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1 echte Toleranz e.v. Zur Waldwiese 12 D Aumühle An das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Hans Stäcker, Abt. III 2 Jensendamm Kiel Aumühle, Unser Auskunftsantrag vom 31. Juli hier: Ihr Schreiben vom 5. Oktober Sehr geehrter Herr Stäcker, vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben (s. Anhang). In diesem heißt es bezugnehmend auf unseren Auskunftsantrag vom zu den SchLAu-Workshops in Schleswig-Holstein:... dass in dieser Sache die Schulen in Wahrnehmung Ihres gesetzlichen Bildungsund Erziehungsauftrages eigenverantwortlich handeln. Gleichwohl hat das Ministerium... eine spezifisch schulrechtliche Einordnung der betreffenden Veranstaltungen eingeleitet. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Der Hinweis auf die Eigenverantwortung der Schulen liest sich so, als habe die oberste Rechts- und Fachaufsichtsbehörde keinerlei Einfluss darauf, ob an den Schulen in Schleswig-Holstein verfassungs- und schulgesetzwidrige Sexualerziehung stattfindet oder nicht. War das so gemeint, falls nein, wie sonst? 2. Zu Ihrer Formulierung, das Ministerium habe eine spezifisch schulrechtliche Einordnung der betreffenden Veranstaltungen eingeleitet : a. Ist dies so zu verstehen, dass gegenwärtig geprüft wird, ob die SchLAu-Workshops der Vereine Haki e.v. und lambda::nord e.v. mit dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz vereinbar sind? Falls ja: wer genau führt diese Prüfung durch, und wie? b. Warum wird nicht ebenso geprüft, ob die SchLAu-Workshops gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot (i.s.v. BVerfGE 47, 46) verstoßen? 1 echte Toleranz e.v. Tel: +49(0) Vereinsregister: Spendenkonto: Förde Sparkasse Der Verein ist Zur Waldwiese 12 info@echte-toleranz.de Amtsgericht Lübeck IBAN DE als gemeinnützig D Aumühle VR 3936 HL BIC NOLADE21KIE anerkannt.

2 Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass Ihr Ministerium unseren Auskunftsantrag vom (s. Anhang) auch über 2 Monate nach Zugang noch immer nicht beschieden hat unter Verstoß gegen 5 Abs.2 Satz 2 Informationszugangsgesetz (IZG-SH). Vor diesem Hintergrund bitten wir nochmals ausdrücklich um den umgehenden Erlass des ausstehenden Auskunftsbescheides sowie eine Begründung, o o o warum Sie die beantragten Auskünfte nicht innerhalb 1 Monats erteilt haben, wie dies in 5 Abs.2 Satz 1 IZG-SH als Regelfall vorgesehen ist warum Sie uns entgegen 5 Abs.2 Satz 2 IZG-SH nicht darauf hingewiesen haben, dass Sie mehr als 1 Monat zur Beantwortung unseres Auskunftsantrages benötigen warum Sie selbst die gesetzliche Maximalfrist des 5 Abs.2 Satz 2 IZG-SH zur Bearbeitung von Auskunftsbescheiden (2 Monate) nicht eingehalten haben. Vielen Dank! Es grüßt freundlich, Peter Rohling, Vorstand P.S.: Ergänzend zu unserer vom (s. Anhang) an den Leiter des Ministerbüros, Herrn Bohlen, weisen wir gerne auch an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass sich unser Auskunftsantrag vom durch Ihr Schreiben vom (s. Anhang) nicht erledigt hat. Anlagen: Ihr Schreiben vom an Stefan Bohlen vom Unser Auskunftsantrag vom Ihr Schreiben vom echte Toleranz e.v. Tel: +49(0) Vereinsregister: Spendenkonto: Förde Sparkasse Der Verein ist Zur Waldwiese 12 info@echte-toleranz.de Amtsgericht Lübeck IBAN DE als gemeinnützig D Aumühle VR 3936 HL BIC NOLADE21KIE anerkannt.

3 Schleswig-Holstein Der ächte Norden SH ffi# tr[träffi#rffi:, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach Kiel Echte Toleranz e.v. Herrn Peter Rohling Zur Waldwiese Aumühle lhr Zeichen: lhre Nachricht vom: Mein Zeichen:lll211 Meine Nachricht vom: Hans Stäcker landsh-de Telefon: / Telefax: Ihr Auskunftsersuchen vom X -AT.2017 Sehr geehrter Herr Rohling, in lhrem Schreiben vom 31.A begehren Sie Auskünfte zu Schlau-Workshops, die an öffentlichen Schulen durchgeführt werden. Dabei geht es um die Frage, ob diese Veranstaltungen vorab und laufend als rechtlich unbedenklich geprüfi wurden bzw. werden. lch teile lhnen dazu mit, dass in dieser Sache die Schulen in Wahrnehmung ihres gesetzlichen Bild un gs- u nd Ezieh u ngsauftrages eigenverantwortlich handel n. Gleichwohl hat das Ministerium für Bitdung, Wissenschaft und Kultur eine spezifisch sch ulrechtliche Einordn ung der betreffenden Veranstaltun gen ei ngeleitet. Mit freundlichen Grußen 1^fiua'- Hans Stäcker Dienstgebäude Jensendamm 5, Kiel I Telefon Telefax Haltestelle Lorentzendamm, Buslinien 1 1, 81; 91, 501, 502, 900, 901 Poststelle@bimi.landsh.de I -Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Nachrichten.

4 Peter Rohling :27 Re: AW: Auskunftsantrag zur Überprüfung der SchLAu-Workshops in SH An Kopie Blindkopie rainerrohling lipres83 Sehr geehrter Herr Bohlen, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich muss Sie leider korrigieren. Wie Sie dem Wortlaut unseres Auskunftsantrages vom entnehmen können, beantragen wir darin Informationen, die das Schreiben Ihres Mitarbeiters vom gerade nicht enthält. Wie mit unserem Auskunftsantrag weiter zu verfahren ist, ergibt sich daher aus 5 IZG-SH entnehmen. Dort heißt es: (1) Die in Anspruch genommene Stelle hat der antragstellenden Person Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren, Kopien, auch durch Versendung, zur Verfügung zu stellen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die in Anspruch genommene Stelle diesem Antrag, es sei denn, die in Anspruch genommene Stelle hat wichtige Gründe, die Informationen auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit Informationen der antragstellenden Person bereits auf andere, leicht zugängliche Art, insbesondere durch Veröffentlichung nach 11 oder durch Verbreitung nach 12, zur Verfügung stehen, kann die in Anspruch genommene Stelle die Person auf diese Art des Informationszugangs verweisen. (2) Soweit ein Anspruch nach 3 besteht, sind die Informationen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener Zeitpunkte sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle zugänglich zu machen. Sind die Informationen derart umfangreich und komplex, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, so kann die informationspflichtige Stelle die Frist auf höchstens zwei Monate verlängern. Wird von der Fristverlängerung nach Satz 2 Gebrauch gemacht, ist dies der antragstellenden Person so bald wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragseingang unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die o.g. Fragen innerhalb der Monatsfrist des 5 Abs.2 Satz 1 IZG- SH beantworten werden, oder ob Sie die angefragten Informationen für derart umfangreich und komplex halten, dass Sie die Frist auf zwei Monate verdoppeln werden. In dem Fall beantragen wir, uns schon jetzt die Gründe hierfür gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 IZG-SH mitzuteilen. Vielen Dank. Es grüßt freundlich, 1 von 5

5 1_1 Mail Basic Re_ AW_ Auskunftsantrag zur Überprüfung der... Peter Rohling, Vorstand hat am 15. August 2017 um 16:27 geschrieben: Sehr geehrter Herr Rohling, mit Schreiben vom an die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur baten Sie um die Überprüfung eines Anliegens hinsichtlich der SchLAu-Workshops in Schleswig-Holstein. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr neuerliches Schreiben vom mit der wiederholten Bitte um Überprüfung und Auskunft hinsichtlich der SchLAu-Workshops mit unserer Antwort vom durch den zuständigen Referenten überschnitten hat und Ihre Fragen somit hinreichend beantwortet werden konnten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Stefan Niclas Bohlen Leiter des Büros der Ministerin und der Staatssekretäre Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Jensendamm Kiel Telefon: +49 (0) Mobil: +49 (0) E-Fax: +49 (0) Stefan.Bohlen@bimi.landsh.de Hinweis: Dieses Postfach ist nicht als Eingang für elektronisch signierte bzw. verschlüsselte Dokumente nutzbar. Von: Peter Rohling [mailto:info@echte-toleranz.de] 2 von 5

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