~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

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1 STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Durchwahl Telefon Telefax staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-468/17 Dresden, "' März 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8461 Thema: Durchfallquote im Jurastudium an der Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig haben seit dem Wintersemester 2005/2006 ihre Zwischenprüfung nach wie vielen absolvierten Fachsemestern endgültig nicht bestanden? (Bitte die Antwort nach Semester, Anzahl der Studenten und Fachsemestern sowie Geschlecht aufschlüsseln) Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Nach Auskunft der Universität Leipzig wurden die endgültig nicht bestandenen Zwischenprüfungen seit Wintersemester 2005/06 vom Prüfungsamt der Juristenfakultät nicht im Prüfungsverwaltungssystem HIS-POS verbucht. Es wurden für die Zeugnisausstellung lediglich Teilleistungen und bestandene Zwischenprüfungen verbucht. Auch im Studienbüro der Juristenfakultät werden Informationen zu nichtbestandenen Zwischenprüfungen nicht gesammelt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße Dresden Briefpost über Deutsche Post Dresden sachsen.de/smj Verkehrsverbl nd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Doku mente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvpde Seite 1 von 6

2 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Frage 2: Wie viele Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig haben seit dem Wintersemester 2005/2006 die Erste Juristische Prüfung angetreten? (Bitte jeweils nach Anzahl und Geschlecht pro Jahr aufschlüsseln) Zur Beantwortung der Frage ist vorab Felgendes zu erläutern: Die Erste Juristische Prüfung wurde mit dem Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 (BGBI. S. 2592) eingeführt. Nach Artikel 3 Abs. 1 dieses Gesetzes ist die Erste Juristische Prüfung durch die Studierenden abzulegen, die sich nicht bis zum 1. Juli 2006 erstmalig zur Ersten Juristischen Staatsprüfung angemeldet hatten. Die Erste Juristische Prüfung besteht aus einem staatlichen Prüfungsteil (staatliche Pflichtfachprüfung) und einem universitären Prüfungsteil (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung). Damit unterscheidet sich die Erste Juristische Prüfung grundlegend von der Ersten Juristischen Staatsprüfung, die ausschließlich staatliche Prüfung war. Beide Prüfungsteile der Ersten Juristischen Prüfung sind voneinander weitgehend unabhängig. Die Studierenden entscheiden grundsätzlich selbst, wann und in welcher Reihenfolge sie die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktsbereichsprüfung ablegen. Gleiches gilt für Notenverbesserungsversuche, die für beide Prüfungsteile unabhängig voneinander bestehen. Zwischen beiden Prüfungsteilen können danach wenige Monate, aber auch mehrere Jahre liegen. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird auf der Grundlage einer Rechenoperation gebildet. Die Punktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung fließt dabei mit 70%, die Punktzahl der universitären Schwerpunktbereichsprüfung fließt mit 30% in die Berechnung der Punktzahl der Ersten Juristischen Prüfung ein. Aus dieser Punktzahl wird entsprechend der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBI. 1 S. 1243) die Note der Ersten Juristischen Prüfung gebildet. Die Bildung der Note der Ersten Juristischen Prüfung setzt voraus, dass die Studierenden beide Prüfungsteile bestanden haben und die Erteilung des Zeugnisses über die Erste Juristische Prüfung beantragen. Wurde die staatliche Pflichtfachprüfung vor der Seite 2 von 6

3 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt, erfährt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel erst mit dieser Antragstellung den Zeitpunkt und das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Aus alledem ergibt sich, dass die Erste Juristische Prüfung als solche nicht angetreten" werden kann. Eine Aufschlüsselung nach dem Jahr des Prüfungsantritts ist deshalb - anders als noch bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung - nicht mehr möglich. Eine Aufschlüsselung nach dem Jahr der Stellung des Antrags auf Erteilung des Zeugnisses über die Erste Juristische Prüfung wäre sinnwidrig. Hilfsweise kann aber, auch im Hinblick auf Frage 3, angegeben werden, wie viele Prüfungsteilnehmer pro Jahr sich zum staatlichen Teil der juristischen Prüfung angemeldet haben. Hinzuweisen ist darauf, dass die staatliche Pflichtfachprüfung vom Landesjustizprüfungsamt erstmals im Jahr 2007 abgenommen wurde. Im Jahr 2006, für das ebenfalls Zahlen erfragt werden, wurde vom Landesjustizprüfungsamt allein die Erste Juristische Staatsprüfung abgenommen. Beide Prüfungen sind nicht ohne Weiteres vergleichbar und werden gesondert statistisch erfasst. Daher sind zur Beantwortung der Frage als Anlage 1 zwei Tabellen angefügt. Zur Tabelle für die Erste Juristische Staatsprüfung ist zu ergänzen, dass ab dem Jahr 2010 die Erste Juristische Staatsprüfung nicht mehr regulär in Sachsen abgelegt werden konnte. Soweit im Jahr 2011 ein einzelner Prüfungsteilnehmer aufgelistet ist, handelt es sich um einen Sonderfall. In beiden Tabellen sind in der Summe alle Studierenden der Universität Leipzig erfasst, die sich in einem Kalenderjahr für die staatliche Prüfung (entweder für die staatliche Pflichtfachprüfung oder für die Erste Juristische Staatsprüfung) angemeldet haben. Nicht erfasst sind diejenigen Studierenden, die ihren Antrag vor der förmlichen Zulassung zur Prüfung zurückgenommen haben, ferner Studierende, bei denen nach der Zulassung zur Prüfung eine Prüfungsverhinderung anerkannt wurde sowie Notenverbesserer, die auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens verzichtet haben. Seite 3 von 6

4 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ljsachsen Frage 3: Wie hoch war die tatsächliche Durchfallquote im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig in den einzelnen Examensdurchgängen der Ersten Juristischen Prüfung seit dem Wintersemester 2005/2006? (Bitte die Antwort in absoluten Zahlen als auch in Prozentzahlen angeben und jeweils nach Semester, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln.) Eine Beantwortung der Frage ist so nicht möglich, weil es keine einzelnen Examensdurchgänge der Ersten Juristischen Prüfung gibt. Darüber hinaus wird eine Nichtbestehensquote der Ersten Juristischen Prüfung ( Durchfallquote") auch sonst nicht erhoben. Wird einer der beiden Prüfungsteile oder werden beide Prüfungsteile der Ersten Juristischen Prüfung nicht bestanden, wird seitens der Studierenden bereits kein Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses über die Erste Juristische Prüfung gestellt. Dieser Antrag wäre aber Voraussetzung für eine statistische Erfassung. Zur Erläuterung wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Erfasst wird allerdings die Anzahl derjenigen Prüfungsteilnehmer, die sich zum staatlichen Teil der juristischen Prüfung angemeldet und die Prüfung nicht bestanden haben. Diese Anzahl ist auch aussagekräftig, weil in der Regel nur das Scheitern im staatlichen Teil der juristischen Prüfung die erfragte Nichtbestehensquote nachvollziehbar abbildet. Zur Beantwortung im Einzelnen wird auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle verwiesen. Die Aufschlüsselung folgt der üblichen Aufschlüsselung nach Prüfungsterminen. Eine Aufschlüsselung nach Semestern wäre unübersichtlich, weil sich ein Prüfungstermin über zwei Semester erstreckt und zudem die nachfolgende Prüfung noch im selben Semester beginnt. Die Zahlen werden zudem für die staatliche Pflichtfachprüfung und die Erste Juristische Staatsprüfung getrennt ausgewiesen. Zur Erläuterung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Seite 4 von 6

5 STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Frage 4: Wie viele Studenten im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig haben die Erste Juristische Prüfung in den einzelnen Examensdurchgängen seit dem Wintersemester 2005/2006 endgültig nicht bestanden? (Bitte die Antwort nach Semester, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln) Eine Beantwortung der Frage ist so nicht möglich. Zu Beantwortung wird daher Auskunft über den staatlichen Teil der juristischen Prüfung gegeben. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Landesjustizprüfungsamt erfasst für jeden Prüfungstermin einer staatlichen Prüfung diejenigen Prüfungsteilnehmer, die in der Wiederholung nicht bestanden haben. Das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist gleichbedeutend mit einem endgültigen Nichtbestehen der staatlichen Prüfung und damit auch der Ersten Juristischen Prüfung. In der als Anlage 3 beigefügten Tabelle ist daher die Anzahl der Prüfungsteilnehmer, aufgegliedert nach Prüfungsterminen, ausgewiesen, die die staatliche Prüfung in der Wiederholung nicht bestanden haben. Zur Aufschlüsselung nach Prüfungsterminen und zur Aufschlüsslung nach staatlicher Pflichtfachprüfung und Erster juristischer Staatsprüfung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Wie viele Studenten im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig haben an den einzelnen Examensdurchgängen seit dem Wintersemester 2005/2006 wiederholt an der Ersten Juristischen Prüfung teilgenommen a) zur Notenverbesserung, b) nach einem nichtbestandenen ersten Versuch? (Bitte die Antwort nach Semestern und Grund für die erneute Teilnahme aufschlüsseln und ob der erneute Versuch erfolgreich war oder nicht) Seite 5 von 6

6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ E Freistaat ~ SACHSEN Eine Beantwortung der Frage ist so nicht möglich. Zur Beantwortung wird daher Auskunft über den staatlichen Teil der juristischen Prüfung gegeben. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. In der als Anlage 4 beigefügten Tabelle ist die Anzahl der Prüfungsteilnehmer, aufgegliedert nach Prüfungsterminen und Teilnahme an der Notenverbesserung oder nach nicht bestandenem ersten Versuch für die staatlichen Prüfungen ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 4 Tabellen Seite 6 von 6

7 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/8461 Jahr Anzahl der Studierenden der Universität Leipzig, die sich für die staatliche Pflichtfachprüfung angemeldet haben* Angemeldete Studierende davon männlich davon weiblich * Nicht berücksichtigt sind Studierende, die ihren Antrag vor Prüfungszulassung zurückgenommen haben, ferner Studierende, für die eine Prüfungsverhinderung anerkannt wurde oder die auf die Fortsetzung zur Notenverbesserung verzichtet haben.

8 Jahr Anzahl der Studierenden der Universität Leipzig, die sich für die Erste Juristische Staatsprüfung angemeldet haben* Angemeldete Studierende davon männlich davon weiblich * Nicht berücksichtigt sind Studierende, die ihren Antrag vor Prüfungszulassung zurückgenommen habe, ferner Studierende, für die eine Prüfungsverhinderung anerkannt wurde oder die auf die Fortsetzung zur Notenverbesserung verzichtet haben.

9 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/8461 Prüfungstermin Anzahl der Prüfungsteilnehmer der Universität Leipzig, die die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden haben Anzahl* in Prozent** davon männlich davon weiblich 2006/1 0 0, /2 0 0, /1 0 0, / , /1 6 25, / , /1 7 25, / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , *Ohne Notenverbesserer. **Bezogen auf die Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer je Prüfungstermin ohne Notenverbesserer.

10 Prüfungstermin Anzahl der Prüfungsteilnehmer der Universität Leipzig, die die Erste Juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben Anzahl* in Prozent** davon männlich davon weiblich 2006/ , / , / , / , / , / , /1 3 75, /2 2010/1 2010/2 2011/1 2011/2 2012/1 2012/2 2013/1 2013/2 2014/1 2014/2 2015/1 2015/2 2016/1 * Ohne Notenverbesserer. **Bezogen auf die Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer je Prüfungstermin ohne Notenverbesserer.

11 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/8461 Prüfungstermin Anzahl der Prüfungsteilnehmer, die die staatliche Pflichtfachprüfung in der Wiederholung nicht bestanden haben Anzahl davon männlich davon weiblich 2006/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /

12 Prüfungstermin Anzahl der Prüfungsteilnehmer, die die Erste Juristische Staatsprüfung in der Wiederholung nicht bestanden haben Anzahl davon männlich davon weiblich 2006/ / / / / / / /2 2010/1 2010/2 2011/1 2011/2 2012/1 2012/2 2013/1 2013/2 2014/1 2014/2 2015/1 2015/2 2016/1 2016/2

13 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/8461 Prüfungstermin Anzahl der Studierenden der Universität Leipzig, die wiederholt an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilgenommen haben, aufgegliedert nach Wiederholung Anzahl insgesamt a) zur Notenverbesserung b) nach einem nicht bestandenen ersten Versuch* davon Anzahl davon erfolgreich nicht erfolgreich insgesamt* erfolgreich nicht erfolgreich 2006/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / * Nicht erfasst sind Prüfungsteilnehmer, die nach einem nicht bestandenen Freiversuch erneut zur Prüfung angetreten sind. Der erfolglose Freiversuch gilt nicht als nicht bestandener erster Versuch ( 29 Abs.1 Satz 1 SächsJAPO).

14 Prüfungstermin Anzahl der Studierenden der Universität Leipzig, die wiederholt an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teilgenommen haben, aufgegliedert nach Wiederholung a) zur Notenverbesserung b) nach einem nicht bestandenen ersten Versuch* Anzahl insgesamt erfolgreich nicht erfolgreich Anzahl insgesamt erfolgreich nicht erfolgreich 2006/ / / / / / / /2 2010/1 2010/2 2011/1 2011/2 2012/1 2012/2 2013/1 2013/2 2014/1 2014/2 2015/1 2015/2 2016/1 2016/2 * Nicht erfasst sind Prüfungsteilnehmer, die nach einem nicht bestandenen Freiversuch erneut zur Prüfung angetreten sind. Der erfolglose Freiversuch gilt nicht als nicht bestandener erster Versuch ( 33 Abs.1 Satz 1 SächsJAPO a.f.).

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