Neuregelung der Erbschaftsteuer. IHK Rheinhessen 24. November 2016

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1 Neuregelung der Erbschaftsteuer IHK Rheinhessen 24. November 2016

2 Inhalt I. Überblick über die Verschonung des Betriebsvermögens nach altem Recht II. Urteil des Bundesverfassungsgerichts III. Neuregelungen der Verschonung des Betriebsvermögens nach neuem Recht 1. Bewertung von Unternehmensvermögen 2. Ermittlung des begünstigten Vermögens 3. Verschonung von begünstigtem Vermögen a. Verwaltungsvermögensquote b. Vorababschlag Familienunternehmen c. Abschmelzung Verschonungsabschlag d. Verschonungsbedarfsprüfung Folie Dr. Jörg Lehr

3 Verschonung von Betriebsvermögen nach altem Recht Anteil VerwVerm Regelverschonung max. 50 % Optionsverschonung max. 10 % Verwaltungsvermögen Verschonungsabschlag kein junges VerwVerm kein junges VerwVerm kraft Gesetz 85 % auf Antrag100 % gleitender Abzugsbetrag bis Tarif StKl I für alle StKl I - III Behaltensfrist Mindestlohnsumme ab 21 Arbeitnehmern bei schädl.verwendung Nachversteuerung Abschmelzung 5 Jahre 7 Jahre 400 % 700 % 1 5 p.a. Abschmelzung 1 7 p.a. Folie Dr. Jörg Lehr

4 Cash-GmbH V errichtet eine C-GmbH mit erheblichem Geldvermögen. Die C-GmbH legt das Geld auf Festgeldkonten an. Kann der Sohn die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen? Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Bargründung 2 Mio. Schenkung GmbH-Anteile an Sohn Antrag auf Vollverschonung keine ErbSt 7 Jahre Auflösung der GmbH Rückzahlung der Einlagen Cash-GmbH Cash-GmbH Cash-GmbH BMF: Wertpapiere = VerwVerm; Geld, Sparanlagen, Festgeld VerwVerm Folie Dr. Jörg Lehr

5 Kaskadeneffekt C GmbH beg Verm 400 VerwVerm % B GmbH beg Verm 200 VerwVerm 200 fremdvermietete Immobilien 100 % A GmbH beg Verm 100 VerwVerm 100 KapAnteile bis 25% Auf Basis von kleinem beg Verm 100 (z.b. Maschinen) kann durch geschickte Beimischung von VerwVerm ein Vielfaches an VerwVerm begünstigt werden (700) Folie Dr. Jörg Lehr

6 II. Urteil des BVerFE vom Anteil VerwVerm Verwaltungsvermögen Mindestlohnsumme ab 21 Arbeitnehmern bei schädl.verwendung Nachversteuerung Regelverschonung max. 50 % kein junges VerwVerm Optionsverschonung steuerbefreites VerwVerm zu max. hoch 10 % kein junges VerwVerm Verschonungsabschlag kraft Gesetz 85 % auf Antrag100 % Tarif StKl I für alle Verschonungsabschlag StKl I - zu III Behaltensfrist 5 Jahre weitgehend für 7 Jahre Großvermögen Abschmelzung 400 % 700 % 1 5 p.a. Freistellung 1 von Abschmelzung MindLohnSumme 7 p.a. zu weitgehend Folie Dr. Jörg Lehr

7 Erbschaftsteuerlosigkeit? BVerfGE ErbStG verfwidrig Stichtag neues ErbStG BGBl rückwirkendes Inkrafttreten 2016 Zustimmung BTag Zustimmung BRat Tipp: Einspruch einlegen wegen verfassungswidriger Rückwirkung Folie Dr. Jörg Lehr

8 III. 1. Bewertung des begünstigungsfähigen Unternehmensvermögens Gewerbebetrieb Selbstständige LuF Anteile an KapG > 25 % Anteil an PersG GmbH & Co KG gemeiner Wert des begünstigungsfähigen Vermögens Ableitung aus Verkäufen vereinfachtes Ertragswertverfahren 203 BewG andere anerkannte übliche Methode Folie Dr. Jörg Lehr

9 Anpassung Kapitalisierungsfaktor GmbH durchschn Ertrag vor Steuern und ULohn = 530 T - angem ULohn -100 T - pauschal 30% Ertragsteuern -130 T bereinigter durchschn. Jahresertrag 300 T Übertragung Betrieb neu rückwirkend ab Kapitalisierungs. faktor 12,33 17,86 13,75 Unternehmenswert T T T Erhöhung UWert um 45 % Senkung UWert um 23 % Folie Dr. Jörg Lehr

10 Fall: Schenkung von Betriebsvermögen 1. Halbjahr 2016 V bei durchschn Jahresertrag 300 T, VerwVerm T S Übertragung Betrieb JErtrag 300 T Kapitalisierungsfaktor Unternehmenswert bisher 17, ab neu 13, Regelverschonung 85% nicht beg Verm persönl. Freibetrag steuerpflichtig SchSt % % = % = Folie Dr. Jörg Lehr Belastung!

11 Grundkonzept neues ErbStG begünstigungsfähiges Vermögen begünstigtes Verm = UVerm + nicht schädl VerwVerm Vorababschlag FamU 30% schädliches VerwVerm keine Verschonung StKl I - III beg Verm bis 26 Mio. beg Verm ab 26 Mio. Regelverschonung 85 % Optionsverschonung 100 % Abschmelzung Verschonung Verschonungsbedarfsprüfung Behaltefrist Lohnsummen Folie Dr. Jörg Lehr

12 III. 2. Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen AltersVorsVerm verpf WPapiere verpf RDVers PSFonds alte Finanzmittel Geld Spareinlagen Festgeldkonto Ford LuL altes übriges VerwVerm vermietete Grundstücke Beteiligungen bis 25% Kunst, Münzen, Oldtimer, Yachten junge Finanzmittel = Saldo PEnt/PEinl von Finanzmittel in letzten 2 Jahren junge VerwVerm = BV seit weniger als 2 Jahren Folie Dr. Jörg Lehr

13 III. 2. Ermittlung begünstigtes Vermögen AltersVorsVerm Schulden (voll) begünstigungsfähiges Vermögen alte Finanzmittel Schulden (voll) mind 15 % vom UWert als Sockelbetrag Verwaltungsvermögen Nettowert VerwVerm altes übriges VerwVerm Schulden (quotal) - 10 % vom beg Verm als unschädl VerwVerm junge Finanzmittel junges übriges VerwVerm ohne Schuldabzug - schädliches VerwVerm = begünstigtes Vermögen Folie Dr. Jörg Lehr

14 Fall: Schenkung von Betriebsvermögen Aktiva V gem. Wert beg Verm T VerwVerm T Passiva GruBo 500 T Eigenkapital T GruBo VuV 500 T Ford LuL 500 T PS Fonds 500 T Maschinen 500 T RS PZusage -700 T Bank alt 300 T Bank neu 200 T sonst. Vblk T T T S Folie Dr. Jörg Lehr

15 Ermittlung begünstigtes Vermögen begünstigungsfähiges Vermögen T AltersVorsVerm PS Fonds 500 T PZ -500 T Netto 0 T Restschuld 200 T alte Finanzmittel Ford LuL 500 T Bank alt 300 T Restschuld -200 T sonst Vblk -600 T Netto 0 T Restschuld sonst Vblk 500 T Verwaltungsvermögen altes übriges VerwVerm Geb VuV 500 T Restschuld quotal 500:4.625 = 11% 11% x 500 T = 55 T Netto = 445 T junge Finanzmittel Bank 200 T Nettowert VerwVerm - 10 % beg Verm als unschädl VerwVerm T T = T x 10% = - schädliches VerwVerm = begünstigtes Vermögen 445 T -368 T 77 T T = 277 T T Folie Dr. Jörg Lehr

16 Investitionsklausel nur bei Erwerb im Todesfall wird schädliches VerwVerm rückwirkend begünstigtes Vermögen, wenn Erwerber innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall aufgrund eines vorgefassten Plans des Erblassers schädliches VerwVerm in begünstigtes Vermögen investiert oder wegen fehlender Einnahmen aufgrund saisonaler Schwankungen in Gehaltszahlungen investiert Folie Dr. Jörg Lehr

17 Verschonung begünstigtes Vermögen bis 26 Mio nach neuem Recht VerwVerm Anteil VerwVerm Verschonungsabschlag Behaltensfrist Lohnsummenfrist 0 5 AN 6 10 AN AN 16 ~ AN Folie Dr. Jörg Lehr Regelverschonung Brutto VerwVerm unter 90 % beg Verm kein schädl VerwVerm Vorababschlag FamU max. 30 % Tarif Lohnsumme NEU bei schädl Verwendung Nachversteuerung NEU NEU NEU Optionsverschonung Netto VerwVerm max. 20 % beg Verm kraft Gesetz 85 % auf Antrag 100 % StKl I 5 Jahre 7 Jahre 0 % 250 % 300 % 400 % Abschmelzung 1 5 p.a. StKl I - III 0 % 500 % 565 % 700 % Abschmelzung 1 7 p.a.

18 III. 3a. Verwaltungsvermögensquote Ausschluss der Verschonungsregel Regelverschonung Brutto VerwVerm ohne Altersvorsorgevermögen 90 oder mehr % des begfähigen Vermögens Optionsverschonung Netto VerwVerm max. 20 % des begfähigen Vermögens Folie Dr. Jörg Lehr

19 III. 3a. Verwaltungsvermögensquote GmbH, ber JErtrag 150 T, gem UWert T, RDVers verpfändet für PZusage Verwaltungsvermögen AltersVorsVerm RDVers 500 T Folie Dr. Jörg Lehr alte Finanzmittel brutto Finanzmittel 300 T Ford LuL 500 T altes übriges Vermögen brutto MFH 500 T junge Finanzmittel 200 T junge VerwVerm mit Verpf der RDVers Brutto VerwVerm ohne AltVorsVerm = T 72,7% d. gem. Wert Regelverschonung wird gewährt ohne Verpf der RDVers Brutto VerwVerm T 97% d. gem. Wert keine Regelverschonung verschuldete Unternehmen verlieren wg Brutto Methode leicht Regelverschonung

20 III. 3b. Vorababschlag Familienunternehmen Voraussetzungen begünstigtes Vermögen von PersG/KapG 2 Jahre vor und 20 Jahre nach Übertragung Entnahme/Gewinnausschüttungsbeschränkung 37,5 % des Gewinns nach Ertragssteuern Verfügungsbeschränkung auf Mitgesellschafter, Angehörige oder Familienstiftung Abfindungsbeschränkung unter gemeinem UWert Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag Rechtsfolgen Abschlag ihd vereinbarten geminderten Abfindung bei Gester Ausscheiden im Verhältnis zum gem. Wert max. 30 % des beg. Vermögens Vorababschlag unabhängig von Behaltensfrist/Lohnsummen Nachversteuerung bei Verstoß gg Beschränkungen Folie Dr. Jörg Lehr

21 Fall: Vorababschlag Familienunternehmen V begünstigtes Vermögen T, GesV mit Beschränkung der GewVerwendung 37,5 %, Verfügung Gesteranteile, BW Abfindung 40 % S Wert beg. Vermögen T Abschlag FamU 30 % ohne T Regelverschonung 85% T zu versteuern 619 T Verschonung insges. 85 % SchSt 11% 24 T T T T T 433 T 89,5 % 7% bei Verstoß im 20 Jahreszeitraum rückwirkender Wegfall des Vorababschlags und Nachversteuerung ihv 180 T Folie Dr. Jörg Lehr

22 Fall: Schenkung von Betriebsvermögen Regelverschonung UWert T, VerwVerm T, schädl VerwVerm 277 T altes Recht neues Recht EUR EUR EUR EUR EUR EUR Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre x Vervielfältiger = begfähiges Verm 17, , davon Verwaltungsvermögen begünstigtes Vermögen Verschonungsabschlag: 85 % steuerpfl. Betriebsvermögen Verwaltungsvermögen steuerpfl. Erwerb (gerundet) persönl. Freibetrag steuerpfl. Erwerb Steuersatz 15% 15% Erbschaftsteuer Folie Dr. Jörg Lehr

23 Grundkonzept neues ErbStG begünstigungsfähiges Vermögen begünstigtes Verm = UVerm + nicht schädl VerwVerm Vorababschlag FamU 30% schädliches VerwVerm keine Verschonung StKl I - III beg Verm bis 26 Mio. beg Verm ab 26 Mio. Regelverschonung 85 % Optionsverschonung 100 % Abschmelzung Verschonung Verschonungsbedarfsprüfung Behaltefrist Lohnsummen Folie Dr. Jörg Lehr

24 Abschmelzung Verschonungsabschlag ab 26 Mio Erwerbe der letzten 10 Jahre übersteigen 26 Mio Senkung des Verschonungsabschlags um 1 % je volle 750 T über 26 Mio Anwendung nur auf Erwerb von beg Vermögen nach dem (Neuerwerb) Folie Dr. Jörg Lehr

25 III. 3c. Abschmelzung Verschonung V Übertragung beg Verm 30 Mio Übertragung beg Verm 10 Mio Regelverschonung 5 Jahre Behaltefrist S Regelverschonung 85 % Erwerb in 10 Jahren 40 Mio abzgl 26 Mio -26 Mio Saldo 14 Mio geteilt durch 750 T = 18,66-18 % abgeschmolzene Regelverschonung 67 % steuerpflichtig 33 % von Neuerwerb 10 Mio = T Folie Dr. Jörg Lehr

26 III. 3d. Verschonungsbedarfsprüfung begünstigtes Vermögen > 26 Mio verfügbares Vermögen des Erwerbers ist zu 50% für Steuerzahlung einzusetzen verfügbares Vermögen = Privatvermögen + nicht begünstigtes Vermögen das mit übertragen wurde oder bereits vorhanden ist Antrag Erlass der das verfügbare Vermögen übersteigenden Steuerschuld Behaltefrist/Lohnsummenfrist 7 Jahre neues verfügbares Vermögen innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb berücksichtigen Folie Dr. Jörg Lehr

27 Steuerfolgen Kommentar Unternehmensbewertung schädl. Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögens- Quote Investitionsklausel Abschlag FamUnternehmen Lohnsummenstaffelung Abschmelzung Verschonungsabschlag Verschonungsbedarfprüfung Folie Dr. Jörg Lehr ab 26 Mio ab 26 Mio praktikabel, angemessen kompliziert, aufwändig Brutto Methode, sachfremd Nachweisbarkeit schwer nicht praktikabel aufwändig, unflexibel praktikabel kompliziert, aufwändig

28 Kein Besitz verträgt einen Mangel an Sorgfalt. (Thomas Mann) Wenn Sorgfalt und Einfalt zusammentreffen, entsteht Verwaltung. (unbekannt) Folie Dr. Jörg Lehr

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie Dr. Jörg Lehr

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