Hilfsmittelregelung für die Kurse der aufgabenorientierten Weiterbildung
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- Rüdiger Rosenberg
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1 S40P/Stand: Hilfsmittelregelung für die Kurse der aufgabenorientierten Weiterbildung (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 25. Oktober 2017) Als Hilfsmittel für die Prüfungen der aufgabenorientierten Weiterbildung können zugelassen werden (zusätzliche Hilfsmittel in Absprache zwischen Fachbereich und Prüfungswesen): Stand der Hilfsmittel: Grundlage der Prüfung ist grundsätzlich der aktuelle Stand der zugelassenen Hilfsmittel. Der Gebrauch von Hilfsmitteln mit einem abweichenden Stand wird nicht beanstandet. Er erfolgt auf eigenes Risiko. Nutzung von Tablets: In den Sparkassen werden/sollen Tablets für die Kundenberatung eingesetzt werden. Die Sparkassenakademie gestaltet Prüfungen so, dass die Realität abgebildet werden kann. Um den digitalen Weg z.b. bei bisher zugelassenen Beraterordnern in mündlichen Prüfungen zu ebnen, werden zu ggb. Zeit in der Hilfsmittelregelung diejenigen Punkte veröffentlicht, die wichtig sind, um die Gütekriterien in den Prüfungen sicherzustellen. Dies wären: Beraterunterlagen in haptischer oder digitaler Form (sog. Beratungsordner oder Tablets, die in der Sparkasse in der Kundenberatung Verwendung finden ) sind erlaubt. Tablets sind grundsätzlich nur im Offline Status zugelassen. Bestätigung der Sparkasse über den regulären Einsatz in der Sparkasse sollte vorliegen Teilnehmer verwenden die Tablets auf eigenes Funktionsrisiko (technische Störungen). Ein direkter Zugang zum Internet außerhalb der zugelassenen Dokumente und Programme zum Zwecke der Informationsbeschaffung und Kontaktaufnahme mit außerhalb des Prüfungsraums befindlichen Quellen ist ausgeschlossen und wird als Unterschleif gewertet. (Änderung ab sofort bei: Kurse Individualkundenbetreuung, Kurse Firmenkundengeschäft (BAUFI; FKB) Studiengang Sparkassenfachwirt/in für Kundenberatung)
2 Kurs Unternehmerische Basisqualifikation (UBQ) 1. Schönfelder, Deutsche Gesetze Alternative: Schönfelder, Deutsche Gesetze 2. Bankrecht ( BankR ) 3. Skripte aus dem Unterricht Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) Gesetz über die öffentlichen Sparkassen, Sparkassengesetz SpkG Sparkassenordnung SpkO Satzungsmuster für Sparkassen Unterrichtsmittel in Kopie Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Seite 2 von 10
3 Kurse Firmenkundengeschäft ( BAUFI, FK1, FKB, KA ) 1. Schönfelder, Deutsche Gesetze Alternative: Schönfelder, Deutsche Gesetze 2. Steuergesetze, Textsammlung Alternativen: Aktuelle Steuertexte Wichtige Steuergesetze 3. Bankrecht (BankR) Neue Wirtschaftsbriefe (nwb) 4. Sparkassen- und Bankaufsichtsrecht in Bayern C. Gerber- Hinweis: Für die Prüfung werden notwendige Textpassagen durch die Sparkassenakademie zur Verfügung gestellt. Mündliche Prüfung FK1 Es sind keine Hilfsmittel zugelassen/erforderlich. Mündliche Prüfung KA: Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Mündliche Prüfung BAUFI, FKB: Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner, Schreibmaterial sowie ein Beraterordner (mit Förderprogrammen und Fördermittel) genutzt werden. Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner, Schreibmaterial sowie die Beraterunterlagen (mit Förderprogrammen und Fördermittel) in haptischer oder digitaler Form (sog. Beratungsordner oder Tablets, die in der Sparkasse in der Kundenberatung Verwendung finden ) genutzt werden. Bei Tablets muss eine Bestätigung der Sparkasse über den regulären Einsatz in der Sparkasse rechtzeitig vor der Prüfung vorliegen (eine Bestätigung pro Sparkasse für alle Prüfungsteilnehmer reicht aus). Die Tablets sind grundsätzlich nur im Offline Status zugelassen. Teilnehmer verwenden die Tablets auf eigenes Funktionsrisiko (technische Störungen). Seite 3 von 10
4 Die Beraterunterlagen dürfen dasjenige Material enthalten, das einem Kundenberater in Sparkassen üblicherweise zur Verfügung steht. Insbesondere Prospekte, Formulare, Konditionen-/Preislisten, Übersichten, ein Beraterblock, Visitenkarten sowie der Wirtschaftsteil einer Tageszeitung dürfen enthalten sein. Darüber hinaus dürfen Ausdrucke von Internetseiten und andere Unterlagen, wie beispielsweise selbsterstellte Übersichten und Zusammenfassungen, sowie auch Lernunterlagen aus dem Lehrgang bei Bedarf verwendet werden. Ein direkter Zugang zum Internet außerhalb der zugelassenen Dokumente und Programme zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit außerhalb des Prüfungsraums befindlichen Personen ist ausgeschlossen und wird als Unterschleif gewertet. Seite 4 von 10
5 Kurse Individualkundenbetreuung (IKB1, IKB2) Steuergesetze, Textsammlung Alternativen: Aktuelle Steuertexte Wichtige Steuergesetze Neue Wirtschaftsbriefe (nwb) Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner, Schreibmaterial sowie ein Beraterordner in haptischer oder digitaler Form (sog. Beratungsordner o- der Tablets, die in der Sparkasse in der Kundenberatung Verwendung finden ) genutzt werden. Bei Tablets muss eine Bestätigung der Sparkasse über den regulären Einsatz in der Sparkasse rechtzeitig vor der Prüfung vorliegen (eine Bestätigung pro Sparkasse für alle Prüfungsteilnehmer reicht aus). Die Tablets sind grundsätzlich nur im Offline Status zugelassen. Teilnehmer verwenden die Tablets auf eigenes Funktionsrisiko (technische Störungen). Die Beraterunterlagen dürfen dasjenige Material enthalten, das einem Kundenberater in Sparkassen üblicherweise zur Verfügung steht. Insbesondere Prospekte, Formulare, Konditionen-/Preislisten, Übersichten, ein Beraterblock, Visitenkarten sowie der Wirtschaftsteil einer Tageszeitung dürfen enthalten sein. Darüber hinaus dürfen Ausdrucke von Internetseiten und andere Unterlagen, wie beispielsweise selbsterstellte Übersichten und Zusammenfassungen, sowie auch Lernunterlagen aus dem Lehrgang bei Bedarf verwendet werden. Ein direkter Zugang zum Internet außerhalb der zugelassenen Dokumente und Programme zum Zwecke der Informationsbeschaffung und Kontaktaufnahme mit außerhalb des Prüfungsraums befindlichen Quellen ist ausgeschlossen und wird als Unterschleif gewertet. Beim IKB2 sind zusätzlich vorbereitete Flipcharts sowie vorbereitete Metaplankarten mit Überschriften/Oberbegriffen zugelassen. Außerdem dürfen in der mündlichen Prüfung IKB2 die in der schriftlichen Prüfung zugelassenen Steuergesetze verwendet werden. Seite 5 von 10
6 Kurs Führen im Markt (FiM 1) 1. Schönfelder, Deutsche Gesetze Alternative: Schönfelder, Deutsche Gesetze 2. Steuergesetze, Textsammlung Alternativen: Aktuelle Steuertexte Wichtige Steuergesetze 3. Kapitalmarktrecht (KapMR) Neue Wirtschaftsbriefe (nwb) Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Seite 6 von 10
7 Kurs Führen im Markt 2 (FiM2) 1. Schönfelder, Deutsche Gesetze Alternative: Schönfelder, Deutsche Gesetze 2. Steuergesetze, Textsammlung Alternativen: Aktuelle Steuertexte Wichtige Steuergesetze 3. Bankrecht (BankR) Neue Wirtschaftsbriefe (nwb) Hinweis: Für die Prüfung werden notwendige Textpassagen durch die Sparkassenakademie zur Verfügung gestellt. Für die mündliche Prüfung dürfen ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Seite 7 von 10
8 Kurs Sparkassenbetriebswirtschaft (SKBW) 1. Schönfelder, Deutsche Gesetze Alternative: Schönfelder, Deutsche Gesetze 2. Bankrecht ( BankR ) 3. Steuergesetze, Textsammlung Alternativen: Aktuelle Steuertexte Wichtige Steuergesetze Neue Wirtschaftsbriefe (nwb) 4. Kontenrahmen u. Jahresabschluss der Sparkasse Deutscher SK- Für die mündliche Prüfung dürfen alle Hilfsmittel der schriftlichen Prüfung, sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Seite 8 von 10
9 Kurs Personalwesen (PERS) 1. TVöD/TVÜ und ARG (Arbeitsgesetze), 2. TVöD/TVL Weitere Hilfsmittel werden mit der Prüfungseinladung bekannt gemacht. Für die mündliche Prüfung dürfen alle Hilfsmittel der schriftlichen Prüfung, sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Seite 9 von 10
10 Keine besonderen Hilfsmittel werden in der Regel benötigt für die Kurse: Finanz- und Risikosteuerung (FRS) Führen im Stab und Betrieb (FiS) Electronic Banking/ Medialer Vertrieb (EB) Marketing und Vertriebsmanagement (MARK) Organisation (ORGA) Für die mündliche Prüfung dürfen jeweils ein nicht programmierbarer Taschenrechner und Schreibmaterial genutzt werden. Ergänzende Bestimmungen bzw. Hinweise: 1. Die Prüfungsteilnehmer haben sich die Hilfsmittel selbst zu beschaffen. Sollte sich ein Prüfungsteilnehmer ein Hilfsmittel ausleihen, ist er trotzdem für dieses Hilfsmittel selbst verantwortlich (z.b. handschriftliche Notizen und eingelegte Seiten). 2. Beigaben jeder Art, insbesondere eingeschobene und eingeklebte Blätter, sind nicht zulässig. 3. Die en sind in der Originalausgabe in der Prüfung zu verwenden, d.h. einzelne Gesetze können nicht zu einem eigenen Ordner zusammengestellt werden. Allerdings können Gesetzestexte, die nicht gebraucht werden, aus den Textsammlungen herausgenommen werden. Kopien sind nur im beschränkten Maße zulässig. Sollten einzelne Seiten im Gesetz kopiert sein, ist über den Kurs betreuenden Referenten Rücksprache mit dem Prüfungswesen zu halten. 4. Von den Hilfsmitteln darf nur ein Originalexemplar verwendet werden. 5. In den zugelassenen Hilfsmitteln dürfen handschriftliche Notizen enthalten sein; sie sind jedoch nur auf der Seite mit dem Gesetzestext erlaubt, auf den sie sich beziehen. Nicht mit Gesetzestext bedruckte Seiten dürfen nicht beschrieben werden. 6. Reiter in den Gesetzen sind nur als Abtrennung oder Ordnungskriterium möglich, quasi als ausgelagertes Inhaltsverzeichnis. 7. Die Reiter sind wie folgt zu beschriften: a) nur das Gesetz z.b. BGB b) der Paragraph z.b. 398 c) die verbale Bezeichnung des im Gesetz z.b. Abtretung ( 398) b) und c) können miteinander kombiniert werden 8. Die Verwendung nicht programmierbarer Taschenrechner ist erlaubt. Funktionen, Formeln oder Programme dürfen nicht abgespeichert werden. Textspeicherung und Kommunikation zwischen Taschenrechner und Computer darf nicht möglich sein. Internetfähige Geräte wie Smartphones und -watches etc. sind nicht zugelassen. 9. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind gemäß 17 (2) APG wie Täuschungsversuche zu handhaben. 10. Die Prüfungsteilnehmer erhalten bei der schriftlichen Prüfung das entsprechende Papier (Kopfbogen, Einlegebogen und Konzeptpapier) für die Antworten ausschließlich von der Sparkassenakademie Bayern. Ausführungen auf Konzeptpapier werden nicht bewertet. Seite 10 von 10
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