-Amt für Prüfung und Revision- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kommunalen Centers für Arbeit

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1 -Amt für Prüfung und Revision- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kommunalen Centers für Arbeit Haushaltsjahr 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Rechtliche Grundlagen Prüfungsgegenstand Prüfungsgrundsätze Prüfungsumfang Prüfungspersonal und -zeitraum Organe Vollständigkeitserklärung Haushaltsplan und Einhaltung des Haushaltes Erlass des Haushaltsplanes Festsetzungen des Haushaltsplanes Berichtswesen Einhaltung des Haushaltsplanes Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnis- und Teilergebnisrechnung Ergebnisrechnung Teilergebnisrechnungen/Budgets Finanz- und Teilfinanzrechnung Finanzrechnung Teilfinanzrechnung Rechenschaftsbericht Anlagen zum Jahresabschluss Anhang Übersichten Buchführung und Kassengeschäfte Buchführung Kassengeschäfte Prüfung von Geschäftsvorfällen Software Darstellung Ergebnisse der internen Revision in Entlastung für frühere Jahresabschlüsse Bestätigungsvermerk Anlagenverzeichnis Vermögensrechnung (Bilanz)... Anlage 1 Ergebnisrechnung... Anlage 2 Finanzrechnung... Anlage 3 K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e I

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Veränderungen Bilanzpositionen Aktivseite... 7 Abbildung 2: Struktur der Aktivseite... 7 Abbildung 3: Veränderungen Bilanzpositionen Passivseite... 9 Abbildung 4: Struktur der Passivseite... 9 Abbildung 5: Vorjahresvergleich der Erträge und Aufwendungen Abbildung 6: Struktur der Erträge Abbildung 7: Struktur der Aufwendungen Abbildung 8: Entwicklung der Erträge und Aufwendungen Abbildung 9: Vorjahresvergleich Ein- und Auszahlungen Abbildung 10: Vergleich investive Zahlungen K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e II

4 1. Vorbemerkungen 1.1 Rechtliche Grundlagen Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte durch das Amt für Prüfung und Revision des Main- Kinzig-Kreises als zuständiges Rechnungsprüfungsamt aufgrund der 129 und 131 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie des 14 Abs. 1 der Satzung des Kommunalen Centers für Arbeit - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises. Ziel der Prüfung war, gemäß 112 Abs. 1 HGO festzustellen, ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalen Centers für Arbeit darstellt. 1.2 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung war der Jahresabschluss 2013 des Kommunalen Centers für Arbeit, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Anhang mit den Übersichten über das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten, Forderungen und Rückstellungen sowie dem Rechenschaftsbericht. 1.3 Prüfungsgrundsätze Gemäß 130 Abs. 1 HGO ist das Rechnungsprüfungsamt bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig. Der Vorstand kann keine Weisungen erteilen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses und der Vorlage des Schlussberichts unterstützt unser Amt den Verwaltungsrat bei der Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Vorstandes. Die den Organen übertragene Verantwortung für die Aufsicht der Verwaltung bleibt hiervon unberührt. 1.4 Prüfungsumfang Die Prüfung erstreckte sich gemäß 128 Abs. 1 HGO auf die Feststellungen, ob der Haushaltsplan eingehalten ist, die Regelungen zur Haushaltsführung (nach HGO, Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) 1, Haushaltssatzung sowie alle sonstigen maßgeblichen Vorschriften) beachtet wurden, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögensund Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist und die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind. 1 Zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. I S. 840). Nach Artikel 2 dieser Verordnung sind die 3 und 4, 23 bis 25, 49 und 60 und die Muster 1 bis 21 der Gemeindehaushaltsverordnung in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung erstmals bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2014 und bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses auf den 31. Dezember 2015 anzuwenden; eine vorherige Anwendung ist zulässig. Das Kommunale Center für Arbeit hat im vorliegenden Jahresabschluss bereits die Muster in der ab geltenden Fassung (GemHVO) verwendet. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 1

5 1.5 Prüfungspersonal und -zeitraum Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde von Frau Johanna Ungermann in den Monaten Juli bis Oktober 2014 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. 1.6 Organe Der Verwaltungsrat des Kommunalen Centers für Arbeit bestand im Jahr 2013 aus Herrn Landrat Erich Pipa (Vorsitzender), dem Ersten Kreisbeigeordneten, Herrn Dr. André Kavai, dem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten, Herrn Matthias Zach, sowie weiteren 10 Mitgliedern. Vom Verwaltungsrat für die Dauer von 5 Jahren zum Vorstand bestellt ist Herr Michael Krumbe. Auskünfte erteilten Herr Werner Müller, Referatsleiter Referat II Zentrale Aufgaben, Finanzen und Recht und die mit dem Jahresabschluss betrauten Kolleginnen und Kollegen des Referates II im Kommunalen Center für Arbeit sowie die zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Finanz- und Rechnungswesen des Main-Kinzig-Kreises. 1.7 Vollständigkeitserklärung Mit Schreiben vom 16. Juni 2014 legte der Vorstand des Kommunalen Centers für Arbeit, Herr Michael Krumbe, eine Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss vor, nach der alle bekannten und für den Jahresabschluss relevanten Sachverhalte berücksichtigt wurden. 2. Haushaltsplan und Einhaltung des Haushaltes 2.1 Erlass des Haushaltsplanes Der Verwaltungsrat hat den Haushaltsplan gemäß 97 Abs. 1 HGO am 17. Dezember 2012 beschlossen und mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 dem Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme übermittelt. Der beschlossene Haushaltsplan wurde in der Zeit vom 04. bis 08. März 2013 sowie vom 11. bis 13. März 2013 öffentlich ausgelegt. Ein Nachtrag gemäß 98 HGO ist nicht erlassen worden. 2.2 Festsetzungen des Haushaltsplanes Veränderung Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) Investitionsplan Einnahmen Ausgaben Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) Finanzhaushalt Finanzmittelfluss - aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus Investitionstätigkeit aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelbestand K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 2

6 Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 2 Mio. festgesetzt. In 2013 wurde im Rahmen der Kassenbestandsverwaltung die Liquidität durch den Main-Kinzig-Kreis sichergestellt, so dass auf das Notfallinstrumentarium des Kassenkredites nicht zurückgegriffen werden musste. Der Stellenplan wurde vom Verwaltungsrat ebenfalls am 17. März 2012 beschlossen. Das Kommunale Center für Arbeit verfügte im Jahr 2013 laut Stellenplan über folgende Stellen: Anzahl der Stellen nach Stellenplan Durchschnittlich tatsächlich besetzte Stellen Anzahl der Stellen nach Stellenplan Beamte 75,5 71,0 75,5 Beschäftigte 230,5 216,0 230,5 Stellen insgesamt 306,0 287,0 306,0 2.3 Berichtswesen Der Verwaltungsrat ist nach Ziffer 2 der Verwaltungsvorschriften zu 28 GemHVO in Verbindung mit 4 Abs. 1 der Satzung des Kommunalen Centers für Arbeit mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Berichte sind so zeitgerecht vorzulegen, dass der Verwaltungsrat noch in der Lage ist, Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr zu beschließen. Im Berichtsjahr wurde der Verwaltungsrat laut Auskunft der Verwaltung im Juli, September und Dezember 2013 über den jeweiligen Stand (1., 2. und 3. Quartal) des Haushaltsvollzugs unterrichtet. 2.4 Einhaltung des Haushaltsplanes Wesentliche Planabweichungen des Ergebnishaushalts Bezeichnung ordentliche Erträge Fortgeschriebener Haushaltsansatz Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Haushaltsverbesserung (+) Haushaltsverschlechterung (-) Kostenersatzleistungen / -erstattungen , , ,77 (-) Erträge aus Transferleistungen , , ,99 (-) Summe , , ,76 (-) ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen , , ,76 (+) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,91 (-) Transferaufwendungen , , ,24 (+) Summe , , ,09 (+) K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 3

7 2.4.2 Wesentliche Planabweichungen der Teilergebnishaushalte Bezeichnung ordentliche Erträge Produkt Regelleistung für erwerbsfähige zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Sozialgeld Produkt Erstattungsfähige Eingliederungsleistungen Produkt Kommunale Eingliederungsleistungen Fortgeschriebener Haushaltsansatz Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Haushaltsverbesserung (+) Haushaltsverschlechterung (-) , , ,22 (-) , , ,15 (-) , , ,22 (-) Produkt Bildung und Teilhabe , , ,71 (-) Summe , , ,30 (-) ordentliche Aufwendungen Produkt Regelleistung für erwerbsfähige zur Sicherung des Lebensunterhaltes , , ,22 (+) und Sozialgeld Produkt Erstattungsfähige Eingliederungsleistungen , , ,15 (+) Produkt Erstattungsfähige Eingliederungsleistungen/ Leistungen , , ,77 (+) zur Beschäftigungsförderung Produkt Kommunale Eingliederungsleistungen , , ,22 (+) Summe , , ,36 (+) Wesentliche Planabweichungen des Finanzhaushalts Bezeichnung Fortgeschriebener Haushaltsansatz Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Kostenersatzleistungen und -erstattungen Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Haushaltsverbesserung (+) Haushaltsverschlechterung (-) , , ,80 (-) Einzahlungen aus Transferleistungen , , ,07 (-) Summe , , ,87 (-) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,78 (+) Auszahlungen für Transferleistungen , , ,10 (+) Summe , , ,88 (+) K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 4

8 Bezeichnung Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen Fortgeschriebener Haushaltsansatz Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Haushaltsverbesserung (+) Haushaltsverschlechterung (-) , , ,05 (-) , , ,79 (+) Wesentliche Planabweichungen des Teilfinanzhaushalts Bezeichnung Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen Fortgeschriebener Haushaltsansatz Ergebnis Vergleich Ergebnis/ Ansatz Haushaltsverbesserung (+) Haushaltsverschlechterung (-) , , ,05 (-) , , ,05 (+) Genehmigungen der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Nach 100 HGO sind überplanmäßige und außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Im Haushaltsjahr 2013 wurden keine überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen getätigt. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 5

9 3. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Die Eröffnung der Bücher 2013 erfolgte mit Ausnahme der Finanzrechnung - zutreffend mit den Ergebnissen des geprüften Jahresabschlusses Die Finanzrechnung hat in Folge der im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2012 getroffenen Feststellungen hinsichtlich des Ausweises der Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) eine Änderung der Zuordnung der Finanzpositionen erfahren. Betroffen hiervon sind die Positionen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen, Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen sowie die korrespondierenden Summenpositionen (vgl. Anlage 3). Diese Änderung wirkt sich ebenfalls auf die Vorjahreswerte aus. Auch wenn die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes nach 114 Abs. 1 HGO feststellenden Charakter hat, werden die vorgenommenen Änderungen vor dem Hintergrund akzeptiert, dass aus technischen Gründen keine andere Darstellung möglich ist. Die Gliederung der Vermögensrechnung entspricht den Vorgaben des Muster 20 zu 49 Abs. 1 bis 4 GemHVO. Die Darstellung der Ergebnisrechnung wurde umgestellt und stimmt nun mit dem Muster 15 zu 46 GemHVO in Verbindung mit 2 GemHVO überein. Auch die Darstellung der Teilergebnisrechnungen wurde umgestellt und entspricht nun Muster 18 zu 48 GemHVO. Die Finanzrechnung entspricht hinsichtlich ihres Aufbaus und der Gliederung dem Muster 16 (sog. direkte Finanzrechnung) zu 47 Abs. 2 GemHVO. Aufbau und Gliederung der Teilfinanzrechnung entsprechen den Vorgaben des 48 Abs. 1 in Verbindung mit 4 GemHVO sowie dem Muster 19 zu 48 Abs. 1 GemHVO. 4. Vermögensrechnung (Bilanz) Nach 58 Nr. 37 GemHVO ist die Vermögensrechnung der Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Die Aktiva weist die Mittelverwendung und die Passiva die Mittelherkunft nach. Aufbau und Gliederung der Vermögensrechnung ergeben sich aus 49 GemHVO. Die von uns geprüfte Vermögensrechnung schließt zum Ende des Berichtsjahres mit einer Bilanzsumme von rd. 19,2 Mio. ab. Im Vergleich zum Beginn des Berichtsjahres mit rd. 17,9 Mio. hat sich die Bilanzsumme damit um rd. 1,3 Mio. erhöht. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 6

10 4.1 Aktiva Bilanzveränderungen , , , , , ,00 Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzung Abbildung 1: Veränderungen Bilanzpositionen Aktivseite Struktur der Aktiva Rechnungsabgrenzungsposten 40% Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60% Abbildung 2: Struktur der Aktivseite K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 7

11 4.1.3 Bemerkungen zu wesentlichen Bilanzpositionen Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen etc. Von den bilanzierten Forderungen in Höhe von rd. 11,5 Mio. entfallen gemäß des vorgelegten Einzelpostennachweises rd. 4,5 Mio. auf Forderungen gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Forderungen kommunaler Mittel für 2013 in Höhe von rd. 2,2 Mio Forderungen kommunaler Mittel für 2012 in Höhe von rd.1,1 Mio Erstattungen für die Kosten der Unterkunft und der Kosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Monat 12/2013 (rd ) sowie für die Monate 08-11/2012 (rd ). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Forderungen gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis um rd. 2,8 Mio. erhöht. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die noch aus dem Jahr 2012 bestehende Forderung kommunaler Mittel für 2012 (rd. 1,1 Mio. ), welche erst nach Abschluss der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch ausstehenden Revision beglichen werden soll sowie der Forderung kommunaler Mittel für das Jahr 2013 (rd. 2,2 Mio. ). Somit verbleiben rd. 6,95 Mio. an Forderungen gegen Andere, überwiegend Leistungsberechtigte. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd erhöht. Insgesamt betrachtet haben sich die Forderungen sowohl gegen den Main-Kinzig-Kreis als auch gegen Andere in 2013 im Vergleich zu 2012 um rd. 3,2 Mio. erhöht. Im Jahr 2013 wurden Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen; diese sind vollständig, begründet und in der Höhe angemessen. Es wurden getrennte Wertberichtigungskonten für die einzelnen Wertberichtigungsarten eingerichtet. Diese wurden beim Bilanzausweis mit den entsprechenden Forderungen verrechnet und stellen sich wie folgt dar: unbefristete Niederschlagungen in Höhe von insgesamt rd , befristete Niederschlagungen in Höhe von insgesamt rd sowie Wertberichtigung auf Altforderungen des Main-Kinzig-Kreises in Höhe von insgesamt rd Aktive Rechnungsabgrenzungsposten In dem bilanzierten Betrag in Höhe von insgesamt rd. 7,7 Mio. sind die im Jahr 2013 vorgenommenen Auszahlungen der Monatsleistungen für Januar 2014 in Höhe von rd. 7,5 Mio. sowie die Beamtenbesoldung für Januar 2014 in Höhe von rd. 0,1 Mio. enthalten. Die nach 2014 abgegrenzten Beträge wurden noch im Jahr 2013 gebucht und ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um rd Prüfungsergebnis Bei der stichprobenartigen Prüfung der einzelnen Bilanzpositionen haben sich keine Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen oder Mängel ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 8

12 4.2 Passiva Bilanzveränderungen , , , , , , , ,83 Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzung Abbildung 3: Veränderungen Bilanzpositionen Passivseite Struktur der Passiva Rechnungsabgrenzungsposten 18% Rückstellungen 14% Verbindlichkeiten 68% Abbildung 4: Struktur der Passivseite K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 9

13 4.2.3 Bemerkungen zu wesentlichen Bilanzpositionen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von rd. 2,6 Mio. bestehen mit rd. 2,2 Mio. fast ausschließlich aus einer Rückstellung für die Revision im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Erhöhung um rd. 1,0 Mio. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Von den bilanzierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt rd. 13,0 Mio. entfällt der mit rd. 12,9 Mio. überwiegende Teil auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis. Diese wiederum setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Monatslauf 01/2010 in Höhe von rd. 7,1 Mio. Dienstleistungsvergütung MKK 2011 in Höhe von rd. 2,9 Mio. Dienstleistungsvergütung MKK 2012 in Höhe von rd. 1,8 Mio. Dienstleistungsvergütung MKK 2013 in Höhe von rd Beamtenbesoldung 01/2010 in Höhe von rd Beim Monatslauf 01/2010 und der Beamtenbesoldung 01/2010 handelt sich um Vorleistungen (Dauervorschuss), die der Main-Kinzig-Kreis im Zuge der Gründung des Kommunalen Centers für Arbeit zum erbringen musste, damit die ersten Auszahlungen termingerecht geleistet werden konnten. Der sofortigen Rückzahlung bzw. Auszahlung durch das Kommunale Center für Arbeit steht die sogenannte Soll-Ist-Differenz entgegen, welche unter anderem durch offene Forderungen gegenüber Leistungsbeziehern entsteht. Dem Kommunalen Center für Arbeit steht die Gesamthöhe der Forderung wirtschaftlich zu (Soll), aufgrund der finanziellen Situation der Leistungsempfänger gehen tatsächlich aber nur Teilbeträge oder keine Beträge ein (Ist). Hierbei handelt es sich um eine anerkannte Problematik im Sozialbereich, an deren Stelle der Main-Kinzig-Kreis als Gewährträger für das Kommunale Center für Arbeit auftritt. Er verzichtet solange notwendig auf Zahlungen vom Kommunalen Center für Arbeit, um die Soll-Ist-Differenz abzufedern und damit im Rahmen der Gewährträgerhaftung die Liquidität (Ist) des Kommunalen Centers für Arbeit zu sichern. Jährlich werden die Positionen auf eine Auszahlung an den Main-Kinzig-Kreis geprüft. Solange sie aufgrund andauernder Soll-Ist-Differenzen weiterhin zur Liquiditätssicherung benötigt werden, werden sie in der Bilanz des Kommunalen Centers für Arbeit als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Zunahme der Verbindlichkeiten um rd ,00. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Es wurde ein Betrag in Höhe von rd. 3,5 Mio. bilanziert. Dieser beinhaltet hauptsächlich in 2013 abgerufene kommunale Mittel, die auch in 2013 zahlungswirksam vereinnahmt wurden, aber Leistungen des Folgejahres betreffen. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine geringfügige Erhöhung um rd Prüfungsergebnis Bei der stichprobenartigen Prüfung der einzelnen Bilanzpositionen haben sich keine Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen oder Mängel ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. 5. Ergebnis- und Teilergebnisrechnung 5.1 Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung bildet das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr ab. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 10

14 Die Ergebnisrechnung schließt am Ende des Berichtsjahres mit einem negativen Verwaltungsergebnis und einem positiven Finanzergebnis in gleicher Höhe (4.573,60 ) und somit insgesamt ausgeglichen ab. Insgesamt wurden im Verwaltungsergebnis gegenüber dem Planansatz rd. 4,2 Mio. weniger Aufwendungen geleistet und rd. 4,2 Mio. geringere Erträge erzielt. Ein außerordentliches Ergebnis wurde nicht nachgewiesen Vorjahresvergleich , , , ,18 Erträge Aufwendungen Abbildung 5: Vorjahresvergleich der Erträge und Aufwendungen Wie aus vorstehendem Diagramm zu ersehen, haben sich die Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,9 Mio. erhöht Erträge Struktur der Erträge Kostenersatzleistungen und -erstattungen 24% Erträge aus Transferleistungen 75% Abbildung 6: Struktur der Erträge K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 11

15 Ergebnis und Erläuterung wesentlicher Positionen Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Kostenersatzleistungen/ -erstattungen , , ,56 Erträge aus Transferleistungen , , ,69 Summe , , ,25 Kostenersatzleistungen/ -erstattungen Bei den Kostenersatzleistungen/-erstattungen von insgesamt rd. 40,7 Mio. handelt es sich im Wesentlichen um die Kommunale Beteiligung (Finanzierungsanteil) des Main-Kinzig-Kreises (rd. 40,67 Mio. ). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Erhöhung dieses Postens um rd. 3,6 Mio., welche sich nach Aussage des Kommunalen Centers für Arbeit mit insgesamt erhöhten kommunalen Leistungen aufgrund einer erhöhten Anzahl an Bedarfsgemeinschaften begründet und demzufolge auch erhöhte Zuschusszahlungen an das Kommunale Center für Arbeit mit sich zieht. Erträge aus Transferleistungen Die Erträge aus Transferleistungen weisen ein Gesamtergebnis von rd. 120,8 Mio. aus. Sie setzen sich vorwiegend aus den folgenden Positionen zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Leistungsbeteiligung Bund ALG II (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung) Leistungsbeteiligung Bund Unterkunft und Heizung Arbeitssuchende Leistungsbeteiligung Bund Übernahme Verwaltungskosten Leistungsbeteiligung Bund Eingliederung Arbeitssuchende ( 16 SGB II) Leistungen des Landes zur Umsetzung des 4. Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt , , , , , , , , , , , , , , ,00 Summe , , ,40 Im Vergleich zum Vorjahresergebnis haben sich die Erträge aus Transferleistungen insgesamt um rd. 2,3 Mio. erhöht. Dies ist hauptsächlich auf Veränderungen bei folgenden Positionen zurückzuführen: - Aufgrund einer höheren Anzahl an Neuanträgen und dadurch bedingt einer Steigerung der Bedarfsgemeinschaften hat sich der Aufwand für das Arbeitslosengeld II erhöht. Im Hinblick auf die 100 %ige Erstattung dieser Aufwendungen durch den Bund erhöhte sich dementsprechend die Leistungsbeteiligung des Bundes, so dass sich Mehrerträge in Höhe von rd. 3,7 Mio. ergaben. - Den Mehrerträgen im Bereich Leistungsbeteiligung des Bundes stehen Mindererträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. im Bereich der Leistungsbeteiligung des Bundes für die Eingliederung Arbeitssuchender ( 16 SGB II) gegenüber. Sie resultieren aus einer Senkung des Optionsbudgets für K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 12

16 5.1.3 Aufwendungen Struktur der Aufwendungen sonstige Aufwendungen 1% Personal- und Versorgungsaufwendungen 9% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2% Transferaufwendungen 89% Abbildung 7: Struktur der Aufwendungen Ergebnis und Erläuterung wesentlicher Positionen Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Personalaufwendungen , , ,42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,91 Transferaufwendungen , , ,59 Summe , , ,10 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Positionen zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Entgelte geleistete Arbeitszeit , , ,52 Dienst-, Amtsbezüge einschl. Zulagen Beamte , , ,61 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung , , ,78 Summe , , ,91 Mit einem Gesamtergebnis von rd. 15,1 Mio. haben sie sich im Vergleich zum insgesamt um rd erhöht. Dies ist überwiegend auf Veränderungen bei folgenden Positionen zurückzuführen: - Die Entgelte für geleistete Arbeitszeit haben sich um rd erhöht, da sich gegenüber 2012 die Personalstruktur verändert hat und den in der Leistungssachbearbeitung tätigen Beschäftigten seit dem Jahr 2013 eine funktionsgebundene Zulage gewährt wird. - Auch die Ausbildungsentgelte haben sich aufgrund der Einstellung weiterer Nachwuchskräfte um rd erhöht. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 13

17 - Die Zunahme der sonstigen Entgelte für andere Zeiten um rd ist zurückzuführen auf die Ausschüttung einmaliger Prämien an die Mitarbeiter des Servicebüros sowie die irrtümlich in diesem Bereich verbuchten funktionsgebundenen Prämien an in der Leistungssachbearbeitung tätige Beamte, welche korrekterweise den sonstigen Bezügen für andere Zeiten Beamte zuzuordnen wären. - Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung im Entgeltbereich der Arbeitnehmer hat sich, wie auch die Entgelte für geleistete Arbeitszeit, aufgrund von Änderungen in der Personalstruktur, um rd erhöht. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Vergleich zum Vorjahresergebnis haben sich die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen insgesamt um rd. 1,0 Mio. verringert. Dies ist insbesondere auf Veränderungen bei der Position andere sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen zurückzuführen, über welche die Dienstleistungsvergütung an den Main-Kinzig-Kreis abgewickelt wird. Diese variiert von Jahr zu Jahr und ist als Grund für die Verringerung der Aufwendungen von 2012 nach 2013 zu sehen. Transferaufwendungen Im Wesentlichen setzen sich die Transferaufwendungen aus den folgenden Positionen zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende 22 Abs.1-2 SGB II ALG II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 19 ff. SGB II) (Optionsgemeinden) , , , , , ,32 SGB II Krankenversicherung , , ,43 Leistungen zur Eingliederung Arbeitsuchender ( 16 SGB II) AQA , , ,15 Summe , , ,86 Im Vergleich zum Vorjahresergebnis haben sie sich mit rd. 143,0 Mio. um rd. 6,1 Mio. erhöht, was sich vornehmlich auf Veränderungen bei folgenden Positionen zurückführen lässt: - Die Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende haben angesichts der gestiegenen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sowie der Erhöhung der Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft eine Zunahme von rd. 2,4 Mio. zu verzeichnen. - Die Erhöhung der Aufwendungen für ALG II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung um rd. 2,5 Mio. erklärt sich mit einem Anstieg der Bedarfsgemeinschaften sowie der Regelbedarfserhöhung zum Ebenso ist die Zunahme der Aufwendungen der Krankenversicherung gegenüber dem Vorjahr um rd auf den Anstieg der Bedarfsgemeinschaften zurückzuführen. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 14

18 5.1.4 Mehrjahresvergleich ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen Abbildung 8: Entwicklung der Erträge und Aufwendungen Prüfungsergebnis Bei der stichprobenartigen Prüfung der einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung haben sich keine Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen oder Mängel ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. 5.2 Teilergebnisrechnungen/Budgets Der Ergebnishaushalt des Kommunalen Centers für Arbeit setzt sich aus insgesamt 11 Teilergebnishaushalten (Produkten) zusammen. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 15

19 5.2.1 Einzelergebnisse Erträge Aufwendungen Teilergebnisrechnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Produkt Regelleistung für erwerbsfähige zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Sozialgeld Produkt Erstattungsfähige Eingliederungsleistungen Produkt Erstattungsfähige Eingliederungsleistungen/ Leistungen zur Beschäftigungsförderung Produkt Erstattungsfähige Eingliederungsleistungen/ Freie Förderung Produkt Unterkunft und Heizung Produkt Leistungen zur Wohnungsbeschaffung Produkt Darlehensweise Hilfe bei Mietschulden Produkt Abweichende Erbringung von Leistungen Produkt Kommunale Eingliederungsleistungen Produkt Bildung und Teilhabe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06 Produkt Verwaltungskosten , , , , , ,73 K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 16

20 5.2.2 Erläuterungen Die Aufwendungen für Regelleistungen werden vom Bund zu 100 % erstattet. Im Vergleich zum Vorjahr war eine Erhöhung um rd. 3,8 Mio. festzustellen. Die Aufwendungen der Produkte Eingliederungsleistungen, Leistungen zur Beschäftigungsförderung und Leistungen zur freien Förderung werden im Rahmen des Optionsbudgets mittels einer Pauschale vom Bund erstattet. Während die Aufwendungen der Produkte Eingliederungsleistungen und Leistungen zur Beschäftigungsförderung unter denen des Vorjahres lagen, ergab sich bei den Leistungen zur freien Förderung eine Erhöhung um rd gegenüber dem Vorjahresergebnis Die Kosten der Unterkunft wurden wie in den Vorjahren 2011 und 2012 auch in 2013 mit 26,4 % vom Bund und anteilig vom Land getragen. Der verbleibende Restaufwand war vom Main- Kinzig-Kreis zu übernehmen (kommunaler Finanzierungsanteil). Es ergab sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Aufwendungen um rd. 2,4 Mio.. Bei den Leistungen zur Wohnungsbeschaffung, der darlehensweisen Hilfe bei Mietschulden, der abweichenden Erbringung von Leistungen und den kommunale Eingliederungsleistungen handelt es sich um originäre kommunale Leistungen, für die keine Bezuschussung durch den Bund oder das Land erfolgt. Die Finanzierung wird durch den Main-Kinzig-Kreis im Rahmen der Gewährträgerhaftung vorgenommen. Leistungen für Bildung- und Teilhabe sind zwar kommunale Leistungen, der Bund beteiligt sich jedoch, indem er einen erhöhten Anteil an den Kosten der Unterkunft (4,56 %) und den Verwaltungskosten (1 %) erstattet. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Erhöhung der Aufwendungen um rd bzw. rd. 13 %. Die Verwaltungskosten werden anteilig für die Erbringung von Bundesleistungen im Rahmen einer Pauschale vom Bund erstattet. Die für die Erbringung von kommunalen Leistungen anfallenden Verwaltungskosten sind kommunal zu 15,2 % zu tragen. Die Restfinanzierung erfolgt durch den Main- Kinzig-Kreis im Rahmen der Gewährträgerhaftung. Im Vergleich zum Vorjahr waren um rd erhöhte Personalaufwendungen festzustellen, welche zum einen auf eine geänderte Personalstruktur und zum anderen auf die an in der Leistungssachbearbeitung tätigen Beschäftigten gewährten funktionsgebundenen Zulagen zurückzuführen sind. Dagegen stehen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, welche gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,0 Mio. gesunken sind Prüfungsergebnis Bei der stichprobenartigen Prüfung der einzelnen Positionen der Teilergebnisrechnungen haben sich keine Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen oder Mängel ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 17

21 6. Finanz- und Teilfinanzrechnung 6.1 Finanzrechnung Die Finanzrechnung erfasst die realisierten Zahlungsströme (Cash-Flows) innerhalb eines Rechnungsjahres, das heißt, die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Sie kann gemäß 47 Abs. 1 GemHVO nach der direkten oder der indirekten Methode geführt werden. Das Kommunale Center für Arbeit führt die Finanzrechnung nach der direkten Methode, wonach die im Haushaltsjahr eingegangenen haushaltswirksamen Einzahlungen und geleisteten haushaltswirksamen Auszahlungen sowie die haushaltsunwirksamen Einzahlungen und haushaltsunwirksamen Auszahlungen ausgewiesen werden Ergebnis Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , , , , , ,19 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,65 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,17 Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -913,26 913, ,52 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a. fremde Finanzmittel, Rückzahlung von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Kassenkrediten) Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a. fremde Finanzmittel, Anlegung von Kassenmitteln, Rückzahlung von Kassenkrediten) Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00-17, , ,36 0,00 0,00 0,00-17, , ,36 Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln , , ,07 Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres , , , , , ,80 Der am Ende des Haushaltsjahres ausgewiesene Finanzmittelbestand stimmt mit der Finanzbuchhaltung überein. Das Guthaben bei der Kreissparkasse Gelnhausen ist mit einem Kontoauszug belegt. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 18

22 6.1.2 Vorjahresvergleich der Ein- und Auszahlungen , , , ,80 Einzahlungen Auszahlungen Abbildung 9: Vorjahresvergleich Ein- und Auszahlungen Wesentliche Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Bezeichnung Ergebnis 2013 Ergebnis 2012 Veränderung Kostenersatzleistungen/ -erstattungen , , ,54 Einzahlungen aus Transferleistungen , , ,94 Personalauszahlungen , , ,97 Auszahlungen für Transferleistungen , , ,52 Bei den Einzahlungen aus Kostenersatzleistungen/ -erstattungen in Höhe von insgesamt rd. 35,9 Mio. handelt es sich zum größten Teil um die kommunale Beteiligung (Finanzierungsanteil) des Main-Kinzig-Kreises. Im Vorjahresvergleich zeigt sich eine Verringerung dieses Postens um rd. 4,3 Mio., welche insbesondere auf die bereits in 2012 zahlungswirksam vereinnahmten kommunalen Mittel für 2013 (3,5 Mio. ) zurückzuführen ist. Im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2014 wurden in 2013 lediglich kommunale Mittel in Höhe von vereinnahmt. Die Einzahlungen aus Transferleistungen bestehen hauptsächlich aus den Leistungsbeteiligungen des Bundes. So sind auch die Abweichungen zum Vorjahr im Wesentlichen auf Veränderungen in diesem Bereich zurückzuführen: Anstiegen bei den Finanzpositionen Leistungsbeteiligung Bund ALG II (rd. 11,4 Mio. ) sowie Leistungsbeteiligung Bund Übernahme Verwaltungskosten (rd. 3,9 Mio. ) stehen Rückgänge bei den Finanzpositionen Leistungsbeteiligung Bund Unterkunft und Heizung und Leistungsbeteiligung Bund Eingliederung Arbeitsuchender ( 16 SGBII) von je rd. 4,6 Mio. gegenüber. Die beschriebenen Veränderungen lassen sich mit im Haushaltsjahr 2012 vorgenommenen, nicht zahlungswirksamen Mittelumschichtungen sowie in 2013 gestiegenen Empfängerhaushalten für den Bereich Leistungsbeteiligung Bund ALG II und einem geringeren Optionsbudget im Bereich der Leistungsbeteiligung Bund Eingliederung Arbeitssuchender begründen. Im Vergleich zum Vorjahr waren aufgrund veränderter Personalstrukturen und der Auszahlung funktionsgebundener Zulagen an die Leistungssachbearbeiter um rd. 1,0 Mio. erhöhte Personalauszahlungen festzustellen (siehe hierzu auch die Ausführungen unter Ziffer ). Bei den Auszahlungen für Transferleistungen ergab sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um rd. 5,5 Mio.. Diese spiegelt die Entwicklung der in der Ergebnisrechnung dargestellten Aufwendungen für Transferleistungen wider (siehe hierzu auch die Ausführungen unter Ziffer ). K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 19

23 6.1.3 Vorjahresvergleich investive Zahlungen , , , ,04 Einzahlungen Auszahlungen Abbildung 10: Vergleich investive Zahlungen Gegenüber dem Vorjahr ist sowohl bei den Ein- als auch bei den Auszahlungen eine Erhöhung festzustellen. Die investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt rd setzen sich im Wesentlichen aus der Beschaffung einer Lizenz für die Zahlbarmachungssoftware (rd ) sowie diverser EDV- Geräte (rd ) zusammen. Da die Investitionen durch vom Main-Kinzig-Kreis an das Kommunale Center für Arbeit weitergeleitete Mittel getätigt wurden, werden diese auch als investive Einzahlungen ausgewiesen Prüfungsergebnis Bei der stichprobenartigen Prüfung der einzelnen Positionen der Finanzrechnung haben sich keine Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen oder Mängel ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden Teilfinanzrechnung Das Kommunale Center für Arbeit hat nur einen Teilfinanzhaushalt (zugleich Budget) und somit auch lediglich eine Teilfinanzrechnung gebildet. investive Einzahlungen investive Auszahlungen Teilfinanzrechnung Veränderung Veränderung Verwaltungskosten , , , , , ,65 Für das Jahr 2013 waren, wie schon im Vorjahr 2012, Mittel für Investitionsein- und -auszahlungen in Höhe von vorgesehen. Haushaltsermächtigungen/ Haushaltsreste aus Vorjahren standen nicht zur Verfügung. Die Planungen gehen seit Beginn des Kommunalen Centers für Arbeit auf eine Umstellung der Fachsoftware zurück, die eigentlich seit 2010 erfolgen sollte, aber aus den unterschiedlichsten Gründen unterjährig immer wieder verschoben wurde. 2 2 Im Haushaltsjahr 2014 fand die Umstellung der Fachsoftware schließlich statt. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 20

24 Zur weiteren Erläuterung der getätigten Investitionen wird auf die Ausführungen unter Ziffer verwiesen Prüfungsergebnis Bei der stichprobenartigen Prüfung der einzelnen Positionen der Teilfinanzrechnung haben sich keine Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen oder Mängel ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Die in der Teilfinanzrechnung dargestellten Ergebnisse der Investitionstätigkeit unterscheiden sich von der Darstellung der Finanzrechnung. Eine im Haushaltsjahr 2013 getätigte Auszahlung wurde in der Finanzrechnung abgebildet, nicht jedoch in der Teilfinanzrechnung. Hier wurde sie bereits im Haushaltsjahr 2012 dargestellt. Das Kommunale Center wurde im Rahmen der Prüfung auf die fehlerhafte Darstellung aufmerksam gemacht. Eine Korrektur ist im Hinblick auf den Ausweis der Auszahlung in der Teilfinanzrechnung des Haushaltsjahres 2012 nicht möglich. 7. Rechenschaftsbericht Der Jahresabschluss ist gemäß 112 Abs. 3 HGO durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dabei sind die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussrechnung vorzunehmen. Darüber hinaus soll der Rechenschaftsbericht nach 51 Abs. 2 GemHVO auch - den Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien - Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind - die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung - wesentliche Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich durchgeführten Investitionen darstellen. Der für das Berichtsjahr vorliegende Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. 8. Anlagen zum Jahresabschluss Dem Jahresabschluss sind folgende Anlagen beizufügen: ein Anhang, Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die fremden Finanzmittel sowie eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 21

25 8.1 Anhang Gemäß 112 Abs. 4 Nr. 1 HGO sind im Anhang die wesentlichen Posten der Vermögensrechnung, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung zu erläutern. Außerdem muss der Anhang die in 50 Abs. 2 GemHVO genannten Pflichtangaben enthalten. Der für das Berichtsjahr vorliegende Anhang enthält die vorstehend bezeichneten Erläuterungen und Angaben. 8.2 Übersichten Anlagenübersicht In der Anlagenübersicht sind gemäß 52 Abs. 1 GemHVO die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Haushaltsjahr darzustellen. Hierzu ist das Muster 21 zur GemHVO verbindlich vorgeschrieben. Die Anlagenübersicht entspricht nach Inhalt und Gliederung den vorgenannten Regelungen. Die ausgewiesenen Beträge stimmen mit den Bilanzwerten überein Forderungsübersicht Die Verpflichtung zur Erstellung einer Forderungsübersicht ergibt sich aus 112 Abs. 4 Nr. 1 HGO. Für den Inhalt und die Gliederung der Forderungsübersicht gibt es keine Vorgaben im Gemeindehaushaltsrecht. Die Forderungsübersicht weist die Entwicklung der Forderungen am Anfang und am Ende des Haushaltsjahres nach. Die ausgewiesenen Beträge stimmen mit den Bilanzwerten überein Verbindlichkeitenübersicht In der Verbindlichkeitenübersicht ist gemäß 52 Abs. 2 GemHVO die Entwicklung der einzelnen Bilanzposten im Haushaltsjahr darzustellen. Die Verbindlichkeitenübersicht entspricht nach Inhalt und Gliederung den Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts. Die ausgewiesenen Beträge stimmen mit den Bilanzwerten überein Rückstellungsübersicht In der Rückstellungsübersicht ist nach 52 Abs. 3 GemHVO darzustellen, wie sich die einzelnen Rückstellungen im Verlauf des Haushaltsjahres entwickelt haben. Die Rückstellungsübersicht enthält die erforderlichen Angaben. Die ausgewiesenen Beträge stimmen mit den Bilanzwerten überein Übersicht der ins Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen Nach 112 Abs. 4 Nr. 2 HGO ist eine Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen zu erstellen. Da das Kommunale Center für Arbeit keine Haushaltsermächtigungen ins Folgejahr übertragen hat, wurde auf eine entsprechende Übersicht verzichtet Übersicht der fremden Finanzmittel Dem Anhang ist nach 50 Abs. 2 Nr. 9 GemHVO eine Übersicht über die fremden Zahlungsmittel nach 15 GemHVO beizufügen. Für den Inhalt und die Gliederung gibt es keine Vorgaben im Gemeindehaushaltsrecht. Die in der Übersicht dargestellten Beträge der fremden Zahlungsmittel stimmen mit den Werten der Finanzrechnung überein. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 22

26 9. Buchführung und Kassengeschäfte 9.1 Buchführung Die Anforderungen, die von der Buchführung erfüllt werden müssen, sind in 33 GemHVO geregelt. Gemäß 33 Abs. 4 GemHVO ist der Buchführung ein Kontenplan, der aus dem verbindlichen Kommunalen Verwaltungskontenrahmen zu entwickeln ist, zugrunde zu legen. In 33 Abs. 5 GemHVO sind in den Ziffern 1 bis 7 die Kriterien festgelegt, die bei einer Buchführung mit automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme sichergestellt werden müssen. Als Buchführungsprogramm wird im Main-Kinzig-Kreis im Finanz- und Rechnungswesen, welches die Buchführungsaufgaben für das Kommunale Center für Arbeit wahrnimmt, seit 01. Januar 2004 das EDV-Verfahren SAP R/3 eingesetzt. Dieses ist durch das so genannte Customizing modifiziert worden und entspricht insgesamt den Erfordernissen des Haushaltsrechts, jedoch steht das formale Prüfungszertifikat für die Verfahrensprüfung (Übereinstimmung mit dem hessischen kommunalen Haushaltsrecht) hier noch aus. Bedenken gegen den Einsatz des genannten Verfahrens bestehen von unserer Seite nicht. Die Bilanzwerte sind vollständig in das SAP-System eingepflegt. 9.2 Kassengeschäfte Die Regelungen über die Aufgaben und Organisation der Kasse ergeben sich aus dem Ersten Abschnitt der Gemeindekassenverordnung (GemKVO). Der Zahlungsverkehr ist im Dritten Abschnitt und die Verwaltung der Kassenmittel im Vierten Abschnitt der GemKVO geregelt. Die Kassengeschäfte des Kommunalen Centers für Arbeit werden seit dem 01. Januar 2010 von der Kreiskasse des Main-Kinzig-Kreises als fremde Kassengeschäfte gemäß 2 GemKVO getätigt. Zur Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung wird von uns jährlich eine unvermutete Kassenprüfung vorgenommen. Die an einzelnen Tagen der Monate Dezember 2013 und Januar 2014 durchgeführte Prüfung hat die Übereinstimmung des Kassen-Ist-Bestandes mit dem Kassen-Soll- Bestand ergeben. Bezüglich der getroffenen Feststellungen wird auf die Ausführungen unseres Berichts vom 25. Februar 2014 verwiesen. Daneben ist seit Januar 2012 eine Barkasse (Handvorschusskasse) eingerichtet, welche durch unser Amt erstmals am 10. Dezember 2013 geprüft wurde. Im Rahmen der Gewährträgerhaftung werden vom Main-Kinzig-Kreis die zur Finanzierung der Aufgaben des Kommunalen Centers für Arbeit erforderlichen Mittel durch die Weiterleitung der Mittel von Bund, Land und sonstiger Förderleistungen sowie des kommunalen Finanzierungsanteils bereitgestellt und dadurch generell auch die Liquidität des Kommunalen Centers für Arbeit gesichert. 9.3 Prüfung von Geschäftsvorfällen Die buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen richtig, vollständig und zeitgerecht erfasst sein, sowie sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Sie sind so zeitgerecht zu buchen, dass sie geordnet darstellbar sind und eine ständige Einsicht in die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage gewährleistet ist. Der Nachweis der zeitnahen Buchung erfordert im Journal die Angabe des Datums, an welchem der Geschäftsvorfall zum ersten Mal in das Buchhaltungssystem aufgenommen (Erfassungsdatum) und die Protokollierung des Datums, an welchem der Beleg ausgestellt (Belegdatum) wurde. Die stichprobenweise Prüfung in Bezug auf die Einhaltung vorstehender Regeln hat keine Beanstandungen ergeben. K o m m u n a l e s C e n t e r f ü r A r b e i t S e i t e 23

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