Fremdarbeitskräftebeschäftigung Überblick

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1 Fremdarbeitskräftebeschäftigung Überblick Mag. Anna Maria Hirsch Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Freiwillige unentgeltliche Mithilfe keine Verpflichtung zum Tätigwerden weder Sach- noch Geldleistung als Gegenleistung Dienstvertrag persönliche Abhängigkeit wirtschaftliche Abhängigkeit typischerweise Dauerschuldverhältnis Bemühen geschuldet /Folie 2 1

2 Merkmale des Dienstvertrages Dauerschuldverhältnis persönliches Schulden der Arbeitskraft Weisungsgebundenheit hinsichtlich persönlichen Verhaltens, Arbeitszeit und Arbeitsort vorgegeben keine Verfügungsmacht über wesentliche Betriebsmittel Kontroll-Unterworfenheit /Folie 3 Wesentliche Rechtsgrundlagen für Dienstverhältnisse NÖ Landarbeitsordnung Kollektivvertrag (Bäuerlicher Kollektivvertrag, Gutsangestellten- Kollektivvertrag, Gartenbau-Kollektivvertrag) Einzelvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Achtung: Günstigkeitsprinzip! /Folie 4 2

3 3 bäuerlicher Kollektivvertrag NÖ Abschluss eines Dienstverhältnisses 1. Ein Dienstverhältnis kann a) auf bestimmte Zeit oder b) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. 2. Ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit endet mit Ablauf der Zeit, für welche es abgeschlossen wurde. 3. Ein Probedienstverhältnis darf längstens auf die Dauer eines Monats eingegangen werden. Es kann innerhalb dieser Zeit von beiden Teilen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Nach Ablauf der Probezeit geht das Dienstverhältnis mangels einer anderweitigen Vereinbarung in ein solches auf unbestimmte Zeit über /Folie 5 3 bäuerlicher Kollektivvertrag NÖ Abschluss eines Dienstverhältnisses 4. Sondervereinbarungen sind nur insoweit gültig, als sie für die Dienstnehmer günstiger sind oder Angelegenheiten betreffen, die im Kollektivvertrag oder im Gesetz nicht geregelt sind. 5. Bei Dienstantritt ist dem Dienstnehmer ein Dienstschein entsprechend des Anhanges VI auszustellen und zu übergeben /Folie 6 3

4 Ansprüche des Dienstnehmers bei aufrechtem Dienstverhältnis Entgelt (Geld/Naturallohn) Sonderzahlungen (Sonderregelung für kurzfristige Praktika) bezahlter Urlaub Achtung: Kollektivvertraglicher Mindestlohn! /Folie 7 Beendigung eines Dienstverhältnisses Kündigung (empfangsbedürftige Willenserklärung) Zeitablauf (bei befristetem Dienstverhältnis) Entlassung (sofortige Beendigung aus schwerwiegendem Grund) vorzeitiger Dienstaustritt (sofortige Beendigung aus schwerwiegendem Grund) /Folie 8 4

5 Wöchentliche Normalarbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden Verlängerung bei Durchrechnung der Arbeitszeit ( Flexi ) in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben des Gartenbaus auf höchstens 45 bzw. 48 Stunden (Durchrechnungsvereinbarung Erntehelfer 60 Stunden) möglich gesetzliche Verlängerungsmöglichkeit während der Arbeitsspitzen gemäß 56 NÖ LAO (Verlängerung um 3 bzw. 6 Stunden pro Woche/Zeitrahmen für Ausgleich) /Folie 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit - Arbeitnehmerschutz grundsätzlich 52 Stunden in der Woche in Zeiten der Arbeitsspitze max. 60 Stunden in der Woche in einem Zeitraum von 4 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden in der Woche /Folie 10 5

6 Aufzeichnungspflichten gem. 70 und 71 NÖ LAO DG hat Aufzeichnungen über die Arbeitszeit zu führen: die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen Sonderregelungen für Jugendliche Inanspruchnahme des Urlaubs /Folie 11 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) Dienstzeit Volles Entgelt Halbes Entgelt bis zu 5 Jahren 6 Wochen 4 Wochen vom 6. bis zum 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen vom 16. bis zum 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen /Folie 12 6

7 Entgeltfortzahlung Kostenerstattung AUVA Erstattung über Antrag durch AUVA ( Pfad über Dienstgeber und Entgeltfortzahlung) für Betriebe mit max. 50 Dienstnehmern erstattet werden 50 % der Bruttolöhne bei Krankheit ab dem 11. Kalendertag bei Unfall sofort (mind. 4 Tage Krankenstand) für höchstens 42 Tage pro Dienstnehmer und Arbeitsjahr /Folie 13 Einfache Lohnverrechnung Die Sozialversicherungsbeiträge betragen: Dienstnehmer Dienstgeber insgesamt Krankenversicherung 3,87 % 3,78 % 7,65 % Unfallversicherung - 1,30 % 1,30 % Pensionsversicherung 10,25 % 12,55 % 22,80 % Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 % 6,00 % IESG (Insolvenzentgeltsicherungsgesetz) - 0,45 % 0,45 % Landarbeiterkammerbeitrag 0,75 % - 0,75 % 17,87 % 21,08 % 38,95 % /Folie 14 7

8 Anmeldung von Dienstnehmern Anmeldung zwingend vor Arbeitsantritt als Mindestangabenmeldung sofortige Vollmeldung oder Im Falle der Mindestangabenmeldung muss die Vollmeldung innerhalb von 7 Tagen erfolgen /Folie 15 Mindestangabenmeldung Dienstgeber-Kontonummer Name des Dienstnehmers Versicherungsnummer oder Geburtsdatum des Dienstnehmers Ort der Beschäftigungsaufnahme Tag der Beschäftigungsaufnahme /Folie 16 8

9 Durchführung der Meldung grundsätzlich elektronisch (ELDA) Fax (mit Formular Mindestangabenmeldung) Fax.Nr telefonisch Tel.Nr postalisch bzw. durch Boten (Einlangen der Meldung vor Arbeitsantritt, Meldung in Papierform bei jeder Dienststelle der Kasse möglich) /Folie 17 ELDA-Unterstützung für allgemeine Auskünfte: Tel: Fax: für technische Fragen oder Installationsproblemen: Tel: Fax: Weitere Infos: /Folie 18 9

10 durchgehendes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn: eine im Voraus bestimmte oder tatsächlich periodisch wiederkehrende (täglich, wöchentlich, monatlich) Leistungspflicht besteht /Folie 19 fallweise Beschäftigung ist eine kurzfristige Vereinbarung der Arbeitsleistung für den jeweiligen Arbeitstag (weniger als eine Woche) zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer keine verbindliche Vereinbarung im Vorhinein auch keine schlüssig getroffene Vereinbarung durch das tatsächlich Gelebte auch eine Aneinanderreihung fallweiser Beschäftigungsverhältnisse ist grundsätzlich denkbar /Folie 20 10

11 Meldung fallweise Beschäftigter Anmeldung vor jeweiligem Arbeitsantritt Mindestangabenmeldung (eigenes Formular) vollständige Meldung innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die Tätigkeit verrichtet wurde (auch Korrekturmeldung möglich) vollständige Meldung gilt dann gleichzeitig auch als Abmeldung /Folie 21 Nachweis gegenüber Kontrollorgan ELDA-Meldung: ELDA-Empfangsbestätigung oder Protokollnummer Telefon: Übertragungsnummer Fax: Fax-Sendeprotokoll Papiermeldungen: bestätigte Meldungsabschrift /Folie 22 11

12 Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigung nicht antritt: Storno der Meldung /Folie 23 Meldeverstoß und Konsequenzen bei falschen oder nicht rechtzeitig erstatteten Meldungen bzw. Auskünften: Geldstrafen durch Bezirksverwaltungsbehörde von 730 bis (im Wiederholungsfall höher, bei erstmaligem Verstoß Herabsetzung möglich) Beitragszuschläge durch Gebietskrankenkasse, wenn Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt und Betretung vorliegt bzw. Vollmeldung nicht rechtzeitig erstattet wird. Teilbetrag für Prüfeinsatz 800 (400 ), Teilbetrag für gesonderte Bearbeitung 500 je Meldung (Entfall möglich) /Folie 24 12

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