Elektronische Kennzeichnung Was sagt die Viehverkehrsverordnung?

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1 Elektronische Kennzeichnung Was sagt die Viehverkehrsverordnung? Hans-Jörg Rösler

2 Warum EU-Gesetzgebung zur Tierkennzeichnung? Seuchenbekämpfung Lebensmittelsicherheit

3 Mehrfachnutzung der Viehkennzeichnung Rückverfolgbarkeit von Tieren (MKS, BvD) und Produkten (Tier-/ Volksgesundheit) Prämien Tierschutz (Transport) Gesundheitsbescheinigungen (Passport, TRACES) Medikamente Herdenmanagement (MLP, Fütterung) Bekämpfingsprogramme (Brucellose, Scrapie, BT) Herdbuch (Abstammung, Leistungsprüfung)

4 Warum elektronische Kennzeichnung? Essentielle Werkzeug unter bestimmten Bedingungen für individuelle Rückverfolgbarkeit von Tieren Verbindung von Tieren und individuellen Informationen

5 EU Gesetzgebung zur (elektronischen) Tierkennzeichnung Spezies Rechtsakt Bestimmung Heimtiere VO 998/2003 EID für innergemeinschaftliches Verbringen Equiden VO 504/2008 EID für Fohlen seit Juli 2009, Smart Card als Option Schaf/Ziege VO 21/2004 EID ab 2010 Vorschrift Rind VO 1760/2000 EID möglich; nicht obligatorisch Schwein RL 2008/71 Gruppenkennzeichnung ohne EID

6 Verbringen von Schweinen Ferkelerzeuger Mastbetrieb Mastbetrieb Gruppenrückverfolgbarkeit Schlachthof Schlachthof

7 Verbringen von Schafen Schäferei Schäferei Mäster Markt Mäster Schäferei Einzeltierrückverfolgbarkeit Schlachthof Schlachthof

8 Individuelle Rückverfolgbarkeit von Schafen und Ziegen Individuelle ID (2 Ohrmarken) EID (Kennzeichnung) Verbringen zur Schlachtung von vor 2010 geborenen Tieren ohne individuelle Erfassung Individuelle Rückverfolgung elektronisch gekennzeichneter Tiere Individduelle Rückverfolgung aller Tierbewegungen

9 EU-Recht Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. VO (EG) Nr. 21/2004 vom zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Einführung der elektr. Kennzeichnung zum VO (EG) Nr. 1560/2007 vom Einführung der elektr. Kennzeichnung ab VO (EG) Nr. 933/2008 vom Präzisierung zur elektr. Kennzeichnung/Aufzeichnung VO (EG) Nr. 759/2009 vom Umkennzeichnung von Schlachtlämmer Begleitdokument ab mit Individualnummer

10 Verordnung (EG) Nr. 21/2004 I. Elektronische Datenbank/Zentrales Betriebsregister II. III. IV. Begleitdokument Kennzeichnung Bestandsregister

11 I. Elektronische Datenbank / Zentrales Betriebsregister Stichtagsmeldung (Januar) Registriernummer des Betriebes Anschrift und geographische Koordinaten oder gleichwertige Daten zur Standortermittlung Name, Anschrift des Tierhalters Tierart Ergebnis der Tierzählung und Datum (Datenfeld für tierseuchenrechtliche Informationen)

12 I. Elektronische Datenbank / Zentrales Betriebsregister Übernahmemeldung (bei Zugängen) Registriernummer des übernehmenden Betriebes Registriernummer des abgebenden Betriebes oder EU-Schlüssel bei Zugang aus EU-Staaten Stückzahl Tierart Datum der Übernahme

13 II. Begleitdokument Name, Anschrift und Registriernummer des abgebenden Betriebes Name, Anschrift oder Registriernummer des Bestimmungsbetriebes bei Wanderhaltung der Bestimmungsort oder Kopie der Triebgenehmigung Anzahl der verbrachten Tiere Name, Anschrift und Registriernummer des Transportunternehmers und Kennzeichen des benutzten Transportmittels Datum und Unterschrift des abgebenden Tierhalters Kennzeichen der verbrachten Tiere

14 III. Kennzeichnung Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Elektronischen Kennzeichnung für Tiere, die nach dem geboren wurden Schafe und Ziegen, die vor dem geboren sind, müssen nicht umgekennzeichnet werden Grundsätze der Kennzeichnung bleiben gleich Erstkennzeichnung spätestens nach 9 Monaten, jedoch vor Verlassen des Betriebs Schlachtlämmer, die im Inland geschlachtet werden und nicht älter als 12 Monate sind, sind mit einer weißen Ohrmarke zu kennzeichnen

15 III. Kennzeichnung Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Für Schlachtlämmer < 12 Monate (zur Schlachtung in D) 1 weiße Ohrmarke: Vorderseite/Dornteil: DE + Kfz-Kennzeichen + letzte 7 Ziffern der Bestandsregistriernummer (= Bestandskennung) Rückseite/Lochteil: nicht beschriftet

16 III. Kennzeichnung Von Zuchttieren, zum innergemeinschaftlichen Handel und zur Ausfuhr in Drittländer 2 Kennzeichnen mit der gleichen tierindividuellen Nummer 1. Kennzeichen konventionelle gelbe Ohrmarke Vorderseite/Dornteil: DE + Tierartencode (01) + Bundesland (15) + individuelle Nummer (8-stellig) Rückseite/Lochteil: keine Beschriftung 2. Kennzeichen elekronischer Transponder Transponder-Ohrmarke Transponder-Bolus Transponder-Fußfessel Injektat

17 III. Kennzeichnung Einsatz in Sachsen-Anhalt: Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. ausgebende Stelle: LKV Sachsen-Anhalt Kennzeichnungselemente der Firma Hauptner & Herberholz Einzeltierkennzeichnung: Ohrmarkenpaar mit elektr. Ohrmarke Ohrmarke + Bolus

18 Ohrmarkenpaar mit elektronischer Ohrmarke: BabyChip mit Transponder im Dorn mit 3 g leichteste LOM trapezförmig (29 x 33 mm) Dornlänge 12 mm FDX-B Lesemodus neue Zange notwendig Preis: 2,26 /Paar III. Kennzeichnung

19 Ohrmarke + Bolus: Bolus mit Transponder Standardbolus mit 75 g (50, 20) Länge 70 mm Durchmesser 20,3 mm FDX-B Lesemodus andere Boli möglich Preis: 2,96 Paar III. Kennzeichnung Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v.

20 Hinweis: III. Kennzeichnung Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Umkennzeichnung - Neu: antragsloses Verfahren Vermerk im Bestandsregister notwendig

21 Umkennzeichnen/Nachkennzeichnung: Kein Umkennzeichnung bei Verwendung der VVVO-Nr. als Herdbuch-Nummer! Ohrmarkenpaar mit elektr. Ohrmarke Umkennzeichnung/Nachkennzeichnung problemlos Ohrmarke + Bolus III. Kennzeichnung Bolus defekt Um- und Nachkennzeichnung möglich Ist der Bolus auch wirklich defekt? LOM weg nur Nachkennzeichnung möglich

22 Hinweis: III. Kennzeichnung Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Umkennzeichnung - Neu: antragsloses Verfahren Vermerk im Bestandsregister notwendig Lesegeräte müssen nicht vorgehalten werden Elektronische Lesung im Flaschenhals Ohrmarken für Schlachtlämmer LOM zum Einzug mit neuer Zange 0,23 /LOM Alternative: Einzug alte Hauptner & Herberholz LOM Preis: 0,12 /LOM Erwerb einer neuen Zange: 21,43 (gebrauchte Zange: 15 )

23 III. Kennzeichnung Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Ohrmarken für Schlachtlämmer (2 Varianten)

24 IV. Bestandsregister Bestandsregister in 4 Teile gegliedert Teil A: Angaben zum Betrieb Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen Teil C: Angaben zu im Betrieb geborenen und/ oder verendeten Schafen und Ziegen Teil D: Angaben im Fall der Überprüfung

25 IV. Bestandsregister Teil A: Angaben zum Betrieb Name und Anschrift des Tierhalters Registriernummer des Betriebes (überwiegende) Nutzungsart der Tiere Gesamtbestand an Schafen und/oder Ziegen am 01. Januar des jeweiligen Jahres: bis einschließlich 9 Monate 10 bis einschließlich 18 Monate ab 19 Monate

26 Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen Beim Zugang von Tieren: Zugangsdatum IV. Bestandsregister Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters Kennzeichen des Tieres oder der Tiere Anzahl der Tiere, sofern alle Tiere die gleiche Kennzeichnung besitzen

27 Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen Beim Abgang von Tieren: Abgangsdatum IV. Bestandsregister Name und Anschrift oder Registriernummer des Bestimmungsbetriebes oder des Schlachthofes Name und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmens und Kennzeichen des Transportmittels Kennzeichen des Tieres oder der Tiere Anzahl der Tiere, sofern alle Tiere die gleiche Kennzeichnung besitzen

28 IV. Bestandsregister Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen Ersatz der Angaben im Teil B durch das Beifügen einer Ablichtung des Begleitpapieres mit den genannten Angaben möglich

29 IV. Bestandsregister Teil C: Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen Datum des Kennzeichnung eines Tieres mit Kennzeichen, Geburtsjahr, Rasse und, soweit bekannt Genotyp Tod des Tieres (Monat und Jahr) Vergabe eines Ersatzkennzeichens Eintrag nur von Tieren, die nach dem geboren sind

30 Lfd. Nr. IV. Bestandsregister Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Teil C: Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen Kennzeichen des Tiers Geburtsjahr Rasse Genotyp, soweit bekannt 01 DE MFS ARR/ARR Tod (Monat und Jahr) 02 DE SDL MFS 30 Datum der Kennzeichnung Ersatzkennzeichen Bemerkung

31 IV. Bestandsregister Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Teil C: Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen Ersatz der Angaben im Teil C durch ein Zuchtbuch mit den genannten Angaben möglich

32 Vielen Dank Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v.

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