Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN
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- Frauke Seidel
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1 Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN Fachtagung: Barrierefreiheit im regionalen Buslinienverkehr 25. November 2013 in Erfurt
2 Gliederung I Einführung II Elemente der Barrierefreiheit III Flexible Bedienungsformen IV Schlussbetrachtung Folie 2
3 I Einführung Folie 3
4 Das Verbundgebiet des VRN Folie 4
5 Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar 13 Landkreise und 11 kreisfreie Städte 3 Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz) 55 Verkehrsunternehmen Einwohner: ca. 3,0 Mio. - davon 1,9 Mio. in Landkreisen - davon 1,1 Mio. in kreisfreien Städten Verbundgebiet: ca km² Ca. 315 Mio. Fahrgäste pro Jahr Folie 5
6 Ländlicher Raum ist nicht gleich ländlicher Raum Kreis Bergstraße Lkr. Südwestpfalz Folie 6
7 Nachfragestruktur (Mo Fr) Kreis Bergstraße Lkr. Südwestpfalz EW EW FG/Tag FG/Tag Bahn / OEG (63%) 59% 42% Bahn (25%) 30% Bus (37%) 41% Reisezweck Ausbildung Jedermann 11% Bus (75%) 58% 70% 89% Folie 7
8 Grundsätzliche Probleme des regionalen Busverkehr Primär auf Schülerverkehr ausgerichtet In vielen Fällen Angebot nur an Schultagen Regelmäßiges Angebot häufig nicht vorhanden Alternative zum PKW häufig nicht gegeben In etlichen Regionen noch eigenwirtschaftliche Verkehre Teilweise keine Wiederbeantragung von Genehmigungen bzw. Rosinenpickerei Folie 8
9 Relevante Aufgabenbereiche des VRN Erarbeitung des verbundweiten Gemeinsamen Nahverkehrsplans Rhein-Neckar Verbundweites Linienbündelungskonzept Projektsteuerung bei der Erstellung der Nahverkehrspläne im VRN Vergabestelle für Busleistungen für fast alle Aufgabenträger (Ausnahme: beherrschte Unternehmen) Leistungsgestaltung bei Vergaben nach Vorgabe der Aufgabenträger Qualitätsmanagement im Busverkehr Diskriminierungsfreie EAV Folie 9
10 Warum Barrierefreiheit? 1 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Folie 10
11 Vollständige Barrierefreiheit erfordert ein Mindestangebot zur Daseinsvorsorge, ein Zusammenspiel von Information, Infrastruktur und Fahrzeugen, entsprechend gestaltetes Umfeld, zur Realisierung zusätzliche Finanzmittel von Bund bzw. Ländern. Folie 11
12 II Elemente der Barrierefreiheit Folie 12
13 Fahrzeuge Aufgabenträger ist zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung Aufgabenträger kann Fahrzeugstandards festlegen - im Rahmen wettbewerblicher Vergabeverfahren inkl. Direktvergaben unterhalb der Schwellenwerte der VO 1370/07 Art. 5 Abs. 4 - durch Betrauungsakt (VO 1370/07 Art. 5 Abs. 2, beherrschtes Unternehmen ) - durch Nahverkehrspläne Folie 13
14 Fahrzeugstandards in wettbewerblichen Vergabeverfahren Im VRN weitgehend standardisierte Ausschreibungsunterlagen Detaillierte Anforderungen an Fahrzeugausstattung, Betrieb und Kommunikation Differenzierung in Fahrzeuge in Kategorie A und B Kategorie A: regelmäßiger Linienverkehr - Niederflurfahrzeuge mit Rampe oder Hublift Kategorie B: Schülerverkehr - Hochbodenfahrzeuge möglich Qualitätssicherung durch Pönalekatalog und stichprobenhafte Überprüfung Folie 14
15 Fahrzeugstandards bei kommerziellen Verkehren Aufgabenträger kann Qualitäten festlegen - im Nahverkehrsplan ( 8 Abs. 3 PBefG) - durch Vorabbekanntmachung ( 8a Abs. 2 PBefG) Im VRN: Festlegung von Qualitätsstandards im Gemeinsamen Nahverkehrsplan Rhein-Neckar Orientierung an Ausschreibungsunterlagen Sehr detaillierte Festlegung inkl. Pönalisierung - Qualität als Element der ausreichenden Verkehrsbedienung - Pönalisierung zur Sicherstellung der Qualität zwingend erforderlich Folie 15
16 Infrastruktur Folie 16
17 Infrastruktur Landkreise in der Regel keine Straßenbaulastträger Kooperation der Beteiligten notwendig Barrierefreie Haltestelle nur bei entsprechendem Umfeld sinnvoll Die barrierefreie Haltestestelle gibt es nicht! Definition örtlicher Standards nach Möglichkeit in Abstimmung mit den Betroffenen Folie 17
18 Handlungsfeld Barrierefreie Haltestellen Beispiel Nahverkehrsplan Kreis Bergstraße Folie 18
19 Infrastruktur Infrastruktur Kommune Ortsteil Haltestelle Fahrtrichtung Linien Busbucht Halt auf Fahrbahn Wendeplatz Sonderboard Blindenleitsystem Wartehalle Vitrine in Wartehalle Sitzbank Mülleimer Telefon Wald-Michelbach Amtsgericht Gras-Ellenbach 667 x x x x x x x Amtsgericht Hirschhorn/Wmb. 685, 690 x x x x x x x Amtsgericht Mörlenb./Weinh. 681, 683 x x x x x x x Stoewer Museum Hirschhorn/Wmb. 681, 683, 685 x x x x Stoewer Museum Weinheim 681, 683, 685 x x x x Schulzentrum We. 681 x x Schulzentrum 2-667/ , 681 x x Schulzentrum Wmb. 683 x x Schulzentrum Mörl. 683 x x Schulzentrum 5-685/ , 690 x x Bsp. des Haltestellenkatasters im Kreis Bergstraße Folie 19
20 Information Das beste Angebot nützt nichts ohne entsprechende Information! Gestaltung der Informationsmedien möglichst barrierefrei Informationen zu - Fahrplan - Fahrzeugen - Infrastruktur - Echtzeit Vor Reiseantritt Während der Reise Folie 20
21 FPL-Auskunft für Sehbehinderte Folie 21
22 Kennzeichnung Niederflurbusse Folie 22
23 Folie 23
24 III: Flexible Bedienungsformen Folie 24
25 Flexible Bedienungsformen Regulärer Linienverkehr nicht wirtschaftlich Einsatz in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage Ergänzung des konventionellen ÖPNV oder eigenständiges System Verschiedenste Arten der Bedienung Unterschiedlichste Flexibilisierung (zeitlich und/oder räumlich) Folie 25
26 Taxibasierte Systeme NahverkehrsBeratung Südwest Folie 26
27 Busbasierte Systeme NahverkehrsBeratung Südwest Folie 27
28 Flexible Bedienungsformen Bei Einsatz von (Klein)Bussen fahrzeugseitige Barrierefreiheit grundsätzlich möglich Für zahlreiche Mobilitätseingeschränkte Vorteile durch persönlichen Kontakt Flexibilisierung ermöglicht z.t. kurze Wege. Haltestellen i.d.r. nicht barrierefrei Beim Einsatz von Taxen vollständige Barrierefreiheit nicht zu erreichen Folie 28
29 IV: Schlussbetrachtung Folie 29
30 Schlussbetrachtung Vielfältige neue Anforderungen an die Landkreise nicht nur bzgl. Barrierefreiheit! Grundsätzliche Schwierigkeit einer selbstbestimmten Mobilität im ländlichen Raum Unterschiedliche Sachstände bei den Aufgabenträgern Umfassende Betrachtung des Themas Barrierefreiheit erforderlich Kontakt mit Betroffenen suchen! Örtlich angepasste Lösungen erarbeiten! Im NVP Ausnahmen definieren! Folie 30
31 Schlussbetrachtung Für ein Großteil der Mobilitätseingeschränkten einfache und preisgünstige Lösungen machbar Hpts. Schwierigkeiten bei - Blinden - Personen mit Elektrorollstühlen Hier flächendeckende Lösungen nicht in Sicht! Folie 31
32 Den Teufel nicht mit dem Beelzebub austreiben! Folie 32
33 /
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