S-Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen Neu-Ulm - Illertissen. SEPA fürvereine Seite 1
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- Birgit Frei
- vor 8 Jahren
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1 SEPA fürvereine Seite 1
2 SingleEuroPaymentArea So E P in rima A nlass Sie heute einzuladen! Seite 2
3 Ab können Sie keine Beitragseinzüge mehr durchführen in der gewohnten Art und Weise! mit dem gewohnten Verfahren! und dem gewohnten Vertrauen auf vorhandene Einzugsermächtigungen! ABER wir zeigen Ihnen HEUTE Wege auf, wie Sie Ihren Verein zeit-, kosten-und nervenschonendauf SEPA umstellen können! Seite 3
4 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 4
5 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 5
6 SEPA = Single Euro Payments Area Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 6
7 Der europäische Zahlungsverkehrsraum Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island (nicht EU, nur EWR*) Italien Liechtenstein (nicht EU, nur EWR*) Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco (nicht EU, nicht EWR*) Niederlande Norwegen (nicht EU, nur EWR*) Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz (nicht EU, nicht EWR*) Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern * EU = Europäische Union, EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Seite 7
8 SEPA warum? Ziel: Standardisierung der Euro-Zahlungen innerhalb der 32 Teilnehmerstaaten schnelle Übertragungszeiten kostengünstige Ausführung Ein Konto für alle Teilnehmerländer ist ausreichend Einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner Seite 8
9 Das Ende des nationalen Zahlungsverkehrs Vom EU-Gesetzgeber wurde der Zeitpunkt für die Abschaltung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme festgelegt: Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Umstellung des Zahlungsverkehrs in Ihrem Verein heute 01. Feb Der Zahlungsverkehr Ihres Vereins muss im SEPA-Format eingereicht werden Seite 9
10 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 10
11 Welche allgemeinen Änderungen entstehen bei Überweisungen und Lastschriften? Geändertes Datenformat von DTA auf das neue einheitliche XML-Daten-Schema Die Einreichung von Datenträgern ist nicht mehr möglich Kürzung des Verwendungszwecks von 14 Zeilen a 27 Zeichen (378) auf 4 Zeilen a 35 Zeichen (140 Zeichen) Verwendung von IBAN und BIC anstatt Kontonummer und Bankleitzahl Seite 11
12 IBAN Die Schreckliche? Seite 12
13 IBAN und BIC Die Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE Die Prüfziffernberechung erfolgt auf der Grundlage von Kontonummer und Bankleitzahl Seite 13
14 IBAN und BIC Die Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Stelle 5 6 Stelle 7 ff. Bezeichnet den Namen der Bank/Bankengruppe/Landesbank Bezeichnet das Land Bezeichnet die Sparkasse Der BIC der Sparkasse lautet: BYLA DE M1NUL Tipp: IBAN und BIC können Sie dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Ebenso stehen die Informationen auf den neuen SparkassenCards. Seite 14
15 Wie stelle ich den Kontenbestand der Mitglieder auf SEPA um? Mit dem SEPA Account Converter kann der Kontenbestand auf IBAN und BIC umgestellt werden. Der SEPA Account Converter (SAC) ist für Sie auf der Internetseite der Sparkasse zum Download bereitgestellt. Mit dem SAC können fast alle deutschen Kontoverbindungen umgestellt werden, die kontoführenden Institute haben die jeweiligen Berechnungsmethoden explizit zur Benutzung freigegeben. In Ausnahmefällen kann keine automatische Umrechnung erfolgen. Dies liegt in der Kontonummernsystematik des jeweiligen Instituts begründet. Mehr als 97% aller Kontoverbindungen können automatisiert umgestellt werden. Seite 15
16 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 16
17 Merkmale der SEPA-Überweisung Die SEPA-Überweisung ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Überweisungen in Euro. Einzelüberweisungen können beleghaft und beleglos (online) eingereicht werden, aber nicht mehr mittels Datenträger (Diskette, CD- ROM oder USB-Stick). Sammelüberweisungen können nur noch online übertragen werden. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts. Als Kundenkennung werden ausschließlich IBAN und BIC genutzt. Beleglose SEPA- Überweisungen werden spätestens mit Wertstellung des ersten Geschäftstages nach Auftragserteilung dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben (beleghaft am zweiten Geschäftstag) Seite 17
18 Die SEPA-Überweisung Testkunde DE B Y L A D E M 1 N UL Testzahlung 123,45 Beachten Sie bitte, dass andere Länder auch längere IBAN- Nummernbis zu 34 Stellen haben können! Max Mustermann Seite 18
19 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 19
20 Was wird für den Künftigen Einzug der Beiträge per Lastschrift benötigt? Die Gläubiger-ID Aufbau der 18-stelligen Gläubiger-ID ISO Ländercode 2-stellige Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Idenfikationsmerkmal Beispiel DE 99 ZZZ Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung. Diese kann vom Zahlungsempfänger zur Kennzeichnung einzelner Sparten oder Abteilungen beliebig genutzt werden. Diese drei Stellen sind stets ZZZ vorbelegt. Genauere Informationen zur Gläubiger-Identifikationsnummer und wie Sie diese beantragen erhalten Sie im nächsten Teil der Präsentation Seite 20
21 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 21
22 Das SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an. ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und vom Zahlungspflichtigen einzuholen. enthält Information zu Rückgaberechten. muss in schriftlicher Form vorliegen. gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfängermindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufzubewahren. Seite 22
23 SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Formerfordernisse Ein Mandat ist in Schriftform mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss abgesetzt vom eigentlichen Vertrag erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h.im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen undgelten in der Folge als nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Die Autorisierungstexte finden Sie in den Mandatsvorlagen der Sparkasse. Seite 23
24 Gilt nur für Mandate der SEPA-Basis-Lastschrift! Das SEPA-Lastschriftmandat - der einheitliche Aufbau ist vorgeschrieben Das Mandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (35-stellig, vom Zahlungsempfänger für jedes Mandat separat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abb: SEPA-Basis- Lastschriftskombimandat Seite 24
25 SEPA-Lastschriftmandat Musterbeispiel für Vereine Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, Musterstadt Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich, Name, Vorname Geburtsdatum Wohnort/PLZ Straße Telefon die Aufnahme in den Sportverein Musterstadt ab dem Aufnahmegebühr einmalig 15,00 Jahresbeiträge (zutreffendes bitte ankreuzen) F Erwachsene aktive Mitglieder 175,00 F Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder 105,00 F Erwachsene Familienangehörige 125,00 F Jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre 50,00 F Schüler, Studenten, Azubi über 21 Jahre 105,00 Optional: Einzug erfolgt jährlich zum. (keine Vorabinfo mehr nötig) Ort, Datum, Unterschrift bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, Musterstadt SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den Sportverein Musterstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sportverein Musterstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Datum, Ort und Unterschrift Seite 25
26 SEPA-Lastschrift Mandatsänderungen Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung/Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich.! Änderungen durch Zahlungsempfänger Mandatsreferenz (z. B. aus organisatorischen Gründen) des Namens bzw. der Rechtsform des Zahlungsempfängers (z. B. Fusion, Umfirmierung) Adresse (z. B. Umzug) Gläubiger-ID Änderungen sind in der vereinbarten Weise und im Datensatz mitzuteilen Änderungen durch Zahlungspflichtigen IBAN und/oder BIC (Kontonummer bzw. Zahlstelle des Zahlungspflichtigen) Name (z. B. Heirat) Adresse (z. B. Umzug) Änderungen sind in der vereinbarten Weise mitzuteilen Wenn sich die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen (z.b. wenn bei Familienmitgliedschaft eines der Kinder volljährig wird oder der Opa als bisheriger Beitragszahler für seinen Enkel verstirbt) Sind Vereinsmitglied und Kontoinhaber nicht identisch, muss auch der Kontoinhaber das Mandat unterzeichnen. Seite 26
27 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied (Mitgliedsnummer + Versionierung) Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied fortlaufende, neue Nummer Seite 27
28 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 28
29 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA-Mandat umgewidmet werden (Änderungen Lastschriftsbedingungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs im SEPA-Format informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 29
30 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages erfolgt wiederkehrend jährlich am 03.Februar. Vorgehensweise eventuell für Schläfer geeignet? Seite 30
31 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 31
32 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschriftseinzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum* IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen *ein fest vereinbarter Termin; muss beim Einzug eingehalten werden. Seite 32
33 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetragändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in der Vereinssatzung oder im Aufnahmeantrag. Seite 33
34 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 34
35 Fristen der SEPA-Basis-Lastschrift Vorlagefristen bei der Zahlstelle (ZS) Rückgabefristen Zu beachten von Einreicher (Zahlungsempfänger=ZE) und seiner Bank D-6 Bankarbeitstage (EU) Spätester Vorlagetermin von Erst- und Einmallastschriften bei der Zahlstelle* (inkl. Einreichungszeitpunkt = Vortag 14:30 Uhr, bei der Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen) D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertragliche Vereinbarung einer anderer Frist mögl.) D-3 Bankarbeitstage (EU) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei der Zahlstelle* (inkl. Einreichungszeitpunkt = Vortag 14:30 Uhr, bei der Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen) DFälligkeitsdatum Belastungsdatum Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner Bank D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion, bei der kein gültiges Mandat besteht * Gemäß SEPA-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens 5 bzw. 2 Arbeitstage (EU-Bankarbeitstage) vorfälligkeit bei der Zahlstelle (Bank des Zahlungspflichtigen) vorliegen! Seite 35
36 Agenda 1. Woher kommt SEPA und was ist SEPA? 2. Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich bei Überweisungen und Lastschriften? 3. Welche Merkmale hat die neue SEPA-Überweisung? 4. Welche Bestandteile hat die SEPA-Lastschrift? 4.1 Was ist eine Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? 4.2 Wie ist ein SEPA-Mandat aufgebaut? 4.3 Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? 4.4 Was muss bei der Vorabinformation(Pre-Notification) beachtet werden? 4.5 Welche Fristen müssen bei der SEPA-Lastschrift beachtet werden? 5. Zusammenfassung SEPA-Lastschrift Seite 36
37 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) B B B B Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. B Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Spätestens 14-Tage vor Belastung. Kürzere Fristen können individuell vereinbart werden. Seite 37
38 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) B B B B B B Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 38
39 Die SEPA-Lastschrift in der Praxis (SFirm) Das Fälligkeitsdatum wird normalerweise von der Software vorgegeben. Falls nicht, wird das Datum von der Sparkasse NU-ILL gesetzt. Ein falsches Fälligkeitsdatumkann bei anderen Banken zur Ablehnungder LS führen. Kissel Heinrich KiH-8795-M1 DE BYLADEM1NUL Sparkasse NU - ILL Jahresbeitrag 2012 Mitglieds-Nr. KiH ,50 Mandatsreferenz 35-stellig, frei definierbar kann im Mandat definiert werden Seite 39
40 Welche Auswirkung hat die SEPA-Umstellung per auf Ihren Verein und auf was sollten Sie bei der Umstellung achten? Seite 40
41 SEPA aus Sicht der Vereine 1. Die Gläubiger-ID 2. Was passiert wenn? 3. Was ist zu tun? Seite 41
42 SEPA aus Sicht der Vereine 1. Die Gläubiger-ID 2. Was passiert wenn? 3. Was ist zu tun? Seite 42
43 SEPA-Gläubiger-ID Seite 43
44 SEPA-Gläubiger-ID/ Antragstellung Folgende Daten werden benötigt: Daten des Vereins Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts Ort des Registergerichts (z.b. Neu-Ulm) Angaben zu einem Ansprechpartner Name Telefonnummer -Adresse Seite 44
45 SEPA-Gläubiger-ID/ Antragstellung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie von der Bundesbank an die unter den Daten zum Ansprechpartner angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten per Klick auf den angegebenen LINK zur weiteren Verarbeitung zu bestätigen Sofern die Bestätigung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben (PDF- Datei) per an die angegebene -Adresse versandt Das Mitteilungsschreiben istsorgfältig zuverwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist Seite 45
46 SEPA-Gläubiger-ID ZZZ = Business Area Code Hier kann innerhalb des selben Vereins eine Art Durchnummerierung erfolgen. z.b. bei Abteilungen/ Sparten eines Sportvereins. Dies muss aber das verwendete Programm auch technisch unterstützen können. Seite 46
47 SEPA-Gläubiger-ID Die Gläubiger Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie dann die Gläubiger ID ein! Seite 47
48 SEPA-Gläubiger-ID Aufbau Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID (18-stellig) etwa so gestalten: DE 02 TSV Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TUR DE 02 F DE 02 T DE 02 L DE 02 ESP DE 02 JDO Turnen Fußball Tennis Leichtathletik Eissport Judo Seite 48
49 SEPA aus Sicht der Vereine 1. Die Gläubiger-ID 2. Was passiert wenn? 3. Was ist zu tun? Seite 49
50 Was passiert wenn ich keine Gläubiger-ID beantragt habe? Kein Beitragseinzug möglich (Pflichtfeld im Vereinsprogramm)! ich keine Mandatsreferenzen (Mandats-ID) zugeordnet habe? Kein Beitragseinzug möglich (Pflichtfeld im Vereinsprogramm)! ich noch keinen Online-Banking Zugang habe? Kein Beitragseinzug möglich (Lastschriften ab nur noch beleglos/online möglich)! ich keine Mandate eingeholt habe? Beitragseinzug möglich, aber das Mitglied hat stets 13 Monate Widerspruchsfrist! Seite 50
51 Was passiert wenn die alten Einzugsermächtigungen nicht mehr auffindbar sind? Beitragseinzug möglich, aber das Mitglied hat stets 13 Monate Widerspruchsfrist! ich die Vorankündigung (Pre-Notification) nicht oder zu spät durchgeführt habe? Beitragseinzug möglich, das Mitglied hat trotzdem 8 Wochen Widerspruchsfrist! ein ehemaliges Mitglied nach 4 Jahren wieder eintritt? Beitragseinzug möglich, aber das Mitglied hat 13 Monate Widerspruchsfrist (Mandat nur 36 Monate nach letztem Einzug gültig) Seite 51
52 SEPA aus Sicht der Vereine 1. Die Gläubiger-ID 2. Die Verwaltung der Mitgliederdatenbestände 3. Was passiert wenn? 4. Was ist zu tun? Seite 52
53 SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank Ergänzen Sie Ihre IBAN, BIC und Gläubiger-ID auf allen Vordrucken Eindeutige Mandatsreferenzen pro Mandat Vergeben Entwickeln Sie neue Beitrittserklärungen mit integriertem SEPA-Mandat Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Nationale Bankverbindung (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC umrechnen IBAN und BIC von nicht konvertierbaren Kontoverbindungen direkt bei den betroffenen Mitgliedern erfragen Das Thema SEPA in die Hauptversammlung einplanen Seite 53
54 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Schließen Sie die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen mit der Sparkasse ab. Beschaffen Sie sich eine SEPA-fähige Vereinssoftware (z.b. S-Firm) Vorabankündigung durchführen Testeinzug von Beiträgen durchführen Nach erfolgreichen Testeinzug, kompletten Beitragseinzug durchführen Eine detaillierte Checkliste zur erfolgreichen SEPA-Umstellung finden Sie in den Unterlagen, die Sie von der Sparkasse Neu-Ulm Illertissen erhalten haben! Seite 54
55 SEPA-Umstellung Unterstützung durch die Sparkasse Wir unterstützen Sie mit folgenden Produkten, Links und Downloads bei Ihrer SEPA-Umstellung: IBAN-Rechner zum Umrechnen einzelner Bankverbindungen. SEPA-Account Converter zum Umrechnen mehrerer Bankverbindungen. SEPA-Lastschriftmandate Vorlagen/Vordrucke für SEPA-Mandate. Gläubiger-ID Antrag Link zur Bundesbank zur Beantragung der Gläubiger-ID. SEPA Datenformat Link zur Beschreibung des XML-Datenformats. FAQ-Liste- Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zu SEPA jeweils in aktueller Version unter Seite 55
56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 56
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