Auswertung Einstufungserhebungen und Einstufungsvergleich BESA-RAI/RUG
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- Ilse Armbruster
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1 Auswertung Einstufungserhebungen und Einstufungsvergleich BESA-RAI/RUG Kommentar zu den Auswertungen Auswertung Einstufungserhebungen der GEF Die Auswertung der durch die GEF jährlich erhobenen Daten zu den Einstufungen ins zentrale System des Kantons Bern zeigt, dass sich der Stufendurchschnitt von BESA und RAI seit der Einführung im Jahr 2003 verändert hat. Bei BESA sinkt dieser sowohl bei den Heimen mit Teil- wie mit Vollpauschalen, bei RAI/RUG steigt er hingegen bei beiden Typen. (Siehe dazu Tabellen 1 und 2 Trends Einstufungen Teilpauschale und Vollpauschale in der Beilage). Teilpauschalen Hier kann aufgrund der Bewohnerstruktur dieser Heime bei beiden Instrumenten ein ähnlicher Stufendurchschnitt erwartet werden. Bei BESA fiel dieser zu Beginn leicht höher aus als bei RAI, sank dann aber kontinuierlich ab. Im Jahr 2003 betrug die Differenz zugunsten von BESA 0.1 Stufen, im Jahr Stufen zugunsten von RAI/RUG. Vollpauschalen Der Stufendurchschnitt fällt bei den RAI-Heimen höher aus. Zu begründen ist dies dadurch, dass es sich um Heime handelt, die schon immer fast ausschliesslich schwer pflegebedürftige Bewohner/innen aufgenommen haben und bereits im BAK (Vorgängerinstrument von BESA und RAI) einen höheren Stufendurchschnitt ausgewiesen haben. Erstaunlich ist aber, dass sich die Kurve bei RAI (rot) nach oben bewegt, bei BESA (blau) hingegen nach unten. Im Jahr 2003 betrug die Differenz 0.68 Stufen, im Jahr Stufen. 1
2 Einstufungsvergleich Diese Entwicklung führt zunehmend zu Diskussionen darüber, ob Heime die BESA anwenden grundsätzlich zu tieferen Einstufungen gelangen, als solche mit RAI/RUG. Unser Verband hat deshalb beschlossen, vergleichende Einstufungen mit beiden Instrumenten durchzuführen. Dafür konnten vier Heimpaare gewonnen werden. Diese haben insgesamt 45 Bewohner/innen aus BESA Heimen mit RAI/RUG eingestuft und 39 Bewohner/innen aus RAI-Heimen mit BESA. Die Resultate sind in den Tabellen 3 und 4 dargestellt. Sie zeigen, dass sowohl bei den Bewohner/innen aus BESA Heimen die mit RAI eingestuft wurden, wie auch umgekehrt, eine ähnliche Streuung entsteht. Nur rund 31% (BESA mit RAI eingestuft) und 41% (RAI mit BESA eingestuft) befinden sich in der gleichen Stufe des zentralen Systems. Die übrigen liegen entweder in höheren oder tieferen Stufen (genaue Resultate siehe Tabellen 3 und 4). Eine eindeutige Tendenz, welches der beiden Instrumente die höheren oder tieferen Einstufungen liefert, kann aus der Auswertung jedoch nicht abgeleitet werden. Vorstand und Konsultativkommission unseres Verbandes haben deshalb die Resultate zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass wir aus diesen Ergebnissen keine Massnahmen oder Forderungen begründen können. Die Heime, die sich am Einstufungsvergleich BESA-RAI/RUG beteiligten, haben sich zu einem Auswertungsgespräch getroffen um die Resultate zu begründen und Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten zu diskutieren. Die folgenden Punkte wurden als wichtig erachtet: Generelle Beurteilung der Resultate Obwohl einige der am Vergleich teilnehmenden Heime aufgrund der kursierenden Aussagen unter den Betrieben im Kanton Bern eine signifikante Differenz (tiefere Einstufungen bei BESA) erwartet haben, ist dies dann doch nicht eingetroffen. Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten Bei RAI seien im Gegensatz zu BESA Arztvisiten und ärztliche Verordnungen sowie die Abgabe von Sauerstoff erfassbar. Mit RAI könnten zudem die technischen Pflegeverrichtungen besser erfasst werden, als mit BESA. Dafür bilde BESA die geleistete Grundpflege besser ab als RAI. Bei RAI werden fast keine Bewohner/innen in die Stufe 2 des zentralen Systems eingestuft. Dies hänge damit zusammen, dass diese Stufe für Bewohner/innen mit sozial unangemessenem Verhalten, die sonst keine Leistungen benötigen, reserviert sei. Mängel bei den beiden Instrumenten Beiden Instrumenten werden bei der Erfassung von psychogeriatrischen Leistungen Mängel attestiert. Weder mit BESA noch mit RAI/RUG könnten Bewohner/innen mit derartigen Symptomen korrekt erfasst werden. Bei BESA seien vor allem die Gruppen 9 und 10 sehr problematisch: weil die Auslegung der Einstufungskriterien auch von gut geschulten Fachpersonen nicht richtig nachvollzogen werden könnten und zudem Auslegungs- und Anwendungsdifferenzen zwischen CURAVIVA und den Controllenden der Krankenversicherern vorhanden seien. Zudem seien die technischen Pflegeverrichtungen nur mangelhaft erfassbar. 2
3 Aufwand bei der Anwendung Auf den ersten Blick erscheine die Anwendung von BESA aufwändiger, weil dieses aus dem Ressourcenmodul und dem Leistungskatalog bestehe und Zielvereinbarungen abgeschlossen werden müssen. Bei RAI seien Zielvereinbarungen zwar nicht im Instrument enthalten, Ziele müssten im Rahmen des Pflegeprozesses jedoch auch formuliert werden. Der Aufwand zum Ausfüllen des MDS sowie die Durchführung aller Abklärungen sei auch sehr aufwändig. Die Gruppe kam schliesslich zur Ansicht, dass betreffend Aufwand bei der Anwendung kein signifikanter Unterschied zwischen BESA und RAI/RUG bestehe. Unterschied beim Stufendurchschnitt im gesamten Kanton Mit den Resultaten aus dem Einstufungsvergleich kann der Unterschied beim Stufendurchschnitt gemäss Erhebungen der GEF (siehe Tabellen 1 und 2) nicht begründet werden. Die Heime, die am Vergleich teilgenommen haben, erklären die Unterschiede wie folgt: - BESA ist für die Controllenden der Krankenversicherer transparenter. Den beschriebenen Leistungen sind direkt Punkte zugeordnet. Dadurch sei schnell erkennbar, wie sich eine andere Zuordnung zu den Leistungskriterien auf die resultierende Stufe auswirke. Die Controllenden der Krankenversicherer könnten so leichter eine tiefere Einstufung erwirken als bei RAI wo die Auswirkungen der Codierungen nicht so offensichtlich seien. - Der Druck, den die Krankenversicherer mit ihren Controllings auf BESA Heime ausüben, führe dazu, dass die Heime bei Stufenanpassungen gegen oben sehr vorsichtig seien. Im Zweifelsfall werde auf eine höhere Einstufung verzichtet. Fazit Eine Empfehlung, welches der beiden Instrumente für die Heime besser geeignet ist, wollen und können wir aufgrund dieser Abklärungen nicht abgeben. Jeder Betrieb kann und muss sich selber entscheiden, mit welchem System er arbeiten will. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Riggisberg, 9. September 2008/pk 3
4 Tabelle 1 Stufendurchschnitt Teilpauschale Jahre Quelle: Einstufungserhebungen GEF RAI Teil Stufenschnitt BESA Teil Alle Heime Teilpauschale Erhebungsjahre (2003 im April, dann immer per 1. Januar) 4
5 Tabelle 2 Stufendurchschnitt Vollpauschale Jahre Quelle: Einstufungserhebungen GEF RAI Voll 4.3 Stufenschnitt BESA Voll Alle Heime Vollpauschale Erhebungsjahre (2003 im April, dann immer per 1. Januar) 5
6 45 Bewohner/innen aus BESA Heimen - eingestuft mit RAI/RUG Tabelle 3 Stufen zentrales System RAI eingestuft: BESA eingestuft: Stufendurchschnitt mit RAI Abweichung der RAI Einstufung zu BESA Total 45 Bewohner/innen, davon: = gleiche Stufen BESA und RAI = 14 Bewohner/innen = 31.1% = höhere Stufen mit RAI = 12 Bewohner/innen = 26.7% = tiefere Stufen mit RAI = 19 Bewohner/innen = 42.2% Stufendurchschnitt BESA: 3.84 Stufendurchschnitt RAI:
7 Tabelle 4 39 Bewohner/innen aus RAI Heimen - eingestuft mit BESA Stufen zentrales System BESA eingestuft: Sufendurchschnitt mit BESA Abweichtung der BESA Einstufung zu RAI RAI eingestuft: Total 39 Bewohner/innen, davon: = gleiche Stufen RAI und BESA = 16 Bewohner/innen = 41% = höhere Stufen mit BESA = 7 Bewohner/innen = 18% = tiefere Stufen mit BESA = 16 Bewohner/innen = 41% Stufendurchschnitt RAI: 4.21 Stufendurchschnitt BESA:
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