Richtlinien Schüler-Partizipation. (vom 16. August 2010)
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1 Richtlinien Schüler-Partizipation (vom 16. August 2010)
2 Inhaltsverzeichnis 1. Schüler-Partizipation Oberstufe Gossau (SPOG) Zusammensetzung des SPOG Organisation der Delegiertenversammlung (DV) Aufgaben und Rechte des SPOG Rechte und Pflichten der Delegierten Rechte und Pflichten des Präsidententeams Rechte und Pflichten des Vorstands Rechte und Pflichten des Protokollführers (Redaktionsteam) Rechte und Pflichten des Finanzverwalters Rechte und Pflichten des Redaktionsteams Rechte und Pflichten der Coaches Budget Entschädigung / Diplom...5 Richtlinien Schüler-Partizipation Petra Lüchinger Seite 2 von 2
3 1. Schüler-Partizipation Oberstufe Gossau (SPOG) Das SPOG gewährleistet die Mitwirkung der Schülerschaft und bietet ihr die Möglichkeit eigene Anliegen, Ideen und Wünsche einzubringen. Sie leistet ihren Beitrag an eine positive Entwicklung der Schulgemeinschaft. - Das SPOG hält sich an die Vorgaben des Volksschulgesetzes. - Die Organisation und Funktion des SPOG werden in Richtlinien festgehalten, welches jährlich durch die Delegiertenversammlung (DV) überprüft und angepasst wird. - Die Richtlinien sind für Lernende und Lehrpersonen verbindlich. - Die Schulkonferenz ist direkter Ansprechpartner für alle Belange des SPOG. Sie achtet auf die Einhaltung der Richtlinien. 2. Zusammensetzung des SPOG - Jede Stammklasse wählt 1 Delegierten und 1 Stellvertreter. Alle Delegierten zusammen bilden das Schülerparlament. - Das Schülerparlament wird durch eine Lehrervertretung und die Schulsozialarbeit (SSA) begleitet. - Um die Kontinuität zu wahren, werden die zukünftigen 2.- und 3.-Klassdelegierten Ende Mai / Anfang Juni gewählt. Die 1. Klassdelegierten werden im 1. Quartal nach den Sommerferien gewählt. An der Begrüssung der 1.Klassen findet eine kurze Information statt, welche von SPOG-Delegierten gehalten wird. Die Amtsdauer beträgt 1 Schuljahr. - Die Schülerschaft wählt aus den Delegierten der 2. und 3. Klassen je eine Person fürs Präsidententeam. Die Amtsdauer beträgt 1 Schuljahr. Im Vorfeld findet mit den Kandidaten ein Hearing statt. - Die DV wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand. Dieser besteht aus dem Präsidententeam und 3 weiteren Personen, so dass alle Stufen und Jahrgänge vertreten sind. Rücktritte sind nur auf Ende des Schuljahrs möglich. - Bei Fehlverhalten der Delegierten und/oder des Präsidententeams kann die Schulkonferenz Sanktionen ergreifen und allenfalls Neuwahlen ansetzen. - Die Aufgaben des Vorstandes sind im Stellenbeschrieb aufgeführt. 3. Organisation der Delegiertenversammlung (DV) - Es finden mindestens 10 Sitzungen pro Schuljahr statt. Alle Vertreter nehmen daran teil. Ein Protokoll geht an die Klassen, die Schulkonferenz, das ETOG und die Schulpflege. - Die DV bespricht Anliegen, - die von den Klassendelegierten eingebracht werden. - aus schulischen Gremien (ETOG, Schulkonferenz), die ans SPOG gerichtet werden. - Im Klassenrat werden in geeigneter Form die Traktanden der DV besprochen sowie Anhörungen und Meinungsbildungen durchgeführt. Die Delegierten leiten die Abstimmungsresultate und Meinungen ihrer Klasse an die DV weiter. 4. Aufgaben und Rechte des SPOG Das SPOG hält sich an die gegebenen Gesetzesgrundlagen. Informationen nach aussen geschehen in Absprache mit den Lehrercoaches. Richtlinien Schüler-Partizipation Petra Lüchinger Seite 3 von 3
4 4.1. Rechte und Pflichten der Delegierten Die Delegierten können unter anderem... - Neue Ideen einbringen und umsetzen - Probleme des Schulalltags diskutieren - Lösungen suchen, um Situationen zu verbessern - Verantwortung übernehmen - Konstruktiv kritisieren Die Delegierten stellen den Informationsfluss von und zu ihrer Klasse sicher. - Das SPOG hat ein Antragsrecht an die Schulkonferenz und an das ETOG. Diese Gremien prüfen den Antrag und entscheiden, ob und in welcher Form sie ihm stattgeben können. Das Resultat wird dem SPOG durch die Coaches mitgeteilt. Wird der Antrag abgelehnt, kann das Anliegen neu formuliert und mit neuen Argumenten versehen in Form eines Rückkommensantrages erneut gestellt werden. - Innerhalb eines abgesteckten Handlungs- und Finanzspielraums kann das SPOG eigenständig handeln. Grössere Projekte müssen fristgemäss budgetiert und von der Schulkonferenz sowie der Schulleitung genehmigt werden (siehe Antragsrecht). - Das SPOG hat das Recht bei der Planung und Gestaltung kultureller Anlässe wie z.b. Schukuwu, Race of Champions, JASS oder der Plauschnacht teilzunehmen. - Das SPOG stellt vor den Sommerferien 2 Hängiverantwortliche. - Das SPOG sorgt während den warmen Pausen für Ordnung Rechte und Pflichten des Präsidententeams Das Präsidententeam - Leitet die Sitzung - Vertritt das SPOG gegenüber der Schulkonferenz und dem ETOG - Hat eine Vorbildfunktion - Nimmt auf Einladung an ETOG-Sitzungen teil - Hat Anhörungsrecht bei der Überarbeitung des Kontakthefts und erweiterter Schulhausregeln. - Verfasst auf das Ende der Amtszeit (Ende Juni) einen kurzen Jahresbericht über die Arbeit des SPOG Rechte und Pflichten des Vorstands - Der Vorstand bringt eigene Themen ein, welche er in der Schülerschaft wahrnimmt und welche die Schulhauskultur prägen. - Nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse nimmt der Vorstand die interne Aufgabenverteilung vor. - Der Vorstand ruft mindestens 10 DVs pro Schuljahr ein. - Der Vorstand sammelt alle Anträge aus den Klassenräten und der Schulkonferenz und führt sie in der Traktandenliste für die nächste DV auf. - Die Einladungen zu jeder DV und die dazugehörigen Traktandenlisten werden vom Vorstand in der Regel eine Woche vor der Versammlung den Klassen, der Schulkonferenz und dem ETOG schriftlich abgegeben und in den Schaukasten gehängt. - Der Vorstand erhält eine Entschädigung, welche der Coach im Rahmen des Budgets und der erbrachten Leistung abschliessend festlegt. Richtlinien Schüler-Partizipation Petra Lüchinger Seite 4 von 4
5 4.4. Rechte und Pflichten des Protokollführers (Redaktionsteam) - Der Protokollführer hält Inhalte und Beschlüsse der DV korrekt in einem Protokoll fest, welches den Klassen, der Schulkonferenz, dem ETOG und der Schulpflege abgegeben wird. - Der Protokollführer erhält eine Entschädigung, welche der Coach im Rahmen des Budgets und der erbrachten Leistung bestimmt. - Der Protokollführer ist dafür verantwortlich, dass alle Protokolle und Beschlüsse archiviert werden und die Einsicht ermöglicht wird. Dabei wird er von den Lehrercoaches unterstützt. - Der Protokollführer führt die Ressourcen- und Aktivitätenliste des SPOGs nach Rechte und Pflichten des Finanzverwalters - Der Finanzverwalter führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des SPOG. - Er sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel bei Anschaffungen / Anlässen. - Er kontrolliert die Abrechnung des Pausenkiosks (PAKI). - Der Finanzverwalter wird aus rechtlichen Gründen von den Coaches unterstützt Rechte und Pflichten des Redaktionsteams - Diese Arbeitsgruppe wird von einem Vorstandsmitglied aus der 2. oder 3. Klasse geleitet. - Es stellt im ElternInfo oder in Absprache mit den Coaches die Arbeit und laufende Projekte des SPOG der Öffentlichkeit vor. - Es ist für Werbung und Bekanntmachungen zu und über SPOG-Anlässe verantwortlich. - Es ist für das Protokoll verantwortlich Rechte und Pflichten der Coaches - Sie sind verantwortlich, dass die Aufgaben durch das SPOG entsprechend den Stellenbeschrieben wahrgenommen werden und leisten bei Bedarf Hilfestellung. - Sie stellen, dank ihrem Hintergrundwissen (VSG, Hausordnung etc.) sicher, dass die Arbeit des SPOGs innerhalb des von ihm beeinflussbaren Systems stattfindet. - Sie stellen den Informationsfluss von der und zur Schulkonferenz sicher. - Sie unterstützen den Protokollführer bei der sachgerechten Archivierung der SPOG-Unterlagen. - Sie sind im SPOG nicht stimmberechtigt. - Sie entscheiden im Rahmen des Budgets, ob und in welcher Form der Vorstand eine Entschädigung bekommt. 5. Budget Das Betriebsbudget für das SPOG beträgt Fr pro Schuljahr. Der Kredit muss jeweils aufgrund der Projektbeschriebe und Schulkonferenzbeschlüsse von der Schulleitung frei gegeben werden. 6. Entschädigung / Diplom Am Ende der Amtszeit treffen sich die Vorstandsmitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen und erhalten ihr Arbeitszeugnis und ihr Diplom. Das Arbeitszeugnis und Diplom kann auch für Mitglieder der DV ausgestellt werden, die sich mit Sonderleistungen ausgezeichnet haben. Richtlinien Schüler-Partizipation Petra Lüchinger Seite 5 von 5
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