Gemeindeversammlung. Einladung und Botschaft des Gemeinderates. Donnerstag, 27. November 2014, Uhr. Festsaal, Gemeindehaus, Seetalstrasse 6

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1 Einladung und Botschaft des Gemeinderates Gemeindeversammlung Donnerstag, 27. November 2014, Uhr Festsaal, Gemeindehaus, Seetalstrasse 6 Seetalstrasse Muri AG

2 EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Donnerstag, 27. November 2014, Uhr Festsaal, Gemeindehaus, Seetalstrasse 6 Seite TRAKTANDEN 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni Teilrevision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen 3 3. Altlasten Verordnung (AltlV); Untersuchung der belasteten Standorte; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Bau und Nutzungsordnung Gemeinde Muri; Teilrevision BNO Talstrasse/Zürcherstrasse 8 5. Schulanlage Bachmatten; Projektierung von Erneuerungsarbeiten der kompletten Haustechnik; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Schulanlage Bachmatten; Instandstellung der Flachdächer; Brutto Verpflichtungskredit von Fr ARA Muri; Erneuerung der SPS Steuerung und Schaltanlagen auf der Abwasserreinigungsanlage; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Regenbecken Tennisplatz; Neubau; Brutto Verpflichtungskredit von Fr AKTENAUFLAGE Die Unterlagen zu den Traktanden und das Gemeindeversammlungsprotokoll liegen während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Gemeindekanzlei auf. 9. Schulhaus Rösslimatt; Neubau Schulhaus mit Einfachturnhalle und Spielplatz; Brutto Verpflichtungskredit von Fr ; sowie Schulhausmöblierung und Inventar Turnhalle; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Genehmigung des Budgets 2015 mit Steuerfuss 109 % Verschiedenes Verabschiedungen Muri, 8. Oktober 2014 GEMEINDERAT MURI

3 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2014 Das Protokoll wurde von Gemeindeschreiber Stv. Pascale Meier verfasst und kann unter eingesehen oder heruntergeladen werden. Mit dem Talon auf der letzten Umschlagseite dieser Broschüre kann es bei der Gemeindekanzlei bestellt werden. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2014 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Teilrevision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen Ausgangslage Das Kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU Abteilung für Umwelt hat im Hinblick auf die Umsetzungsfrist in der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer EG UWR, die kommunalen Reglemente durch einen erfahrenen Baujuristen überprüfen lassen. Alle Gemeinden wurden entsprechend orientiert und aufgefordert, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Das Reglement «Erschliessungsanlagen der Gemeinde Muri» (auf einsehbar) regelt die Finanzierung von Abwasserbeseitigung und Strassen. Die beiden Bereiche Elektrizität und Frischwasser sind ausgelagert und werden durch die EFA Energie Freiamt AG bzw. die Wasserversorgungsgenossenschaft Muri verwaltet. Künftig werden geringere Anschlussgebühren beim Abwasser anfallen, weil sich die Bautätigkeit vermehrt auf bestehende Flächen konzentrieren wird. In den nächsten 10 Jahren sind aber grosse Investitionen notwendig, um das Abwasser weiterhin ordnungsgemäss und störungsfrei der ARA zuführen zu können. Damit die Finanzierung der Infrastruktur des Abwassersystems sichergestellt werden kann, bedarf es einer Anpassung der Anschlussgebühren und vor allem auch der Erhebung einer jährlichen Abwassergrundgebühr für alle Flächen, welche in das Abwassersystem entwässert werden. Zudem soll die Vorauszahlung der Anschlussgebühren bis Baubeginn eingeführt werden. Diese Massnahme wird in anderen Gemeinden längst praktiziert und vereinfacht das Verfahren deutlich. Eine Arbeitsgruppe hat die Änderungen begutachtet, diskutiert und begründet die Reglementanpassungen wie folgt: Schreiben des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom Verordnung zum Einführungsgesetz Umweltrecht 2007, Stand EG UWR Sicherstellung der Anschlussgebührenzahlung vor Baubeginn 23 Notwendige Präzisierungen gemäss GSchG Art. 60a Diverse Gerichtsentscheide zur Bemessungsgrundlage Generelle Entwässerungsplanung GEP, respektive Finanzplan Muri Das überarbeitete Reglement wurde der Rechtsabteilung des kantonalen Departements BVU zur Prüfung vorgelegt. Der positive Bericht vom liegt vor.

4 Änderungen Gegenüber dem gültigen Reglement vom wurden Änderungen vorgenommen. Als Grundlage diente das kantonale Musterreglement. Das neue Reglement ist auf der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeindehomepage einsehbar. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte erwähnt: 2 1 Der Gemeinderat erhebt von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern a) Erschliessungsbeiträge für die Erstellung und Änderung von Strassen und kommunalen Anlagen der Abwasserbeseitigung; b) Anschlussgebühren für die Erstellung, Änderung und Erneuerung von kommunalen Anlagen der Abwasserbeseitigung; c) jährliche Benützungsgebühren, bestehend aus Grundgebühr und Verbrauchsgebühr, für den Betrieb der kommunalen Anlagen der Abwasserbeseitigung sowie für Kosten, die nicht durch Erschliessungsbeiträge und Anschlussgebühren gedeckt sind. 2 Die Abgaben dürfen den Gesamtaufwand für Erstellung, Änderung, Erneuerung und Betrieb der öffentlichen Anlagen sowie die Verzinsung der Schulden nach Abzug der Leistungen von Bund, Kanton oder Dritten nicht übersteigen. Rückstellungen aufgrund der Generellen Entwässerungsplanung GEP sind zulässig Sanierungs und Unterhaltsarbeiten an bestehenden Gemeindestrassen gehen zu Lasten der Gemeinde. Diese werden im Rahmen des jährlichen Budgets für den Strassenunterhalt oder durch einen bewilligten Kredit der Gemeindeversammlung genehmigt. 2 Die Grundlage für die Sanierung und Erneuerung der bestehenden Gemeindestrassen ist der Zustands und Sanierungsplan der Gemeinde Muri. Strassenbreiten und Baulinien müssen eingehalten werden. Das notwendige Land für die Strassenerneuerung muss zur Verfügung gestellt werden. Überschüssige Landstreifen können durch die angrenzenden Grundeigentümer zurückgekauft werden. Der Gemeinderat legt den m 2 Preis für den Rückkauf je nach Grösse und Nutzen fest. Die Vermessungs und Notariatskosten gehen zu Lasten der Käufer. 3 Die Übernahme von Privatstrassen kann beim Gemeinderat schriftlich beantragt werden. Die Übernahme erfolgt kostenlos. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: sehr guter allgemeiner Zustand und/oder Instandstellung vor der Übernahme durch die Gemeinde nur durchgehende Strassen keine Sackgassen das öffentliche Interesse muss gegeben sein alle Eigentümer müssen der Abtretung schriftlich zustimmen die Grundbuch und Notariatskosten gehen zu Lasten der die Privatstrasse abtretenden Grundeigentümer 18 Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer leisten nach Massgabe der ihnen erwachsenden wirtschaftlichen Sondervorteile Beiträge an die Kosten der Erstellung und Änderung von Anlagen der Abwasserbeseitigung. Die Beiträge für Anlagen der Groberschliessung betragen 50 %, für jene der Feinerschliessung 70 % der Baukosten. 20 Abs. 3, 4, 5 3 Für gewerbliche und industrielle Lagerflächen ohne oder mit unbedeutendem Abwasseranfall wird eine Gebühr nach reduzierten Ansätzen bis maximal 30 % erhoben. 4 Für Schwimmbassins, Whirlpools, usw., beträgt die Anschlussgebühr Fr. 30. pro m 3 Nettoinhalt. 5 Die Anschlussgebühr für die Gebäudegrundfläche und entwässerte Hartflächen wird um maximal 50 % reduziert, wenn das Meteorwasser direkt abgeleitet oder versickert wird. 4 / 5

5 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM 2X FORTSETZUNG Das Reglement «Erschliessungsanlagen der Gemeinde Muri» (auf einsehbar) regelt die Finanzierung von Abwasserbeseitigung und Strassen 21 1 Wird ein bereits angeschlossenes Gebäude abgebrochen und an dessen Stelle ein Neubau errichtet, wird die Anschlussgebühr nach Massgabe von 20 für die erweiterte Fläche erhoben. Bei einer Flächenreduktion erfolgt keine Rückerstattung. 2 Bei Um, An, Aus und Erweiterungsbauten wird die Anschlussgebühr für die erweiterte Fläche gemäss 20 erhoben. Unabhängig davon, ob durch die baulichen Veränderungen die öffentlichen Abwasseranlagen mehr beansprucht werden. 3 Bei Zweckänderungen angeschlossener Gebäude, die eine wesentliche Mehrbelastung der Abwasseranlagen verursachen, wird die Anschlussgebühr neu festgesetzt. Zahlungen früherer Anschlussgebühren werden angerechnet. Die Differenz zwischen alter und neuer Nutzung wird verrechnet. Ein Überschuss wird nicht zurückerstattet. 4 In folgenden Fällen hat ein Bauvorhaben keine Anschlussgebühren zur Folge: a) Für Kleinstbauten welche nicht baubewilligungspflichtig sind; b) Verglasungen von bestehenden Balkonen und Terrassen. 22 Die Zahlungspflicht entsteht bei Neu und Ersatzbauten mit dem Anschluss an die Kanalisation. Bei Um, An, Aus und Erweiterungsbauten einer bereits angeschlossenen Baute entsteht die Zahlungspflicht mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Bei bestehenden Gebäuden, die neu an die Kanalisation angeschlossen werden, entsteht die Zahlungspflicht mit dem Anschluss an die Kanalisation Der Gemeinderat verlangt bei Erteilung der Anschlussbewilligung, bzw. bei Erteilung der Baubewilligung, die Vorauszahlung der mutmasslichen Anschlussgebühr berechnet aufgrund der bewilligten Baupläne. Die Vorauszahlung ist spätestens vor Baubeginn, respektive vor der Baufreigabe zu leisten. Antrag 25 1 Die Abwassergrundgebühr bemisst sich nach: a) der Gebäudegrundfläche multipliziert mit Fr pro m 2 ; b) den in die Kanalisation entwässerten Hartflächen (Strassen, Parkplätze, Lagerflächen, Zufahrten usw.) multipliziert mit Fr pro m 2. 2 Dächer, deren Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, gelten als Hartflächen. 3 Bei Dächern, deren Wasser in öffentliche Sauberwasserleitungen eingeleitet und via Vorfluter abgeleitet wird, beträgt die Gebühr Fr pro m Die Teilrevision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen sei zu genehmigen. Das Reglement sei per in Kraft zu setzen, ausgenommen 25 Grundgebühr Grundgebühr sei per in Kraft zu setzen.

6 Traktandum 3 Altlasten Verordnung (AltlV); Untersuchung der belasteten Standorte; Bruttoverpflichtungskredit von Fr Ausgangslage Im April 2013 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, den Gemeinderat auf eine Regelung im kantonalen Einführungsgesetz Umweltrecht (EG UWR) im Bereich der Untersuchung und allfällige Sanierung von ehemaligen Abfalldeponien aufmerksam gemacht und gleichzeitig über den allfälligen Handlungsbedarf in Muri informiert. Gesetzliche Grundlagen Im Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltgesetz, USG) und in der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten Verordnung, AltlV) ist die Altlastenbearbeitung gesetzlich geregelt. Im Weiteren gelten auch spezifische Verordnungen, Richtlinien, Merkblätter und Arbeitshilfen von Bund und Kanton. Der Kanton ist für den Vollzug des Altlastenbereichs zuständig. Es werden drei Typen von belasteten Standorten unterschieden: Ablagerungsstandorte sind Deponien, in welchen Abfälle oder schadstoffhaltiges Aushubmaterial abgelagert wurden. Betriebsstandorte sind Areale von Gewerbe oder Industriebetrieben, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Unfallstandorte sind Standorte, welche durch ein Unfallereignis verunreinigt wurden. Handlungsbedarf Im Kataster der belasteten Standorte sind in der Gemeinde Muri insgesamt 15 Ablagerungsstandorte eingetragen. Die Standorte wurden im Hinblick auf den Handlungsbedarf überprüft. Bei 8 Standorten ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil Siedlungsabfälle abgelagert wurde und somit Abgeltungen durch Kanton und Bund gesprochen werden können. Diese sind entsprechend zu untersuchen. AA Grüt Bauschuttdeponie in Kiesgrube AA Grüt Kehrichtdeponie in Kiesgrube AA Wyliwald Kehrichtdeponie und Wasenplatz AA Galgenhölzli Deponie in alter Moränengrube AA Kreuzweiden Kehrichtdeponie in Kiesgrube AA Reppisch Deponie AA Wyliwald Deponie und Wasenplatz AA Wyliwald Wasenplatz AA Wyliwald muss ebenfalls untersucht werden. In diesem Fall wurde vermutlich kein Siedlungsabfall, sondern anderer Abfall abgelagert. Es sind keine Beiträge von Bund und Kanton zu erwarten und die vorgegebenen Fristen sind nicht von Bedeutung. Bei drei Standorten sind die Untersuchungen durchgeführt bzw. abgeschlossen. AA Bodenäcker Deponie in alter Kiesgrube AA Bachmatten Deponie in alter Tongrube AA Lippertswies Bauschuttdeponie in Tongrube 6 / 7

7 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM X Bei drei Standorten ist keine weitere Untersuchung nötig, da von keiner Umweltgefährdung auszugehen ist. Kosten Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) Art. 32 trägt der Verursacher die Kosten der Sanierung. In erster Linie trägt die Kosten, wer die Sanierung durch sein Verhalten verursacht hat. Wer lediglich als Inhaber der Deponie oder des Standortes beteiligt ist, trägt keine Kosten, wenn er von der Belastung keine Kenntnis haben konnte oder ihm weder durch die Belastung noch durch die Sanierung ein Vorteil erwächst. Im Jahr 2012 hat der Grosse Rat beschlossen, die Frist für kantonale Abgeltungen an Untersuchungen und Sanierungen bis 2017 zu erstrecken. Der Kanton beteiligt sich zu 30 % an den erforderlichen Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von ehemaligen Deponien. Voraussetzung ist ein wesentlicher Anteil Siedlungsabfälle auf Deponien, auf die seit dem keine Abfälle mehr gelangt sind. Dies unter der Einschränkung, dass mit der Sanierung bis Ende 2017 begonnen werden muss. Zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Standorts ist somit rechtzeitig eine Untersuchung nach Altlasten Verordnung erforderlich. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ohne terminliche Vorgaben zu 40 % an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von ehemaligen Deponien, auf denen ein wesentlicher Anteil Siedlungsabfälle abgelagert wurde. Die restlichen 30 % sind gemäss Verursacherprinzip bei ehemaligen Gemeindedeponien durch die Gemeinde zu tragen. Für die Arbeiten der Untersuchung und Beurteilung der Ablagerungsstandorte in Muri durch Altlasten Fachbüros sind folgende Kosten veranschlagt: Historische Untersuchungen, Untersuchungsprogramme Fr Technische Untersuchungen Fr Chemische Analytik, Labor Fr Nebenkosten, Unvorhergesehenes, Rundungsbetrag Fr Mehrwertsteuer, 8.0% Fr Total inkl. MWST. Fr Zu erwartende Beiträge von Bund und Kanton Fr Netto Anlagekosten zu Lasten der Gemeinde Fr Es ist nötig, Klarheit über die Ablagerungsstandorte zu schaffen. Mit historischen und technischen Untersuchungen ist festzustellen, ob die Standorte überwachungsbedürftig, sanierungsbedürftig oder weder überwachungs noch sanierungsbedürftig sind. Die Untersuchungen sind im Jahr 2015 auszuführen, um für allfällig nötige Sanierungsmassnahmen vor Ende 2017 beginnen und damit die Beiträge von Bund und Kanton beanspruchen zu können. Antrag Es sei ein Brutto Verpflichtungskredit von Fr (inkl. MWST) für die Untersuchung der Deponiestandorte zu genehmigen.

8 Traktandum 4 Bau und Nutzungsordnung der Gemeinde Muri; Teilrevision BNO Talstrasse/Zürcherstrasse Rechtskräftiger Bauzonenplan Gebäude mit Volumenschutz Geänderter Bauzonenplan Schutzentlassung Gebäude mit Volumenschutz Ausgangslage Die Teilrevision Bauzonenplan und Nutzungsordnung lag vom bis öffentlich auf. Gegen den Sondernutzungsplan SNP Talstrasse und die Entlassung aus dem Volumenschutz von drei Gebäuden an der Zürcherstrasse wurde eine Beschwerde an das Verwaltungsgereicht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat am über den SNP Talstrasse entschieden. Die Beschwerde wurde in allen Punkten vollumfänglich abgewiesen. Aus dem Entscheid geht hervor, dass der Ermessensspielraum der Gemeinde und somit die Gemeindeautonomie vollumfänglich geschützt worden sind. Es machte jedoch Sinn, im Rahmen der Ortsbegehung mit den kantonalen Fachleuten die Situation nochmals vor Ort zu begutachten. Der Planer musste für diese Begehung die Hauptbaukörper als kompakte Volumen entlang der Zürcherstrasse/Talstrasse aufzeigen. Mit diesen Grundlagen kann die Entlassung aus dem Volumenschutz gut begründet werden. Erwägungen Die planenden Architekten wurden aufgefordert, verschiedene Fassadentypologien zu entwickeln. Entsprechende Entwürfe wurden der Fachkommission Bau und Planung und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Variante mit Satteldächern weiter zu entwickeln ist. Dies unter folgenden Voraussetzungen: Die Ausrichtung der Gebäude zur Zürcherstrasse muss parallel verlaufen. Das Gebäude an der Ecke Talstrasse/Zürcherstrasse muss der neuen Umgebung mit dem künftigen Kreisel angepasst werden. Dieser Neubau darf markant in Erscheinung treten. Moderne Elemente sind zulässig, sofern eine gute Einpassung in das bestehende Quartierbild erreicht wird. Bei der weiteren Planung muss der neue Kreisel miteinbezogen werden. Die vorliegenden Planunterlagen erfüllen die vorstehenden Anforderungen. Der Gemeinderat empfiehlt daher die Annahme der Vorlage. Antrag Die Teilrevision der Bau und Nutzungsordnung, Zonenplanung; Entlassung aus dem Volumenschutz von drei Gebäuden an der Talstrasse/Zürcherstrasse, sei zu genehmigen. 8 / 9

9 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM X Traktandum 5 Ausgangslage Die Gemeindeliegenschaften Bachmatten in Muri sind in die Sanierungs Jahre gekommen. Der Aufwand für Unterhalt und Reparaturen steigt jährlich und für einige Bauteile sind bereits keine Ersatzteile mehr verfügbar. Bei einem Rundgang durch die verschiedenen Anlagen merkt man schnell, dass in nächster Zeit massive Sanierungsarbeiten und Erneuerungen gemacht werden müssen. Der in den letzten Jahren teilweise nach hinten geschobene Sanierungsbedarf wird auch von der Bevölkerung so wahrgenommen. Aus diesem Grund wurde an der Gemeindeversammlung vom November 2012 ein Überweisungsantrag gestellt, wie zukünftig die Gemeindeliegenschaften unterhalten und finanziert werden sollen. Die Abteilung Bau und Planung wurde damals beauftragt, die notwendigen Erhebungen zu erarbeiten. Der Bericht und die Grobkostenermittlung der Haustechnik liegen nun vor. Dieser bestätigt den schlechten Zustand der Haustechnik in der Schulanlage Bachmatten. Der erneuerungsbedürftige Zustand der Haustechnik erfordert eine schnelle Umsetzung. Aus diesem Grund wurden folgende Ausführungstermine festgelegt: Instandstellung Haustechnik Mehrzweckhalle MZH ð 2016 Instandstellung Haustechnik SeReal ð 2017 Instandstellung Haustechnik Kreisbezirksschule ð 2018 Schulanlage Bachmatten; Projektierung von Erneuerungsarbeiten der kompletten Haustechnik; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Kosten Die zur Verfügung stehende Zeit ist eng bemessen, daher wurde die Planer Ausschreibung bereits eingeleitet. Die Auftragsvergabe erfolgte unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung. Die dafür errechneten Projektierungskosten beinhalten sämtliche Projektierungskosten des Planers für die Phasen Projekt, Ausschreibung und Bau. Die Kosten werden folgendermassen aufgeteilt: Bezeichnung Total Anteil Kreis- Anteil Anteil EWG bezirksverband EWG Muri Muri aus Kreisverband bezirksverband Solaranlage MZH Kreisbezirksschulhaus SeReal Schulhaus MZH Gesamttotal Weil die gesamte Haustechnik von einer Zentrale aus gesteuert wird, muss die Planung über alle Gebäude gleichzeitig erfolgen. Somit muss auch der Gemeindeverband der Kreisbezirksschule Muri die zukünftigen Investitionen mittragen und genehmigen. An der Abgeordnetenversammlung vom wurden daher folgende Anträge bereits genehmigt: Antrag Der Projektierungskredit Solaranlage MZH im Betrag von Fr wird genehmigt. Der Projektierungskredit Haustechnik Schulhaus Kreisbezirksschule im Betrag von Fr wird genehmigt. Der Projektierungskredit Haustechnik MZH im Betrag von Fr wird genehmigt. Für die Erneuerung der Haustechnik von Mehrzweckhalle, Schulhaus SeReal und Kreisbezirksschulhaus Bachmatten sei ein Brutto Verpflichtungskredit (Projektierung) von Fr zu genehmigen.

10 Traktandum 6 Schulanlage Bachmatten; Instandstellung der Flachdächer; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Ausgangslage Die Liegenschaften Bachmatten sind nach rund 35 Jahren sanierungsbedürftig. Der Aufwand für Unterhalt und Reparaturen stieg in den letzten Jahren stetig, und für einige Bauteile sind bereits keine Ersatzteile mehr verfügbar. Der Sanierungsbedarf ist schon seit einiger Zeit unbestritten. Deshalb wurde bereits an der Gemeindeversammlung vom November 2012 ein Überweisungsantrag gestellt, wie die Gemeindeliegenschaften künftig unterhalten und finanziert werden sollen. Die Abteilung Bau und Planung wurde beauftragt, die notwendigen Abklärungen zu treffen und Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Der Bericht inklusive Grobkostenermittlung für die Flachdachsanierungen liegt inzwischen vor. Dieser bestätigt den schlechten Zustand der verschiedenen Flachdächer in der Schulanlage Bachmatten und fordert eine schnelle Umsetzung der Sanierungsmassnahmen. 2015: Flachdachsanierung Mehrzweckhalle MZH 2015: Erneuerung der Solaranlage MZH zur Sicherstellung des Schwimmbadbetriebs 2016: Flachdachsanierung Sek/Real 2017: Flachdachsanierung Kreisbezirksschule Kosten Die Kosten für die Instandstellung der verschiedenen Gebäude (Mehrzweckhalle, Schulhaus SeReal und Kreisbezirksschulhaus) setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Total Anteil Anteil Anteil EWG Muri aus EWG Muri Kreisbezirksverband Kreisbezirksverband Flachdach MZH Instandstellung Flachdach Submission Planung Bauleitung Total MZH Solaranlage MZH Abbruch Neubau Total Solaranlage Flachdach SeReal Instandstellung Flachdach Submission Planung Bauleitung Total SeReal Schulhaus Flachdach Kreisbezirksschulhaus Instandstellung Flachdach Submission Planung Bauleitung Total Kreisbezirksschulhaus Gesamttotal / 11

11 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM X Die verschiedenen Flachdächer in der Schulanlage Bachmatten sind sanierungsbedürftig Die Kosten für die Instandstellung vom Flachdach der Mehrzweckhalle MZH müssen anteilmässig vom Gemeindeverband der Kreisbezirksschule Muri mitgetragen werden. Deshalb wurden an der Abgeordnetenversammlung vom 22. April 2014 bereits folgende Anträge genehmigt: 1. Der Verpflichtungskredit von Fr für die Sanierung der Flachdächer MZH und Kreisbezirksschule wird genehmigt (exkl. Solaranlage, diese soll im Baukredit der Haustechniksanierung bewilligt werden). 2. Das Geschäft ist auf die nächsten Gemeindeversammlungen der Mitgliedsgemeinden zu traktandieren. Für die Einwohnergemeinde Muri ergibt sich somit, zusammen mit dem Anteil aus dem Kreisbezirksverband, eine Nettoinvestition von total Fr Antrag Für die Instandstellung der Flachdächer Mehrzweckhalle, Schulhaus SeReal und Kreisbezirksschulhaus Bachmatten sei ein Bruttoverpflichtungskredit (Baukredit) von Fr zu genehmigen.

12 Traktandum 7 ARA Muri; Erneuerung der SPS Steuerung und Schaltanlagen auf der Abwasserreinigungsanlage; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Ausgangslage Bereits im Jahre 2007 wurde festgestellt, dass das Leitsystem und die SPS Steuerung (Speicherprogrammierbare Steuerung) die Lebenserwartung erreicht haben. Weil zu diesem Zeitpunkt für das Leitsystem bereits keine Ersatzteile mehr vorrätig waren, musste dieses im selben Jahr ausgewechselt werden. Dasselbe gilt nun für die SPS Steuerung. Ersatzteile sind ebenfalls keine mehr erhältlich. Die SPS Steuerung muss erneuert werden. Das hat zusätzliche Auswirkungen auf die Messungen, die Aussenwerke Regenbecken ARA und Pumpwerk Türmelen, welche in die neue SPS eingebunden werden müssen. Der überarbeitete Bericht zum kantonalen Konzept Abwasserreinigung liegt vor. Aus dem Bericht geht hervor, dass die ARA Muri zu denjenigen Anlagen gehört, welche ein ungenügendes Verdünnungsverhältnis bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in die Bünz aufweisen. Es müssen mittelfristig Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen getroffen werden. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, mittelfristig einen Zusammenschluss der ARA Muri und der ARA Chlostermatte Bünzen nach Wohlen detailliert zu prüfen. Dies wird in den nächsten Jahren unter der Leitung des Kantons auch erfolgen. Die Umsetzung des kantonalen Abwasserkonzepts hat umfangreiche Abklärungen, Planungen, Finanzierungsfragen und bauliche Massnahmen zur Folge. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die ARA Muri in den kommenden 10 Jahren als eigenständige Anlage weiter betrieben werden muss. Die Sanierung der SPS Steuerung kann daher nicht weiter hinausgezögert werden. Kosten Die Kosten für die Erneuerung der SPS Steuerung und den dazu gehörenden Komponenten setzt sich wie folgt zusammen: SPS Steuerung Fr Anpassung Schaltanlagen Integralschutzschalter Fr Messungen Biologie und Klärschlamm Fr Frequenzumformer/Sanft Anlasser Fr Regenbecken ARA Fr Pumpwerk Türmelen Fr Ingenieurleistungen Ausschreibung, Bauleitung Fr Unvorhergesehenes und Rundung Fr Total inkl. 8% MWST Fr Antrag Es sei ein Bruttoverpflichtungskredit von Fr für die Erneuerung der SPS Steuerung der ARA Muri zu genehmigen. Gemäss Verträgen mit den Einwohnergemeinden Buttwil und Geltwil über die Abnahme des Abwassers zur Reinigung in der ARA Muri vom bzw haben die beiden Einwohnergemeinden einen Kostenanteil an die Investitionen der Kläranlage zu leisten. Massgebend sind die jährlichen Investitions und Betriebskostenberechnungen aufgrund der Einwohnergleichwerte und der Abwassermengen. Für Investitionen gilt der Durchschnitt der drei Jahre vor der Inbetriebnahme der Investitionen. Der Ersatz der SPS Steuerung und deren Komponenten wird 2015 und 2016 ausgeführt. Entsprechend werden für die jeweiligen Kostenanteile die definitiven Zahlen der Jahre 2012, 2013 und 2014 massgebend sein. Gemäss den aktuellsten Angaben können die Kostenanteile provisorisch wie folgt beziffert werden: % für Muri, 13.01% für Buttwil und 1.47% für Geltwil. Die Nettokosten der Einwohnergemeinde Muri betragen somit Fr / 13

13 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM X Traktandum 8 Regenbecken Tennisplatz; Neubau; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Ausgangslage Gemäss dem Generellen Entwässerungsplan Muri (GEP) sind neue Massnahmen an bestehenden Sonderbauwerken im Kanalisationsnetz umzusetzen. Das Regenbecken Tennisplatz sei ebenfalls in erster Priorität zu erstellen. Die Kosten wurden auf Fr geschätzt. Diese Kostenschätzung beinhaltet lediglich das Regenbecken, ohne die notwendigen Anpassungen an den Zulaufkanal und die Erneuerung des Ablaufkanals. Ebenso sind die Kosten für die Wiedererstellung von zwei Tennisplätzen in der Schätzung nicht enthalten. Mit Schreiben vom hat die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt mitgeteilt, dass im Bereich der ARA Muri bis Murimoos die Bünz durch die Siedlungsentwässerung zu stark belastet wird. Diesbezügliche Abklärungen haben ergeben, dass die starken Belastungen der Bünz aus dem bestehenden Regenbecken von der ARA stammen müssen. Das bestehende Regenbecken ARA ist für eine viel kleinere Fläche berechnet als heute effektiv angeschlossen sind. Demzufolge ergeben sich die Belastungen vorwiegend durch die fehlenden Regenbecken «Katzbach» und «Tennisplatz». Die Abteilung für Umwelt erinnert an die Pendenz gemäss GEP und ersucht, die Planung und Realisierung der fehlenden Regenbecken umgehend aufzunehmen. Gemeinderat und Abteilung Bau und Planung haben zusammen mit dem GEP Ingenieur den Planungs, Bau und Finanzplan Sonderbauwerke beraten und die Prioritäten der notwendigen Massnahmen festgelegt. Nachdem das Regenbecken Katzbach (Wiliweg) im Sommer 2014 in Betrieb genommen werden konnte, muss nun der Engpass beim Tennisplatz gelöst werden. Begriff Regenbecken (RB) sind Sonderbauwerke der Siedlungsentwässerung. Sie werden für die temporäre Speicherung der Spitzenabflüsse bei Regenwetter eingesetzt und dienen der Verbesserung des Gewässerschutzes sowie der hydraulischen Entlastung der unterliegenden Anlagen der Kanalisation. Funktion Bei trockener Witterung fliesst das anfallende Schmutzwasser ungehindert Richtung Kläranlage. Bei Regenwetter überfällt das Wasser, welches die Kapazität der weiterführenden Leitungen übersteigt, in das Becken und wird dort gelagert. Sobald Leitungsnetz und Kläranlage wieder freie Kapazität haben, wird das Becken in die Kanalisation zurückgepumpt. Bei sehr starken Niederschlägen oder bei Unwetterereignissen überläuft das Becken Tennisplatz in die Bünz. Durch Konstruktion und Einbauten wie z.b. eine schwimmende Tauchwand wird verhindert, dass stark verschmutztes Abwasser oder schwimmende Stoffe in den Bach gelangen. RB Tennisplatz Bereits im GKP 1988 war das Regenbecken im Bereich des Tennisplatzes vorgesehen. Die Bauausführung am vorgesehenen Ort ergibt für den Tennisclub Muri erhebliche Behinderungen. Mitte 2012 hat das GEP Ingenieurbüro gemäss Auftrag der Gemeinde Muri eine Standortevaluation durchgeführt. Theoretisch ist es möglich, den Standort des Regenbeckens auf der Westseite der SBB Unterführung zu erstellen. Dies aber mit vielen Nachteilen und Folgekosten. Die ganze Angelegenheit wurde vor Planungsbeginn mit der zuständigen Fachstelle des Departements Bau, Verkehr und Umwelt in Aarau besprochen. Eine Projektgenehmigung an diesem Standort hätte aber kaum eine Chance, da nebst finanziellen auch technische Aspekte gegen diesen Standort sprechen. Der Standort wurde im GEP festgelegt in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Regenentlastung. Das ist sowohl technisch wie auch finanziell der richtige Platz. Das Baurecht für den Tennisplatz endet

14 2027. Von den drei bestehenden Spielplätzen werden zwei für die Baustelle benötigt. Diese können anschliessend wieder erstellt werden. Standort und Ausrichtung stimmen ungefähr mit der heutigen Lage der Regenentlastung überein. Die Regenentlastung wird nicht als Bauteil für das Regenbecken weiterbenutzt. Sie wird während der Bauphase so lange wie möglich in Betrieb gehalten, damit kein aufwändiges Provisorium errichtet werden muss. Ebenerdig auf das Becken ausserhalb des Tennisplatzes kommt ein Betriebsgebäude zu stehen. In diesem Raum werden technische Einrichtungen wie Steuerung, Lüftung oder Schlauchhaspel untergebracht. Für den Unterhaltsdienst wird ein Handwaschbecken montiert. Eine Luke mit einer schwimmenden Treppe führt in das Regenbecken hinab. Um in die zweite Kammer zu gelangen sind zwei grosse Durchgänge angebracht. Ein zweiter Einstieg in das Becken dient auch als Notausstieg. Das Bauprojekt wurde in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Fachstellen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Aarau, SUVA, AWA und der SBB entwickelt und geplant. Abmessungen Abmessungen ca. Länge: 34.0 m / Breite: 8.5 m / max. Tiefe: 4.5 m Speichervolumen ca. 460 m 3 (inkl. Stauvolumen im Zulaufkanal) Zulaufleitungen Haubenprofil 2000/1550 mm Ablaufleitung in den bestehenden Entlastungskanal Einzugsgebiet 45 ha Technische Einrichtungen Steuerschrank mit Steuer und Messeinrichtungen im Betriebsgebäude Abflussmessung in der Ablaufleitung Wasserstandsmessung (Niveau) im Becken Technische Anlage zur Online Anbindung an die Kläranlage (ARA) Elektrischer Regulierschieber für Abflussdrosselung mit Stellungsgeber Künstliche Ent /Belüftung des Beckens für gefahrlosen Unterhaltsdienst (Gasbildung) 2 elektrische Schmutzwasserpumpen zur Beckenentleerung 2 elektrische Airjets zur Beckenbodenreinigung Schwimmende Einstiegstreppe Schwimmende Tauchwand zur Zurückhaltung von Schwimmstoffen Verschiedenes und Termine Für die Baugrubensicherung (SBB Trasse) ist eine eingespannte Spundwand vorgesehen. Die Baustatik wird so ausgelegt, dass der Anlageteil befahren werden kann. Ein Amphibienschutz wird vorbereitet, jedoch erst später sofern nötig nachgerüstet. Der Überlauf in die Bünz wird so ausgeführt, dass bei Hochwasser kein Rückstau in das Regenbecken entsteht. Für Projektierung und Ausführung von Elektro, Steuerungs und Lüftungsanlagen werden spezialisierte Fachfirmen beigezogen. Der Baubeginn ist auf das Ende der Tennissaison Mitte September 2015 festgelegt. Die Inbetriebnahme der Abwasseranlage «Regenbecken Tennisplatz» ist im Sommer 2016 vorgesehen. 14 / 15

15 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM 8X FORTSETZUNG Kosten Für die Projektierung und Realisierung des Regenbeckens Tennisplatz ergeben sich folgende Anlagekosten: Vorbereitungsarbeiten Fr Beckenanlage und Betriebsraum Fr Umgebung und Erschliessung Fr Wieder erstellen der Tennisplätze Anteil Gemeinde Fr Metallbauarbeiten Tauchwand, Treppe, Leitern, usw. Fr Maschinelle Ausrüstung und Ausstattung Fr EMSR; Schaltanlage, Messtechnik, Prozesssteuerung Fr Technische Arbeiten; Honorare, Planer, Fachplaner, Bewilligungen Fr Unvorhergesehenes, Rundung Fr Mehrwertsteuer 8 % gerundet Fr Total Anlagekosten Fr Folgekosten Die Abschreibungsdauer dieses Bauwerkes dauert 50 Jahre. Ab der Inbetriebnahme 2018 fallen jährlich Abschreibungen in der Höhe von Fr an. Der Betrieb und Unterhalt des Regenbeckens wird durch das ARA Personal durchgeführt. Der Aufwand ist abhängig von der Niederschlagshäufigkeit. Aus der Erfahrung mit ähnlichen Regenbecken liegen die Betriebs und Unterhaltskosten bei ca. Fr bis Fr /Jahr. Antrag Für den Neubau Regenbecken Tennisplatz sei ein Verpflichtungskredit von Fr (inkl. MWST, zuzüglich allfällige Teuerungen) zu genehmigen. Ein Regenbecken, wie es unter dem Tennisplatz entsteht, dient der Verbesserung des Gewässerschutzes sowie der Entlastung der Kanalisation.

16 Traktandum 9 Schulhaus Rösslimatt; Neubau Schulhaus mit Einfachturnhalle und Spielplatz; Brutto Verpflichtungskredit von Fr ; sowie Schulhausmöblierung und Inventar Turnhalle; Brutto Verpflichtungskredit von Fr Die geplante Spielanlage ist für die Unterund Mittelstufe gedacht und erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen Ausgangslage Mit dem vom Stimmvolk angenommenen Vorhaben «Stärkung Volksschule Aargau» stehen die Schulen im Kanton Aargau vor Umstrukturierungen. Der Wechsel von 5/4 auf 6/3 hat in Muri Auswirkungen auf die Schulraumsituation. Zudem steigen in Muri die Schülerzahlen in der Primarschule weiter an. Eine Arbeitsgruppe, die den Auftrag hat, die Schulraumplanung neu langfristig für einen zeitlichen Horizont bis 2040 zu untersuchen, ist seit März 2014 an der Arbeit. Erste Auswertungen zeigen klar auf, dass in den kommenden Jahren die Schülerzahlen im Gebiet östlich der Bahnlinie ansteigen und es Sinn macht, den Schulstandort Rösslimatt auszubauen. Die Schulführung hat sich intensiv mit der Schulraumplanung auseinandergesetzt und eine Erweiterung der Schulanlage Rösslimatt um vier Abteilungen (je zwei 3. und 4. Klassen), die notwendigen Nebenräume und den Bau einer Standardturnhalle beantragt. Mit dem Ausbau der Schulanlage Rösslimatt können die 1. bis 4. Klassen künftig dezentral in den Dorfquartieren unterrichtet werden. An der Gemeindeversammlung vom wurde für die Schulraumerweiterung und den Neubau der Turnhalle Rösslimatt ein Projektierungskredit von Fr genehmigt. Für die Ausarbeitung des Bauprojekts hat der Gemeinderat eine Begleitkommission eingesetzt. Auf der Basis der vorgängig erstellten Machbarkeitsstudie wurde ein detailliertes Bauprojekt erarbeitet und den aktuellen schulischen Bedürfnissen angepasst. Ebenso wurde der Antrag geprüft, anstelle einer Einfach eine Doppelturnhalle zu erstellen. Dagegen sprechen aber folgende Punkte: 3. Es würden vor Ort sehr enge Platzverhältnisse mit nur noch sehr beschränkten Zugangsmöglichkeiten entstehen. 4. Eine Doppelturnhalle würde durch die Vereinsnutzung abends einen erheblichen Mehrverkehr und Lärm verursachen. Zudem bräuchte es mehr Parkplätze, die nur auf der noch freien Grundstückfläche auf der Südseite realisiert werden könnten. 5. Im Bereich der Erweiterung liegen 4 Erdsondenbohrungen bis 300 Meter Tiefe. Diese müssten mit hohen Kostenfolgen neu erstellt werden. 6. Es würden Mehrkosten von ca. Fr entstehen. Der Gemeinderat und die Baukommission Rösslimatt sind der Meinung, dass eine Doppelturnhalle nicht die richtige Lösung ist. Mittelfristig wäre es sinnvoller, andernorts eine einfache Ballsporthalle in der Grösse einer Dreifachturnhalle früher Militärsporthalle anzustreben. Erste Abklärungen wurden bereits getroffen. Schulhaus / Turnhalle Anstelle der heutigen Gymnastikhalle entsteht eine Einfachturnhalle, die den gesetzlichen Massen und Anforderungen entspricht, inklusive 16 / 17

17 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM X Garderoben, WC Anlagen und Materialraum. Die zwei heute bestehenden, baufälligen Schulzimmer über der Gymnastikhalle werden abgerissen und ersetzt. Hinzu kommen vier neue Klassenzimmer mit Gruppenräumen, ein Lehrerzimmer, Arbeitsräume für die Lehrpersonen, ein Büro für die Schulleitung und die Schulsozialarbeit, ein Musikzimmer, Musikkojen zum Erteilen des Instrumentalunterrichts und zwei Räume für Randstundenbetreuung und Mittagstisch sowie Technik und Nebenräume für die Hauswartung. Das sorgfältig erarbeitete Projekt umfasst einen kompakten, schlichten Zweckbau mit einer klaren Einteilung. Das geplante Schulhaus entspricht nicht nur den Bedürfnissen der heutigen Unterrichtsformen. Sein klares Raster bietet genügend Flexibilität, das Gebäude künftigen Anforderungen anzupassen. Ausgestaltung und Materialisierung entsprechen dem Standard eines einfachen Zweckbaus (CHF 600. bis 630. /m 3 ). Spielplatz Das Gesetz schreibt vor, dass jedes Schulhaus einen Spielplatz braucht. Da am Standort des heutigen Spielplatzes der Schulhausneubau mit Turnhalle zu stehen kommt, muss dieser auf die Parzelle 367 verlegt werden. Diese befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und ist ausschliesslich für Bauten und Anlagen bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen. Die geplante Spielanlage ist für die Unter und Mittelstufe gedacht und erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen; so wird sie beispielsweise behindertengerecht gebaut und ist barrierefrei zugänglich. Bei der Planung wurden sowohl Fachleute als auch Lehrpersonen beigezogen. Auf dem Gelände soll ein Spielplatz erstellt werden, der sich dem Gelände anpasst. Die Idee ist es, Räume mit hohem Aufforderungscharakter zu schaffen, welche Phantasie, Kreativität und Spielerlebnis fördern. Verwendet werden ausschliesslich einheimische Pflanzen und Materialien sowie robuste, natürliche Spielgeräte. Erfahrungsgemäss ist ein Hartplatz für Team Ballspiele wie Basketball oder Fussball einer der wichtigsten Bestandteile eines Spielplatzes. Um die Lärmimmissionen gegenüber dem angrenzenden Wohngebiet zu minimieren und einen Sichtschutz zu garantieren, wird ein bepflanzter Erdwall erstellt. Eine Betriebs und Benützungsordnung sichert eine geregelte Nutzung. Die Öffnungszeiten der Anlage nehmen auf die Bedürfnisse der Anwohner Rücksicht. (siehe Plan Seite 16) Provisorium Die beiden Schulräume im bestehenden Pavillon müssen während der Bauzeit durch ein Provisorium ersetzt werden. Es ist geplant, zwei Container aufzustellen (Kosten gemäss Richtofferte). Kostenvoranschlag Bau (inkl. 8% MWST) Der Kostenvoranschlag basiert auf Richtofferten und Erfahrungswerten gemäss SIA 102 mit einer Abweichung von +/ 10%. Vorbereitungsarbeiten Fr Abbruch ganzer Pavillon Fr Baukosten Fr Küche für Mittagstisch Fr Umgebung Fr Baunebenkosten Fr Container Provisorium Fr Spiel und Hartplatz Fr Rundung Fr Total Baukosten Neubau Fr Antrag Ausstattung Möblierung Für den geplanten Neubau muss das gesamte Schulmobiliar (inklusive Ausstattung Nebenräume) neu angeschafft werden. Dazu gehören auch Wandschränke, Regale oder Ablageflächen. Auch für die Turnhalle muss das ganze Inventar neu beschafft werden. Die Ausführung der eingebauten Geräte ist «erwachsenentauglich» (Kostenvoranschlag gemäss Richtofferten). Ausstattung und Möblierung Schulhaus Fr Ausstattung und Spielgeräte Turnhalle Fr Total Ausstattung Geräte Fr Folgekosten Die Abschreibungskosten für diesen Bau sind für den Neubau ab Inbetriebnahme im 2017 Fr (Abschreibungsdauer 35 Jahre) und für das Mobiliar ab Inbetriebnahme im 2017 Fr (Abschreibungsdauer 5 Jahre). Diese Abschreibungen werden die Erfolgsrechnung während der erwähnten Zeitdauer belasten. Die Betriebsfolgekosten erhöhen sich durch die Erweiterung und nicht durch den Ersatz. Gemäss Schätzungen dürfte diese ca. Fr betragen (bei der Erweiterung im Hochbau ist mit 2% und bei der Erweiterung von Mobilien mit 5% zu rechnen). 1. Für den Neubau und die Erweiterung der Schulanlage Rösslimatt sei ein Brutto Verpflichtungskredit von Fr zu genehmigen. 2. Für die Möblierung und Ausstattung des Schulhauses und für die Spielgeräte der Turnhalle sei ein Brutto Verpflichtungskredit von Fr zu genehmigen.

18 Traktandum 10 Genehmigung des Budgets 2015 mit Steuerfuss 109 % Erläuterungen zum Budget 2015 Das Budget 2015 ist das zweite Budget, das nach den Grundsätzen von HRM2 erstellt wird. Die Umstellung erfolgte im Kanton Aargau flächendeckend für alle Gemeinden und Gemeindeverbände per 1. Januar Der gewohnte Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist noch nicht möglich, weil die Spalte der Rechnung 2013 leer ist bzw. diese nicht auf HRM2 umgerechnet wird. Im vorliegenden Budget sind die Planjahre 2015 und 2014 abgebildet. Mit HRM2 ist neu eine Anlagebuchhaltung zu führen. Die Investitionen der letzten 20 Jahre wurden darin rückerfasst. Durch die daraus entstehende Aufwertungsreserve werden in der Bilanz die stillen Reserven ersichtlich. Die künftigen Abschreibungen werden nach der festgelegten Nutzungsdauer vorgenommen und den entsprechenden Funktionen belastet. Zusätzliche Abschreibungen sind nicht mehr erlaubt. Der gegenüber HRM1 höhere Abschreibungsaufwand wird der Aufwertungsreserve entnommen und als ausserordentlicher Ertrag verbucht. Wie mit der Aufwertungsreserve künftig umzugehen ist wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres inzwischen festgelegt. Die Übergangsregelung darf noch längstens bis ins Jahr 2018 angewendet werden. Spätestens mit dem Budget und der Rechnung 2018 hat die Auflösung der Aufwertungsreserve zu erfolgen und muss ins übrige Eigenkapital umgebucht werden. Der 3 stufige Erfolgs und Finanzierungsausweis ist für die Einwohnergemeinde (inklusive und exklusive Spezialfinanzierungen) und die spezialfinanzierten Betriebe «Abwasserbeseitigung» und «Abfallwirtschaft» zu erstellen. In der ersten Stufe wird das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Zuzüglich dem Ergebnis aus Finanzierung (2. Stufe) resultiert das operative Ergebnis. Die dritte Stufe zeigt den ausserordentlichen Aufwand und Ertrag und führt zum Gesamtergebnis Erfolgsrechnung. Die Darstellung der Investitionsrechnung ist gleich wie die der Erfolgsrechnung. Zusätzlich wird eine Kreditkontrolle erstellt welche Aussagen über den Stand des Fortschritts der einzelnen Kredite vermittelt. Neu festgelegt wurden zudem die Aktivierungsgrenzen. In Muri sind daher Ausgaben über CHF zwingend zu aktivieren ( 5 Finanzverordnung). Mit dem Ergebnis wird das Finanzierungsergebnis sichtbar. Erfolgsrechnung Der folgende Erfolgsausweis nach HRM2 ermöglicht es, das Jahresergebnis einfach und übersichtlich darzustellen. Für den steuerfinanzierten Teil der Einwohnergemeinde weist der 3 stufige Erfolgsausweis ein negatives operatives Ergebnis von CHF 1,12 Mio. aus. Diese wichtige Kennzahl sollte mittelfristig positiv ausfallen. Unter Berücksichtigung des Ausserordentlichen Ergebnisses (Entnahme aus der Aufwertungsreserve) wird für die Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen ein Ertragsüberschuss von CHF prognostiziert. Das Budget für den Bereich Bildung nimmt gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Prozent zu. 18 / 19

19 BERICHTE UND ANTRÄGE DES GEMEINDERATES TRAKTANDUM X Einwohnergemeinde (Erfolgsausweis) Budget 2015 Budget 2014 Rechnung 2013 Betrieblicher Aufwand Personalaufwand Sach und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Transferaufwand Betrieblicher Ertrag Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Transferertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand CHF Das Nettoergebnis der Allgemeinen Verwaltung liegt CHF oder 2.2 % über dem Budget Für die Einführung einer digitalen Geschäftsverwaltung sind einmalige Projektkosten von CHF eingesetzt. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Nettoaufwand CHF Die Zunahme beträgt CHF , davon entfallen CHF auf den höheren Kostenanteil für die Regionalpolizei. Die Repol Kommission hat der Erhöhung um 3 Stellen einstimmig zugestimmt. Ebenfalls einer Pensenerhöhung hat der Verband Kindes und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Muri zugestimmt. Daraus resultiert ein höherer Gemeindebeitrag von CHF Die Erhöhung des Kostenanteils für die Stützpunktfeuerwehr wird mit der geplanten Anschaffung eines mobilen Grossventilators (Lüfter) begründet. Nach Vorgaben des Kantons ändert die bisherige Praxis für die Entnahme aus den Ersatzabgaben für Schutzraumbauten. Bildung Nettoaufwand CHF Das Budget nimmt um CHF oder 5.7 % zu. Die an den Kanton zu leistenden Lehrerbesoldungsanteile sind um CHF angestiegen. Weiter wurde das Musikschulangebot auf die 1. und 2. Klasse Primarschule erweitert. Im Zusammenhang mit der Sanierung und Schulraumerweiterung Schulhaus Badweiher II fallen um CHF höhere Abschreibungen an. Die Kreisbezirksschule Muri beteiligt sich ab 2015 an den Kosten für Hauswartung, Schulpflege, Schulsekretariat und Schulsozialarbeit noch mit einem Anteil von Prozentsatz von 25 % (bisher 33 %). Dies aufgrund verändertem Schülerzahlverhältnis zur Gemeindeschule. Kultur, Sport und Freizeit Nettoaufwand CHF Die Ausgaben nehmen gegenüber dem Budget 2014 um CHF ab. Dies ist hauptsächlich auf tiefere Kosten für die Sportanlage Brühl zurückzuführen. Gesundheit Nettoaufwand CHF Für die Pflegefinanzierung wurde mit einem Ansatz von CHF pro Einwohner gerechnet, was einer Kostensteigerung von CHF entspricht. Der Defizitbeitrag an die Spitex erhöht sich um CHF oder 3.9 % und beträgt neu CHF Soziale Sicherheit Nettoaufwand CHF Die Aufwändungen und Erträge (Rückerstattungen) im Bereich «Alimentenbevorschussungen und inkasso» sowie «Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe» sind auf dem Stand der bekannten Fälle August 2014 budgetiert. Die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten betragen CHF (Budget 2014 CHF ). Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nettoaufwand CHF Die Zunahme beträgt CHF oder 2.0 % und ist auf den Unterhalt der Strassenbeleuchtung zurückzuführen. Umweltschutz und Raumordnung Nettoaufwand CHF Die Abteilung «Umweltschutz und Raumordnung» umfasst unter Anderem die Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft. Abwasserbeseitigung Bei der Abwasserbeseitigung wird im Budgetjahr 2015 in der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss von CHF erwartet. Die planmässigen Abschreibungen belaufen sich auf CHF In der Investitionsrechnung sind Ausgaben von CHF und Einnahmen von CHF geplant. Budgetiert wird somit ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF Das Eigenkapital «Abwasser» betrug per CHF Die Benützungsgebühren bleiben unverändert.

20 Abwasserbeseitigung (Erfolgsausweis) Budget 2015 Budget 2014 Rechnung 2013 Betrieblicher Aufwand Sach und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Transferaufwand Betrieblicher Ertrag Entgelte Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Abfallwirtschaft Bei der Abfallwirtschaft wird im Budgetjahr 2015 in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von CHF 200 erwartet. Die planmässigen Abschreibungen belaufen sich auf CHF In der Investitionsrechnung sind Ausgaben von CHF geplant. Budgetiert wird somit ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF Das Eigenkapital «Abfall» betrug per CHF Gemäss Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 der Bau einer neuen Entsorgungsanlage geplant. Im Zusammenhang mit der Umstellung von Gebührensäcken zu Gebührenmarken werden die Tarife für volumenabhängige Kehrichtgebühren angepasst. Die restlichen Gebührentarife bleiben unverändert. Abfallwirtschaft (Erfolgsausweis) Budget 2015 Budget 2014 Rechnung 2013 Betrieblicher Aufwand Personalaufwand Sach und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Transferaufwand Betrieblicher Ertrag Entgelte Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Die Betriebsführung der Regionalen Kläranlage wird ab dem durch die Gemeinde Muri übernommen. Sachbezogen wird die Abteilung Bau und Planung mit der Betriebsführung beauftragt. Im Bereich «Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung» wird mit tieferen Kosten von CHF gerechnet. Volkswirtschaft Nettoertrag CHF Die Volkswirtschaft weist Mehreinnahmen von CHF 1400 aus. Die von der EFA Energie Freiamt AG zu leistenden Konzessionsgebühren betragen CHF / 21

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