Segetalartenschutz in der produktionsintegrierten Kompensation (PiK)

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1 Segetalartenschutz in der produktionsintegrierten Kompensation (PiK) Tagung: Ackerwildkrautschutz Integration von Naturschutz und Landwirtschaft 12. Oktober 2017; Bayerische KulturLandStiftung; GF Dominik Himmler

2 Kompensation - Rechtlicher Hintergrund - 13 BNatSchG 2010 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.

3 Kompensation - derzeitige Möglichkeiten - Förderung von Ackerwildkräutern durch Ersatzgelder Langfristige Sicherung durch Realkompensation Bayerische Kompensationsverordnung (1. September 2014)

4 Kompensation - Rechtlicher Hintergrund - 15 Abs. 3, Satz 1 BNatSchG 2010 Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Bayerische Kompensationsverordnung insb. 9 (1. September 2014)

5 Produktionsintegrierte Kompensation - Definition - Produktionsintegrierte Kompensation benötigt Differenzierung! Perspektive A: Alle Maßnahmen, bei denen der Landwirt eine Bewirtschaftung durchführen kann (z.b. auch Streuobstwiese oder ext. Grünland) Konsequenz: Dauerhafte PiK ohne Rotation werden mit Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert. Hierzu zählen auch Ökokonten nach 13 ff. BayKompV Perspektive B: Alle Maßnahmen, die in das Betriebskonzept des Landwirtes passen und bei denen keinerlei Immobilienwertverluste verzeichnet werden. Konsequenz: PiK auf Ackerstandorten, welche rotieren, werden institutionell gesichert. Der Ackerstatus bleibt erhalten. (kein Ökokonto möglich!)

6 Biotopwertverfahren: Welche Möglichkeiten sind geboten? A11: Intensiv bewirtschaftete Äcker: 2 WP/m² A12 Extensiver Ackerbau mit standorttypischen Segetalarten A13 Extensiver Ackerbau mit seltenen/gefährdeten Segetalarten (RL) 4 WP/m² 9 WP/m² Aufwertungspotential : A11 - A12: 2 WP/m² Aufwertungspotential : A11 - A13: 7 WP/m² A12 - A13: 3 WP/m²

7 A11

8 A12

9 A13

10 Was muss beachtet werden? A12 Extensiver Ackerbau mit standorttypischen Segetalarten A13 Extensiver Ackerbau mit seltenen/gefährdeten Segetalarten Ähnlich Ökologischer Landbau, aber - nur einmalig Leguminosenanbau - Striegel/Hackverzicht zielführend - Herbizidverzicht zwingend Rahmenbedingungen enorm wichtig: - Bodenart - Analyse des Unkrautbesatzes - Raumanalyse bzgl. vorh. Vorkommen - Bodengüte - Auswahl des Getreides - Vielfältige Fruchtfolge 1x Leguminosen

11 Erfolgsbewertung A12 Extensiver Ackerbau mit standorttypischen Segetalarten A13 Extensiver Ackerbau mit seltenen/gefährdeten Segetalarten Kontrollfläche: 2x30m=60m² - i.d.r. 5 Arten nach Tabelle I Kontrollfläche: 2x30m=60m² - i.d.r. 5 Arten nach Tabelle II - i.d.r. 1 Art mit 10 Individuen

12 Fragen aus der Alltagspraxis zum A13 Kann autochthones Saatgut eingesät werden? Ja, in Absprache mit der UNB (Artenauswahl und Herkünfte) Ja, wenn passendes Saatgut vorhanden da erfolgsorientiert In Schutzgebietskulissen wie Naturschutzgebieten kann die Einsaat verweigert werden

13 Fragen aus der Alltagspraxis zum A13 Wer ist für die Zielerreichung verantwortlich? Wenn Ökopunkte von Flächen Dritter verkauft werden, dann der Verkäufer (schuldrechtliche Vereinbarung, Kaufvertrag) In letzter Instanz ist für die Kompensation eines Eingriffes immer der Eingriffsverursacher verantwortlich

14 Fragen aus der Alltagspraxis zum A13 Ab wann ist das Ziel erreicht? Entwicklungszeitraum ohne Einsaat 5-10 Jahre (LfU), abhängig von Rahmenbedingungen vor Ort Entwicklungszeitraum mit Einsaat 1 5 Jahre

15 Fragen aus der Alltagspraxis zum A13 Wer kontrolliert die Zielerreichung? Untere Naturschutzbehörden Bei PiK auf wechselnden Flächen die Institution (Berichtspflicht) Bei Flächen Dritter liegt dies auch im Interesse des Eingriffsverursachers (Einfordern von Berichtspflichten!)

16 Fragen aus der Alltagspraxis zum A13 Wie oft muss geprüft werden? Einmal in 5 Jahren?! (Leguminosen!) Bei Rotationen laut BayKompV muss die Fläche jährlich gemeldet werden. Bei Entwicklungsziel A13 ist dies an sich nicht nötig, da die Maßnahme länger auf einer Fläche persistieren muss. Die Verweildauer der Maßnahme auf der Fläche sollte ausschlaggebend sein. Bei Ökokonten muss der Betreiber den Entwicklungsstand nachweisen.

17 Fragen aus der Alltagspraxis zum A13 Müssen strikte Vorgaben im LBP festgesetzt werden? Ja, vielfältige Fruchtfolge mit hohem Getreideanteil und Herbizidverzicht (Einzelbekämpfung möglich) Nein, da die Rahmenbedingungen der Fläche beim A13 unterschiedliche Erfordernisse bedürfen (Getreideart, Bodenbearbeitung, Kalkung, Düngung). Nein, da das Biotopwertverfahren eine Erfolgsorientierung impliziert (Nachweispflichten!) Aber: Hinweise zur Umsetzung sind nötig und hilfreich!

18 Abschließende Anmerkungen Produktionsintegrierte Kompensation ist eine Chance für den Segetalartenschutz Ausgleichsmaßnahmen mit Grünland haben die gleichen Standards wie der extensive Ackerbau (Flächenanalyse, Monitoring, Erfolgskontrolle) Planende Organisation und Behördenmitarbeiter müssen geschult werden, um potentielle Flächen für den Segetalartenschutz zu erkennen Langfristige Sicherung ist aufgrund der Eingriffsregelung des BNatschG gewährleistet Erfolgsorientierung steht im Vordergrund, strikt festgesetzte Vorgaben wie der absolute Düngeverzicht können kontraproduktiv sein

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