Einladung Zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung

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1 Einladung Zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 12. November Uhr im Gemeindesaal

2 Inhaltsverzeichnis Einwohnergemeinde Traktanden Einwohnergemeindeversammlung 1.1 Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom Zustimmung zur Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans, Auszonung Gebiet Kasernstrasse 1.3 Kreditbewilligung von Fr für Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord 1.4 Kreditbewilligung von Fr für die Ersatzbeschaffung einer Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental 1.5 Genehmigung des Voranschlages und Festlegung des Steuerfusses für das Jahr Einbürgerungen 1.7 Verschiedenes und Umfrage Ortsbürgergemeindeversammlung 2.1 Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom Genehmigung des Voranschlages Verschiedenes und Umfrage Aktenauflage Die Akten zu den Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung liegen vom 29. Oktober bis 11. November 2014 während der ordentlichen Bürozeit in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. 1.1 Protokoll An der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1.1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom Genehmigung des Rechenschaftsberichtes Genehmigung der Gemeinderechnungen Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: Einwohnergemeinde a) Sanierung Badi Heizungs- und Lüftungsanlage b) Biotop Schwyzerhübel c) Kanalisation Schwarzenbachstrasse K 337 d) Knoten Myrten-/Schwarzenbachstrasse e) Belagssanierung K 242 (Oberdorf) f) Kanalisation Oberdorf g) Kanalisation 2010/13 (Kredit Amtsperiode gemäss Gemeindeordnung) Wasserversorgung a) Ersatz Leitung Schwarzenbachstrasse K 337 b) Ersatz Leitung Oberdorf c) Ersatz Leitung K Zustimmung zum Kreditantrag von Fr für Sanierungen an der Strassenbeleuchtung (LED-Lampen) 1.6 Genehmigung des Kreditantrags von total Fr für Werkleitungserneuerungen (Kanalisation und Wasser) im Gebiet Badstrasse / Bodenfeld 1.7 Zustimmung zur Verlängerung des Pilotprojekts «Pforte Arbeitsmarkt» um weitere vier Jahre und Bewilligung des Kostenanteils der Gemeinde Menziken von total Fr Genehmigung zur definitiven und unbefristeten Weiterführung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in Menziken mit einem Gesamtkostendach von jährlich Fr Genehmigung der Einbürgerungen von: a) Bodinus Nina, geb und Bodinus Noél, geb. 1998, deutsche Staatsangehörige b) De Blasio Luca, geb. 1972, italienischer Staatsangehöriger 3

3 c) Rexhaj-Krasniqi Suzana, geb. 1990, Bürgerin von Kosovo d) Kryeziu Agneta, geb. 1985, Bürgerin von Kosovo e) Matoshi Q , geb. 1977, Matoshi-Krasniqi Emine, geb. 1978, Matoshi Elias, geb und Matoshi Sara, geb. 2011, alle Bürger von Kosovo f) Mehmeti Sptim, geb. 1983, Bürger von Mazedonien und Mehmeti-Acifi Merale, geb. 1986, Bürgerin von Serbien sowie Mehmeti Sara, geb. 2010, Bürgerin von Mazedonien g) Mulaj Fitim, geb. 1986, Bürger von Kosovo h) Mulaj Tushe, geb und Pacaj Amanda, geb. 2014, Bürgerinnen von Kosovo i) Oynamaz-Tunc Sevinç, geb. 1969, und Oynamaz Çagatay, geb. 1997, türkische Staatsangehörige k) Polat Rabia, geb. 1998, türkische Staatsangehörige l) Popoviciu Diana, geb. 1991, rumänische Staatsangehörige m) Vehapi Agneza, geb. 1990, Bürgerin von Kosovo 1.10 Verschiedenes und Umfrage Das vollständige Protokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 sei zu genehmigen. 1.2 Zustimmung zur Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans, Auszonung Gebiet Kasernstrasse Ausgangslage Die vorliegende Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplanes der Gemeinde Menziken beinhaltet die Auszonung (Zuteilung Bauzone zu Nichtbauzone) einer Fläche von m 2 an der Kasernstrasse. Ein Teilbereich der Parzelle Nr. 954 soll von der Wohnzone W2 der Landwirtschaftszone, überlagert durch die Landschaftsschutzzone, zugeteilt werden. Die Schweizer Stimmbürger haben die Änderung des Raumplanungsgesetzes angenommen. Demgemäss müssen überdimensionierte Bauzonen reduziert und die Lage und Grösse der Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abgestimmt werden. Somit ist zwischen den Gemeinden ein Ausgleich der Baulandflächen möglich, sofern die raumplanerischen Bedingungen erfüllt sind. Situation Menziken Gemäss gültigem Bauzonen- und Kulturlandplan befindet sich die Parzelle Nr. 954 mit einer Teilfläche von m 2 innerhalb des Baugebietes in der Wohnzone W2 an der Kasernstrasse. Die Gesamtfläche der Parzelle Nr. 954 beträgt m 2. Mit der vorgeschlagenen Teiländerung sollen die Bauzonen der Gemeinde Menziken im Sinne der neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes angepasst werden. In Kombination mit der Auszonung in Menziken kann in der Gemeinde Oberkulm eine gleich grosse Fläche für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs eingezont werden. Mit dem vorgeschlagenen Ausgleich der Baulandflächen zwischen den Gemeinden Menziken und Oberkulm kann die notwendige Entwicklung für einen bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieb sichergestellt werden. Im regionalen Aspekt ist dies als wertvoller Beitrag zur Standortsicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region aargausüd zu bewerten. Koordination mit Oberkulm Der aktuelle Richtplan des Kantons Aargau erfüllt die Anforderungen von Art. 8a Raumplanungsgesetz (RPG) nicht. Daher darf gemäss Art. 38a Abs. 2 RPG bis zur Genehmigung der Richtplananpassung durch den Bundesrat die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen im Kanton ingesamt nicht vergrössert werden. Konkret bedeutet dies, dass die geplante Einzonung in Oberkulm ohne flächengleiche Kompensation, sprich ohne flächengleiche Auszonung an einem anderen Ort, derzeit nicht möglich ist. 5

4 Die Auszonung in Menziken und die Einzonung in Oberkulm sind als zwei separate Planungsvorlagen erarbeitet worden. Die beiden Planungsverfahren sind aber koordiniert und in der Zeitachse aufeinander abgestimmt worden. Beide Vorlagen werden im November 2014 den Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung unterbreitet und stehen in direkter Abhängigkeit zueinander. Das heisst, die Auszonung in Menziken wird nur dann vollzogen, wenn in Oberkulm die Einzonung gutgeheissen wird. Andererseits kann die Einzonung in Oberkulm nur dann erfolgen, wenn die Zustimmung zur Auszonung in Menziken erteilt wird. Planungsablauf In Menziken und in Oberkulm sind die Planungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Beide Planungsentwürfe sind vom Kanton vorgeprüft und zur öffentlichen Auflage freigegeben worden. In Menziken und in Oberkulm sind die öffentlichen Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren durchgeführt worden. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einwendungen eingereicht worden. Somit können die Vorlagen sowohl in Menziken als auch in Oberkulm ohne hängige Einwendungen den Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Kosten Für die Gemeinde Menziken entstehen keine Kosten. Die Entschädigungs- und Ausgleichsfolgen werden ausserhalb des öffentlich-rechtlichen Verfahrens direkt zwischen den beteiligten Parteien vereinbart und abschliessend geregelt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, der vorgeschlagenen Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans «Auszonung einer Teilfläche von m 2 der Parzelle Nr. 954 im Gebiet Kasernstrasse» sei zuzustimmen, unter dem Vorbehalt, dass in der Gemeinde Oberkulm die gleiche Fläche rechtskräftig eingezont wird. 1.3 Kreditbewilligung von Fr für Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord Ausgangslage/Projekt Nach dem Abbruch des Seebergerhauses kann der im Herbst 1991 erstellte Gehweg an der Kirchstrasse bis zur Turnplatzstrasse verlängert werden. Mit diesem Neubau wird die Sicherheit für die Fussgänger optimiert. Speziell wird mit diesem Teilstück auch die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler in diesem Teilabschnitt wesentlich verbessert (Altes Schulhaus und Mittleres Schulhaus sowie Oberstufenschulhaus). Das Bauprojekt und der Kostenvoranschlag sind vom Ingenieurbüro Flury AG in Reinach erarbeitet worden. Im Detail sieht das Bauprojekt den Neubau des Gehweges auf einer Länge von ca. 65 Meter zwischen der Kirchstrasse und der Turnplatzstrasse vor. Die Fahrbahn wird auf 5.50 Meter ausgebaut und auf einer Länge von ca. 75 Meter wird eine neue Kiesfundation erstellt. Ferner erfolgen Anpassungen bei der Einmündung in die Turnplatzstrasse und Anpassungen bei der Zufahrt zum Bauamt (Belagsanpassungen). Für die Entwässerung der Fahrbahn wird das bestehende Quergefälle angepasst und die Gehwegentwässerung erfolgt über die neuen Strassenabläufe am Fahrbahnrand Ost. Die bestehende Abwasserleitung im Gebiet Russirainstrasse (Abschnitt Turnplatzstrasse bis Kirchstrasse) genügt den Anforderungen nicht mehr. Gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) muss in diesem Abschnitt die Kanalisation erneuert und vergrössert werden. Die Leitungsführung ist im neuen Gehweg vorgesehen. Nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung ist die Projektauflage im Frühjahr 2015 vorgesehen. Anschliessend soll die bauliche Realisierung ausgeführt werden. Während den Bauarbeiten muss die Russirainstrasse in diesem Abschnitt gesperrt werden. Die Fussgängerverbindung ist gewährleistet. 7

5 Kosten Aufgrund der Kostenschätzung vom Büro Flury Bauingenieure AG vom Juli 2014 muss für den Gehwegneubau und Werkleitungen in der Russirainstrasse Nord (Kirchstrasse Turnplatzstrasse) mit folgenden Gesamtkosten gerechnet werden: Gehwegneubau und Strassenarbeiten Kanalisation Netzwasserleitung Anteil Gemeinde Menziken Gesamtkosten Gehwegneubau und Werkleitungen Anteil EWS Energie AG Rohranlage / Schächte EWS Gesamtkosten Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord Die Berechnung der Kosten erfolgte aufgrund von Offertpreisen oder anhand von Erfahrungswerten mit Preisbasis Der Projektumfang ist aus dem Situationsplan auf Seite 22/23 ersichtlich. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für den «Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord» sei ein Verpflichtungskredit von brutto Fr inkl. MWST zu bewilligen, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten. 1.4 Kreditbewilligung von Fr für die Ersatzbeschaffung einer Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental Ausgangslage In den Gemeinden Burg, Leimbach, Menziken, Reinach und Rickenbach sind die Feuerwehrorganisationen per 01. Januar 2014 zusammengelegt worden. Auf diesen Zeitpunkt sind die Gerätschaften und Fahrzeuge in das Eigentum des Gemeindeverbandes Stützpunktfeuerwehr B Oberwynental übertragen worden. Unter anderem ist dabei auch die seit dem Jahr 1991 in Betrieb stehende Autodrehleiter (ADL) der Feuerwehr Menziken-Burg-Pfeffikon in den neuen Feuerwehrverbund übernommen worden. Die Nutzungs- und Einsatzdauer für diese Fahrzeuge liegt bei rund 25 Jahren. Die erste Aufgabe für die Drehleiter am Einsatzort ist die Menschenrettung. Mit dem Korb an der Spitze der Drehleiter können die geretteten Personen im Korb sicher nach unten befördert werden. Müssen viele Personen gleichzeitig und unter Zeitdruck gerettet werden, besteht die Möglichkeit des sicheren Abstiegs auf der Leiter. Im Weiteren dient die Drehleiter vor allem zum Löschangriff von aussen. Hierzu kann am Drehleiterkorb ein Wasserwerfer montiert werden. Damit kann das Feuer entweder direkt von aussen bekämpft werden oder der Angriffstrupp kann vom Leiterkorb aus über einen Balkon oder durch ein Fenster ins Gebäude eindringen. Höhenrettungskonzept Kanton Aargau Auf den 01. Januar 2012 hat die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) das neue Höhenrettungskonzept eingeführt. Bei allen Ereignissen der Vorfallstufe «Brand gross» werden seither die nächstgelegenen Autodrehleitern automatisch aufgeboten. Das von der Aargauischen Gebäudeversicherung festgelegte Einsatzgebiet der Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental erstreckt sich über unsere Nachbargemeinden Gontenschwil, Zetzwil, Ober- und Unterkulm, Teufental, Dürrenäsch, Birrwil, Beinwil am See, Schmiedrued und Schlossrued. Im Gegenzug leistet die Aargauische Gebäudeversicherung zusätzliche Subventionsbeiträge an die Beschaffungskosten. Die Einsatzkosten der Autodrehleiter im Rahmen des Höhenrettungskonzeptes werden zudem zu 100 % durch die Aargauische Gebäudeversicherung getragen. Kosten Nach Einführung des neuen Stützpunktkonzepts und der damit verbundenen Rückstufung zum B-Stützpunkt Anfang 2007 hat die Feuerwehr Menziken-Burg-Pfeffikon für die «Restlaufzeit» der vorhandenen ADL einen Ausfinanzierungsbetrag von Fr von der Aargauischen Gebäudeversicherung erhalten. Diese Rückzahlung ist in den Investitionsfonds eingelegt und zur Finanzierung von bewilligten Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehr Menziken-Burg-Pfeffikon verwendet worden. Der Ausfinanzie- 9

6 rungsbetrag AGV von Fr ist von den Gemeinden Menziken, Burg und Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) zu übernehmen und zu Gunsten der beantragten Ersatzbeschaffung ADL einzubringen. Das heisst, die Nettokostenanteile für diese drei Gemeinden erhöhen sich entsprechend. Die voraussichtlichen Beschaffungskosten präsentieren sich wie folgt: Bruttoinvestitionskosten für die neue ADL Provisorische Subventionszusicherung Aargauische Gebäudeversicherung Total /. Ausfinanzierungsbetrag Zuschuss Ausfinanzierungsbetrag 2007 durch die Gemeinden Menziken, Burg und Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) Gemeinde Einwohner Prozent./ / Nettoinvestitionskosten Feuerwehr Oberwynental Die Investitionskosten werden von den Verbandsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen übernommen. Wenn mindestens vier Gemeinden ihren Kreditanteil sprechen, gilt die Investition als bewilligt. Auf Grund dieser Berechnungsbasis sind von den Gemeinden folgende Bruttokostenanteile zu bewilligen: Bruttokostenanteil (gerundet) Burg Leimbach Die von den einzelnen Verbandsgemeinden effektiv zu bezahlenden Nettokostenanteile sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Dabei sind für den früheren Feuerwehrverbund Menziken- Burg-Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) der Zuschuss des Ausfinanzierungsbetrages und die Auflösung des Investitionsfonds eingerechnet. Gemeinde Nettoinvestitionskosten Feuerwehr Oberwynental Zahlungsbetrag Verbandsgemeinden ** Burg Leimbach Menziken Reinach Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) Total ** mit Verrechnung des Ausfinanzierungsbetrags AGV aus dem Jahr 2007 und Auflösung des Investitionsfonds für den früheren Feuerwehrverbund Menziken-Burg-Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) Für die Ersatzbeschaffung der Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental sei von der Gemeinde Menziken ein Verpflichtungskreditanteil von Brutto Fr zu bewilligen. Menziken Reinach Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) Total

7 1.5 Genehmigung des Voranschlages und Festlegung des Steuerfusses für das Jahr 2015 Allgemeine Erläuterungen Budget 2015 Der Voranschlag 2015 schliesst bei einem Steuerfuss von 119% (Vorjahr 119%) ausgeglichen ab. Die Löhne und Besoldungen wurden mit einem unveränderten Indexstand von 161 Punkten berechnet. Ab 2014 gilt für alle Gemeinden im Kanton Aargau der neue Kontenplan nach HRM2. HRM2 kurz und bündig - neuer detaillierter Kontenplan => kein Vergleich zur Rechnung 2013 möglich. - Abschreibungen erfolgen neu nach Anlagekategorien und werden in der jeweiligen Funktion (Schule/ Feuerwehr/ ) abgeschrieben. - Investitionen werden erst im Jahr nach der Fertigstellung abgeschrieben. - Die Abschreibungen werden rückwirkend auf die Investitionen der letzten 20 Jahre berechnet und ausgewiesen. - Das Ergebnis wird in einer dreistufigen Erfolgsrechnung dargestellt. - Die Kreditkontrolle gibt einen Überblick über den Stand der einzelnen Verpflichtungskredite. - Anschaffungen mit Investitionscharakter werden neu bereits ab Fr in der Investitionsrechnung verbucht. Anlagebuchhaltung Mit der Einführung von HRM2 wird das Führen einer Anlagebuchhaltung notwendig. Die zusätzlichen Abschreibungen aus den Aufwertungen können durch eine Entnahme aus den Aufwertungsreserven ausgeglichen werden. Auswertungen Das Jahresergebnis des Budgets wird in einem dreistufigen Erfolgsausweis dargestellt. In der ersten Stufe wird das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. In der zweiten Stufe resultiert mit dem Ergebnis aus der Finanzierung das operative Ergebnis. Die Dritte Stufe beinhaltet den ausserordentlichen (nicht planbaren) Aufwand und Ertrag und führt zum Jahresergebnis. Damit wird eine Angleichung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen angestrebt. Diese Erfolgsausweise werden für den Gesamtbetrieb (inkl. Spezialfinanzierungen), für die Einwohnergemeinde (steuerfinanzierter Teil) und für die gebührenfinanzierten Betriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft erstellt. Die Investitionsrechnung wird neu gleich dargestellt wie die Erfolgsrechnung. Zusätzlich wird eine Kreditkontrolle erstellt, welche Aussagen über den Stand des Fortschritts der einzelnen Kredite vermittelt. Budget in Kürze Auf Empfehlung des Kantons wird in dieser Botschaft nur noch eine Kurzversion des Budgets abgebildet. Das vollständige Budget kann bei der Finanzverwaltung Menziken oder im Internet unter bezogen werden. Die dreistufige Erfolgsrechnung gibt Auskunft wie sich das Budget zusammensetzt: Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe Budget 2015 Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen '900 Abschreibungen 890'300 Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag Steuerertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 9'294'200 11'704' '500 Ergebnis aus Finanzierung 294'100 Operatives Ergebnis -473'400 Ausserordentliches Ergebnis 473'400 Gesamtergebnis 0 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche via Steuern gedeckt werden müssen. In der betrieblichen Tätigkeit sind ebenfalls die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahren mit rund Fr enthalten. 13

8 Zusammenfassung Nettoaufwand/-ertrag pro Abteilung Nettoaufwand Budget 2015 Budget Allgemeine Verwaltung 1'594'100 1'587'900 1 Öffentliche Ordnung 670' '600 2 Bildung 6'585'200 6'427'600 3 Kultur, Sport und Freizeit 776' '600 4 Gesundheit 691' '300 5 Soziale Sicherheit 3'329'000 3'073'200 6 Verkehr 1'206'400 1'179'200 7 Umweltschutz/Raumordnung 456' '000 8 Volkswirtschaft -79' '000 9 Finanzen und Steuern -15'230'300-14'718'400 Total 0 0 Seit Sommer 2014 läuft die Umstellung des Schulsystems von 4 auf 3 Jahre Oberstufe (5/4 auf 6/3). Investitionen und Selbstfinanzierung Einwohnergemeinde Budget 2015 Investitionsausgaben Investitionseinnahmen geplante Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis Nebst den bewilligten Verpflichtungskrediten werden die folgenden neuen Budgetkredite beantragt: - Ersatz EDV-Server Verwaltung Fr Ersatz Ladog Bauamt Fr Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen % Zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden. Der Kanton verlangt von den Gemeinden eine höhere Kostenbeteiligung an den Lehrerbesoldungen. Im Gegenzug entfällt der Gemeindebeitrag an die Spitalfinanzierung. Da die Gemeinde Menziken mit der Neuregelung der Lehrerlohnbesoldung und der Spitalfinanzierung finanziell benachteiligt wird, wurde vom Kanton für das Jahr 2015 ein ausserordentlicher Ausgleichsbeitrag von Fr in Aussicht gestellt. Der Finanz- und Lastenausgleich beläuft sich auf Fr Aufgrund der tiefen Steuerkraft der Gemeinde Menziken kann zusätzlich mit einem Sonderbeitrag von Fr gerechnet werden. 15

9 Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung Budget 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Abwasserbeseitigung Budget 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Gesamtergebnis Abwasserbeseitigung Budget 2015 Wasserversorgung Budget 2015 Investitionsausgaben Investitionseinnahmen geplante Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis Die Investitionen im Wasserbereich werden aus den bestehenden Reserven finanziert. Investitionsausgaben Investitionseinnahmen geplante Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis Die Investitionen im Abwasserbereich werden aus den bestehenden Reserven finanziert. Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde am Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde am

10 Abfallwirtschaft Budget 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung 0 Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis Der Mehraufwand der Abfallwirtschaft wird aus den bestehenden Reserven finanziert. Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde am Einbürgerungen Die Einbürgerungsgesuche sind der bisherigen Praxis entsprechend geprüft und vorbereitet worden. Der Gemeindeversammlung können 3 Gesuche in positivem Sinne zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Menziken unterbreitet werden. Die Einbürgerungsgebühren werden vom Gemeinderat auf Grund der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) festgelegt. Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts wird pro Person ein Betrag von Fr erhoben und pro minderjähriges Kind, welches in das Gesuch der Eltern einbezogen ist, zusätzlich Fr (ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern bezaht somit total Fr ). Nachstehende Gesuchstellerinnen erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. a) Acifi, Merime geb , Bürgerin von Serbien, ledig, seit Geburt in der Schweiz und seit in Menziken wohnhaft, Wüestländestrasse 1. Das Budget 2015 kann während der Aktenauflage in der Finanzverwaltung eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Ausserdem ist es auf der Homepage abrufbar. Das Budget der Einwohnergemeinde Menziken für das Jahr 2015 sei mit einem Gemeindesteuerfuss von 119 % zu genehmigen. b) Avdiu, Sizane geb , Bürgerin von Serbien, verheiratet und ihre Kinder, Avdiu, Remzie, geb , Bürgerin von Serbien und Lushi, Elma, geb , Bürgerin von Kosovo, alle wohnhaft in Menziken, Gartenstrasse 9. Frau Avdiu ist am in die Schweiz eingereist. Sie ist seit in Menziken wohnhaft. Die beiden Kinder sind in der Schweiz geboren. Der Ehemann ist nicht am Einbürgerungsverfahren beteiligt. 19

11 c) Kulasoti, Cowthami geb , Bürgerin von Sri Lanka, ledig, seit Geburt in der Schweiz und seit in Menziken wohnhaft, Kirchstrasse Verschiedenes und Umfrage Den vorstehend unter a) bis c) aufgeführten 3 Bürgerrechtsgesuchen mit insgesamt 5 Personen sei das Gemeindebürgerrecht von Menziken zuzusichern. 21

12 23

13 Ortsbürgergemeindeversammlung 2.1 Protokoll An der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 2.1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom Genehmigung des Rechenschaftsberichtes Genehmigung der Gemeinderechnung Verschiedenes und Umfrage Das Protokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder in Kopie bezogen werden. 2.2 Genehmigung des Voranschlages 2015 Das Budget 2015 der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr ab. Dieser Betrag kann der Forstreserve entnommen werden. Das Ziegeldach der Ortsbürgerhütte Ischlag muss erneuert werden, dafür wurden Fr budgetiert. Ortsbürgergemeinde Budget 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2014 sei zu genehmigen. Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis Zusammenfassung pro Abteilung Nettoaufwand Budget 2015 Budget Allgemeine Verwaltung Wald Finanzen Total

14 Ortsbürgergemeindeversammlung Das Budget 2015 kann während der Aktenauflage in der Finanzverwaltung eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Ausserdem ist es auf der Homepage abrufbar. Das Budget der Ortsbürgergemeinde Menziken für das Jahr 2015 sei zu genehmigen. 2.3 Verschiedenes und Umfrage Winterbetrieb 27. September Tel.: bis Mai 2015 Hallenbad, Sauna und Dampfbad Winteröffnungszeiten ab: 1. Oktober 2011 Montag bis Freitag Uhr Samstag Mo Fr Uhr Uhr Sonntag Sa Uhr Uhr So Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! - Hallenbad - Dampfbad Badi-Team - Sauna - Solarium Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Badi - Team 5737 Menziken, 22. September 2014 Namens des Gemeinderates Gemeindeammann: Gemeindeschreiber: Annette Heuberger Heinz Gloor 27

15 Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 42 Postfach 5737 Menziken Tel Fax /2014 artwork.ch

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