Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr

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1 Kreissparkasse Weilburg, 13. Juni 2013 Sparkassen-Finanzgruppe Fachbereich Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Juni 2013 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 2

2 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 3 Der Sparkassen- und Giroverband stellt sich vor Sparkassen- und Giroverband : Sitz in Frankfurt und Erfurt unterstützt, berät und repräsentiert 50 Sparkassen 34 Sparkassen in Hessen, 16 Sparkassen in Thüringen ca Mitarbeiter ca Geschäftsstellen ca. 113 Milliarden Euro Bilanzvolumen Standort Erfurt Sparkassen-Finanzzentrum N ord hau sen G reb ens tein Kasseler SK E ichsfe ld Kyffhäuser SK W alde ck -Fra nke nbe rg F els berg W erra-m eißne r U nstrut-h ainic h S ö m m erda B attenb erg M arb urg-b iede nk opf B ork en S chw a lm -E d er S chw a lm W artb urg-s K Bad Hersfeld-Rotenburg stadt G oth a E rfurt W eim a r Je na G era -G re iz Altenburger Land D illen burg A rnsta dt-ilm e nau V o gelsbe rgk reis W etzlar G ie ßen Grü nbe rg L au bac h- W eilburg H ung en Fu lda R hön -Re nns teig-s K S aa lfeld-r ud ols tad t S aa le-o rla H ild burg hau sen S on neb erg Nassauische SK Lim bu rg W etterau Taun us-s K G elnha us en H an au Fra nkfurter SK Offenb ach La nge n-s elige ns tadt G roß-g e ra u D ie burg D arm sta dt S ch lüc hte rn Quelle: SGVHT Jahresbericht 2011 B e nsh eim S tarke nbu rg O de nw ald kre is Standort Frankfurt am Main Alte Rothofstraße Sparkassen-Finanzgruppe 4

3 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 5 Die Einführung der SEPA-Lastschrift befindet sich auf der Zielgeraden Ausgangslage 1999 Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion 2002 Europäische Einheitswährung Ziel ist der einheitliche europäische Binnenzahlungsverkehrsraum. SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden nach gleichen Regeln behandelt. Start SEPA-Überweisung 28. Januar 2008 Start SEPA-Lastschrift 1. November 2010 Für die 17 Länder mit Euro-Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar. Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren am 1. Februar 2014 durch die SEPA- Zahlverfahren Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen zum SEPA-ready sein! Sparkassen-Finanzgruppe 6

4 Die Sparkassen-Finanzgruppe ist der größte Abwickler von Zahlungsverkehrstransaktionen in Deutschland und Europa Der neue europäische SEPA-Zahlungsverkehrsraumumfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten. Mit dem Girokonto bei der Kreissparkasse Weilburg können Sie den europäischen Zahlungsverkehr einfach und bequem organisieren. Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Monaco Niederlande Land Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern Sparkassen-Finanzgruppe 7 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 8

5 Der Zahlungsverkehrsklassiker Überweisung ist europaweit verfügbar Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick: Verwendung für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Nutzung von IBAN und BIC anstatt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung Euro, keine Betragsgrenze (Meldegrenzen und Preise der Empfängerbanken/-länder beachten) Entgeltteilung (jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstitutes) Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt europaweite Gutschrift des Überweisungsbetrages innerhalb von einem Geschäftstag Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich Sammelüberweisungen nur noch beleglos Sparkassen-Finanzgruppe 9 IBAN und BIC: Die Kundenkennung im SEPA-Zahlungsverkehr(1/2) IBAN International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE Ein Tipp: Die IBAN und den BIC Ihres Kontos finden Sie auf dem Kontoauszug, im Online-Banking und auf der Rückseite der ab 2012 neu ausgegebenen SparkassenCards. Sparkassen-Finanzgruppe 10

6 IBAN und BIC: Die Kundenkennung im SEPA-Zahlungsverkehr(2/2) BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes/der Girozentrale Stelle 5 6 Bezeichnet das Land (Sitz des Kreditinstituts) Stelle 7-8 Bezeichnet den Ort (Sitz des Kreditinstituts) Stelle 9-11 ggf. Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut Der BIC der Kreissparkasse Weilburg: (HELA) (DE) (F1) (WEI) HELADEF1WEI Ein Tipp: Für die bequeme Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl Ihrer Kunden und Vertragspartner stellt Ihnen die Kreissparkasse Weilburg auf ihrer Internet-Seite den SEPA Account Converter zur Verfügung! Sparkassen-Finanzgruppe 11 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 12

7 Die SEPA-Lastschriftweicht in wesentlichen Merkmalen von der deutschen Einzugsermächtigungslastschrift ab Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum (D) zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Gläubigeridentifikationsnummer (Deutsche Bundesbank) und Mandatsreferenz (Einreicher) einheitliche und eindeutig europaweit geregelte Rückerstattungs- und Widerspruchsfristen Basis-Lastschrift (Privatkunden) (SEPA Core Direct Debit) Firmenkunden-Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Sparkassen-Finanzgruppe 13 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierteSEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos(online). Bitte beachten Sie die Vorlagefrist bei der Kreissparkasse Weilburg: 6 Geschäftstage bei Erst-/ Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften, 8.00 Uhr. Sparkassen-Finanzgruppe 14

8 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung* Eindeutige Identifikation des Mandats Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Nein Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Kontonummer und BLZ Unbefristet, bis auf Widerruf Aufbewahrung des Originalmandats Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger * Ab mit Änderung der Lastschriftbedingungen Sparkassen-Finanzgruppe 15 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahlungspflichtiger (ZP) 0 Inkassovereinbarung 7 D- Gutschrift 3 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 D- Kontobelastung 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 Vorlage D-5 bzw. D-2 bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Sparkassen-Finanzgruppe 16

9 Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Geschäftstag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitutbestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Bitte beachten Sie die Vorlagefrist bei der Kreissparkasse Weilburg: 2 Geschäftstage, 8.00 Uhr. Sparkassen-Finanzgruppe 17 Die Vorabinformation für SEPA-Lastschriften Die Vorabinformation (Pre-Notification) an den Zahlungspflichtigen soll das Rücklastschriftrisiko minimieren. Der Zahlungsempfänger wird in der Inkassovereinbarung verpflichtet, den Zahlungspflichtigen vor einem geplanten Einzug zu informieren. Die Vorabinformation kann auch als Teil eines Vertrages oder einer Rechnung erfolgen. Sie kann einen oder mehrere Einzüge ankündigen (z. B. Zahlungsplan bei Ratenzahlungen, Vereinbarung monatlicher Mietzahlungen, Vereinsbeitrag). Die Vorabinformationenthält den Fälligkeitstag, den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz. Die Vorabinformation ist 14 Kalendertage vor Fälligkeit durch den Zahlungsempfänger zu versenden, damit der Zahlungspflichtige die erforderliche Deckung bereitstellen kann. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart werden (z. B. AGB). Sollte der Zahlungsempfänger die Vorabinformation nicht versenden, verstößt er gegen die Regelungen der Inkassovereinbarung und riskiert, dass es zu einer Rücklastschrift kommt. Die Gültigkeit des Mandats wird dadurch nicht berührt. Sparkassen-Finanzgruppe 18

10 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 19 Grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Sparkassen-Finanzgruppe 20

11 Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: - Name und Adresse - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) - Kennzeichnung für wiederkehrende / einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: - Name und Anschrift des Kontoinhabers - IBAN und ggf. BIC - Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat - Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Sparkassen-Finanzgruppe 21 Mit Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sind Belastungen von SEPA-Lastschriften besser zu kontrollieren Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers, unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche Bundesbank - Ihre Länge richtet sich nach den Vorgaben der Ausgabestelle. In Deutschland sind dies immer 18 Stellen. - Die Gläubiger-ID kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats: - Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Mitgliedsnummer). Sparkassen-Finanzgruppe 22

12 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende, ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine neue Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit der Kreissparkasse Weilburg abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen z. B. die Mitgliedsnummer Ihres Vereinsmitgliedes. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermininformieren z. B. über den Kontoauszug* oder in der Einladung zur Jahreshauptversammlung. Beispieltext: Lastschrifteinzüge nehmen wir ab dem xx.xx.xxxx per SEPA-Basis-Lastschrift vor. Unsere Gläubiger-ID ist DE01XXX Ihre Mandatsreferenz ist LOREMIPSUM * im Verwendungszweck des letzten Lastschrifteinzuges vor Umstellung auf SEPA Sparkassen-Finanzgruppe 23 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe 24

13 Wichtige Handlungsfelder eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen, Rechnungen etc. angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen (SEPA Account Converter) Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (nur bei Nutzung von SEPA-Lastschriften) neue SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Vergabe von Mandatsreferenzen, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Verein) * ISO XML-Standard Sparkassen-Finanzgruppe 25 Informations- und Formularangebote Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf und Sparkassen-Finanzgruppe 26

14 Umstellungssoftware SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler DTA B SEPA Mapping Regeln Umwandlungsregeln für Überweisungsdaten Nähere Ein Informationen Tipp: Nutzen erhalten Sie für die Sie schnelle bei Ihrem und Berater komfortable oder Electronic Umstellung Banking-Experten. eine aktuelle Vereinssoftware aus unserem Angebot! Sparkassen-Finanzgruppe 27 Nutzen Sie die neueste Electronic Banking Software GLS Vereinsmeister V.6 und SPG Verein SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) SEPA-Mandatsverwaltung Online-Banking Umwandlungshilfen (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) sind geplant. Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder Electronic Banking-Experten. Sparkassen-Finanzgruppe 28

15 Agenda 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Sparkassen-Finanzgruppe Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren Ausnahmeregelungen der SEPA-Migrationsverordnung Das SEPA-Begleitgesetz trat am 9. April 2013 in Kraft. Konvertierungsdienstleistungen für Kontokennungen Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher (bis zum 1. Februar 2016) kostenfreie Umstellungsleistungen von Kontonummer und Bankleitzahl anbieten. Privatpersonen können ihre bisherige Kontokennung (Bankleitzahl und Kontonummer) nutzen. Ansonsten müssten Privatpersonen bereits ab dem 1. Februar 2014 durchgängig die IBAN verwenden. Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) darf für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Februar 2016 weitergenutzt werden, obwohl es den technischen Anforderungen der SEPA nicht genügt. Bewusst kein Gebrauch von optionalen Übergangsbestimmungen für Nischenprodukte nicht schriftlich erteilte Mandate; keine rechtlichen Voraussetzungen einer autorisierten Lastschrift Verzicht auf 1. BICBegrüßung ab dem 1. Februar und Einführung 2014 bei Inlandszahlungen Im Sinne einer Ausnahmeregelungen verbraucherfreundlichen Umstellung der SEPA-der Kontokennung soll daher bei inländischenzahlungen frühzeitig auf die Angabe der BIC im Kundenverkehr verzichtet werden. Sparkassen-Finanzgruppe 30

16 7. Aktueller Sachstand des SEPA-Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren SEPA ist da! Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum stehen insbesondere Sie als Verein vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre Sparkasse begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Umstellung und hält zahlreiche Unterstützungsleistungen für Sie bereit. Ihre weiteren Fragen beantworten die Berater in den Filialen der Kreissparkasse Weilburg sehr gern. Marion Nickel / Arnd Schwinghammer Team Zahlungsverkehr Kreissparkasse Weilburg Odersbacher Weg Weilburg Telefon 06471/ / Fax 06471/ ms.passivzv@ksk-weilburg.de Julian Pinske / Andreas Eckerth Team Electronic Banking Kreissparkasse Weilburg Odersbacher Weg Weilburg Telefon 06471/ Fax 06471/ medialervertrieb@ksk-weilburg.de Sparkassen-Finanzgruppe 31 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Susanne Kriwitzkij Abteilung Betriebswirtschaft Bonifaciusstraße 15 Tel. (0361) Erfurt Fax (0361) susanne.kriwitzkij@sgvht.de Sparkassen-Finanzgruppe 32

17 Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 1 Tag vor Fälligkeit Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Nicht erforderlich Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen 8 Wochen Ausgeschlossen (durch Verzicht) Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen 13 Monate Nicht relevant (durch Bestätigung gegenüber der Zahlstelle) Rückgabefrist Zahlstelle Kundenkennung Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Sparkassen-Finanzgruppe 33

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