Starter Center & Start-ups RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN! RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN!
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- Tobias Sternberg
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1 RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN!
2 Der Gewerbetreibende
3 Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder, der eine Tätigkeit ausübt, die: Selbstständig Auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet Nicht sozial unwertig ist sowie Mit einer gewissen Dauer ausgeübt wird. 3
4 Der Gewerbetreibende Kein Gewerbe betreibt man bei: Urproduktion (Landwirtschaft) Bloßer Verwaltung eigenen Vermögens Freiberuflicher Tätigkeit 4
5 Selbstständigkeit Gewerbe Freier Beruf 5
6 Freiberufliche Tätigkeit Begriff Freiberufliche Tätigkeit: Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische Tätigkeiten (von gewisser Gestaltungshöhe) Persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern Katalogberufe und ähnliche Berufe Anlaufstelle für Klärung: Finanzamt 6
7 Freiberufliche Tätigkeit Beispiel: Künstlerische Tätigkeit Bildhauer, Maler, Musiker = klassischer Kunstbegriff Wichtig: eigenschöpferische Leistung mit bestimmter künstlerischer Gestaltungshöhe Einbringen künstlerischer Elemente <-> bloße Umsetzung von Vorgaben Gesamte Tätigkeit gewerblich, auch wenn Einzelelemente Kunst Immer: Einzelfallprüfung notwendig! Ihr Ansprechpartner: Bundesverband der Freien Berufe e.v. 7
8 Freiberufliche Tätigkeit Beispiel: Beratung Voraussetzungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium = Ausbildung höherer Art Dienstleistung höherer Art Z.B.: beratender Ingenieur, Unternehmensberater, Kommunikationsberater Immer: Einzelfallprüfung notwendig! Ihr Ansprechpartner: Bundesverband der Freien Berufe e.v. 8
9 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 9
10 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrie, Handel, Dienstleistungen Abgrenzung zum Handwerk Allgemeine Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung Besondere Voraussetzungen bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Mögliche Rechtsformen Existenzgründungsberatung
11 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Handwerkskammer (HWK) bei handwerklicher Tätigkeit Ggf. Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigem Handwerk Ggf. Registrierung im Handwerksregister bei zulassungsfreiem Handwerk oder handwerksähnlicher Tätigkeit
12 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Handelsregister bei GmbH, Einzelkaufmann, AG, etc. Gesellschaftsvertrag (Notar) Firmenanfrage bei der IHK Überprüfung des Geschäftsgegenstandes auf Erlaubnispflichten Eintragung ins Handelsregister über Notar
13 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Gewerbeamt für Anmeldung/Anzeige des Gewerbes Zuständiges Gewerbeamt: Geschäftssitz/Wohnsitz Antrag online möglich Information an Finanzamt/Berufsgenossenschaft/IHK bzw. Handwerkskammer, statistisches Landesamt
14 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Was ist anzeigepflichtig? Beginn des Gewerbebetriebs Verlegung des Betriebs Änderung des Gegenstandes Betriebsaufgabe (Abmeldung) Wer muss anzeigen? Gewerbetreibender (Gesellschafter der GbR, OHG) Geschäftsführer/Vorstand (GmbH, UG, AG)
15 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Weitere Stellen: Finanzamt Berufsgenossenschaft (Pflichtversicherung/freiwillig) Arbeitsamt (wenn Mitarbeiter vorhanden) Krankenkassen (wenn Mitarbeiter vorhanden) Freiwillige Rentenversicherung Betriebsversicherung (Haftpflicht, Ausfallversicherung)
16 Anlaufstellen für Gewerbetreibende Gewerbeamt Berufsgenossenschaft Deutsche Rentenversicherung IHK/ Handwerkskammer/ Innung Finanzamt Agentur für Arbeit Alle Formalitäten über ein Formular?
17 Erlaubnispflichtige Gewerbe
18 Erlaubnispflichtige Gewerbe Anzeige allein reicht nicht aus. Zusätzliche Nachweise müssen erbracht werden, z.b.: Persönliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, etc.) Wirtschaftliche Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren, keine Schulden) Fach- und Sachkundenachweise Weitere Informationen: Dokument-Nr
19 Erlaubnispflichtige Gewerbe Gaststätte mit Alkoholausschank Güterkraftverkehr Spielgeräteaufstellung Reisebüro Arbeitnehmerüberlassung Taxibetrieb Grundstücksmakler Bauträger Darlehensvermittler Versicherungsvermittler/- berater Bewachungsgewerbe Finanzanlagevermittler
20 Reisegewerbe
21 Reisegewerbe Wann betreibt man ein Reisegewerbe? Ohne vorherige Bestellung Außerhalb einer gewerblichen Niederlassung/ohne eine solche zu haben Waren anbieten, vertreiben oder ankaufen Leistungen anbieten Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller
22 Reisegewerbe Wann benötigt man kein Reisegewerbe? Arbeitnehmer (Arbeitgeber ausreichend) Teilnahme an festgesetzten Märkten Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von Verkaufswagen/Ständen in regelmäßig kürzeren Abständen an derselben Stelle ABER: Anzeigepflicht
23 Reisegewerbe Was ist im Reisegewerbe nicht erlaubt? Vermittlung von Darlehen Verkauf von Edelmetallen (Ausnahme: Silberschmuck bis 40 ) Verkauf von Edelsteinen, Schmucksteinen, Perlen Arzneimittel Alkohol, außer Bier und Wein in verschlossenen Behältnissen
24 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung
25 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Rechtsform? Personengesellschaften (persönliche Haftung): Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Kapitalgesellschaft (keine persönliche Haftung): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt Aktiengesellschaft (AG)
26 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Scheinselbstständigkeit? Wenn die Tätigkeit tatsächlich eine abhängige Beschäftigung ist Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit: Keine Versicherungspflichtigen Arbeitnehmer Auf Dauer und im Wesentlichen nur ein Auftraggeber Ausnahme: Existenzgründer (3 Jahre) wesentlich : 5/6 der Gesamteinkünfte von nur einem Auftraggeber Ausnahme: projektbezogene Tätigkeiten, die nicht länger als ein Jahr dauern
27 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Scheinselbstständigkeit weitere Anhaltspunkte: arbeitnehmertypische Tätigkeiten: Tätigkeiten, die man nur als Arbeitnehmer ausüben kann Tätigkeiten, die weisungsgebunden und in Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden sind z.b. Sekretärin, Regalauffüller, Kranfahrer Keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns (z.b. Werbung) Vorher wurde gleiche Tätigkeit bei Auftraggeber als Arbeitnehmer ausgeübt Bei Zweifeln: Antragsverfahren bei DRV durchführen
28 Vielen Dank! Industrie- und Handelskammer zu Berlin Julia Knabe-von Gumpert Starter Center & Start-ups Fasanenstraße Berlin
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