Seite 1 von 8. über die öffentliche Gemeinderatssitzung des (vorläufigen) Gemeinderates am
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1 Seite 1 von 8 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Gemeinderatssitzung des (vorläufigen) Gemeinderates am Ort: Aula des Schulzentrums Beilrode, Ernst-Thälmann-Straße 45, Beilrode Beginn: Ende: Uhr Uhr Anwesend: Frau Schmidt Bürgermeisterin/Vorsitz 20 Gemeinderäte siehe Anwesenheitsliste Abwesend: Dr. Landschreiber, Herr Rabe, Herr Schröder, Herr Kruse, Herr Stange, Frau Brähler-Kollmann Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Hinweis auf 20 SächsGemO 2. Kontrolle der Niederschrift zur Sitzung am Beschluss der Ergänzungen zum Vorbericht des Haushaltsplanes Kommunalwahl 2014 Vorbereitung Anpassung/Änderung Hauptsatzung - Beratung - 5. Liegenschaftsangelegenheiten 5.1. Verzichte Vorkaufsrecht 5.2. Erwerb der Flurstücke 64/20 und 64/22 der Flur 3, Gemarkung Beilrode 5.3. Verkauf der Flurstücke 972, 31/2, 31/3, 46 u. 47/1 der Flur 3 Gemarkung Beilrode 6. Bauangelegenheiten 6.1. Vergabe Beseitigung Winterschäden - Beratung und Beschlussfassung - 7. Sonstige Informationen 8. Bürgerfragestunde Zu 1.) Frau Schmidt begrüßte alle anwesenden Räte und Gäste. Die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt. Weiterhin verwies Frau Schmidt auf 20 SächsGemO Befangenheit von Gemeinderäten. Zur Tagesordnung wies Frau Schmidt auf die Beschlussvorlage 296/09/13-5 VG hin, welche ursprünglich im nichtöffentlichen Teil behandelt werden sollte. Diese kann öffentlich behandelt werden, Herr Dinter ist aber befangen. Zu 2.) Zur Niederschrift vom , Punkt 9 - Klageerhebung gegen Bescheid Bundesamt f. offene Vermögensfragen bzgl. der Zuordnung Weg Rosenfeld - gab es seitens von Frau Götze eine Anfrage, ob es schon zur Verhandlung gekommen sei. Frau Schmidt erklärte, dass die Gemeinde noch auf den Termin wartet, sie wird aber zu gegebener Zeit über den Sachstand informieren. Die Niederschrift wurde in der vorliegenden Form angenommen. Zur Unterzeichnung der Niederschrift dieser Sitzung wurden Herr Pulver und Frau Panicke bestimmt.
2 Seite 2 von 8 Zu 3.) Frau Schmidt erklärte, dass die Ergänzung zum Vorbericht eine Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde zum beschlossenen Haushaltsplan 2013 war. Frau Götze sieht die Einstellung einer konstanten Kreisumlage als eine sehr optimistische Betrachtung. Weiterhin fragte sie an, was unter sonstigen Zuwendungen zu verstehen ist. Frau Schmidt wird dies bei der Kämmerin erfragen. Frau Götze erkundigte sich, ob der Freistaat schon seine finanzielle Unterstützung für den Zweckverband signalisiert habe. Frau Schmidt erläuterte, dass hier eine Aussicht auf 2 Mio. für den ZWV besteht, diese aber an die Bedingung der Zuarbeit des Zweckverbandes hinsichtlich der Gebührenkalkulation gebunden sei. Wenn das entsprechende Angebot des Zweckverbandes kommt, wird man darüber im Gemeinderat abstimmen. Zur Erstattung der Umsatzsteuer für die Errichtung der Mehrzweckhalle in Höhe von wird der neue Leiter des Finanzamtes den Vorgang nochmals prüfen. Frau Schmidt informierte weiter über den Bescheid des LRA zur Genehmigung des Haushaltsplanes. Hier wird die Gemeinde beauflagt, im Falle einer Kreditaufnahme für investive Zwecke die Steuersätze auf den Nivellierungssatz des Freistaates Sachsen anzuheben. Dies betrifft die B-Steuer von 400 auf 405 v.h. und die Gewerbesteuer von 380 auf 390 v.h.. In der Vereinbarung zum Zusammenschluss der beiden Gemeinden wurde die Gewerbesteuer zwar auf 380 v.h. festgeschrieben, aber die Gemeinde muss die Steuerätze dennoch anheben, sonst wird durch die Rechtsaufsicht kein Kredit genehmigt. Momentan ist eine Kreditaufnahme zwar nicht notwendig, aber bei der Planung 2014 muss es beachtet werden. - Der Bescheid des LRA wird dem Protokoll beigefügt.- Frau Bartl fragte an, wieviel eine Anhebung der Gewerbesteuer bei den derzeitigen Gewerbesteuereinnahmen ausmachen würde. Eine Anhebung um 5 % würde ca mehr Einnahmen bedeuten. Frau Schmidt wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass bei mehr Gewerbesteuereinnahmen auch mehr Kreisumlage zu zahlen wäre und die Gemeinde aber weniger Schlüsselzuweisungen erhalten würde. Man muss hier genau prüfen, was im Ergebnis dabei rauskommt. Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung zum Vorbericht des Haushaltsplanes Beschluss 267/05/13-5 VG - einstimmig Zu 4.) Am werden die Kommunalwahlen stattfinden. Hierzu muss im Vorfeld die bestehende Hauptsatzung angepasst und geändert werden. Folgende Schwerpunkte sind hierbei zu behandeln: 1. Zusammensetzung des Gemeinderates - Angepasst an die gesetzlichen Gegebenheiten beträgt die Anzahl in Gemeinde bis zu EW = 16 Gemeinderäte. - Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich an der nächsthöheren bzw. nächstniederen Größengruppe zu orientieren. Das heißt, entweder 18 oder 14 Gemeinderäte.
3 Seite 3 von 8 2. Beschließende Ausschüsse Der derzeitige Gemeinderat verfügt über 3 beschließende Ausschüsse, wobei die Erfahrung der letzten 3 Jahre gezeigt hat, dass die meisten Beschlüsse im Technischen Ausschuss gefasst wurden. Hier sollte überlegt werden, ob der Kultur- und Sozialausschuss und der Verwaltungsausschuss nicht zusammengelegt werden könnten. 3. Entscheidungsbefugnisse Momentan liegt die Entscheidungsbefugnis in den Ausschüssen zwischen und und die der Bürgermeisterin bei Hier wurde bei der örtlichen Prüfung eine Diskrepanz festgestellt. Entweder man erhöht die Befugnis in den Ausschüssen auf oder man senkt die der Bürgermeisterin auf Ältestenrat Die Bildung eines Ältestenrates ist eine Kann-Regelung. Bisher hat dieser keine Rolle gespielt. 5. Ortschaftsverfassung Hier muss man sich verständigen, ob so wie bisher verfahren werden soll oder diese in anderer Form oder gar nicht weitergeführt wird. Döbrichau hält nach eigenen Aussagen nicht zwingend daran fest, den Ortschaftsrat weiterzuführen. Der Ortschaftsrat Großtreben-Zwethau hat seinen Fortbestand signalisiert, aber eventuell in anderen Formen. Die Gemeinderäte sollten sich heute auf eine Tendenz verständigen, um für die nächste Sitzung die Grundlage für die Erarbeitung einer entsprechenden Synopse zu schaffen.im November sollte man zu einem Ergebnis kommen, um noch in diesem Jahr rechtskräftig die Hauptsatzung beschließen zu können. Herr Dierkes spricht sich für 18 Gemeinderäte aus. Bei dieser Anzahl sind die Ausschüsse besser zu besetzen. Herr Dinter ist der Meinung, dass 14 Gemeinderäte ausreichend sind, wenn noch Ortschaftsräte arbeiten. Herr Reinboth ist für 16 Gemeinderäte. Arzberg habe derzeit bei Einwohnern 12 Gemeinderäte und diese reichen auch aus, um alle Ortsteile vertreten zu haben.weiterhin spricht er sich für die Zusammenlegung von Kultur- und Sozialausschuss und Verwaltungsausschuss aus. Auch Herr Pulver und Frau Götze halten 16 Gemeinderäte für ausreichend.frau Müller spricht sich ebenfalls für 16 aus. Frau Schmidt fasst zusammen: 1. Zusammensetzung des Gemeinderates: 16 Gemeinderäte 2. Bei den Ausschüssen einigte man sich auf die vorgeschlagene Zusammenlegung und Besetzung wie folgt: - Technischer Ausschuss: 5 Gemeinderäte - Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss: 5 Gemeinderäte - Verbandsversammlung: 5 Gemeinderäte - Gemeinschaftsausschuss: 5 Gemeinderäte 3. Bei der Entscheidungsbefugnis in finanziellen Angelegenheiten - BM: bis Ausschüsse: bis
4 Seite 4 von 8 - Ab entscheidet der Gemeinderat 4. Es ist kein Ältestenrat notwendig. 5. Ortschaftsverfassung - Frau Schmidt erklärte, dass bisher die 2 Ortschaftsräte für 10 OT zuständig waren, um die Belange der Ortsteile im Gemeinderat zu vertreten. Sie vertrat die Meinung, dass sich aber gezeigt habe, dass viele Bürger sich direkt an die Räte oder an sie selbst gewendet haben, wenn es Probleme gab. Es hat sich auch gezeigt, dass die einzelnen Ortsteile gegenüber Beilrode in keinster Weise benachteiligt bzw. Belange und Probleme der einzelnen Ortsteile im Gemeinderat ignoriert wurden. Aus diesem Grund schlug sie vor, auf Ortschaftsräte zu verzichten und favorisiert Ortsbevollmächtigte als Ansprechpartner für die Belange der Bürger, soweit dies aus den Ortsteilen gewünscht wird. - Herr Dierkes würde den Ortschaftsrat belassen. Die Ortschaftsräte machen sich Gedanken über die weitere Entwicklung der Ortsteile wie z.b. die Vereinsarbeit, den Bahnhof oder die Flurneuordnung. Es geht auch nicht um die finanzielle Seite der Entschädigung, sondern um den Erhalt und die Entwicklung der Dörfer zu fördern. Im Ortschaftsrat kann man sich intensiver mit den einzelnen Problemen befassen. - Herr Löwe spricht sich ebenfalls für Ortschaftsräte aus. Es gibt viele Aktivitäten, um das Leben in den Orten zu erhalten, das schafft ein Ansprechpartner nicht. Er schlägt einen Ortschaftsrat für Großtreben, Dautzschen, Last und einen für die Orte Rosenfeld, Zwethau, Eulenau und Kreischau vor. Weiterhin erklärte er, dass er selbst definitiv nicht mehr zur Verfügung steht. - Herr Köhler unterstützt die Meinung von Herrn Löwe, gibt aber auch die Kosten zu bedenken. - Herr Pulver vertrat die Meinung, dass eine Kontaktperson zum Gemeinderat als Ansprechpartner für die Bürger ausreichend sei. - Herr Dierkes entgegnete, dass Herr Pulver für den einen Ort Döbrichau spricht. Großtreben- Zwethau hat aber viele Ortsteile, deren Befindlichkeiten zu berücksichtigen sind. - Frau Schmidt erklärte, dass man ja in jedem Ortsteil, wo es gewünscht wird, einen Ortsbevollmächtigten einsetzen könne. - Herr Kretzschmar erachtet einen Ortschaftsrat für das Gebiet jenseits des Bockdammes als identitätsbestimmend notwendig, für Kreischau/Eulenau nicht unbedingt. - Herr Reinboth erklärte, dass man in Arzberg trotz vieler Ortsteile auch ohne Ortschaftsräte auskomme, man sollte aber dem jetzigen Ortschaftsrat Großtreben-Zwethau so viel Mitspracherecht zugestehen, den Ortschaftsrat weiterzuführen. - Frau Müller machte deutlich, dass auf Grund von Vertrauensverhältnissen zwischen den Einwohnern und Gemeinderäten, die Bürger mit ihren Belangen zu den Gemeinderäten kommen. Auch werden die Bürgersprechstunden in den Ortsteilen von diesen genutzt. Es gab keinen Vorschlag, der von den Ortschaftsräten in den Gemeinderat eingebracht worden ist. Festivitäten in den Ortsteilen werden durch die Vereine organisiert. - Herr Jahn sieht Ortschaftsräte nur sinnvoll, wenn sie in den 2 vorgeschlagenen Bereichen gebildet werden. - Frau Götze ist dafür, die unterschiedlichen Gegebenheiten und Befindlichkeiten der Ortsteile zu berücksichtigen. Frau Schmidt fasste zusammen, dass zur Problematik Ortschaftsverfassung die Ortschaftsräte auf jeden Fall angehört werden. Sie wies aber gleichzeitig darauf hin, dass eine Ortschaftsratswahl wahltechnisch genauso abläuft, wie eine Gemeinderatswahl.
5 Seite 5 von 8 Wenn hier in der Ortschaftsverfassung eine Änderung erfolgt, so wäre diese für die nächsten 10 Jahre gültig, der Ortschaftsrat kann sich nicht selbst auflösen. Die Ortschaftsräte sollen sich Gedanken machen, für welche Bereiche ein Ortschaftsrat gewählt werden soll. Frau Schmidt wird die Synopse so vorbereiten, die Ortschaftsräte anhören und entsprechende Änderungen vornehmen. Zu 5.) a) Verzichte Vorkaufsrecht Frau Schmidt verlas die Beschlussanträge. Herrn Gustav Härtel (Verkäufer) und Herrn Klaus Hofgärtner (Käufer). Beschluss 287/09/13-5 VG - einstimmig der BVVG (Verkäufer) und Herrn Dirk Peterson (Käufer). Beschluss 288/09/13-5 VG - einstimmig Monika und Andreas Nowak (Verkäufer) und Katja Thomas und MathiasNiemz (Käufer). Beschluss 289/09/13-5 VG - einstimmig der BVVG, Berlin (Verkäufer) und Herrn Gerd Preissing, Roding (Käufer). Beschluss 290/09/13-5 VG - einstimmig Marko Lange (Verkäufer) und Julia Thomas und Sebastian Simon (Käufer). Beschluss 291/09/13-5 VG - einstimmig der BVVG (Verkäufer) und den Eheleuten Blüthgen (Käufer). Beschluss 292/09/13-5 VG einstimmig der Erbengemeinschaft Schenke (Verkäufer) und den Eheleuten Naundorf (Käufer). Beschluss 293/09/13-5 VG - einstimmig der Anni Kroll u. Monika Funke, Elsnig (Verkäufer) und dem Milchhof Kölsa-Rehfeld GmbH (Käufer). Beschluss 294/09/13-5 VG - einstimmig Zum Beschlussantrag 295/09/13-5 VG fragte Herr Dierkes an, ob hier die Problematik der Verkehrsflächen geklärt sei.
6 Seite 6 von 8 Frau Schmidt wies darauf hin, dass die Gemeinde nur ein Vorkaufsrecht ausüben könne, wenn öffentliches Interesse besteht. Bei Wegen, die öffentlich gewidmet sind, kann die Öffentlichkeit diese nutzen, es kann aber kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Herr Dierkes wies aber in diesem Zusammenhang noch auf das Flurbereinigungsverfahren hin. Frau Schmidt wird dies prüfen. der BVVG (Verkäufer) und Herrn Dr. Maximillian Kühnel (Käufer), vorbehaltlich der Prüfung der öffentlichen Funktion der Verkehrsflächen. Beschluss 295/09/13-5 VG - einstimmig Nach Rücksprache mit dem Liegenschaftsamt ergab die Prüfung, dass kein Weg öffentlich gewidmet ist. Das Flurbereinigungsverfahren bezieht sich auf die Flur von Großtreben, die Flächen des Vorkaufsrechtes liegen aber in der Flur Zwethau. den Eheleuten Rosemarie und Max Munko (Verkäufer) und Frau Kurmann und Herrn Leopold (Käufer). Beschluss 301/09/13-5 VG - einstimmig b) Erwerb Flächen Herr Dinter erklärte zur nächsten Beschlussfassung seine Befangenheit. Frau Schmidt erläuterte, dass nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz die Flächen der S 25 innerorts von Beilrode neu vermessen wurden. Es handelt sich beim Erwerb der Flächen um einen Teil des Gehweges, welche nun an die Gemeinde zurückübertragen werden sollen. Herr Dierkes fragte an, wie man auf 20% des Bodenrichtwertes kommt. Frau Schmidt erläuterte, dass es sich hier ausschließlich um Verkehrsflächen handelt und sich die Festlegung zur Ermittlung des Erwerbspreises nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz regelt. Die Gemeinde erwirbt von Herrn Hans-Jürgen Dinter die Flurstücke 64/20 (126 m²) und 64/22 (205 m²) der Flur 3 der Gemarkung Beilrode. Beschluss 296/09/13-5 VG - einstimmig c) Grundstücksverkauf an Herrn L. Stemmer Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung stimmt der Gemeinderat dem Verkauf des o.g. Grundstückes mit gleichzeitiger Eintragung der Dienstbarkeit (Wegerecht) im Grundbuch zu. Beschluss 297/09/13-5 VG - einstimmig
7 Seite 7 von 8 Zu 6.) Die Sonderzuweisung zur Beseitigung der Winterschäden in Höhe von hat die Gemeinde bereits erhalten. Die öffentliche Ausschreibung ergab, dass die Fa. EZEL das günstigste Angebot in Höhe von ,82 ab. Die Kostenschätzung zur Ausschreibung belief sich aber nur auf und damit ergab sich eine Kostenerhöhung um 62%. Da hier kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, einigte man sich in der Vorberatung im Technischen Ausschuss darüber, nicht den gesamten Leistungsumfang zu vergeben, und vorerst den Gehwegbau in der Zimmerstraße und die Reparatur der Betonstraße in der Last außen vor zu lassen. Damit war der AN nicht einverstanden. Nach Rücksprache mit dem Planer empfahl dieser, doch das Gesamtpaket zu vergeben, zumal es preislich im nächsten Jahr nicht besser wird.die Bauleistungen sollten deshalb so vergeben werden, wie im Ergebnis des Vergabeverfahrens ausgefallen. Herr Pauksch schlug vor, die Leistungen doch im nächsten Jahr nochmals neu auszuschreiben. Herr Kretzschmar und auch Frau Schmidt wiesen darauf hin, dass auf Grund der Beseitigung der vielen Hochwasserschäden, die Firmen auftragsmäßig ausgelastet sein werden, was auch zur Folge haben dürfte, dass die Baupreise auf keinen Fall sinken, sondern eher steigen werden. Aus diesem Grund sollte man sich für das Gesamtpaket entscheiden. Frau Schmidt verlas den abgeänderten Beschlussantrag. Der Gemeinderat stimmt zu, die Bauleistungen zur Beseitigung der Winterschäden an kommunalen Straßen als Gesamtpaket mit einem Auftragswert von ,82 an die Firma Bauunternehmung EZEL zu vergeben. Beschluss 300/09/13-5 VG - 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Zu 7.)Sonstiges a) Korrektur zum Beschluss Eigentumsvorbehalt von Arbeitsheften Der am gefasste Beschluss zu den Arbeitsheften wurde nur für die Mittelschule gefasst. Gleiches trifft aber auch für die Grundschule zu. Der Gemeinderat beschließt, dass die Gültigkeit des Beschlusses 276/06/13-5 VG für die Mittelschule auch für die Grundschule zutrifft. Beschluss 299/09/13-5 VG - einstimmig b) Änderung Plan Investitionen Im Haushaltsplan 2013 wurden Mittel in Höhe von für den Garagenanbau am Gerätehaus der FFW Beilrode eingestellt. Dieser Anbau soll vorerst zurückgestellt werden, bis der Brandschutzbedarfsplan vorliegt und darin festgelegt ist, wie die weitere Entwicklung der FFW- Standorte aussieht. Die eingestellten finanziellen Mittel sollen stattdessen für die Anschaffung technischer Geräte eingesetzt werden, um die die Einsatzfähigkeit der der FFW Beilrode zu gewährleisten. Diese Entscheidung wurde auch durch die Gemeindewehrleitung befürwortet.
8 Seite 8 von 8 Der Gemeinderat gibt dem Antrag der FFW-Ortswehrleitung Beilrode auf Änderung des Einsatzes eingeplanter Mittel statt. Beschluss 302/09/13-5 VG - einstimmig c) Sonstige Informationen - Frau Schmidt informierte, dass nach einer Gesetzesänderung die Gemeinde nach einem Zusammenschluss keine Grunderwerbssteuer zahlen muss. - Für die Feierlichkeiten anlässlich der 750-Jahr-Feiervon Großtreben wurden durch die MITNETZ GmbH 750,- gesponsert. - Am findet um Uhr anlässlich von 75 Jahre Beilrode ein Festgottesdienst statt. - Am wird in der Ostelbienhalle eine Dankeschönveranstaltung für die Beilroder Wehren und die Fluthelfer stattfinden. Davor erfolgt eine Podiumsdiskussion, zu der auch Vertreter des LRA und der LTV eingeladen sind. Es wird ein Shuttle eingesetzt, der die Kameraden und Helfer aus den einzelnen Ortschaften zur Halle und wieder nach Hause bringen wird. Die Einladungen für die Veranstaltung werden noch verschickt. - Die Gemeinde Beilrode hat sich beim Wettbewerb Impuls-Region beworben, wo Projekte im ländlichen Raum gefördert werden sollen. Das Konzept Was wird aus dem Bahnhof? soll untersuchen, welche Möglichkeiten es gibt, den Bahnhof attraktiv zu gestalten und zu nutzen. - Info zur Schadensmeldung Hochwasser: 2 Schäden durch Flutwasser (Horstgraben und Straße) und 1 Schaden Grundwasser (Keller Sportlerklause Beilrode) - Frau Müller kam noch auf die Rotdornbäume entlang der Hauptstraße in Großtreben zu sprechen. Diese haben den radikalen Schnitt durch Herrn Wecke vom Bauhof nicht überstanden. Verschiedene Bürger haben sich dahingehend geäußert, dass die Gemeinde als Verursacher hier Ersatz schaffen sollte. - Herr Pulver bat nochmals die Verwaltung zu prüfen, wer Eigentümer des Taubenrutenweges in Döbrichau ist..... Heike Schmidt Gemeinderat Gemeinderat Protokollführer Bürgermeisterin
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