Brandschutzklappen und Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen!? Das Loch und sein Verschluss

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1 Brandschutzklappen und Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen!? Das Loch und sein Verschluss Dipl.-Ing. Andreas Holler

2 geringfügige/ nicht geringfügige Abweichungen

3 Das Loch und sein Verschluss Artikel in der Zeitschrift HLH Bd.56 (2005) Nr.5 von Knut Czepuck vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW DIBt Mitteilungen vom 23.April März 2008 Zustimmung der Bauministerkonferenz und des DIBt zur Auffassung von Herrn Czepuck. Die Sachverständigen sind angehalten, diese Art der Abweichung von der Zulassung bei Brandschutzklappen nicht mehr nur als gering zu bewerten.

4 Öffnungen in Trennwänden gemäß der 30 BauO NRW sind zulässig:...wenn sie wegen der Nutzung des Gebäudes erforderlich sind; diese Öffnungen sind mit selbstschließenden Abschlüssen in der Feuerwiderstandsklasse T 30 zu versehen. Leitungen dürfen durch Trennwände der Feuerwiderstandsklasse F 90 nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder entsprechende Vorkehrungen hiergegen getroffen werden. Auf Grund der relativ hohen Auslösetemperatur von Brandschutzklappen und Lüftungsbausteinen kann eine Übertragung von Rauch nicht ausgeschlossen werden. Brandschutzklappen haben nur eine K Klassifizierung brauchen aber eine F oder T Klassifizierung als Feuerraumabschluss. Andere Prüfung, da Feuerraumabschlüsse im Sinne der Bauordnung bestimmungsgemäß geschlossen sind und Brandschutzklappen bestimmungsgemäß offen sind und nur bei Auslösung schließen. Die derzeit noch gültigen Zulassungen der Brandschutzklappen, enthalten keine Angaben über einen Einbau ohne Anschluss an eine Lüftungsanlage. Im Rahmen der Verlängerung der Zulassung wird dies jedoch ergänzt und der Einbau ohne Anschluss an eine Lüftungsanlage untersagt.

5 Lüftungsbausteine Lüftungsbausteine besitzen eine Zulassung die den Einbau in Überströmöffnungen erlauben. Jedoch nur in Verbindung mit Lüftungsanlagen nach DIN Die maximale Einbauhöhe beträgt 500 mm Oberkante Lüftungsbaustein vom fertigen Fußboden. Der Einbau ist gemäß Zulassung, im Genehmigungsverfahren durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu genehmigen.

6 Unterscheidung zwischen neu zu errichtenden Gebäuden und Gebäuden im Bestand neu zu errichtende Gebäude Einbau BSK gemäß Zulassung Bei Abweichung von der Zulassung, durch Sachverständigen ob Abweichung geringfügig. Bei nicht geringfügigen Abweichungen ist erforderlich. Der Einbau von BSK s in Überströmöffnungen ist eine nicht geringfügige Abweichung von der Zulassung, Formal ist eine erforderlich. Kann aber auch in der Genehmigungsphase durch einen Antrag zur Abweichung durch Bauaufsicht genehmigt werden Gebäude im Bestand Grundsätzlich gilt hier erst einmal der Bestandsschutz. durch den Sachverständigen vor Ort inwieweit Gefahr im Vollzug. Gefahr im Vollzug bei: Räumen mit erhöhter Brandlast und notwendigen Treppenräumen/ Fluren. Maßnahmen: Aufrüstung der BSK mit Rauchauslöseeinrichtung oder gegebenenfalls Kaltrauchsperre. Dokumentation der Änderung (Zulassung im nicht notwendig) in den Akten.

7 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Da der Anschluss an eine Lüftungsanlage fehlt. Früher wurde die Abweichung als geringfügig bewertet. Formale Zulassung im notwendig. Bei Ausführung mit Rauchauslöse-Einrichtung und stromlos zu - wird Zustimmung in der Regel erteilt.

8 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Kanalanschluss vorhanden, aber Anschluss an RLT-Anlage fehlt. Formale Zulassung im notwendig. Bei Ausführung mit Rauchauslöse-Einrichtung und beidseitigem Kanalanschluss wird Zustimmung in der Regel erteilt.

9 Einbau Beispiele Einbau gemäß Zulassung!

10 Einbau Beispiele Einbau gemäß Zulassung!

11 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Wandaufbau zwar gemäß der Zulassung, jedoch notwendige Abhängung der L 90 Bekleidung fehlt. durch den Sachverständigen ob Abweichung geringfügig. In der Regel wirt diese Art der Abweichung als geringfügig bewertet.

12 Einbau Beispiele Einbau gemäß Zulassung! Bündig abschließend mit der Wand. Anschluss einseitig über eine flexible Verbindung. Klappe nicht überspachtelt.

13 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß Zulassung! Wandaufbau nicht gemäß der Zulassung. Zu tief verspachtelt, Klappe lässt sich nicht herauslösen.

14 Einbau Beispiele Wandaufbau nicht gemäß der Zulassung. Zu tief verspachtelt, Klappe lässt sich nicht herauslösen. Die Abweichung wurde jedoch als geringfügig bewertet. Wandaufbau ist vergleichbar mit dem Einbau der Klappe in eine eigenständigen L 90 Kanal.

15 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Wandaufbau nicht gemäß der Zulassung, da Mauerrahmen der BSK außerhalb der Wand. Die Zulassung beschreibt keine derartige schräge Vermörtelung der BSK. durch den Sachverständigen ob Abweichung geringfügig. In der Regel wird diese Art der Abweichung als geringfügig bewertet.

16 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Geringfügige Abweichung! Wandaufbau/ Decken nicht gemäß der Zulassung, da dort nur ein horizontaler Einbau außerhalb der Wand beschrieben wird. der Abweichung durch den Sachverständigen als nicht geringfügig. beantragt und genehmigt. Durch Erteilung der Zustimmung im. Bestätigt die zuständige Bauaufsicht, dass diese Abweichung nicht mehr als geringfügig angesehen werden kann.

17 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Wandaufbau/ Decken nicht gemäß der Zulassung, da dort nur ein horizontaler Einbau außerhalb der Wand beschrieben wird. der Abweichung durch den Sachverständigen als nicht geringfügig. beantragt und genehmigt. Geringfügige Abweichung!

18 Einbau Beispiele Einbau nicht gemäß der Zulassungen! Abweichung von der Zulassung, da Einbaurahmen nicht in Mauerwerk. Derzeit schon mehrere Jahre so in Betrieb. Hier kann von Gefahr im Vollzug gesprochen werden, da die Brandschutzklappe im Brandfall von der Wand fallen würde.

19 Wann ist eine notwendig? Wenn Abweichungen von der Zulassung als nicht mehr geringfügig bewertet werden. Wie kann eine beantragt werden? Durch einen formlosen Antrag bei der zuständigen Bauaufsicht. Kann beantragt werden durch: Bauherr Architekt Fachplaner

20 Genehmigende Behörde: obere Bauaufsicht im jeweiligen Bundesland Bundesland Baden- Württemberg Niedersachsen Zuständige Behörde Regierungspräsidium Tübingen Referat 26 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Referat 505 Anschrift Konrad-Adenauer-Str Tübingen Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz Hannover Internet Nordrhein- Westfalen Ministerium für Bau und Verkehr Referat VI A4 Jürgensplatz Düsseldorf Rheinland-Pfalz Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Straße Mainz

21 Einzureichende Antragsunterlagen Zustimmung der Unteren Bauaufsicht zum Antrag auf Abweichung (wird nicht in jedem Bundesland benötigt) Formloser Antrag an die jeweilige Behörde Beschreibung des Bauvorhaben mit allen relevanten Beteiligten Beschreibung der technischen Lösung sowie die Art der Abweichung mit Angaben zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Übersichtszeichnung des Bauvorhaben Konstruktionszeichnung der technischen Lösung gutachterliche Stellungnahmen, ggf. Gutachten von anerkannten Materialprüfanstalten

22 Gebühren/ Kosten Es fallen Gebühren für den Antrag auf Abweichung sowie für die an. Auf Grundlage der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Gebührenrahmen 50 bis Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwand und des wirtschaftlichen Nutzens ermittelt. Weitere Kosten fallen durch eventuelle Materialprüfungen oder gutachterliche Stellungnahmen an.

23 : Brandschutzklappen in Überströmöffnungen sind nicht zulässig!!! Wenn doch vorhanden nur mit (bei Neuanlagen). Bei Bestandsanlagen gilt der Bestandsschutz, es muss jedoch eine im jeweiligen Fall durch den Sachverständigen erfolgen, ob Gefahr im Vollzug. Gefahr im Vollzug bei angrenzenden Räumen mit erhöhter Brandlast oder notwendige Treppenräume. Ertüchtigungen der Brandschutzklappen oder Anschluss an eine RLT Anlage erforderlich. Maßnahmen zur Erlangung der : Auslösung der BSK über eigenen Rauchauslöseeinrichtung Brandschutzklappe stromlos geschlossen Einseitigen Kanalanschluss länger 1,5fache des Klappen-Querschnittes Lüftungsgitter auf beiden Seiten aus nichtbrennbaren Materialien gemäß DIN 4102

24 : Lüftungsbausteine in Überströmöffnungen sind zulässig! Wenn sie in Verbindung mit DIN Anlagen eingebaut werden. In Brandschutzgehäusen (Schaltschränke), ausgenommen in Treppenräumen in Installationsschächten oder Kanälen. Jedoch nur mit Zustimmung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Einbau nur im bodennahen Bereich 500 mm Oberkante Baustein.

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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