Pensionskasse und Wohneigentum/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pensionskasse und Wohneigentum/"

Transkript

1 Wohneigentumsförderung (WEF) Pensionskasse und Wohneigentum/ Vorbezug und Verpfändung von Geldern aus der 2. Säule

2 Inhalt Kapitalbeschaffung für Wohneigentum 3 Eigenkapital durch Vorbezug 4 Regelung für die Rückzahlung 6 Fremdkapital durch Verpfändung 8 Abschätzung der finanziellen Belastung 10 Weiteres Vorgehen 11 Die AXA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dieser Publikation. Massgebend sind immer die geltenden Gesetze und Verordnungen. Stand Januar 2014.

3 Kapitalbeschaffung für Wohneigentum/ Die Finanzierung ist die erste und letzte Hürde bei der Realisierung von Wohneigentum. Reicht das vorhandene Eigenkapital nicht aus, ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung von Geldern aus der 2. Säule eine interessante Alternative. Sofern die Konsequenzen tragbar sind, kann Ihnen die Wohneigentumsförderung Türen öffnen. Vorbezug oder Verpfändung Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erlaubt es, Geld aus der beruflichen Vorsorge auf zwei verschiedene Arten für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden: Vorbezug des Pensionskassenguthabens (Eigenkapital) Verpfändung der Pensionskassenansprüche (Fremdkapital) Die Mittel können sowohl aus der obligatorischen wie auch aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, aus Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonti eingesetzt werden. Verwendung von Vorsorgegeldern Geld aus der beruflichen Vorsorge kann für folgende Zwecke vorbezogen bzw. verpfändet werden: Erwerb und Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum Investitionen in ein Eigenheim Amortisation einer Hypothek Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen Hingegen dürfen keine Gelder aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung des gewöhnlichen Unterhalts von Wohneigentum oder die Bezahlung von Hypothekarzinsen verwendet werden. Eigenbedarf Gelder aus der beruflichen Vorsorge sind ausschliesslich für den Eigenbedarf zu investieren. Wohneigentum muss deshalb am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort genutzt werden. Vermietung Bei Vermietungen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Selbstnutzung des Wohneigentums vorübergehend nicht möglich ist (z. B. durch einen berufsoder gesundheitsbedingten, befristeten Wegzug). Immobilien im Ausland Für Wohneigentum im Ausland ist der Vorbezug bzw. die Verpfändung nur dann möglich, wenn sich dort auch der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort befindet. Ferienwohnungen Ferienwohnungen können nicht mit Pensionskassengeldern finanziert werden. 3

4 Eigenkapital durch Vorbezug/ Der Vorbezug ist eine von zwei Möglichkeiten, Gelder aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung von Wohneigentum zu verwenden. Die Erhöhung der Eigenmittel senkt die Zinsbelastung, birgt allerdings auch gewisse Risiken. Konsequenzen des Vorbezugs Ein Vorbezug bringt Eigenkapital. Weil dadurch weniger Fremdkapital gebraucht wird, sinkt die Hypothekarzinsbelastung. Allerdings sind damit auch weniger Schuldzinsen steuerlich abziehbar. Sollte beispielsweise eine Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes zum Verkauf der Liegenschaft unter deren Wert zwingen, kann eine existenziell bedrohende Situation entstehen. Generell führen Vorbezüge zur Kürzung von zukünftigen Vorsorgeleistungen. Leistungskürzung Über die Höhe der Kürzung informiert die Vorsorgeeinrichtung. Die Einbussen des Risikoschutzes bei Invalidität und Tod können mit einer privaten Vorsorge (3. Säule) aufgefangen werden. Der volle ursprüngliche Vorsorgeschutz kann auch durch eine spätere Rückzahlung des Vorbezugs wiederhergestellt werden. Limiten Bei einem Vorbezug zahlt die Vorsorgeeinrichtung maximal einen Barbetrag in Höhe der Freizügigkeitsleistung aus. Mindestbetrag Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt CHF Diese Limite gilt jedoch nicht für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften und ähnlichen Beteiligungen oder für Freizügigkeitspolicen bzw. -konti. Höchstbetrag Bis zum Alter 50 kann maximal der Betrag der aktuellen Freizügigkeitsleistung vorbezogen werden. Ab Alter 50 entspricht der maximale Vorbezug der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder der Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung je nachdem, welcher Betrag höher ist. 4

5 Auszahlung Spätestens 6 Monate, nachdem der Vorbezug geltend gemacht und die nötigen Unterlagen eingereicht wurden, zahlt die Vorsorgeeinrichtung den Betrag an die Gläubiger (Verkäufer, Darlehensgeber, Ersteller usw.) aus. Vorbezüge werden der eidgenössischen Steuerverwaltung automatisch innerhalb von 30 Tagen gemeldet. Dient der Vorbezug der Rückzahlung von Hypothekardarlehen, kann die Vorsorgeeinrichtung dessen Auszahlung bei Unterdeckung einschränken oder ganz verweigern. In diesem Fall informiert der Vorsorgeträger den Antragsteller über Dauer und Ausmass dieser Massnahme. Einschränkung Ein Vorbezug ist nur bis 3 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich. Verkauf des Wohneigentums Zur Sicherstellung des Vorsorgezwecks wird im Grundbuch eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen. Diese hält fest, dass bei einer Veräusserung des Wohneigentums der Vorbezug an die Vorsorgeeinrichtung zurückzuzahlen ist. Die Vorsorgeeinrichtung muss den Eintrag ins Grundbuch gleichzeitig mit der Auszahlung des Vorbezugs veranlassen. Besteuerung Steuermeldung Die Vorsorgeeinrichtung muss den Vorbezug der Steuerbehörde melden. Diese Steuermeldung bildet die Veranlagungsgrundlage. Die Steuer wird dann durch den Bund und die Kantone automatisch veranlagt. Jahressteuer Der vorbezogene Betrag wird als Kapitalleistung mit der Einkommenssteuer erfasst. Es kommt der vorteilhafte Vorsorgetarif zur Anwendung. Die Steuer ist an die Steuerbehörde des Wohnsitzes (zum Bezugszeitpunkt) zu entrichten. Sowohl der Bund als auch die Kantone erheben für den Vorbezug eine so genannte Jahressteuer. Die Steuer muss im entsprechenden Kanton (unabhängig von der Dauer der Steuerpflicht) sowie an den Bund in einem Betrag überwiesen werden. Der vorbezogene Betrag kann nicht zur Bezahlung der Steuer verwendet werden. Vorsorgetarif Im Allgemeinen erfolgt die Steuerbemessung für den Vorbezug getrennt vom übrigen Einkommen. Ob der Vorbezug zum Rentensatz oder zum Spezialsatz versteuert wird, hängt vom Wohnkanton ab. Rentensatz Anhand einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung publizierten Tabelle wird der Vorbezug in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der auf diese fiktive Rente anwendbare Steuersatz bildet die Grundlage für die Besteuerung. Spezialsatz Der Vorbezug wird zu einem tieferen Satz als dem ordentlichen Steuersatz besteuert. Steuerhöhe Der Steuersatz ist vom Steuerfuss der jeweiligen Wohngemeinde abhängig. Er kann daher von Jahr zu Jahr variieren. Folgende Möglichkeiten helfen bei der Abschätzung der Steuerbelastung: Kontaktaufnahme mit dem Steueramt des Wohnortes Steuerrechner ermitteln online den ungefähren Steuerbetrag. Informieren Sie sich im Internet direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons. Beispiele für das Verhältnis Freizügigkeitsleistung und Vorbezug Der höchstmögliche Vorbezug für Wohneigentum entspricht nur bis zum Alter 50 der gesamten Freizügigkeitsleistung Jahre 55 Jahre 60 Jahre Freizügigkeitsleistung Vorbezug für Wohneigentum 5

6 Regelung für die Rückzahlung/ Sobald die Voraussetzungen für den Vorbezug nicht mehr gegeben sind, muss der vorbezogene Betrag an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden. Freiwillige Rückzahlung Grundsätzlich kann der Vorbezug auch freiwillig an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden. Es sind dabei jedoch gewisse Einschränkungen zu beachten, die auch für die Rückzahlungspflicht gelten. Obligatorische Rückzahlung Rückzahlungspflicht für den Vorbezug besteht, wenn das Wohneigentum verkauft wird, für den Verkaufserlös (Verkaufspreis abzüglich der hypothekarisch gesicherten Schulden und der gesetzlichen Abgaben); wenn einer Drittperson Rechte am Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen (z. B. Vermietung, Wohnrecht, Nutzniessungsrecht); wenn im Todesfall der versicherten Person keine Vorsorgeleistungen fällig werden. (Da auch die Auszahlung des angesammelten Altersguthabens an die Hinterbliebenen oder gesetzlichen Erben eine Vorsorgeleistung ist, kommt dieser Fall selten vor.) Ausnahmen Keine Rückzahlungspflicht besteht, wenn das Wohneigentum verkauft und der Verkaufserlös innerhalb von 2 Jahren wieder in selbst genutztes Wohneigentum investiert wird. Für den vorbezogenen Betrag kann eine Freizügigkeitspolice oder ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden; wenn die Nutzung des Wohneigentums vorübergehend nachweislich nicht möglich ist (z. B. bei berufs- oder gesundheitsbedingtem, befristetem Wegzug). Während dieser Zeit ist eine Vermietung zulässig. Einschränkungen Für die obligatorische wie auch die freiwillige Rückzahlung gelten folgende Einschränkungen: Die Rückzahlung ist möglich: Bis 3 Jahre vor der Pensionierung Bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalls (Invalidität oder Tod) Bis zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung Der Mindestbetrag für die Rückzahlung beträgt CHF Ist die noch vorhandene Restsumme kleiner, muss alles auf einmal zurückbezahlt werden. Einfluss auf den Vorsorgeschutz Durch die Rückzahlung des Vorbezugs werden die versicherten Leistungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung erhöht. 6

7 Steuerliche Auswirkungen Die Vorsorgeeinrichtung meldet die Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen der eidgenössischen Steuerverwaltung und bescheinigt sie auf einem Formular. Dieses wird benötigt, um die beim Vorbezug geleisteten Steuern bei der zuständigen kantonalen Behörde zurückzufordern. Der seinerzeit bezahlte Steuerbetrag wird ohne Zins zurückerstattet. Die Rückzahlung selbst kann nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Steuerrückerstattung Der erste Schritt ist ein schriftliches Gesuch an die Steuerbehörde des Kantons, die den Steuerbetrag auf dem Vorbezug erhoben hat. Diese teilt mit, bei welcher kantonalen Behörde folgende Unterlagen einzureichen sind: Bescheinigung über die geleisteten Rückzahlungen (wird von der Vorsorgeeinrichtung zum Zeitpunkt der Rückzahlung erstellt) Bescheinigung über das noch im Wohneigentum investierte Vorsorgekapital (wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf schriftliche Anfrage erstellt) Bescheinigung über die auf dem Vorbezug bezahlten Bundes-, Kantonsund Gemeindesteuern (wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf schriftliche Anfrage erstellt) Für die Steuerrückerstattung gilt eine Frist von 3 Jahren ab Rückzahlung des Vorbezugs. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung. Vorbezüge und Rückzahlungen In Mio. CHF 0 40 Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Ausbezahlte Vorbezüge Rückzahlungen Durchschnitt der Vorbezüge in CHF 7 Quelle: BSV 2013

8 Fremdkapital durch Verpfändung/ Die Verpfändung ist die zweite Möglichkeit der Kapitalbeschaffung aus der 2. Säule. Die Hauptkriterien für diese Entscheidung sind die Steuervorteile und die unveränderten Vorsorgeleistungen. Konsequenzen einer Verpfändung Eine Verpfändung bringt Fremdkapital. Da die Liegenschaft weitgehend fremdfinanziert ist, steigt die Schuldzinsbelastung. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen und die Altersleistungen sowie der Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge bleiben in vollem Umfang erhalten. Eine Verpfändung schmälert die Vorsorgeleistungen erst bei einer allfälligen Pfandverwertung. Verpfändungsarten Es gibt zwei verschiedene Verpfändungsarten, die sich auch kombinieren lassen. Verpfändung des Anspruchs auf Vorsorgeleistungen (Alter, Invalidität, Tod): Der Pfandgläubiger trägt das Risiko für die Auszahlung der Vorsorgeleistungen. Fallen sie weg, so wird das Pfand für den Gläubiger wertlos. Diese Form der Verpfändung ist bei Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonti nicht möglich. Verpfändung der Freizügigkeitsleistung (aktuell angesammeltes Altersguthaben): Der Pfandgläubiger trägt kein Risiko. Die Pfandrealisierung ist gesichert. Mit dem Gläubiger kann allenfalls ein höheres Hypothekardarlehen oder eine Zinsvergünstigung vereinbart werden. Höchstbetrag Bis Alter 50 maximal die aktuelle Freizügigkeitsleistung Ab Alter 50 maximal die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung je nachdem, welcher Betrag höher ist. Im Darlehens- bzw. Pfandvertrag kann vereinbart werden, dass sich die Pfandsumme fortlaufend der sich ändernden Freizügigkeitsleistung anpasst. 8

9 Geltendmachung der Ansprüche Die Verpfändung ist erst mit der schriftlichen Anzeige an die Vorsorgeeinrichtung gültig. Diese sollte frühzeitig über eine beabsichtigte Verpfändung informiert werden, damit sie die Einhaltung des Verwendungszwecks abklären und Mehrfachverpfändungen verhindern kann. Generell können Ansprüche auf Vorsorgeleistungen oder ein Betrag innerhalb der Freizügigkeitsleistung bis 3 Jahre vor der Pensionierung für Wohneigentum verpfändet werden. Zustimmung des Pfandgläubigers In folgenden Fällen wird die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers benötigt: Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung Auszahlung der Vorsorgeleistung Übertragung eines Teils der Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehepartners Folgen der Pfandverwertung Bei der Pfandverwertung ist zwischen der Verwertung einer Freizügigkeitsleistung und der Verwertung einer Vorsorgeleistung zu unterscheiden. Pfandverwertung der Freizügigkeitsleistung Der verpfändete Freizügigkeitsbetrag geht verloren, wodurch die gleichen Auswirkungen eintreten wie beim Vorbezug. Insbesondere werden die Vorsorgeleistungen im Alter, bei Invalidität und Tod gekürzt. Pfandverwertung der Vorsorgeleistung Die verpfändete Rente oder Kapitalleistung geht verloren. Die Pfandverwertung der Vorsorgeleistung ist jedoch erst zu deren Fälligkeit möglich. So wird beispielsweise die Altersrente erst fällig, wenn das Pensionierungsalter erreicht wird. Verweigert der Pfandgläubiger die Zustimmung, so hat die Vorsorgeeinrichtung den entsprechenden Betrag sicherzustellen. Der Richter hat über den Anspruch des Pfandgläubigers zu entscheiden. Bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung wird der Pfandgläubiger durch die bisherige Vorsorgeeinrichtung benachrichtigt. 9

10 Abschätzung der finanziellen Belastung/ Der Entschluss, ein eigenes Haus zu bauen bzw. ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte wohl durchdacht sein. Eigenkapital oder Fremdkapital Ob von diesen Möglichkeiten, die ein gewisses Risiko in sich bergen, Gebrauch gemacht wird oder ob die berufliche Vorsorge unangetastet bleiben soll, muss individuell entschieden werden. Auf jeden Fall sollten alle Fakten in die Überlegungen miteinbezogen werden. Faustregel Die jährlichen Hypothekarzinsen, die Amortisations- und Nebenkosten für ein Eigenheim sollten 1 3 des Bruttojahreseinkommens nicht übersteigen. Rechenbeispiele Kaufpreis (CHF) Finanzierung 1. Hypothek 66,67 % Hypothek 13,33 % Eigenkapital 20 % Gesamtkosten Zins 1. Hypothek 5 %* Zins 2. Hypothek 5,5 %* Amortisation 2. Hypothek (20 Jahre) Nebenkosten/Unterhalt: 1 % vom Kaufpreis Gesamtkosten jährlich Gesamtkosten monatlich Tragbarkeit der Belastung Empfohlenes Bruttojahreseinkommen (33,33% der jährlichen Gesamtkosten) * Rechnerisch angenommene Zinssätze, die sich in der Praxis den Kapitalmarktverhältnissen anpassen. 10

11 Weiteres Vorgehen/ Wenn Sie zu den Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung tendieren, steht und fällt der Entscheid mit den konkreten Zahlen Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Detailinformationen Die Vorsorgeeinrichtungen klären auf schriftliche Anfrage hin folgende Fragen: Wie viel Vorsorgegeld steht für das Wohneigentum zur Verfügung? Dieser Betrag ist in der Regel auch auf dem persönlichen Ausweis oder der Saldobestätigung ersichtlich. Welche Leistungskürzungen sind mit einem Vorbezug bzw. einer Pfandverwertung verbunden? Zur Einschätzung der steuerlichen Folgen eines Vorbezugs ist es empfehlenswert, sich direkt bei der zuständigen Steuerbehörde zu erkundigen. Vorgehen Nachdem der Entscheid für die Kapitalbeschaffung mit Geldern aus der beruflichen Vorsorge gefällt ist, gilt es, die Vorsorgeeinrichtung vom Vorhaben zu überzeugen. Schriftliches Gesuch Für einen Vorbezug bzw. eine Verpfändung benötigt die Vorsorgeeinrichtung ein schriftliches Gesuch. Verheiratete und eingetragene Partner brauchen zusätzlich die schriftliche Zustimmung ihres Ehebzw. eingetragenen Partners. Für die Bearbeitung des Gesuchs kann die Vorsorgeeinrichtung eine Entschädigung verlangen. Nötige Unterlagen Mit hinreichenden Dokumenten ist der Vorsorgeeinrichtung der Verwendungszweck des Geldes sowie der Eigenbedarf nachzuweisen: Vertragsdokumente (bei Erwerb oder Erstellung von Wohneigentum oder bei Amortisation einer Hypothek) Reglement bzw. Miet- oder Darlehensvertrag mit dem betreffenden Wohnbauträger (bei Erwerb von Anteilscheinen) Interessiert an weiteren Publikationen aus dieser Reihe? 1. Säule: Staatliche Vorsorge 2. Säule: Berufliche Vorsorge 3. Säule: Private Vorsorge Soziale Sicherheit: Vorsorgesystem in der Schweiz Aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule Pensionskasse und Wohneigentum: Wohneigentumsförderung (WEF) Hypotheken: Finanzierungen nach Mass Versicherungen für Wohneigentümer (mit Checkliste) Drucksachen und Informationen können jederzeit kostenlos angefordert oder von heruntergeladen werden. Besuchen Sie auch Vor- und Nachteile im Überblick Beim Finanzierungsentscheid müssen alle Konsequenzen berücksichtigt werden. Vorbezug Verpfändung Vorteile Tiefere Hypotheken- Tiefere und Zinsbelastung Steuerbelastung Unveränderte Vorsorgeleistungen Nachteile Höhere Höhere Hypotheken- Steuerbelastung und Zinsbelastung Kürzung der Vorsorgeleistungen 11

12 Vorsorge- und Versicherungsfragen erfordern individuelle Antworten. Die AXA zeigt Ihnen neue Möglichkeiten auf und bietet sinnvolle Konzepte an. Verlangen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch AXA Winterthur General-Guisan-Strasse 40 Postfach Winterthur 24-Stunden-Telefon: AXA.ch AXA Leben AG WGR 598 De

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Richtlinien der Pensionskasse (PKS) über die Finanzierung von Wohneigentum Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Caisse

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Geschäftsstelle: RUEPP & Partner AG Lerzenstrasse 16, Postfach 316, 8953 Dietikon 1, Telefon 044 744 91 29, Fax 044 744 91 00 Wohneigentumsförderung... 1. Grundsatz (Art. 30a, b, c BVG ) Die versicherte

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007

ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007 ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007 Um was geht es? Am 1. Januar 1995 trat das Bundesgesetz über die mit Mitteln der beruflichen Vorsorge in Kraft.

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise 2 Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich

Mehr

Regulativ Wohneigentumsförderung

Regulativ Wohneigentumsförderung Regulativ Wohneigentumsförderung gültig ab 01.01.2004 - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Was bezweckt die Wohneigentumsförderung? 3 Art. 2 Was gilt als Wohneigentum? 3 Art. 3 Was gilt als Eigenbedarf? 3 Art.

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Der Erwerb von Wohneigentum

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Um was geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version 01.01.2015 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Worum geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen

Mehr

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall

Mehr

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Richtlinien für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Gültig ab 1. Januar 2015 Zu Gunsten der Lesbarkeit wird auf die weibliche Form verzichtet. Vorsorgestiftung

Mehr

Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erlaubt den aktiv Versicherten der

Mehr

Wohneigentumsförderung. gem. BVG Art. 30ff THEMA

Wohneigentumsförderung. gem. BVG Art. 30ff THEMA Sachthemen aus der Pensionskasse Coop Wohneigentumsförderung gem. BVG Art. 30ff und OR 331d/331e 1. Januar 2014 THEMA Wohneigentumsförderung gemäss Was ist unter Wohneigentumsförderung zu verstehen Mit

Mehr

INFORMATION ZUR WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG

INFORMATION ZUR WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG INFORMATION ZUR WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG Einleitung Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ermöglicht Ihnen, Ihr Altersguthaben aus der Pensionskasse für

Mehr

WEF-BESTIMMUNGEN. Ausführungsbestimmungen über das Vorgehen bei Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und bei Ehescheidung

WEF-BESTIMMUNGEN. Ausführungsbestimmungen über das Vorgehen bei Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und bei Ehescheidung WEF-BESTIMMUNGEN Ausführungsbestimmungen über das Vorgehen bei Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und bei Ehescheidung Gültig ab 1. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite A EINLEITUNG

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Um was geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen oder verpfänden.

Mehr

WEF-Vorbezug Der Traum von den eigenen vier Wänden

WEF-Vorbezug Der Traum von den eigenen vier Wänden WEF-Vorbezug Der Traum von den eigenen vier Wänden Datum: 27.04.2015 Verfasst von: Marc Sigrist Quellen: Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV) Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-

Mehr

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung MERKBLATT Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung In diesem Merkblatt erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung eines Eigenheims einsetzen können.

Mehr

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version: 2.1 (02.02.2015) Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte

Mehr

Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Das Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung (WEFG) erlaubt den aktiv Versicherten der Pensionskasse Post, Mittel aus der

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Wer sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen will, kann für dessen Finanzierung auch die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge verwenden. Nachfolgend beantworten wir

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals

über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Reglement vom. September 0 über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Der Vorstand der Pensionskasse des Staatspersonals

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Für Ihre soziale Sicherheit

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Für Ihre soziale Sicherheit Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Für Ihre soziale Sicherheit Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Am 1. Januar 1995 schaffte der Gesetzgeber

Mehr

Personalvorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG, Liesberg

Personalvorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG, Liesberg Personalvorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG, Liesberg Reglement für die Durchführung der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge G:\STIFTUNGEN\Personal-Vorsorgestiftung\Allgemein\Reglemente\WEF-Reglement\Reglement

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Gültig ab 1. Januar 2014 Dieses Dokument ist auch in französischer, italienischer und englischer Sprache erhältlich. Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 5 Vorbezug 5 Zeitliche Schranken

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Steuerverordnung Nr. 12: Berufliche Vorsorge

Steuerverordnung Nr. 12: Berufliche Vorsorge Steuerverordnung Nr. : Berufliche Vorsorge 64.59. Vom 5. Juli 986 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 0, Buchstabe c, 4 Absatz Buchstabe c, 4 Absatz Buchstabe h, 46,

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a

Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a Bitte einsenden an: PostFinance Vorsorgestiftung 3a, Postfach, CH-4002 Basel Original für die Stiftung Angaben zum Objekt (Beim zu finanzierenden Objekt

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern

Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern Überblick Vorwort...2 1. Grafische Darstellung...3 2. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?...3 3. Bezug oder Verpfändung...4 3.1 Bezug...4 3.2 Verpfändung...4

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Information zur. der beruflichen Vorsorge

Information zur. der beruflichen Vorsorge Information zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Januar 2014 Inhalt I. Geltungsbereich I. Geltungsbereich....3 1. Welche Möglichkeiten gibt es, Vorsorgemittel in Wohneigentum

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

Aktuelle Steuerfragen berufliche Vorsorge. Max Ledergerber, Leiter Unterabteilung Veranlagung

Aktuelle Steuerfragen berufliche Vorsorge. Max Ledergerber, Leiter Unterabteilung Veranlagung Aktuelle Steuerfragen berufliche Vorsorge Max Ledergerber, Leiter Unterabteilung Veranlagung Themenübersicht Aufgaben der Steuerbehörden im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge Umsetzung von Art.

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Reglement für die Durchführung der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Reglement für die Durchführung der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG KLINISCH-THERAPEUTISCHES INSTITUT Pensionskasse für die Institute Ita Wegman Klinik AG, Arlesheim; Sonnenhof Arlesheim AG, Zentrum für Menschen mit Behinderung; Istituto socioterapeutico

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag!

Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Seite 1 Finanzierung von Gebäudesanierungen / Umbauten Finanz-Apéro Anlagen für Frauen Seite 2 Zitat

Mehr

Wohneigentum als Mittel der beruflichen Vorsorge

Wohneigentum als Mittel der beruflichen Vorsorge innovation zweite säule Wohneigentum als Mittel der beruflichen Vorsorge Nachklang zur BVG-Arena vom 7.11.2011 im Politforum des Bundes Käfigturm Bern Grundfragen und Kurzantworten vorweg Ist die berufliche

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Weisung für die Grundbuchämter betreffend Anmerkung bzw. Löschung einer Veräusserungsbeschränkung Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht,

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Hypothekenreglement. Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung)

Hypothekenreglement. Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung) Hypothekenreglement Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung) Inhalt 1. Grundsatz...4 2. Belehnungsgrenzen...4 3. Sicherstellung...5 4. Tragbarkeit...5 5. Zinssätze...5 6. Amortisationen...6 7. Kündigung...6

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

Meine Pensionskasse 2015

Meine Pensionskasse 2015 Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche

Mehr

REGLEMENT ÜBER DEN VORBEZUG UND DIE VERPFÄNDUNG IM RAHMEN DER WOHNEIGENTUMS- FÖRDERUNG (RWEF) Bern, 1. Januar 2014

REGLEMENT ÜBER DEN VORBEZUG UND DIE VERPFÄNDUNG IM RAHMEN DER WOHNEIGENTUMS- FÖRDERUNG (RWEF) Bern, 1. Januar 2014 REGLEMENT ÜBER DEN VORBEZUG UND DIE VERPFÄNDUNG IM RAHMEN DER WOHNEIGENTUMS- FÖRDERUNG (RWEF) Bern, Galenica Personalvorsorgestiftung, eine Vorsorgeeinrichtung der Galenica Gruppe INHALTSVERZEICHNIS ZWECK,

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Überblick für die Versicherten

Überblick für die Versicherten PRO MEDICO STIFTUNG Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Überblick für die Versicherten Pro Medico Stiftung Löwenstrasse 25 Postfach 2630 8021 Zürich Tel. 044 213 20 60 Fax 044 213

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Hauptstrasse 14 8750 Glarus www.glpk.ch Daniel Jenny Direktwahl 055 646 60 92 daniel.jenny@glpk.ch Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Inhalt I. Möglichkeiten... 3 1. Voraussetzungen...

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter 8. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

13.09.11 Start-Gründungszentrum Wohneigentumsfinanzierung

13.09.11 Start-Gründungszentrum Wohneigentumsfinanzierung 13.09.11 Start-Gründungszentrum Wohneigentumsfinanzierung Was Sie erwartet Seite 2 Was können wir uns leisten? Beispiel Anlagekosten / Kaufpreis CHF 600 000.- Bruttoeinkommen pro Jahr CHF 88 000.- Eigenmittel

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht

Mehr

Pensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation

Pensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Pensionskasse Graubünden () Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Von der Verwaltungskommission erlassen am 19.08.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Definationen 3 3. Voraussetzungen

Mehr

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Swiss Life Flex Save Uno/Duo. Chancenreich sparen mit Garantie

Swiss Life Flex Save Uno/Duo. Chancenreich sparen mit Garantie Swiss Life Flex Save Uno/Duo Chancenreich sparen mit Garantie Profitieren Sie von einer modernen Sparversicherung mit garantierten Leistungen und Renditechance Swiss Life Flex Save Uno/Duo 3 Sparen Sie

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements) Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

Wohneigentumsförderung im Rahmen der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung im Rahmen der beruflichen Vorsorge Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP Wohneigentumsförderung im Rahmen der beruflichen Vorsorge (gültig ab dem 1. April 2005) Das Bundesgesetz

Mehr

1. Einkauf in die Pensionskasse (berufliche Vorsorge BVG)

1. Einkauf in die Pensionskasse (berufliche Vorsorge BVG) Oft werden gegen Jahresende noch Einkäufe in die Pensionskasse, Beiträge an die Säule 3a oder an den Wohnsparplan (Bausparen) geleistet. Die häufigsten Fragen und Antworten zu diesen drei Themen: 1. Einkauf

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Merkblatt "Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital" 1. Einleitung 1.1 Grundlagen

Merkblatt Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital 1. Einleitung 1.1 Grundlagen Merkblatt "Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital" 1. Einleitung 1.1 Grundlagen Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten 1 153.41 29. Mai 2007 Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Bst.

Mehr

Hypothekenangebot. Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims. www.zugerkb.ch

Hypothekenangebot. Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims. www.zugerkb.ch Hypothekenangebot Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims. www.zugerkb.ch Unser Hypothekenangebot Variable Hypothek Festhypothek Geldmarkthypothek Rollover-Hypothek Kurzbeschrieb Hypothek

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Reglement betreffend Anteile und Darlehen

Reglement betreffend Anteile und Darlehen Reglement betreffend Anteile und Darlehen Gestützt auf Ziffer 4 ff. der Statuten erlässt die Verwaltung der Erlenflex (nachfolgend genannt) das vorliegende Reglement. 1. Zweck Die finanziert sich mittels

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63. Dieses Dokument wurde erstellt für Ihr Ansprechpartner Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF 8152 Glattbrugg Schaffhauserstrasse 63 8152 Glattbrugg Datum: 27.12.212

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0400-F/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Sylvia Frick, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch

Mehr