gründe gerechtfertigt ist (siehe zur Zulässigkeit einer Vorgabe insbesondere OLG Düsseldorf, Beschluss v VII Verg 7/10) Gesamtlosvergabe statt Aufteilung in Fach- und Teillose (TU-/GU- Vergaben?) Seite 14
15 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 3. Schwerwiegende Vergabefehler o Angebots-/Bewerbungsphase Unzureichende/zu späte Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Zu kurze Angebots-/Bewerbungsfrist Unzureichende Beschreibung des Auftragsgegenstandes sowie der Anforderungen an den Eignungsnachweis in der Bekanntmachung Bei beschränkter Ausschreibung/freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb: Bewerberauswahl anhand sachwidriger Kriterien (Ortsansässigkeit); keine Rotation Seite 15
16 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 3. Schwerwiegende Vergabefehler o Angebots-/Bewerbungsphase (Fortsetzung) Fehler bei der Angebotsöffnung, insbesondere unterbliebene/fehlerhafte Kennzeichnung der Angebote Fehler bei der Angebotsprüfung (Nichtberücksichtigung zwingender/fakultativer Ausschlussgründe) Fehler im Rahmen der Eignungsprüfung, z.b. Nichtbeachtung aufgestellter Mindestanforderungen, Verzicht auf geforderte Eignungsnachweise, Überschreitung des Beurteilungsspielraums Unzulässige Nachverhandlungen (siehe hierzu OVG Münster, Urteil v A 1065/04, NZBau 2006, 64, 66: Die Bewertung eines derartigen Verstoßes gegen die Bestimmungen der VOB als schwer ist nicht zu beanstanden, weil das Verbot von Nachverhandlungen zu den Grundsätzen des Vergaberechts zählt. Seite 16
17 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 4. Empfehlungen Dokumentation s. z.b. 20 VOB/A Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten... Seite 17
18 II. Zuwendungsrecht und Vergaberecht 4. Empfehlungen Kontakt mit Bewilligungsbehörde OVG Münster, , 4 A 149/12: Im Übrigen hätte es der Klägerin oblegen, sich bei bestehenden Unklarheiten gegebenenfalls bei der Beklagten nach dem Umfang ihrer Verpflichtungen zu erkundigen. Beachte: Bei Unklarheiten sollte der Zuwendungsempfänger zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde halten Seite 18
19 III. Beihilfe- und Vergaberecht Drei Problemkreise: 1. Berücksichtigung von Subventionen in einem Vergabeverfahren 2. Erteilung eines öffentlichen Auftrags als Beihilfetatbestand 3. Berücksichtigung vergabefremder Aspekte als staatliche Beihilfe Seite 19
20 III. Beihilfe- und Vergaberecht 1. Berücksichtigung von Subventionen in einem Vergabeverfahren Beteiligung subventionierter Bieter an Vergabeverfahren grds. zulässig EuGH-Urteil in der Rechtssache ARGE Gewässerschutz C94/99 v Beihilfen an Auftragnehmer führen nicht ohne weiteres zu Fehler in Vergabeverfahren, da kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das gilt auch dann, wenn subventionierter Bieter unter dem Marktpreis anbietet Seite 20
21 III. Beihilfe- und Vergaberecht 1. Berücksichtigung von Subventionen in einem Vergabeverfahren Ausschluss subventionierter Bieter vom Vergabeverfahren im Einzelfall EuGH unterscheidet zwischen rechtmäßiger und rechtswidriger Beihilfe Rechtmäßige Beihilfe Legalisierungsfunktion Notifizierung / Rechtmäßigkeit = Kein Ausschluss! Rechtswidrige Beihilfe = Kein Ausschluss per se! Aber: Leistungsfähigkeit des subventionierten Bieters fraglich Seite 21
22 III. Beihilfe- und Vergaberecht 2. Erteilung eines öffentlichen Auftrags als Beihilfetatbestand Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verkaufsvorgängen, die in der Regel keinen Beschaffungsvorgang darstellen, bei denen aber durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren zur Vermeidung eines Beihilfetatbestands durchzuführen ist (s. Grundstücksverkäufe) Beschaffungsvorgängen, die dem Vergaberecht unterliegen und die Einhaltung der Regelungen zur Vermeidung des Beihilfetatbestands erforderlich sind (Grundstücksverkäufe, Beschaffung von Dienstleistungen, Freiberufliche Leistungen) Seite 22
23 III. Beihilfe- und Vergaberecht 2. Erteilung eines öffentlichen Auftrags als Beihilfetatbestand Verkaufsvorgänge Hier stellen sich in der kommunalen Praxis häufig beihilfenrechtliche Probleme Bei zu niedrigem Kaufpreis können übergangene Interessenten geltend machen, dass in Höhe der Differenz zwischen Kauf- und Marktpreis eine staatliche Beihilfe an Unternehmen vorliegt (Tatbestand der Überkompensation) Seite 23
24 III. Beihilfe- und Vergaberecht 2. Erteilung eines öffentlichen Auftrags als Beihilfetatbestand Verkaufsvorgänge Beispiel Grundstücksverkäufe Leitfaden der EU-Kommission vom C 97/ C 209/03 gibt Hinweise zur beihilfenrechtlichen Gestaltung derartiger Verkäufe - Zwei Möglichkeiten: - Bieterverfahren oder - Sachverständigengutachten Seite 24
25 III. Beihilfe- und Vergaberecht 2. Erteilung eines öffentlichen Auftrags als Beihilfetatbestand Beschaffungsvorgänge Bei Beschaffungsvorgängen sind die für das Vergaberecht vorgeschriebenen Regeln zu beachten Strittig, inwiefern Inhouse-Geschäfte Beihilfetatbestand auslösen Ansonsten auf jeden Fall das strukturierte Bieterverfahren (z.b. bei Beauftragung von Leistungen, die in den Bereich der Freiberuflichen Leistungen fallen und unterhalb der Schwellenwerte des EU-Vergaberechts liegen) Seite 25
26 III. Beihilfe- und Vergaberecht 3. Berücksichtigung vergabefremder Kriterien als staatliche Beihilfe Lange Jahre umstritten, ob die Berücksichtigung vergabefremder Kriterien eine Beihilfe darstellen kann Kriterien waren nach Auffassung der Politik und öffentlicher Auftraggeber förderungswürdig, boten aber die Befürchtung der Erhöhung der Preise sowie der instrumentalisierten Unternehmensförderung Diese Auffassung scheint nicht mehr aufrechterhalten zu sein! Seite 26
27 III. Beihilfe- und Vergaberecht 3. Berücksichtigung vergabefremder Kriterien als staatliche Beihilfe EuGH hat schon lange anerkannt, dass nicht jedes Vergabekriterium, das Auftraggeber festlegt, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, notwendigerweise rein wirtschaftlicher Art sein muss ( s. u.a. Concordia Bus Finland C 533/99 vom ) Regelung im nat. Recht in 97 Abs.4 S.2 GWB - Alter Meinungsstreit bleibt bestehen - M.E. kein Verstoß Seite 27
28 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Barbara Meißner Hauptreferentin Deutscher Städtetag Hauptgeschäftsstelle Köln Gereonstraße Köln Tel. : Mobil : Fax : mailto :barbara.meissner@staedtetag.de Seite 28
Im Recht: Förderung, Subvention, Vergaberecht und Rückforderungsrisiken. Dr. Jan Scharf
Im Recht: Förderung, Subvention, Vergaberecht und Rückforderungsrisiken Dr. Jan Scharf Kiel, November 2013 Gliederung 1. Grundlagen der Rückforderung 2. Übersicht aktueller Rechtsprechung 3. Schwere Vergabeverstöße
MehrVergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung
NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen
Mehr2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000
Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
MehrAuftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Checkliste für Öffentliche Auftraggeber 1. Beschaffungsbedarf Welche Leistung / welches Produkt wird benötigt? Einzelbeschaffung oder Eignung für Rahmenvertrag?
MehrINTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE
Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz
MehrFreiberufliche Bodenkunde
Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen
MehrLeitfaden für das Öffentliche Auftragswesen
Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche
MehrVergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen
Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci
Mehr3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater
3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?
MehrVergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen
Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen (Handreichung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Klarstellung häufig auftretender Fragen bei typischen Vergabevorgängen)
Mehr141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen
141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen Mitwirkung von Sachverständigen 1. Hält der Auftraggeber die Mitwirkung von Sachverständigen zur Klärung rein fachlicher Fragen für zweckmäßig, so sollen
Mehr1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?
1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte
MehrBeschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein In Ausführung von 1 Abs. 2 und 6 des Finanzstatuts der IHK Mittlerer Niederrhein vom 05.07.2013 und auf der Grundlage der
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Vergaberecht und Fördermittel 08.05.2015 in Düsseldorf Aufbau für Fehler und Fallen Sanktionen
Mehr/ Ansprechpartner. / Voraussetzungen für Auftragnehmer der FMG. / Warengruppen. / Liefer- und Leistungsbeziehungen des Flughafen München Konzerns
/ Voraussetzungen für Auftragnehmer der im : Hardware, Software,, Allgemeine http://www./de/business/branchen/einkauf/index.jsp Die Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH betreibt rund 85% der Gastronomiebetriebe
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Formulare zum Vergaberecht I. Vergabeverfahren für
MehrIT-Beschaffung und Konjunkturkrise Wichtiges für Auftraggeber und Bieter: Vergaberecht und IT-Beschaffung
IT-Beschaffung und Konjunkturkrise Wichtiges für Auftraggeber und Bieter: Vergaberecht und IT-Beschaffung Vortrag am 15.12.2009 für HH@work Bucerius Law School Hamburg 1 1 Die Kanzlei Schulz Noack Bärwinkel
MehrDurchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner
MehrNewsletter zum aktuellen Vergaberecht
Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe
Mehr160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe
160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 1. (1) Öffentliche Ausschreibungen sind durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter,
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Grundstücksgeschäfte der n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Windparks, Einkaufszentren, Kitas Alles ohne Wettbewerb 16. November 2012 in Düsseldorf Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 2 3 Rechtslage
Mehr35. Reutlinger Insolvenz-Forum 22.05.2015 Vergabeverfahren und Insolvenzrecht - eine Übersicht über die Schnittstellen
35. Reutlinger Insolvenz-Forum 22.05.2015 Vergabeverfahren und Insolvenzrecht - eine Übersicht über die Schnittstellen Oliver Wohlrab Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht VOELKER & Partner Rechtsanwälte
MehrAndrea Maria Kullack Rechtsanwältin
Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen
MehrHinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger
BMI O4-11032/32#8 Stand: 14. August 2013 Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger Einleitung: Diese Übersicht soll den Zuwendungsempfängern des BMI einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften
MehrKommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. www.dstgb.de
Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 25 Rechtliche Rahmenbedingungen einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung Bernd Düsterdiek Deutscher Städte- und Gemeindebund 2
MehrVOB in der Praxis. LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle. Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A
ZERTIFIKATS-FACHLEHRGANG VOB in der Praxis Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle Info zum Fachlehrgang Info zum Fachlehrgang Zertifikats-Fachlehrgang
Mehr2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO
Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden
MehrLeitfaden zur Angebotserstellung
Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4
MehrVergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen
Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen (Handreichung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Klarstellung häufig auftretender Fragen bei typischen Vergabevorgängen)
MehrMERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge
MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr
MehrDie Vergabe öffentlicher Aufträge
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 54032 Die Vergabe öffentlicher Aufträge Inhalt: Einführung... 3 Rechtsgrundlagen... 3 Öffentlicher Auftraggeber... 3 Öffentlicher Auftrag...
MehrBeck'sches Formularbuch Vergaberecht
Beck'sches Formularbuch Vergaberecht von Dr. Hans-Joachim Prieß, Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, Dr. Hans-Peter ulartz, Dr. Harald Brock, Dr. Antonius Ewers, Dr. ai Uwe Hunger, Dr. Daniel M. rause, Dr.
MehrMaximale Effizienz bei der Auftragsvergabe
Maximale Effizienz bei der Auftragsvergabe bfd-online-seminar Donnerstag, 22. September 2011 10:00 11:00 Uhr + 15 Min. Fragen Referentin: Katrin Ottenströer Ax, Schneider & Kollegen Essen Rechtsanwältin
MehrHinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A
Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des
MehrKomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner
Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG
MehrVergabe von Leistungen in der Städtebauförderung
Foto: Gernot Krautberger / fotolia.com HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung Stand Januar 2013 Vergabe von Leistungen in
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
1 Rechtsanwalt Dr. Carsten Jennert, LL.M. Rechtliche Rahmenbedingungen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte 2 Überblick I. Einführung II. Rechtliche Rahmenbedingungen III. Fazit und Ausblick Praktische
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Vergaberecht und Fördermittel 09.05.2014 in Düsseldorf Aufbau für Fehler und Fallen
MehrEuropäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung
Gregor Thüsing (Hg.) Europäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung V&R unipress Bonn University Press Inhalt Vorwort 11 A. Europäisches Vergaberecht und
MehrFördermittel und Vergaberecht
BGW-Kompaktseminar Vergabe von Dienstleistungs-/Lieferaufträgen Fördermittel und Vergaberecht Rechtsanwalt Dr. Dominik Greinacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Leipzig, 24. Februar 2005 Seite 1 Seite
MehrErfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren
10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des
MehrAktuelle Probleme aus dem Vergabealltag und praxisorientierte Lösungsansätze
Aktuelle Probleme aus dem Vergabealltag und praxisorientierte Lösungsansätze Aktuelle Probleme aus dem Vergabealltag und praxisorientierte Lösungsansätze Inhalt: Struktur, Kontakt SIB Vergabeprinzipien
MehrGPA-Mitteilung Bau 1/2004
GPA-Mitteilung Bau 1/2004 Az. 600.530 01.07.2004 VOB-Anwendung durch kommunale Unternehmen in privater Rechtsform 1 Einführung Bei Anwendung der VOB durch Unternehmen in privater Rechtsform ist zu unterscheiden
MehrDie Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers und ihre vergaberechtlichen Grenzen
Die Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers und ihre vergaberechtlichen Grenzen 1 1 Carsten Schmidt, LL.M. Rechtsanwalt Partner 2 1 Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei CLP Rechtsanwälte ist ein dynamisches
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Planen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - D-10702 Berlin VI A 1 Senatsverwaltung
MehrVergaberecht und Gebührenrecht
Dr. Stefan Mager Vergaberecht und Gebührenrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 1. Kapitel: Einleitung 23 A. Problemaufriss: Der Vergabefehler ein trojanisches Pferd? 23 B. Gang der Untersuchung
MehrBau- und Vergaberecht
Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht
Mehr130. 1 VOL/A - Leistungen
130. 1 VOL/A - Leistungen Leistungen Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und Leistungen, ausgenommen Leistungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB fallen (VOB/A
MehrProzessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich. Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement
Prozessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement Dr. Bettina Meyer-Hofmann Dr. Hans Arnold Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrRechtsgutachten. über die Fragestellung
D7/882-14 ab/hn 75/14 // 12 019 18 Stand: 17. Oktober 2014 Rechtsgutachten über die Fragestellung Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für die Landeshauptstadt München, um auf Grundlage
MehrOLG Düsseldorf: Erneute Entscheidung zur Anwendung des Vergaberechts bei Verkauf gemeindlicher Grundstücke mit Bauverpflichtung
BONNER BÜRO DStGB Marienstraße 6 Bonner Büro 12207 Berlin August-Bebel-Allee 6 Telefon: 030-77307-0 53175 Bonn Telefax: 030-77307-200 Telefon: 0228-95962-0 Internet: www.dstgb.de Telefax: 0228-95962-22
MehrRechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011
> Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels
MehrVergabeordnung der Stadt Gevelsberg
Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Ziffer 2.3. Buchstabe q), Ziffer 3.2 Buchstabe a) und Ziffer 3.4 Buchstabe g) geändert durch 1. Nachtrag vom 29.08.2007; Ziffer 4 neu eingefügt durch 2. Nachtrag vom
MehrBrüssel, Berlin und elektronische Vergabe
Brüssel, Berlin und elektronische Vergabe Mainz, 23. Februar 2015 Prof. Dr. Zeiss 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vorstellung Was bringen die Richtlinien? Was macht Berlin? evergabe was ist das? Pflicht zur evergabe!
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, 26. Januar 2009 Stellungnahme Nr. 10/09 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Vergaberecht zur Novellierung der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) Mitglieder
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen des Contracting
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen des Contracting Fachveranstaltung für kommunale Entscheidungsträger Stuttgart, 02.02.2006 S. N. P Alle Rechte vorbehalten. Vergaberecht Referent Rechtsanwalt Wolfgang
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Regierungen Bezirke Kreisverwaltungsbehörden Anstalt für Kommunale
MehrWesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011
Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen,
MehrDr. Michael Sitsen. Einkauf von Stadtmarketing und Veranstaltungsleistungen
Einkauf von Stadtmarketing und Veranstaltungsleistungen Rechtliche Aspekte 2 Inhaltsverzeichnis I. Vorschlag: Aufteilung des Einkaufs in drei Phasen 1. Ideenfindung 2. Planung und Konzept 3. Umsetzung
Mehr1 Allgemeine Erläuterungen... 2. 1.1 Einführung... 2. 1.2 Sprache... 2. 1.3 Form des Angebots... 2. 1.4 Inhalt und Gestaltung des Angebots...
Allgemeine Bewerbungsbedingungen 1 Allgemeine Erläuterungen... 2 1.1 Einführung... 2 1.2 Sprache... 2 1.3 Form des Angebots... 2 1.4 Inhalt und Gestaltung des Angebots... 2 1.5 Nebenangebote... 3 1.6 Mehrere
MehrAktuelles aus dem Vergaberecht. MR Uwe Werner Leiter Justiziariat Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Aktuelles aus dem Vergaberecht MR Uwe Werner Leiter Justiziariat Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts esonderinfo forum vergabe 21.11.2014 Struktur
MehrGrundzüge der Vergabe
Stand 16. Januar 2014 2 Einleitung: Das tragende Prinzip der vergaberechtlichen Vorschriften ist die Beschaffung im Wettbewerb. Alle zueinander im Wettbewerb stehenden potentiellen Anbieter sollen in einem
MehrDas neue Sächsische Vergabegesetz in Bezug der Vergabe öffentlicher Aufträge
Das neue Sächsische Vergabegesetz in Bezug der Vergabe öffentlicher Aufträge Dresden, 13. Januar 2014 Peter Gerlach GF der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Straße 40, Haus G, 01237 Dresden
MehrVergabe und Nachprüfung öffentlicher Aufträge nach dem GWB
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergabe und Nachprüfung öffentlicher Aufträge nach dem GWB Leitfaden Vergabe und Nachprüfung öffentlicher Aufträge nach
MehrVergabe von Notarztleistungen für das 2. Lübecker Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Stellungnahme der Notarzt-Börse, Dr. André Kröncke
Notarzt-Börse, Dr. André Kröncke, Erlenhof, D-23911 Pogeez Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Düsternbrooker Weg 70 21405 Kiel www.notarzt-boerse.de Dr. André Kröncke Erlenhof 23911 Pogeez
MehrVergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich
Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich
MehrRichtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über
Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren Inhaltsverzeichnis: Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren...1 Präambel...1 I. Definition und Rechtsgrundlage...1
MehrLeitfaden zur Vergabe von Planungsleistungen durch die öffentliche Hand unter besonderer Berücksichtigung der HOAI
1 Leitfaden zur Vergabe von Planungsleistungen durch die öffentliche Hand unter besonderer Berücksichtigung der HOAI von Dr. Heike Glahs, Redeker Sellner Dahs, Bonn A. Vergabe von Planungsleistungen -
Mehr1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe
Termin Thema Referent 10.09.2015 I. GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICH Dr. Otting 1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe rechtliche Systematik,
MehrZulassung von Recyclingmaterialien bei öffentlichen Ausschreibungen Fachtagung Bauabfall
Zulassung von Recyclingmaterialien bei öffentlichen Ausschreibungen Fachtagung Bauabfall Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh am 13.11.2012 in Mainz von Rechtsanwalt Dr. Dominik R.
MehrJuristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012
Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht
MehrTeilnahmefrist oder Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb. Bewerbungsfrist
Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 17. März 2011; Gesch.Z.: III/1-313-35/2011 (Stand: 30. September 2014) Anhang Nr. 14 Fristen im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefrist
MehrV e r t r a g (Auftrag)
V e r t r a g (Auftrag) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Auftraggeber (AG) - u n d - Auftragnehmer (AN) - schließen unter dem Kennzeichen
MehrBachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1
Kurs 55111 SS 2011 1 LÖSUNGSHINWEISE Frage 1 Ist die Gewährung der Stellenzulage rechtmäßig mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden? Die Aufhebung der Gewährung der Stellenzulage mit Wirkung
MehrAlle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des
! Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Autors
Mehrhttp://www.nohr-con.com/print/?id=2661
Seite 1 von 5 Nohr-Con E-Mail info@nohr-con.com SEMINAR Das Vergaberecht von A bis Z für Nichtjuristen nach GWB-Novelle, Änderung der VgV und Neufassung von VOB/A und VOL/A - Wie Sie Aufträge rechtsicher
MehrVergabekammer Sachsen
Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren
MehrDie VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes
Bezirksversammlungen 2007 Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes Alexander Habla stellv. HGF, Rechtsanwalt Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes VOB/A, national = Abschnitt
MehrDie Kündigungszulassung
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Die Kündigungszulassung -Vortrag beim Arbeitgeberverband - 29.04.2014 Holger Laackmann Holger Laackmann Tel.: 04131 / 15-1412
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
1 Verg 12/00 12/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-26/00 Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrVergabe von Aufträgen
Vergabe von Aufträgen 31 KommHV-Kameralistik 31 Vergabe von Aufträgen (1) Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere
MehrWettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren
> 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410
MehrPrüfung und Wertung von Angeboten nach 16 / 16 EG / 16 VS VOB/A 2012
Prüfung und Wertung von Angeboten nach 16 / 16 EG / 16 VS VOB/A 2012 EG = vormals a-paragraphen VS = neu, betrifft den Bereich "Verteidigung u. Sicherheit" Zentrale Vorschrift der VOB/A Fehler in der Anwendung
MehrAnwendungsspektrum und Anwendungsvoraussetzungen
Fachforum 4 Anwendung der neuen EVB-IT Verträge in der Praxis Anwendungsspektrum und Anwendungsvoraussetzungen Beitrag von Dipl.-Verw.-Wirt Wilhelm Kruth 1 EVB-IT Erstellung im Kontext der EVB-IT Systemlieferung
MehrAVA Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung
AVA Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung Vorlesung P.E. Mayer Rechtsgrundlagen, Kosten Stand SS 2008 AVA 1 Rechtsgrundlagen Grundsätzliche Vertragsfreiheit in Deutschland; jedoch Formvorschriften und Verbote
MehrNeues rund um die Eignungsprüfung bei IT-Vergaben
Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Fachforum 1 Referent: RiOLG Herbert Summa Oberlandesgericht Koblenz Neues rund um die Eignungsprüfung bei IT-Vergaben Moderation: RA Günther Pinkenburg, LL.M. INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrROTTHEGE WASSERMANN & PARTNER RECHTSANWÄLTE I WIRTSCHAFTSPRÜFER I STEUERBERATER I GbR
Neues Vergaberecht - Erfahrungen aus der Praxis und aktuelle Rechtsprechung Neue VOB/A und VOF Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ. Architektenkammer
Mehrmit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Vergaberechts informieren.
Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn TEL FAX E-MAIL INTERNET BEARBEITER(IN)
MehrVergabedienstanweisung
Stand Januar 2015 Muster für die Erstellung einer Vergabedienstanweisung für kleine kreisangehörige Kommunen Seite 1 von 13 Inhaltsverzeichnis: Vorwort 3 Dienstanweisung für das Vergabewesen der Mustergemeinde
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrVerwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR)
220-WFK Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung
MehrWettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs
Wettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs Kartellverbot Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden
MehrVOB/A-Ausschreibungen
VOB/A-Ausschreibungen Dr. Sebastian Schattenfroh Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Justiziar der Brandenburgischen Architektenkammer Dr. Schattenfroh - Vergaben nach VOB/A 1 A. Aktuell geltende
MehrRechnungshof Rheinland-Pfalz
Rechnungshof Rheinland-Pfalz Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz Postfach 17 69 67327 Speyer Mail an: Kreisfreie Städte, Große kreisangehörige Städte, Verbandsfreie Städte und Gemeinden, Verbandsangehörige
MehrVergaberecht und Verwaltungsrecht: von A wie Ausschreibung bis Z wie Zuschlag Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vergaberecht und Verwaltungsrecht: von A wie Ausschreibung bis Z wie Zuschlag Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Überblick A wie Ausschreibung
MehrDurchsetzung von Sekundärzielen
Neues Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Durchsetzung von Sekundärzielen Rechtsanwalt Dr. Stefan Gesterkamp Baumeister, Münster Einführung Ziele des EU-Vergaberechts ( 97 ff. GWB): freier Verkehr von Waren
Mehr2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 33/06 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen die -Vergabestelle wegen der Vergabe der Wäschevollversorgung
MehrMittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt
Mittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt IHK Kiel, 12.06.2012 Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV 1 Zu Beginn
Mehr17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht
17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 18. März 2015 IHR ANSPRECHPARTNER DR. LUDGER MEUTEN Fachanwalt für Verwaltungsrecht FACHLICHE
Mehr