Pensionskasse und Wohneigentum/
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- Leander Wagner
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1 Wohneigentumsförderung (WEF) Pensionskasse und Wohneigentum/ Vorbezug und Verpfändung von Geldern aus der 2. Säule
2 Inhalt Kapitalbeschaffung für Wohneigentum 3 Eigenkapital durch Vorbezug 4 Regelung für die Rückzahlung 6 Fremdkapital durch Verpfändung 8 Abschätzung der finanziellen Belastung 10 Weiteres Vorgehen 11 Die AXA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dieser Publikation. Massgebend sind immer die geltenden Gesetze und Verordnungen. Stand Januar 2014.
3 Kapitalbeschaffung für Wohneigentum/ Die Finanzierung ist die erste und letzte Hürde bei der Realisierung von Wohneigentum. Reicht das vorhandene Eigenkapital nicht aus, ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung von Geldern aus der 2. Säule eine interessante Alternative. Sofern die Konsequenzen tragbar sind, kann Ihnen die Wohneigentumsförderung Türen öffnen. Vorbezug oder Verpfändung Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erlaubt es, Geld aus der beruflichen Vorsorge auf zwei verschiedene Arten für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden: Vorbezug des Pensionskassenguthabens (Eigenkapital) Verpfändung der Pensionskassenansprüche (Fremdkapital) Die Mittel können sowohl aus der obligatorischen wie auch aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, aus Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonti eingesetzt werden. Verwendung von Vorsorgegeldern Geld aus der beruflichen Vorsorge kann für folgende Zwecke vorbezogen bzw. verpfändet werden: Erwerb und Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum Investitionen in ein Eigenheim Amortisation einer Hypothek Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen Hingegen dürfen keine Gelder aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung des gewöhnlichen Unterhalts von Wohneigentum oder die Bezahlung von Hypothekarzinsen verwendet werden. Eigenbedarf Gelder aus der beruflichen Vorsorge sind ausschliesslich für den Eigenbedarf zu investieren. Wohneigentum muss deshalb am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort genutzt werden. Vermietung Bei Vermietungen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Selbstnutzung des Wohneigentums vorübergehend nicht möglich ist (z. B. durch einen berufsoder gesundheitsbedingten, befristeten Wegzug). Immobilien im Ausland Für Wohneigentum im Ausland ist der Vorbezug bzw. die Verpfändung nur dann möglich, wenn sich dort auch der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort befindet. Ferienwohnungen Ferienwohnungen können nicht mit Pensionskassengeldern finanziert werden. 3
4 Eigenkapital durch Vorbezug/ Der Vorbezug ist eine von zwei Möglichkeiten, Gelder aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung von Wohneigentum zu verwenden. Die Erhöhung der Eigenmittel senkt die Zinsbelastung, birgt allerdings auch gewisse Risiken. Konsequenzen des Vorbezugs Ein Vorbezug bringt Eigenkapital. Weil dadurch weniger Fremdkapital gebraucht wird, sinkt die Hypothekarzinsbelastung. Allerdings sind damit auch weniger Schuldzinsen steuerlich abziehbar. Sollte beispielsweise eine Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes zum Verkauf der Liegenschaft unter deren Wert zwingen, kann eine existenziell bedrohende Situation entstehen. Generell führen Vorbezüge zur Kürzung von zukünftigen Vorsorgeleistungen. Leistungskürzung Über die Höhe der Kürzung informiert die Vorsorgeeinrichtung. Die Einbussen des Risikoschutzes bei Invalidität und Tod können mit einer privaten Vorsorge (3. Säule) aufgefangen werden. Der volle ursprüngliche Vorsorgeschutz kann auch durch eine spätere Rückzahlung des Vorbezugs wiederhergestellt werden. Limiten Bei einem Vorbezug zahlt die Vorsorgeeinrichtung maximal einen Barbetrag in Höhe der Freizügigkeitsleistung aus. Mindestbetrag Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt CHF Diese Limite gilt jedoch nicht für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften und ähnlichen Beteiligungen oder für Freizügigkeitspolicen bzw. -konti. Höchstbetrag Bis zum Alter 50 kann maximal der Betrag der aktuellen Freizügigkeitsleistung vorbezogen werden. Ab Alter 50 entspricht der maximale Vorbezug der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder der Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung je nachdem, welcher Betrag höher ist. 4
5 Auszahlung Spätestens 6 Monate, nachdem der Vorbezug geltend gemacht und die nötigen Unterlagen eingereicht wurden, zahlt die Vorsorgeeinrichtung den Betrag an die Gläubiger (Verkäufer, Darlehensgeber, Ersteller usw.) aus. Vorbezüge werden der eidgenössischen Steuerverwaltung automatisch innerhalb von 30 Tagen gemeldet. Dient der Vorbezug der Rückzahlung von Hypothekardarlehen, kann die Vorsorgeeinrichtung dessen Auszahlung bei Unterdeckung einschränken oder ganz verweigern. In diesem Fall informiert der Vorsorgeträger den Antragsteller über Dauer und Ausmass dieser Massnahme. Einschränkung Ein Vorbezug ist nur bis 3 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich. Verkauf des Wohneigentums Zur Sicherstellung des Vorsorgezwecks wird im Grundbuch eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen. Diese hält fest, dass bei einer Veräusserung des Wohneigentums der Vorbezug an die Vorsorgeeinrichtung zurückzuzahlen ist. Die Vorsorgeeinrichtung muss den Eintrag ins Grundbuch gleichzeitig mit der Auszahlung des Vorbezugs veranlassen. Besteuerung Steuermeldung Die Vorsorgeeinrichtung muss den Vorbezug der Steuerbehörde melden. Diese Steuermeldung bildet die Veranlagungsgrundlage. Die Steuer wird dann durch den Bund und die Kantone automatisch veranlagt. Jahressteuer Der vorbezogene Betrag wird als Kapitalleistung mit der Einkommenssteuer erfasst. Es kommt der vorteilhafte Vorsorgetarif zur Anwendung. Die Steuer ist an die Steuerbehörde des Wohnsitzes (zum Bezugszeitpunkt) zu entrichten. Sowohl der Bund als auch die Kantone erheben für den Vorbezug eine so genannte Jahressteuer. Die Steuer muss im entsprechenden Kanton (unabhängig von der Dauer der Steuerpflicht) sowie an den Bund in einem Betrag überwiesen werden. Der vorbezogene Betrag kann nicht zur Bezahlung der Steuer verwendet werden. Vorsorgetarif Im Allgemeinen erfolgt die Steuerbemessung für den Vorbezug getrennt vom übrigen Einkommen. Ob der Vorbezug zum Rentensatz oder zum Spezialsatz versteuert wird, hängt vom Wohnkanton ab. Rentensatz Anhand einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung publizierten Tabelle wird der Vorbezug in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der auf diese fiktive Rente anwendbare Steuersatz bildet die Grundlage für die Besteuerung. Spezialsatz Der Vorbezug wird zu einem tieferen Satz als dem ordentlichen Steuersatz besteuert. Steuerhöhe Der Steuersatz ist vom Steuerfuss der jeweiligen Wohngemeinde abhängig. Er kann daher von Jahr zu Jahr variieren. Folgende Möglichkeiten helfen bei der Abschätzung der Steuerbelastung: Kontaktaufnahme mit dem Steueramt des Wohnortes Steuerrechner ermitteln online den ungefähren Steuerbetrag. Informieren Sie sich im Internet direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons. Beispiele für das Verhältnis Freizügigkeitsleistung und Vorbezug Der höchstmögliche Vorbezug für Wohneigentum entspricht nur bis zum Alter 50 der gesamten Freizügigkeitsleistung Jahre 55 Jahre 60 Jahre Freizügigkeitsleistung Vorbezug für Wohneigentum 5
6 Regelung für die Rückzahlung/ Sobald die Voraussetzungen für den Vorbezug nicht mehr gegeben sind, muss der vorbezogene Betrag an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden. Freiwillige Rückzahlung Grundsätzlich kann der Vorbezug auch freiwillig an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden. Es sind dabei jedoch gewisse Einschränkungen zu beachten, die auch für die Rückzahlungspflicht gelten. Obligatorische Rückzahlung Rückzahlungspflicht für den Vorbezug besteht, wenn das Wohneigentum verkauft wird, für den Verkaufserlös (Verkaufspreis abzüglich der hypothekarisch gesicherten Schulden und der gesetzlichen Abgaben); wenn einer Drittperson Rechte am Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen (z. B. Vermietung, Wohnrecht, Nutzniessungsrecht); wenn im Todesfall der versicherten Person keine Vorsorgeleistungen fällig werden. (Da auch die Auszahlung des angesammelten Altersguthabens an die Hinterbliebenen oder gesetzlichen Erben eine Vorsorgeleistung ist, kommt dieser Fall selten vor.) Ausnahmen Keine Rückzahlungspflicht besteht, wenn das Wohneigentum verkauft und der Verkaufserlös innerhalb von 2 Jahren wieder in selbst genutztes Wohneigentum investiert wird. Für den vorbezogenen Betrag kann eine Freizügigkeitspolice oder ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden; wenn die Nutzung des Wohneigentums vorübergehend nachweislich nicht möglich ist (z. B. bei berufs- oder gesundheitsbedingtem, befristetem Wegzug). Während dieser Zeit ist eine Vermietung zulässig. Einschränkungen Für die obligatorische wie auch die freiwillige Rückzahlung gelten folgende Einschränkungen: Die Rückzahlung ist möglich: Bis 3 Jahre vor der Pensionierung Bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalls (Invalidität oder Tod) Bis zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung Der Mindestbetrag für die Rückzahlung beträgt CHF Ist die noch vorhandene Restsumme kleiner, muss alles auf einmal zurückbezahlt werden. Einfluss auf den Vorsorgeschutz Durch die Rückzahlung des Vorbezugs werden die versicherten Leistungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung erhöht. 6
7 Steuerliche Auswirkungen Die Vorsorgeeinrichtung meldet die Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen der eidgenössischen Steuerverwaltung und bescheinigt sie auf einem Formular. Dieses wird benötigt, um die beim Vorbezug geleisteten Steuern bei der zuständigen kantonalen Behörde zurückzufordern. Der seinerzeit bezahlte Steuerbetrag wird ohne Zins zurückerstattet. Die Rückzahlung selbst kann nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Steuerrückerstattung Der erste Schritt ist ein schriftliches Gesuch an die Steuerbehörde des Kantons, die den Steuerbetrag auf dem Vorbezug erhoben hat. Diese teilt mit, bei welcher kantonalen Behörde folgende Unterlagen einzureichen sind: Bescheinigung über die geleisteten Rückzahlungen (wird von der Vorsorgeeinrichtung zum Zeitpunkt der Rückzahlung erstellt) Bescheinigung über das noch im Wohneigentum investierte Vorsorgekapital (wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf schriftliche Anfrage erstellt) Bescheinigung über die auf dem Vorbezug bezahlten Bundes-, Kantonsund Gemeindesteuern (wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf schriftliche Anfrage erstellt) Für die Steuerrückerstattung gilt eine Frist von 3 Jahren ab Rückzahlung des Vorbezugs. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung. Vorbezüge und Rückzahlungen In Mio. CHF 0 40 Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Ausbezahlte Vorbezüge Rückzahlungen Durchschnitt der Vorbezüge in CHF 7 Quelle: BSV 2013
8 Fremdkapital durch Verpfändung/ Die Verpfändung ist die zweite Möglichkeit der Kapitalbeschaffung aus der 2. Säule. Die Hauptkriterien für diese Entscheidung sind die Steuervorteile und die unveränderten Vorsorgeleistungen. Konsequenzen einer Verpfändung Eine Verpfändung bringt Fremdkapital. Da die Liegenschaft weitgehend fremdfinanziert ist, steigt die Schuldzinsbelastung. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen und die Altersleistungen sowie der Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge bleiben in vollem Umfang erhalten. Eine Verpfändung schmälert die Vorsorgeleistungen erst bei einer allfälligen Pfandverwertung. Verpfändungsarten Es gibt zwei verschiedene Verpfändungsarten, die sich auch kombinieren lassen. Verpfändung des Anspruchs auf Vorsorgeleistungen (Alter, Invalidität, Tod): Der Pfandgläubiger trägt das Risiko für die Auszahlung der Vorsorgeleistungen. Fallen sie weg, so wird das Pfand für den Gläubiger wertlos. Diese Form der Verpfändung ist bei Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonti nicht möglich. Verpfändung der Freizügigkeitsleistung (aktuell angesammeltes Altersguthaben): Der Pfandgläubiger trägt kein Risiko. Die Pfandrealisierung ist gesichert. Mit dem Gläubiger kann allenfalls ein höheres Hypothekardarlehen oder eine Zinsvergünstigung vereinbart werden. Höchstbetrag Bis Alter 50 maximal die aktuelle Freizügigkeitsleistung Ab Alter 50 maximal die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung je nachdem, welcher Betrag höher ist. Im Darlehens- bzw. Pfandvertrag kann vereinbart werden, dass sich die Pfandsumme fortlaufend der sich ändernden Freizügigkeitsleistung anpasst. 8
9 Geltendmachung der Ansprüche Die Verpfändung ist erst mit der schriftlichen Anzeige an die Vorsorgeeinrichtung gültig. Diese sollte frühzeitig über eine beabsichtigte Verpfändung informiert werden, damit sie die Einhaltung des Verwendungszwecks abklären und Mehrfachverpfändungen verhindern kann. Generell können Ansprüche auf Vorsorgeleistungen oder ein Betrag innerhalb der Freizügigkeitsleistung bis 3 Jahre vor der Pensionierung für Wohneigentum verpfändet werden. Zustimmung des Pfandgläubigers In folgenden Fällen wird die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers benötigt: Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung Auszahlung der Vorsorgeleistung Übertragung eines Teils der Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehepartners Folgen der Pfandverwertung Bei der Pfandverwertung ist zwischen der Verwertung einer Freizügigkeitsleistung und der Verwertung einer Vorsorgeleistung zu unterscheiden. Pfandverwertung der Freizügigkeitsleistung Der verpfändete Freizügigkeitsbetrag geht verloren, wodurch die gleichen Auswirkungen eintreten wie beim Vorbezug. Insbesondere werden die Vorsorgeleistungen im Alter, bei Invalidität und Tod gekürzt. Pfandverwertung der Vorsorgeleistung Die verpfändete Rente oder Kapitalleistung geht verloren. Die Pfandverwertung der Vorsorgeleistung ist jedoch erst zu deren Fälligkeit möglich. So wird beispielsweise die Altersrente erst fällig, wenn das Pensionierungsalter erreicht wird. Verweigert der Pfandgläubiger die Zustimmung, so hat die Vorsorgeeinrichtung den entsprechenden Betrag sicherzustellen. Der Richter hat über den Anspruch des Pfandgläubigers zu entscheiden. Bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung wird der Pfandgläubiger durch die bisherige Vorsorgeeinrichtung benachrichtigt. 9
10 Abschätzung der finanziellen Belastung/ Der Entschluss, ein eigenes Haus zu bauen bzw. ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte wohl durchdacht sein. Eigenkapital oder Fremdkapital Ob von diesen Möglichkeiten, die ein gewisses Risiko in sich bergen, Gebrauch gemacht wird oder ob die berufliche Vorsorge unangetastet bleiben soll, muss individuell entschieden werden. Auf jeden Fall sollten alle Fakten in die Überlegungen miteinbezogen werden. Faustregel Die jährlichen Hypothekarzinsen, die Amortisations- und Nebenkosten für ein Eigenheim sollten 1 3 des Bruttojahreseinkommens nicht übersteigen. Rechenbeispiele Kaufpreis (CHF) Finanzierung 1. Hypothek 66,67 % Hypothek 13,33 % Eigenkapital 20 % Gesamtkosten Zins 1. Hypothek 5 %* Zins 2. Hypothek 5,5 %* Amortisation 2. Hypothek (20 Jahre) Nebenkosten/Unterhalt: 1 % vom Kaufpreis Gesamtkosten jährlich Gesamtkosten monatlich Tragbarkeit der Belastung Empfohlenes Bruttojahreseinkommen (33,33% der jährlichen Gesamtkosten) * Rechnerisch angenommene Zinssätze, die sich in der Praxis den Kapitalmarktverhältnissen anpassen. 10
11 Weiteres Vorgehen/ Wenn Sie zu den Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung tendieren, steht und fällt der Entscheid mit den konkreten Zahlen Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Detailinformationen Die Vorsorgeeinrichtungen klären auf schriftliche Anfrage hin folgende Fragen: Wie viel Vorsorgegeld steht für das Wohneigentum zur Verfügung? Dieser Betrag ist in der Regel auch auf dem persönlichen Ausweis oder der Saldobestätigung ersichtlich. Welche Leistungskürzungen sind mit einem Vorbezug bzw. einer Pfandverwertung verbunden? Zur Einschätzung der steuerlichen Folgen eines Vorbezugs ist es empfehlenswert, sich direkt bei der zuständigen Steuerbehörde zu erkundigen. Vorgehen Nachdem der Entscheid für die Kapitalbeschaffung mit Geldern aus der beruflichen Vorsorge gefällt ist, gilt es, die Vorsorgeeinrichtung vom Vorhaben zu überzeugen. Schriftliches Gesuch Für einen Vorbezug bzw. eine Verpfändung benötigt die Vorsorgeeinrichtung ein schriftliches Gesuch. Verheiratete und eingetragene Partner brauchen zusätzlich die schriftliche Zustimmung ihres Ehebzw. eingetragenen Partners. Für die Bearbeitung des Gesuchs kann die Vorsorgeeinrichtung eine Entschädigung verlangen. Nötige Unterlagen Mit hinreichenden Dokumenten ist der Vorsorgeeinrichtung der Verwendungszweck des Geldes sowie der Eigenbedarf nachzuweisen: Vertragsdokumente (bei Erwerb oder Erstellung von Wohneigentum oder bei Amortisation einer Hypothek) Reglement bzw. Miet- oder Darlehensvertrag mit dem betreffenden Wohnbauträger (bei Erwerb von Anteilscheinen) Interessiert an weiteren Publikationen aus dieser Reihe? 1. Säule: Staatliche Vorsorge 2. Säule: Berufliche Vorsorge 3. Säule: Private Vorsorge Soziale Sicherheit: Vorsorgesystem in der Schweiz Aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule Pensionskasse und Wohneigentum: Wohneigentumsförderung (WEF) Hypotheken: Finanzierungen nach Mass Versicherungen für Wohneigentümer (mit Checkliste) Drucksachen und Informationen können jederzeit kostenlos angefordert oder von heruntergeladen werden. Besuchen Sie auch Vor- und Nachteile im Überblick Beim Finanzierungsentscheid müssen alle Konsequenzen berücksichtigt werden. Vorbezug Verpfändung Vorteile Tiefere Hypotheken- Tiefere und Zinsbelastung Steuerbelastung Unveränderte Vorsorgeleistungen Nachteile Höhere Höhere Hypotheken- Steuerbelastung und Zinsbelastung Kürzung der Vorsorgeleistungen 11
12 Vorsorge- und Versicherungsfragen erfordern individuelle Antworten. Die AXA zeigt Ihnen neue Möglichkeiten auf und bietet sinnvolle Konzepte an. Verlangen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch AXA Winterthur General-Guisan-Strasse 40 Postfach Winterthur 24-Stunden-Telefon: AXA.ch AXA Leben AG WGR 598 De
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