Verbindliche Hinweise zur Bachelor- und Masterarbeit
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- Lorenz Stein
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1 Verbindliche Hinweise zur Bachelor- und Masterarbeit vom 6. März 207 Die Prorektorin Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, gestützt auf Art. 32 Abs. 2 des Studienreglements über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) vom 20. September 203 2, beschliesst diese verbindlichen Hinweise zu Art. 27 des PH-Ausbildungsreglements Art. 9 bis 2, Art. 44 und 45 der Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement den Studienplänen des jeweiligen Studiengangs. Stufenübergreifend (KU, PS, S, HP). Fachunabhängige Mindestanforderungen Bachelor- und Master-Arbeiten an der PH Luzern haben den im Qualifikationsrahmen für den Schweizerischen Hochschulbereich formulierten Mindestanforderungen in den unten genannten fünf Kategorien des Wissens- und Kompetenzaufbaus zu genügen: siehe Anhang..2 Inhaltliche Rahmenbedingungen Bachelor- und Masterarbeiten haben zwingend a. einen Wissenschaftsbezug und b. einen Berufsfeldbezug..3 Einzel- oder Gruppenarbeit Bachelor- und Masterarbeiten können als Einzel- oder als Gruppenarbeit von 2 bis 3 Studierenden erstellt werden. ALK-Beschluss : Die überarbeitete Version, datiert vom 6. März 207, ersetzt die verbindlichen Hinweise zur Bachelor- und Masterarbeit (Stand: 3. September 205). 2 SRL Nr. 56a / 5
2 2 Bei Gruppenarbeiten tragen die Studierenden gemeinsam die Verantwortung für die Qualität und die Einhaltung der Vorgaben. Die Gruppenarbeiten werden als Ganzes beurteilt und die Bewertung ist für die beteiligten Studierenden identisch..4 Betreuungspersonen Als Betreuungspersonen kommen in der Ausbildung tätige Dozierende sowie wissenschaftliche Mitarbeitende der PH Luzern in Frage. Die Betreuung von Arbeiten durch PH-externe Betreuungspersonen ist grundsätzlich nicht möglich. 2 Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, eine Betreuungsperson zu finden. 3 Ein Wechsel der Betreuungsperson ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss über das Sekretariat Alltag und Wissenschaft beantragt werden..5 Registrierung von Thema und Betreuungsperson Die Bachelor- bzw. Masterarbeit muss in Evento registriert werden. Die Registrierung erfolgt erst nach der Zusage der Betreuungsperson. Der Registrierungstermin ist der Liste der ordentlichen Prüfungstermine des Prorektorats Ausbildung zu entnehmen. Wird dieser Registrierungstermin verpasst, kann die Registrierung der Arbeit frühestens auf den nächsten Registrierungstermin erfolgen. 2 Bei Gruppenarbeiten registrieren sich die Studierenden einzeln..6 Einreichung der Arbeit Die Studierenden müssen in Evento den definitiven Titel erfassen, bevor sie die Arbeit einreichen. 2 Zusätzlich müssen sich die Studierenden spätestens vier Wochen vor dem ordentlichen Einreichetermin für die Einreichung in Evento anmelden (Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement Art. 44). 3 Zur Einreichung der Arbeit bestehen zwei Termine pro Jahr. Diese sind in den ordentlichen Prüfungsterminen des Prorektorats Ausbildung publiziert. 4 Die Studierenden reichen ihre Arbeit in gedruckter und in elektronischer Form ein. 5 Die Arbeit ist vollständig abgegeben, wenn mit der Arbeit in gedruckter Form folgende Dokumente eingereicht werden: a. eine unterzeichnete Eigenständigkeits-Erklärung und b. einen Ausdruck des digitalen Belegs, als Bestätigung für den Upload der Bachelor- /Master-Arbeit in Turnitin. 6 Arbeiten, die nicht fristgerecht eingereicht werden, gelten als nicht bestanden und werden mit der Bewertung F versehen. 7 Wenn der Einreichetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht eingehalten werden kann, ist das Prüfungssekretariat umgehend zu informieren und ein Arztzeugnis einzureichen (Ausführungsbestimmungen zum PH-Ausbildungsreglement, Art. 39 ff) / 5
3 .7 Externe Kontakte und Forschungsaktivitäten in Schulen Vor jeder PH-externen Aktivität (z.b. Anfragen an Lehrpersonen, Eltern) ist das Einverständnis der Betreuungsperson einzuholen. 2 Sollen mehr als vier Lehrpersonen oder mehr als vier Schulklassen mündlich oder schriftlich befragt werden, ist dies nach Absprache mit der Betreuungsperson per beim Sekretariat Alltag und Wissenschaft zu beantragen..8 Beurteilung und Bewertung Jede Abschlussarbeit wird von der Betreuungsperson sowie einer weiteren Fachexpertin/ einem weiteren Fachexperten beurteilt und bewertet. 2 Die Beurteilung und Bewertung wird in Form eines Gutachtens erläutert..9 Veröffentlichung von Zertifikatsarbeiten: Kommerzielle Verwertung Zusatz zum Artikel 45 Publikation von Abschlussarbeiten der Ausführungsbestimmungen zum Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern. Wenn eine Zertifikatsarbeit kommerziell verwertet werden soll, so gilt für das entstandene Produkt (wie z.b. Buch, App, Software etc.): a. Die Zertifikatsarbeit muss mindestens mit der Bewertung B erfolgreich abgeschlossen worden sein. b. Die PH Luzern bekommt ein kostenloses Nutzungsrecht am Produkt für zehn Jahre. c. Auf weitere Nutzungsrechte verzichtet die PH Luzern. d. Das Impressum des Produkts erwähnt, dass es als Zertifikatsarbeit an der PH Luzern entstanden ist. e. Die Betreuungsperson der Zertifikatsarbeit muss der kommerziellen Nutzung schriftlich zustimmen und die Einhaltung des Bewertungsstandards gemäss Abs. bestätigen. Der Partner, der die Zertifikatsarbeit kommerziell nutzen will, muss das Nutzungsrecht der PH Luzern gemäss Abs. 2 schriftlich zusichern. Diese Bestätigungen müssen die Studierenden einholen und der Prorektorin oder dem Prorektor Ausbildung schriftlich zustellen. 2. Stufenspezifisch 2. Studiengänge Kindergarten/Unterstufe und Primarstufe Bei Bachelorarbeiten findet zwischen Betreuungsperson und Student/-in ein Gespräch statt (PLU.AWBR.04 GM), in welchem die Bachelorarbeit präsentiert und diskutiert wird. Im Gespräch erhalten die Studierenden detaillierte Rückmeldungen und können zu einzelnen Aspekten ihrer Arbeit vertieft befragt werden. Der/die Zweitgutachter/-in der Bachelorarbeit kann zu diesem Gespräch auch eingeladen werden / 5
4 2.2 Studiengänge Sekundarstufe I und Schulische Heilpädagogik Bei Masterarbeiten ist bei der Einreichung der Arbeit (vgl..6) zusätzlich der Besuch von mindestens zwei Kolloquien nachzuweisen. Luzern, 6. März 207 Im Namen der Pädagogischen Hochschule Luzern Die Prorektorin: Prof. Dr. phil. Kathrin Krammer / 5
5 3. Anhang Auszüge aus: CRUS KFH COHEP: Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich (nqf.ch-hs) (vom la-rkh.ch verabschiedet am 23. November 2009, aktualisierte Version vom ), (Deutsche Übersetzung in Anlehnung an ZEvA, 2005) 3.2 Stufe : Bachelor 3.2. Deskriptoren Abschlüsse der ersten Stufe werden an Studierende verliehen, die Wissen und Verstehen: in einem Studienfach Wissen und Verstehen bewiesen haben, das auf ihrer generellen Sekundarstufen- Bildung aufbaut und darüber hinausgeht, und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt durch wissenschaftliche Lehrbücher, zumindest in einigen Aspekten an neueste Erkenntnisse in ihrem Studienbereich anknüpft; Anwendung von Wissen und Verstehen: ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden können, die von einem professionellen Zugang zu ihren weiterführenden Studien oder ihrem Beruf zeugt, und die über Kompetenzen verfügen, die üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Studienbereich demonstriert werden; Urteilen: die Fähigkeit besitzen, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres Studienbereichs) zu sammeln und zu interpretieren um Einschätzungen zu stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit berücksichtigen; Kommunikative Fertigkeiten: Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Experten als auch an Laien vermitteln können; Selbstlernfähigkeit: die Lernstrategien entwickelt haben, die sie benötigen, um ihre Studien mit einem hohen Mass an Selbständigkeit fortzusetzen. 3.3 Stufe 2: Master 3.3. Deskriptoren Abschlüsse der zweiten Stufe werden an Studierende verliehen, die Wissen und Verstehen: Wissen und Verstehen bewiesen haben, das auf den üblicherweise mit der Bachelorstufe assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft, und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext; Anwendung von Wissen und Verstehen: ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in einem neuen oder unvertrauten Umfeld innerhalb breiterer (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienbereich an-wenden können; Urteilen: die Fähigkeit besitzen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen und auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen zu formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen; Kommunikative Fertigkeiten: ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren können, sowohl an Experten wie auch an Laien; Selbstlernfähigkeit: über jene Lernfähigkeiten verfügen, die es ihnen erlauben, ihre Studien weitgehend selbstbestimmt fortzusetzen / 5
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