Aktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

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1 Aktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Andreas Bieber 1) & Jens Utermann 2) 1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Robert-Schuman-Platz Bonn andreas.bieber@bmub.bund.de 2) Umweltbundesamt Wörlitzer Platz Dessau-Roßlau jens.utermann@uba.de Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

2 Gliederung strukturelle Änderungen inhaltliche Änderungen Stellungnahmen / Überlegungen weitere Schritte Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

3 Novellierung BBodSchV Im Rahmen einer Mantelverordnung : Änderung der Grundwasserverordnung Ersatzbaustoffverordnung Änderung der Deponieverordnung Änderung der Bundes- Bodenschutzverordnung Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

4 strukturelle Änderungen Überführen der Bestimmungen aus den Anhängen in den Textteil der Verordnung Vorsorge nach vorn, dann Nachsorge Verschlankung Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

5 inhaltliche Änderungen Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden: Wirkungspfad Boden / Grundwasser Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

6 Auf- und Einbringen bisher nur Anforderungen an das Auf- und Einbringen in die durchwurzelbare Bodenschicht: nun auch Anforderungen an die Verwendung in tieferen Bodenschichten (nicht-durchwurzelbare Bodenschicht) Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

7 6 -Ein-und Aufbringen Untersuchungspflicht und -umfang für Materialien vor dem Auf- und Einbringen Dokumentations-/Aufbewahrungspflicht Ausschluss besonders geschützter Gebiete Vorgaben nicht-stofflicher Bodenschutz Sonderregeln für Gebiete mit erhöhten Schadstoffbelastungen: keine Verschlechterung der Situation Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

8 6 -Ein-und Aufbringen gewünscht: Nützlichkeit gewünscht: keine schädliche Bodenveränderung hervorrufen gewünscht: Kleinmengenregelung Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

9 7 -Ein-und Aufbringen in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht Zulässig: Bodenmaterial, Gemische aus Bodenmaterial mit Abfällen nach 11 KrWG und Klärschlamm, Baggergut Konkretisierung, wann hinsichtlich der Schadstoffgehalte eine schädliche Bodenveränderung nicht zu besorgen ist: Einhalten der Vorsorgewerte keine Fremdbestandteile keine Hinweise auf spezifische Belastungen Sonderbestimmungen für landwirtschaftliche Nutzungen Gewünscht: Hinweise zur Prüfung der Zulässigkeit, wenn Kriterien nicht eingehalten sind, wenn z.b. > VW Gewünscht: Nährstoffregelung Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

10 8 -Ein-und Aufbringen in und auf nicht-durchwurzelbare Bodenschicht Zulässig: Bodenmaterial (Bodenaushub und Baggergut) gewünscht: mineralische Ersatzbaustoffe Genehmigungspflicht, wenn > 2m, gewünscht: (auch) Volumenregelung Zulässig, wenn: doppelte VW (Ausnahmen: As, Cd, Tl) und Eluatwerte und TOC 1 Masse-% (oder 6 Masse-% und C assimilierbar 1 Masse-%) Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

11 8 BBodSchV -Ein-und Aufbringen in und auf nicht-durchwurzelbare Bodenschicht TOC 1 %? zul. Materialien? TOC 6% + aoc 1%? Gehalt VW + keine bes. Hinweise? Gehalt doppelte VW? Einzelfallprüfung Eluat meth.-spez. PW? Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

12 8 -Ein-und Aufbringen in und auf nicht-durchwurzelbare Bodenschicht Problem: Es gibt kein Kriterium für biologisch abbaubaren organischen Kohlenstoff, da AT4-Verfahren für Böden ungeeignet und alternative Verfahren nicht verfügbar; Vorgaben verbal beschreiben: nur Verwendung von Unterbodenmaterial; geogentoc-haltige Schichten (z.b. Torfe) zeitnah so verfüllen, dass mikrobieller Abbau möglichst vermieden wird Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

13 8 BBodSchV - Verwendung von Materialien unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht TOC 1 %? zul. Materialien? Gehalt VW + keine bes. Hinweise? Gehalt doppelte VW? Einzelfallprüfung Eluat meth.-spez. PW? Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

14 8 -Ein-und Aufbringen in und auf nicht-durchwurzelbare Bodenschicht von Untersuchungen kann abgesehen werden, wenn Verunreinigungen ausgeschlossen werden können (wird im Wesentlichen unterstützt) Regelvermutung, dass bei Unterschreiten der VW auch die Eluatwerteunterschritten werden (wird grundsätzlich gefolgt) Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

15 8 -Ein-und Aufbringen in und auf nicht-durchwurzelbare Bodenschicht Kritik: Anforderung, dass das Verfüllmaterial die Eluatwerteeinhalten muss und auf 44 Parameter hin zu untersuchen ist, sei unangemessene und unpraktikabel Bedenken, dass die meisten Böden die doppelten VW nicht einhalten. Wenn zusätzlich noch Eluatwerteeingehalten werden müssen, sind erhebliche Bodenmengen nicht mehr verwertbar. Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

16 Wirkungspfad Boden - Grundwasser bisher: Bodensättigungsextrakt (BSE) nun: Elution mit einem Wasser-Feststoffverhältnis von 2 : 1 (EBV + BBodSchV) Zugelassen: Säulen- und Schüttelverfahren für organische und anorganische Stoffe (DIN 19527, 19528, 19529) auch andere Elutionsverfahren, wenn gleichwertig Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

17 Wirkungspfad Boden - Grundwasser bisher: Übernahme der GW-Prüfwerte (GFS) in die BBodSchV als Prüfwerte für den Pfad Boden-Grundwasser Problem: Auswertungen von Bodenproben von unbelasteten Standorten zeigen, dass sich bei einigen Stoffen methodenbedingt durch das verwendete Elutionsverfahren wesentlich höhere Eluatkonzentrationen ergeben als die Prüfwerte der GwV (SW-Hintergrundwerte sind höher als GW-Prüfwerte). Konsequenz: Unterschiedliche Prüfwerte für Eluat von entnommenem Probenmaterial und gemessenes Sickerwasser (am Ort der Beurteilung, OdB). Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

18 Wirkungspfad Boden - Grundwasser Prüfwerte für das Eluat von entnommenem Probenmaterial: methodenspezifische Prüfwerte GW-Prüfwerte wenn SW-Hintergrundwerte < GW-Prüfwerte SW-Hintergrundwerte wenn SW-Hintergrundwerte > GW-Prüfwerte SW-Hintergrundwerte: 95. Perzentilwerte als Obergrenze des natürlicherweise zu erwartenden Konzentrationsniveaus Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

19 Wirkungspfad Boden - Grundwasser Prüfwerte für das Sickerwasser am Ort der Beurteilung (OdB): Entwurf überarbeiteter GFS-Werte Problem: GFS (2013) durch Übernahme der UQN und Aufgabe des added risk approaches für einige Stoffe erneut niedriger; Werte liegen z.t. unterhalb der Hintergrundwerte Übernahme der GFS als Prüfwerte würde häufig zu Überschreitungen führen; Zweckmäßigkeit des Prüfwertkonzepts fraglich Diskutierte Lösungsansätze: Anwendungsregeln Ableitung von Prüfwerten auf Basis humantoxikologischer Kennwerte und/oder Begrenzung der Prüfwerte auf 2-fachen Basiswert Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

20 Wirkungspfad Boden - Grundwasser Prüfwerte für das Sickerwasser am Ort der Beurteilung: Weitere mögliche Überlegungen: Wenn Sickerwasser beprobt und gemessen wird: GW-Prüfwerte Wenn Sickerwasserkonzentration am OdB abgeschätzt wird anhand Eluat aus entnommenem Probenmaterial und Sickerwasserprognose: methodenspzifische Prüfwerte? Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

21 Wirkungspfad Boden Grundwasser Einmischprognose Prinzipskizze falls: Konzentration Sickerwasser c SW am OdB > PW L mix Länge der Quelle in GW-Fließrichtung schädliche Bodenveränderung c mix = c sw 1+ d l 1 v v mix mix gw sw + c gw 1+ l d 1 v v mix mix sw gw SWR Sickerwasser OdB c SW > PW d mix = 1 m c mix < PW? Grundwasser v GW = k f * i c mix benötigt werden: - Konzentration im Sickerwasser (c sw ) - Konzentration im Grundwasser (c gw ) - Länge der Quelle in GW-Fließrichtung (l mix ) - Sickerwasserrate (v sw ) - Grundwasserdurchflussrate (v gw ) - Dicke der Mischzone: (d mix = 1 [m]) Gefahrenausschluss, wenn c mix < PW Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

22 Weitere Schritte Frühhr 2015 : Planspiel zu den Regelungen der MantelV mit Schwerpunkten: EBV und 6-8 BBodSchV Aktuelles zur Novellierung der BBodSchV / Dresden

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