Befragung. Almrevitalisierung ( ) 350 Fragebögen ausgesendet. Einige Ergebnisse Fragen. Anzahl. davon 280 ausgefüllt retour

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1 Befragung Almrevitalisierung ( ) 350 Fragebögen ausgesendet davon 280 ausgefüllt retour Einige Ergebnisse Fragen Anzahl Weiteres Projekt ja 208 Rodungsbewilligung erforderl Beratung: sehr zufrieden 87 zufrieden 123 Ergebnis ARV sehr zufrieden 143 zufrieden 69 Kontrolle des Projekts dr.. AMA: 55

2 ARV: Rückmeldungen Zu großer bürokratischer Aufwand Fertiges Projekt auch von Planern besichtigen Bessere Abstimmung mit Forstbehörde Vereinfachung der Schichtenliste notwendig Zeitdruck bei Umsetzung und Abrechnung Fördersatz soll erhöht werden Mindestinvestitionskosten senken

3 ARV: Rückmeldungen Gute Begleitung und Beratung durch das Projekt Ohne Unterstützung wäre Arbeitsaufwand und finanzieller Aufwand nicht tragbar ARV ist notwendig zur Erhaltung der Alm ARV-Programm ist wichtig und wertvoll Zusätzliche Weidefläche geschaffen Futterqualität wurde verbessert

4 Rechtsgrundlagen für Förder- programme der LE EU Verordnungen Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes Oktober 2007 genehmigt Sonderrichtlinie des BMLFUW Dezember 2007 genehmigt Richtlinieneinschränkung des Landes Jänner 2008 genehmigt

5 Vom Antrag zur Umsetzung Antragstellung durch Förderwerber: beim Regionalbüro Abt. 10 L Eingangsdatum ist wichtig! Rechnungen vor Eingangsdatum werden nicht anerkannt z.b. Eingangsdatum des Förderantrages: Rechnungsdatum: frühestens Fördermitteilung Projektumsetzung Antrag auf Auszahlung Auszahlung (Kontrolle)

6 Finanzierung der Projektskosten 1. Beihilfe 2. Bare Eigenmittel des Förderwerbers 3. Unbare Eigenleistungen: Arbeits-,, Maschinen- und Sachleistungen des Förderwerbers und/oder seiner Verwandten Nachweis: Schichtenliste = Aufwendungen ohne Geldfluß

7 Rechnungen Beihilfenbetrag muss mit Rechnungen belegt werden Beispiel: Gesamtkosten: ,-- Förderhöhe: 40 % Beihilfe = 4.000,-- d.h. Rechnungssumme: mind ,--

8 Eigenleistungen Anrechnung für förderbare Gesamtkosten jedoch nicht direkt förderfähig Beispiel: Gesamtkosten Förderhöhe 70 %, Beihilfe max , Eigenleistung = Beihilfe Eigenleistung = Beihilfe Eigenleistung = 0 Beihilfe!!! Problem bei Almrevitalisierung,, daher Fremdleistungen (z.b. MR, Plan, Saatgut) oder Projektgemeinschaften bilden

9 Almrevitalisierung neu Förderziele: Offenhalten der Kulturlandschaft Verwaldung der Landschaft vermeiden Funktionen der Kulturlandschaft sichern

10 Almrevitalisierung - neu Was wird gefördert? Planungskosten und Investitionskosten 1 gemeinsamer Antrag für +

11 Fördervoraussetzungen: Vollversammlungsbeschlüsse für Planung und Umsetzung Kulturlandschaftsplan Alm

12 Wer erstellt Kulturlandschaftspläne? GEOS Consulting ZT-GmbH Norbert Kerschbaumer: 0463/ oder 0664/ Umweltbüro Klagenfurt eb&p Susanne Aigner Wolfgang Ressi: 0463/ oder 0699/

13 Fördervoraussetzungen Vollversammlungsbeschlüsse Projekt: Kulturlandschaftsplan Alm Positive Projektsbeurteilung Naturschutz, Forstwirtschaft, WLV, ABB (bei AG) Nutzung der revitalisierten Fläche als Almweide oder Bergmahd

14 Keine Doppelförderung Förderwerber beantragt für ARV-Flächen keine anderen Prämien (z.b. Alpungsprämie,, Naturschutzprämien) Beispiel: Fläche zu 100 % Futterfläche im MFA = Almrevitalisierung Fläche zu 70 % Futterfläche im MFA = max. 30 % ARV Daher: Überprüfung Flächennutzungsliste und Almkarte Korrektur im MFA 2008 Beratung durch LWK

15 Almrevitalisierung Mindestinvestitionskosten Maximalkosten/ha rev. Fläche Förderhöhe: Kulturlandschaftsplan - Alm 70 % Umsetzung 70 % spläne 70 %

16 Almwegebau Planungskosten und Investitionen für Neubau (Almerschließung) 70 % Umbau 70 % Instandsetzung 45 % Keine Förderung für Instandhaltungsmaßnahmen!

17 Almwegebau Mindestkosten je Vorhaben Technisches Projekt Förderantrag: Baugenehmigung Beratung in Anspruch nehmen Bauleiter: Richard Deroja Regionalbüro Abt. 10 L - Villach Tel. 0664/

18 ÖPUL: Alpung- und Behirtung Milchkuh: mindestens 31 Tage auf Alm melken Ausgleichsfütterung möglich (z.b. Heu) Keine almfremde Futtermittel (Silage und Grünfutter) Keine almfremde Düngemittel (Gülle und Jauche) Viehbesatz max. 0,67 RGVE/ha AlmFF Viehbesatz = gealpte RGVE x 0,3 Futterfläche (ha) z.b. 10 RGVE x 0,3/10 ha FF = Viehbesatz 0,30 z.b. 5 RGVE x 0,3/10 ha FF = Viehbesatz 0,15 z.b. 20 RGVE x 0,3/10 ha FF = Viehbesatz 0,60 0,67:0,3 = 2,23 GVE/ha

19 ÖPUL: Alpung und Behirtung Prämien Prämien gestaffelt nach Erschließungsgrad Traktor/Anhänger, Seilbahn/Spezialfahrzeug, zu Fuß Alpungsprämie je GVE: Milchkuh: 150/ / Sonstige Rinder, Schafe, Ziegen: 50/60 60/6565 Pferde: 70/80 80/90 Behirtungsprämie je GVE: Milchkuh: 0 Sonstige Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde: 25/30 30/3535

20 ÖPUL: Bergmähder Lage der Fläche über Dauersiedlungsgrenze Mähen und Verbringen des Erntegutes Max. 1 Mahd pro Jahr, jedes 2. Jahr 1 Mahd Nachweide ab 15. August zulässig Düngung: ausschließlich Festmist

21 Bergmähder -Prämen Mit Traktor bewirtschaftbar Mit Motormäher bewirtschaftbar Mit Sense bewirtschaftbar 350/ha 430/ha 700/ha

22 Weitere Informationen: landwirtschaft.ktn.gv.at almwirtschaft.comcom Barbara Kircher 05/ oder 0663/

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