Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder"

Transkript

1 Stadt Neuenstein Hohenlohekreis Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 Kommunalabgabengesetz und 22 und 90 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) hat der Gemeinderat der Stadt Neuenstein am 27. Juli 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt Neuenstein betreibt Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtungen. 2 Begriffsbestimmungen (1) Die Stadt Neuenstein unterhält folgende Tageseinrichtungen für Kinder : Kindergarten Mauerweg, Mauerweg 17 in Neuenstein Kindergarten Biberburg, Falkenstraße 3 in Neuenstein Kindergarten Rappelkiste, Schulstraße 25 in Neuenstein-Kirchensall inkl. U3- Betreuung Waldkindergarten Eulennest, Eichbrunnenstraße 5 in Neuenstein-Obersöllbach Kinderhaus Funtasia, Schwabstraße 2 in Neuenstein inkl. Krippen Schülerhaus Kreativia, Ziegelweg 2 in Neuenstein inkl. Kernzeitbetreuung Die BetreuungsangeboteÖffnungszeiten sind in der Anlage definiert. 3 Beginn und Ende des Benutzungsverhältnisses (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Tageseinrichtung für Kinder. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. Im Antrag sind anzugeben: - Vor- und Nachname des Kindes - Geburtsdatum des Kindes - Anschrift des Kindes (Hauptwohnsitz) - Zeitpunkt der Aufnahme - Betreuungsform - Vor- und Nachname des Sorgeberechtigten - Anschrift des Sorgeberechtigten - Telefonnummer des Sorgeberechtigten - Geschwisterkinder, die dauerhaft im Haushalt des Sorgeberechtigten leben (2) Für die Krippe bzw. die U3-Betreuung wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt eine Monatsbenutzungsgebühr und wird mit dem ersten Monat der Benutzungsgebühr verrechnet. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.) von Amts wegen abgemeldet. Schulkinder, die aufgrund ihres Alters bzw. nach Abschluss von Klasse 6 nicht mehr im Schülerhaus betreut werden können, werden zum von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. Sie ist schriftlich und fristgerecht der Leiterin der jeweiligen Tageseinrichtung für Kinder zu übergeben. Kinder, die zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats April vom Sorgeberechtigten gekündigt werden.

2 (5) Ein Kind kann vom weiteren Besuch einer Kindertagessstätte ausgeschlossen werden, wenn a) die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht wurde; b) es innerhalb von drei Monaten insgesamt mehr als 10 Tage unentschuldigt gefehlt hat; c) es die Tageseinrichtung für Kinder nur unregelmäßig besucht bzw. wenn erkennbar ist, dass die Sorgeberechtigten an einem regelmäßigen Besuch ihre Kindes nicht interessiert sind; d) wiederholt gegen die Bring- und Abholzeiten verstoßen wurde; e) die in dieser Satzung aufgeführten Pflichten durch die ElternPersonensorgeberechtigten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt nicht beachtet werden; f) zum Wohle des Kindes eine andere pädagogische undoder therapeutische Betreuung erforderlich wird. Dies ist in Zusammenarbeit mit den Eltern in die Wege zu leiten. Ein Ausschluss ist möglich, wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht gegeben ist. g) das Kind aufgrund seines Verhaltens sich oder andere gefährdet, insbesondere wenn eine heilpädagogische undoder therapeutische Behandlung angezeigt erscheint; h) sich nach der Aufnahme herausstellt, dass das Kind noch nicht einen solchen Entwicklungsstand aufweist, dass es ohne erhebliche Störungen in die Tageseinrichtung für Kinder integriert werden kann; i) trotz einem anberaumten Einigungsgespräches erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen ElternPersonensorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept undoder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung bestehen; j) die Gebührenschuldner oder deren Vertreter ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachgekommen sind; k) wiederholt die Sorgeberechtigten bzw. andere Personen, die das Kind abholen dürfen, im Bedarfsfall telefonisch nicht erreichbar waren; l) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt; 4 Grundsätze für die Aufnahme (1) In die Krippen im Kinderhaus Funtasia und in die U3-Betreuung im Kindergarten Rappelkiste in Kirchensall werden Kinder von der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen. In die Kindergärten werden Kinder von der Vollendung des 3.Lebensjahres bis zum Schuleintritt aufgenommen. In die Schulkindbetreuung werden Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 aufgenommen. In allen Kindergärten, mit Ausnahme des Waldkindergartens, ist es möglich, falls Platz vorhanden ist, Kinder mit 2 Jahren und 9 Monaten aufzunehmen. Sie belegen zwei Plätze in der Tageseinrichtung für Kinder. (2) Kinder mit und ohne Behinderung werden, soweit möglich, in gemeinsamen Gruppen betreut. Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl den Bedürfnissen der behinderten Kinder, wie auch der nicht behinderten Kinder, Rechnung getragen wird. (3) Im Rahmen vorhandener Plätze werden die Kinder in die Tageseinrichtungen aufgenommen. Es besteht kein Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung oder Betreuungsform. (4) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am des Jahres und endet am Folgejahres. (5) Alle Kinder, deren Eltern eine Ganztagesbetreuung als Betreuungsform gewählt haben, nehmen ein warmes Mittagessen ein. Die Teilnahme ist verpflichtend. (6) Auswärtige Kinder können, sofern ausreichend freie Plätze vorhanden sind, in die Neuensteiner Tageseinrichtungen für Kinder aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Verwaltung im Einzelfall.

3 5 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder gem. 2 werden von der Stadt Neuenstein öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren erhoben. Diese setzen sich zusammen aus Benutzungsgebühren, Aufnahmegebühren und Verpflegungsgebühren. (2) Gebührenmaßstab ist die maximal verfügbare Anzahl an Betreuungsplätzen. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Sie entstehen zu Beginn des VeranlagungszeitraumsMonats für den der Betreuungsplatz belegt ist. (4) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (5) Die Gebühren werden jeweils zum 15. des Monats fällig. Für den Monat der erstmaligen Belegung des Betreuungsplatzes wird die Gebührenschuld zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (6) Der Wechsel einer Einrichtung, einer Einrichtungsart oder einer Angebotsform ist nur zum 1. eines Monats möglich. (7) Die Benutzungsgebühr wird unabhängig vom Einkommen des Gebührenschuldners erhoben. Die Höhe der Gebühr orientiert sich - am Alter des betreuten Kinder - der Art der Betreuungsleistung - nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. (8) Die Gebühren sind auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (9) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und evtl. erforderliche Unterlagen in Urschrift vorzulegen. Bezüglich der Zahl der Kinder in der Familie im Sinne von Abs. 7 gilt der Zustand am Tag der Neuaufnahme in die Einrichtung. Bei Änderung der Kinderzahl in einer Familie während des Kindergartenjahres ändert sich der Gebührensatz ab dem Folgemonat, nachdem der Gebührenschuldner die Änderung mitgeteilt hat. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, jede gebührenrelevante Änderung rechtzeitig dem Träger mitzuteilen. Kommen Gebührenschuldner dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Stadt Neuenstein die Betreuungsgebühr ab dem Monat, in dem sich die Voraussetzungen der Gebührenbemessung änderten, neu bescheiden. 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des in die Tageseinrichtung für Kinder aufgenommenen Kindes, in deren Haushalt das Kind lebt. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 7 Verpflegungsgebühren (1) In allen Tageseinrichtungen für Kinder in denen eine Ganztagesbetreuung angeboten wird, wird eine Verpflegungsgebühr für das Mittagessen erhoben. Sie ist zusätzlich zur Betreuungsgebühr zu entrichten. Für das Mittagessen werden folgende Gebühren erhoben: KrippeU3-Kinder 2,00 pro Essen Kindergarten 2,50 pro Essen Schulkinder 3,65 pro Essen Außerdem wird in der Krippe im Kinderhaus Funtasia und in der U3-Betreuung im Kindergarten Rappelkiste in Kirchensall eine Verpflegungsgebühr für das Frühstück erhoben. Die Gebühr für das Frühstück beträgt 0,80 pro Frühstück

4 (2) Die Gebühren für das Mittagessen in der KrippeU3-Betreuung und im Kindergarten sowie für das Frühstück in der KrippeU3-Betreuung werden nach den Tagen der Anwesenheit des Kindes in der Einrichtung abrechnet. Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes, muss das Essen bis spätestens 8.00 Uhr in der jeweiligen Einrichtung abgemeldet werden. Die Gebühren werden jeweils zum 15. des Folgemonats fällig. Ein Gebührenbescheid wird für jeden Monat erstellt, in dem Gebühren anfallen. (3) Schulkinder nehmen ihr Mittagessen in der Schulmensa ein. Das Essen ist rechtzeitig über das Mensa-System sams-on zu bestellen. Schulkinder die im Hort angemeldet sind, müssen an diesen Tagen ein warmes Mittagessen einnehmen. Falls das Essen nicht rechtzeitig bestellt wurde, werden 3,65 vom jeweiligen Mensa-Konto des Schülers abgebucht. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Essen besteht in diesen Fällen nicht. Das Essen kann an Krankheitstagen oder bei Abwesenheit des Kindes bis 8.30 Uhr im Mensa-System abbestellt werden. 8 Höhe der Benutzungsgebühren (1) Die Gebühren im Einzelnen sind dem Gebührenverzeichnis (Anlage) zu entnehmen. Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ( 4 Abs. 1) im Kindergarten wird auf die jeweilige Gebühr ein Aufschlag erhoben. Dieser Aufschlag ist ebenfalls der Anlage zu entnehmen. (2) Die Stadt Neuenstein bietet im Schülerhaus flexible Betreuung im Bedarfsfall an. Die Benutzungsgebühren sind der Anlage zu entnehmen (Flexi-Card). (3) In Härtefällen ist der Bürgermeister berechtigt, die Gebühr herabzusetzen oder zu erlassen. Dies gilt nicht, wenn eine Übernahme nach den Vorschriften des SGB XII möglich ist, oder bei Abwesenheit des Kindes infolge Erkrankung. (4) Der Aufschlag für Kinder unter 3 Jahren entfällt ab dem Folgemonat des Monats in dem die Kinder ihr 3. Lebensjahr vollendet haben. (5) Bei Wechsel des Kindes von der KrippeU3-Betreuung in den Kindergarten ändert sich die Gebühr ab dem Folgemonat, in dem das Kind sein 3. Lebensjahr vollendet hat. (6) Während der Eingewöhnungszeit ist die volle Benutzungsgebühr zu entrichten. (7) Kinder, die während der Schulzeit die Schulkindbetreuung nicht in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, sich für einen Platz in der Ferienbetreuung anzumelden. Eine Anmeldung kann bis spätestens drei Monate vor den jeweiligen Ferien erfolgen. Die Anmeldung muss rechtzeitig und fristgerecht erfolgen. Die Ferienbetreuung wird rechtzeitig vorher über das neue stadtblatt öffentlich bekannt gegeben und findet erstmal in den Winterferien (Faschingsferien) 2016 statt. Bei der Ferienbetreuung können einzelne Tage gebucht werden. Die Gebühren für die Ferienbetreuung sind der Anlage zu entnehmen. Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung ist auch für die regelmäßigen Benutzer des Schülerhauses erforderlich. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. September 2015 in Kraft. Zeitgleich tritt die Satzung der Stadt Neuenstein über die Benutzung und den Betrieb der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und die Erhebung von Elternbeiträgen vom außer Kraft. Neuenstein, den 27. Juli 2015 Karl Michael Nicklas Bürgermeister

5 Hinweis: Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neuenstein geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

6 Anlage zur Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder Gebührenverzeichnis für die Betreuungsangebote (Betreuungsformen Angebotsformen Öffnungszeiten Benutzungsgebühren) Tarife gültig vom und ab Anzahl der Kinder Monatsbeitrag Kind Zuschlag Monatsbeitrag pro Monat + Kind Kind Zuschlag pro Monat + Kind Regelbetreuung durchschnittlich 6,5 StundenTag - 32,5 StundenWoche Regelbetreuung: Kinderhaus Funtasia: Mo-Fr: 7.45 Uhr bis Uhr und Mo-Do: Uhr bis Uhr Kindergarten Mauerweg: Mo-Fr: 7.45 Uhr bis Uhr und Mo-Do: Uhr bis Uhr Kindergarten Biberburg Mo-Fr: 7.45 Uhr bis Uhr und Mo-Do: Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 110,50 110,50 114,50 114,50 2 Kinder in der Familie 84,50 84,50 87,50 87,50 3 Kinder in der Familie 56,50 56,50 58,50 58,50 4 Kinder in der Familie 19,50 19,50 21,50 21,50 Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) 7 StundenTag - 35 StundenWoche Kinderhaus Funtasia, Kindergarten Biberburg, Kindergarten Mauerweg, Kindergarten Rappelkiste Kirchensall Mo-Fr.: 7.00 Uhr bis Uhr Waldkindergarten Eulennest Mo-Fr.: 7.30 Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 119,50 119,50 123,50 123,50 2 Kinder in der Familie 91,50 91,50 93,50 93,50 3 Kinder in der Familie 60,50 60,50 62,50 62,50 4 Kinder in der Familie 21,50 21,50 22,50 22,50

7 Anzahl der Kinder Monatsbeitrag Kind Zuschlag Monatsbeitrag pro Monat + Kind Kind Ganztagesbetreuung 47 StundenWoche durchschnittlich 9,4 StundenTag Zuschlag pro Monat + Kind Kinderhaus Funtasia, Kindergarten Mauerweg, Kindergarten Rappelkiste Kirchensall Mo-Do: 7.00 Uhr bis Uhr Fr: 7.00 Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 209,50 209,50 218,50 218,50 2 Kinder in der Familie 164,50 164,50 173,50 173,50 3 Kinder in der Familie 110,50 110,50 110,50 110,50 4 Kinder in der Familie 56,50 30,00 65,50 30,00 2 Tage Ganztagesbetreuung und 3 Tage VÖ 40,6 StundenWoche Kinderhaus Funtasia, Kindergarten Mauerweg, Kindergarten Rappelkiste Kirchensall Mo-Do: 7.00 Uhr bis Uhr davon 2 Tage Mo-Fr: 7.00 Uhr bis Uhr davon 3 Tage 1 Kind in der Familie 183,50 183,50 191,50 191,50 2 Kinder in der Familie 143,50 143,50 151,50 151,50 3 Kinder in der Familie 96,50 96,50 96,50 96,50 4 Kinder in der Familie 49,50 30,00 57,50 25,00 Kinderkrippe Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) 35 StundenWoche - 7 StundenTag Kinderhaus Funtasia Mo-Fr: 7.00 Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 343,50 354,50 2 Kinder in der Familie 256,50 264,50 3 Kinder in der Familie 174,50 179,50 4 Kinder in der Familie 70,50 72,50 Kinderkrippe Ganztags 47 StundenWoche - durchschnittlich 9,4 StundenTag Kinderhaus Funtasia Mo-Do: 7.00 Uhr bis Uhr Fr: 7.00 Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 460,50 474,50 2 Kinder in der Familie 343,50 353,50 3 Kinder in der Familie 233,50 240,50 4 Kinder in der Familie 94,50 96,50

8 Anzahl der Kinder Monatsbeitrag Kind Zuschlag Monatsbeitrag pro Monat + Kind Kind Kinderkrippe 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Kinderhaus Funtasia Mo-Do: 7.00 Uhr bis Uhr davon 2 Tage Mo-Fr.: 7.00 Uhr bis Uhr davon 3 Tage Zuschlag pro Monat + Kind 1 Kind in der Familie 401,50 414,50 2 Kinder in der Familie 299,50 308,50 3 Kinder in der Familie 203,50 209,50 4 Kinder in der Familie 82,50 84,50 Schulkindbetreuung Mo-Fr nach der Schule und in den Ferien ganztags Schulzeit: Mo-Do: Uhr bis Uhr; Fr.: Uhr bis Uhr Ferien: Mo-Do: 7.30 Uhr bis Uhr; Fr.: 7.30 Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 118,50 123,50 2 Kinder in der Familie 93,50 98,50 3 Kinder in der Familie 63,50 63,50 4 Kinder in der Familie 32,50 37,50 Schulkindbetreuung 2 TageWoche nach der Schule und in den Ferien ganztags Schulzeit: Mo-Do: Uhr bis Uhr; Fr.: Uhr bis Uhr davon 2 Tage Ferien: Mo-Do: 7.30 Uhr bis Uhr; Fr.: 7.30 Uhr bis Uhr täglich 1 Kind in der Familie 75,00 78,00 2 Kinder in der Familie 59,00 62,00 3 Kinder in der Familie 40,00 40,00 4 Kinder in der Familie 20,00 20,00 SchulkindbetreuungKernzeitbetreuung Mo-Fr nach der Schule und in den Ferien VÖ Schulzeit: Mo-Fr: Uhr bis Uhr Ferien: Mo-Fr.: 7.30 Uhr bis Uhr 1 Kind in der Familie 64,50 67,50 2 Kinder in der Familie 51,50 53,50 3 Kinder in der Familie 34,50 34,50 4 Kinder in der Familie 18,50 20,50

9 Anzahl der Kinder Monatsbeitrag Kind Zuschlag Monatsbeitrag pro Monat + Kind Kind SchulkindbetreuungKernzeitbetreuung 2 TageWoche nach der Schule und in den Ferien VÖ Schulzeit: Mo-Fr: Uhr bis Uhr davon 2 Tage Ferien: Mo-Fr.: 7.30 Uhr bis Uhr täglich 1 Kind in der Familie 43,00 45,00 2 Kinder in der Familie 34,00 36,00 3 Kinder in der Familie 23,00 23,00 4 Kinder in der Familie 12,00 14,00 Schulkindbetreuung Kombinierte Öffnungszeiten 2 TageWoche nach der Schule und 2 TageWoche in den Ferien ganztags und 3 TageWoche nach der Schule und 3 TageWoche in den Ferien VÖ Schulzeit: Mo-Do: Uhr bis Uhr davon 2 Tage Mo-Fr.: Uhr bis Uhr davon 3 Tage Ferien: Mo-Do: 7.30 Uhr bis Uhr davon 2 Tage Mo-Fr.: 7.30 Uhr bis Uhr davon 3 Tage 1 Kind in der Familie 92,00 96,00 2 Kinder in der Familie 72,00 76,00 3 Kinder in der Familie 49,00 49,00 4 Kinder in der Familie 25,00 29,00 SchulkindbetreuungKernzeitbetreuung täglich vor der Schule und in den Ferien täglich ab 7.00 Uhr Schulzeit: Mo-Fr.: 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr täglich Ferien: Mo-Fr: ab 7.00 Uhr täglich 1 Kind in der Familie 20,00 21,00 2 Kinder in der Familie 16,00 16,00 3 Kinder in der Familie 10,00 10,00 4 Kinder in der Familie 5,00 6,00 SchulkindbetreuungKernzeitbetreuung 2 TageWoche vor der Schule und in den Ferien täglich ab 7.00 Uhr Schulzeit: Mo-Fr.: 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr davon 2 Tage Ferien: Mo-Fr: ab 7.00 Uhr täglich 1 Kind in der Familie 9,00 10,00 2 Kinder in der Familie 7,00 8,00 3 Kinder in der Familie 5,00 5,00 4 Kinder in der Familie 2,00 3,00 Zuschlag pro Monat + Kind

10 Flexi-Card Flexible Betreuung im BedarfsfallEinzelfall 30,00 in bar zu bezahlen???? Betreuungsmöglichkeit 1 x Kernzeit Schulzeit bis Uhr 1 x Kernzeit Ferien 7.30 bis Uhr 1 x Betreuung vor der Schule 7.00 bis 8.15 Uhr oder Ferien ab 7.00 Uhr 1 x Schulkindbetreuung Schulzeit bis Uhr 1 x Schulkindbetreuung Ferien 7.30 bis Uhr Einmaliger Beitrag 6,00 21,00 3,00 15,00 30,00 Ferienbetreuung für Schüler die nicht im Schülerhaus angemeldet sind In allen Schulferien sind mit Ausnahme der Schließtage einzelne Tage buchbar Betreuungsmöglichkeit 1 Tag Kernzeit 7.30 bis Uhr 1 Tag Schulkindbetreuung 7.30 bis Uhr Einmaliger Beitrag Einmaliger Beitrag 7,50 8,00 11,00 11,50 Warmes Mittagessen Mittagessen Einmaliger Beitrag 1 x Mittagessen für Krippenkinder im Kinderhaus Funtasia und Kinder U3 im Kindergarten Rappelkiste Kirchensall 2,00 1 x Mittagessen für Kindergartenkinder im Kinderhaus Funtasia, Kindergarten Mauerweg und Kindergarten Rappelkiste Kirchensall 2,50 1 x Mittagessen für Schulkinder in der Schulmensa 3,65

Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen

Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG* für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf

GEBÜHRENSATZUNG* für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf GEBÜHRENSATZUNG* für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf Aufgrund des 10 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der 1, 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und des 20 des Nds.

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung)

Satzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Stadt Osterholz-Scharmbeck Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr

51-4a Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Fürth

51-4a Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Fürth Satzung über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) vom 28. Juni 2012 (Stadtzeitung Nr. 14 vom 18. Juli 2012) i.d.f. der Änderungssatzungen

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG vom 15.01.1964

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), und der 1, 2,

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr

I. Allgemeines. II. Aufnahme

I. Allgemeines. II. Aufnahme Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Gaißach Die Gemeinde Gaißach erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Gaißach: i.d.f.

Mehr

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Rechtsgrundlagen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung

Mehr

2. Änderung zur Satzung vom 14.09.2007, in Kraft getreten am 01.08.2007, amtlich bekannt gemacht

2. Änderung zur Satzung vom 14.09.2007, in Kraft getreten am 01.08.2007, amtlich bekannt gemacht Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Burgwedel sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Burgwedel * Eingearbeitet

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes Auf der Grundlage der 3 Absatz 1 und 28 Abs. 2 Punkt 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe St. Blasius als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24.

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), der

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung der Städtischen Kindergärten

Benutzungs- und Gebührenordnung der Städtischen Kindergärten der Städtischen Kindergärten Gültig ab 01.09.2011 2 BENUTZUNGSORDNUNG 3 I. Regelkindergarten 1. Anmeldung 1.1 Voranmeldungen werden erst nach Vollendung des 2. Lebensjahres entgegengenommen. 1.2 Auswärtige

Mehr

G e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung)

G e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung) G e m e i n d e L a u c h r i n g e n S A T Z U N G über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 08. November 2001 und 11.09.2008

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Stadt Rutesheim Kreis Böblingen Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Anlage 1. Einverständniserklärung

Anlage 1. Einverständniserklärung Anlage 1 Einverständniserklärung Ich / Wir, die Erziehungsberechtigten des Kindes Name, Vorname:... Geburtsdatum:... erklären uns damit einverstanden, dass die dem Regenbogen-Kindergarten vorliegenden

Mehr

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Jungingen vom 05.05.2011 1 Aufgaben des Kindergartens Der Kindergarten, bestehend aus Regelgruppe und Nestgruppe,

Mehr

1 Allgemeines. (2) Durch das Gebührenaufkommen sollen die Kosten der Einrichtungen teilweise gedeckt werden.

1 Allgemeines. (2) Durch das Gebührenaufkommen sollen die Kosten der Einrichtungen teilweise gedeckt werden. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Fleckens Ottersberg (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeitbetreuung und den Hort an der Theodor-Heuss-Schule

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeitbetreuung und den Hort an der Theodor-Heuss-Schule Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeitbetreuung und den Hort an der Theodor-Heuss-Schule Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen

Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen 1 Bürgermeisteramt Jagsthausen Frau Dörner Hauptstraße 3 74249 Jagsthausen Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen Erziehungsberechtigte/er:

Mehr

Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland

Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland Der Landkreis Emsland als örtlicher Träger der Jugendhilfe gibt im Kindergartenjahr 2007/2008 rd. 6,8 Millionen Euro für den Betrieb der 123 Kindertagesstätten

Mehr

Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter

Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter Z:/Satzungen / Benutzungsordnung Kindergarten 1 I-028-Lie Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter 1 Grundsätzliches Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt für die Kinder, die ihren

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler

Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler EHINGEN (DONAU) G roße Kreisstadt Anlage 2 zu TOP 6 3 Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler 1 Aufgabe 1. Für die Grundschüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt

Mehr

Satzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege

Satzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Satzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Präambel Aufgrund des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung

Mehr

S A T Z U N G. für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen

S A T Z U N G. für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen S A T Z U N G für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt

Mehr

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kinderkrippe der Stadt Marktoberdorf

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kinderkrippe der Stadt Marktoberdorf Seite 1 von 7 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Trägerschaft 3. Kinderkrippenjahr 4. Anmeldung 5. Aufnahme 6. Besuch der Einrichtung 7. Wohnungswechsel und Erreichbarkeit 8. Öffnungszeiten 9. Bring- und

Mehr

Stadt 51.200 Chemnitz. Redaktioneller Stand: November 2011. Inhalt

Stadt 51.200 Chemnitz. Redaktioneller Stand: November 2011. Inhalt Stadt 51.200 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Himmelpforten

Benutzungs- und Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Himmelpforten Benutzungs- und Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Himmelpforten Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Elternbeitragsordnung (Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Freier evangelischen Kindergarten Hallimasch") 1.Geltungsbereich Die Elternbeitragsordnung

Mehr

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning 1 Kindergartensatzung für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung

Mehr

Geschäftsordnung (Version 3)

Geschäftsordnung (Version 3) Geschäftsordnung (Version 3) 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4 Aufnahme 5 Kinderkrippenjahr 6 Öffnungszeiten 7 Schließzeiten 8 Gebührensatzung 9 Besuchsgebührenermäßigung 10 Teilnahme

Mehr

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit 51-1/3 Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf

Mehr

Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die Kindertageseinrichtungen DRK Kinderhaus am Schwentinepark & DRK Kita Dorfstraße

Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die Kindertageseinrichtungen DRK Kinderhaus am Schwentinepark & DRK Kita Dorfstraße Inhalt: Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die Kindertageseinrichtungen DRK Kinderhaus am Schwentinepark & DRK Kita Dorfstraße für U3 Kinder (Krippe) & Ü3 Kinder (Elementar) Inhaltsangabe:

Mehr

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008 Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Babenhausen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

(1) Die Märkische Kita und Schule ggmbh Cottbus betreibt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen.

(1) Die Märkische Kita und Schule ggmbh Cottbus betreibt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen. Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Märkischen Kita und Schule ggmbh Cottbus in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut

Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn Stand: zum 01.09.2015 Name, Vorname Telefon Straße Geburtsdatum PLZ,

Mehr

8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05.

8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05. 8.285 S a t z u n g über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 11.05.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.1991 Der Gemeinderat

Mehr

IV/24/ 1. 2 4 Fördervoraussetzungen

IV/24/ 1. 2 4 Fördervoraussetzungen IV/2/ 1 Satzung der Stadt Rheinbach über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege vom 1.05.2007 1 2 3 3 Gemäß 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

SATZUNG. für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder) vom

SATZUNG. für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder) vom 5.14 SATZUNG für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder) vom Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 10 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend:

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend: Große Kreisstadt Bretten Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten Bretten Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Kreisjugendring München-Stadt

Kreisjugendring München-Stadt Kreisjugendring München-Stadt im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Telefon 089/ 51 41 06 52 FAX 089/ 51 41 06 13 Kindergartenordnung Kindergarten

Mehr

Hinweise zu Gebühren und Gebührenermäßigungen in den Kindertagesstätten der Jugendhilfe Oberbayern in München

Hinweise zu Gebühren und Gebührenermäßigungen in den Kindertagesstätten der Jugendhilfe Oberbayern in München Hinweise zu Gebühren und Gebührenermäßigungen in den Kindertagesstätten der Jugendhilfe Oberbayern in München Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise... 3 1.1. Systematik der Gebühren bzw. Gebührenermäßigung...

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Gebührenregelung Kernzeitenbetreuung an den Besigheimer Grundschulen gültig ab Schuljahr 2013/2014 0 Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung

Mehr

Kinderkrippensatzung

Kinderkrippensatzung 1 AWO Kreisverband München-Land e.v. Balanstr. 55, 81541 München Telefon: 089 672087-0 Fax: 089 672087-29 E-Mail: info@awo-kvmucl.de Kinderkrippensatzung Kinderkrippe Feldmäuse Bahnhofstr. 8 85622 Feldkirchen

Mehr

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Waldorf Cottbus e.v. in der Stadt Cottbus

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Waldorf Cottbus e.v. in der Stadt Cottbus Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Waldorf Cottbus e.v. in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner 3 Entstehen

Mehr

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 vom 22.05.2007, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten vom 22.06.2007 Nr. 25, geändert

Mehr

16:30 Uhr. Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen. Ansprechpartner: Andrea Grund

16:30 Uhr. Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen. Ansprechpartner: Andrea Grund 16:30 Uhr Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0171 1766996 e-mail: grund@kernzeit-fsg.de homepage: www.kernzeit-fsg.de

Mehr

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014)

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014) Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014) 1 Grundsätzliches 1) Das Kinderhaus ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung, bestehend aus Kinderkrippe

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindertageszentren,

Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindertageszentren, Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindertageszentren, Kooperationseinrichtungen, Kindertagesstätten und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)

Mehr

GEMEINDE ALLERSHAUSEN

GEMEINDE ALLERSHAUSEN GEMEINDE ALLERSHAUSEN Anlage zu Beschluss-Nr. 24 vom 10.02.2015 KINDERTAGESSTÄTTENORDNUNG 1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Jedes im Gebiet unserer Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr erhält bis

Mehr

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe in der Gemeinde Sulzemoos

Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe in der Gemeinde Sulzemoos Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe in der Gemeinde Sulzemoos Die Gemeinde Sulzemoos erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern i.d.f. der

Mehr

F.A.Q. MeKi Allgemein

F.A.Q. MeKi Allgemein F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich,

Mehr

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1 Rechtliche Grundlagen (1) Die Förderung von Kindern in Tagespflege gehört nach 2 Abs. 2 Ziff. 3 i.v.m. 22 bis 25 Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt Tarifordnung für die Benutzung der Internate und Wohnheime Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt - WhTarifOEF - vom 22. Oktober 2001 Auf der Grundlage der 2 und

Mehr

Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens

Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Die Stadt Penzberg erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern nachfolgende Satzung

Mehr

Satzung. Möhlstraße 14 81675 München. Gefördert von: Stand: 01.05.2014 Seite 1

Satzung. Möhlstraße 14 81675 München. Gefördert von: Stand: 01.05.2014 Seite 1 Satzung Kindertagesstätte der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in Betriebsträgerschaft der AWO München gemeinnützigen Betriebs-GmbH Möhlstraße 14 81675 München Gefördert von: Stand:

Mehr

Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen

Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen Satzung über die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten (KiTa) (Kindertagesstättensatzung der Stadt Kenzingen in der Fassung vom 23. Juli 2015) Az.: 460.15

Mehr

Kinderbetreuungsvertrag zwischen

Kinderbetreuungsvertrag zwischen Förderverein der Geisbergschule e.v. Kinderbetreuungsvertrag zwischen Förderverein der Geisbergschule e. V., vertreten durch den Vorstand, Schulstraße 22-30, 63589 Linsengericht-Eidengesäß nachfolgend

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime in der Stadt Soest Aufgrund der 5 und 6 des Gesetzes über die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen

Mehr

Tageseinrichtung MS Piratenclub Kinder aufzunehmen, die Einwohner der Gemeinde Möser OT Möser und Schermen und Pietzpuhl sind,

Tageseinrichtung MS Piratenclub Kinder aufzunehmen, die Einwohner der Gemeinde Möser OT Möser und Schermen und Pietzpuhl sind, Gemeinde Möser Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Gemeinde Möser und über die Erhebung von Gebühren als Kostenbeitrag (KiTa Satzung) Auf der Grundlage der 1 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

1 Benutzungsrecht. (2) Die Öffnungszeiten der Mediathek werden öffentlich bekannt gemacht. 2 Anmeldung, Benutzerausweis

1 Benutzungsrecht. (2) Die Öffnungszeiten der Mediathek werden öffentlich bekannt gemacht. 2 Anmeldung, Benutzerausweis Benutzungsordnung Mediatheksordnung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt Montessori Integrationskindergarten München Ost MIMO e.v. Betreuungsvertrag Emil-Riedel-Straße 1 80538 München Telefon (089) 21 01 94 90 Fax (089) 97 39 40 59 mail@mimo-ev.de Bank für Sozialwirtschaft

Mehr

Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim

Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim Große Kreisstadt Bretten Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim A. Benutzungsrichtlinien Die Stadt Bretten bietet an der

Mehr

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten 1. 1.1 1.2 1.3 Zweckbestimmung Die Gemeinde Neckarwestheim unterhält ihre Betreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn Satzung über das Erheben von der Stadt Herborn Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Präambel. 1 Beitragspflicht

Präambel. 1 Beitragspflicht Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 08. November 2011 Präambel Der Rat der Stadt Köln hat

Mehr

Kreisjugendring München-Stadt

Kreisjugendring München-Stadt Kreisjugendring München-Stadt im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Telefon 089/ 51 41 06 52 FAX 089/ 51 41 06 13 Ordnung für die Kindertageseinrichtungen

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-

Mehr

Kinderkrippe. Stand April 2010. Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten zu den einkommensabhängigen Kinderkrippengebühren

Kinderkrippe. Stand April 2010. Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten zu den einkommensabhängigen Kinderkrippengebühren Kinderkrippe Bürgermeisteramt Stand April 2010 Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten zu den einkommensabhängigen Kinderkrippengebühren Sehr geehrte Eltern, wie Ihnen bestimmt aus verschiedenen

Mehr

vom 26. Juli 2005 1 Rechtsform und Anwendungsbereich

vom 26. Juli 2005 1 Rechtsform und Anwendungsbereich Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Benutzung und über die Erhebung von Gebühren der Unterkünfte der Stadt Freiburg i. Br. für wohnungslose Personen, Flüchtlinge und Spätaussiedler/innen 21.1 vom

Mehr

Anlage zum Betreuungsvertrag Gebührenordnung (Münchener Förderformel)

Anlage zum Betreuungsvertrag Gebührenordnung (Münchener Förderformel) Anlage zum Betreuungsvertrag Gebührenordnung 1 Gebührenerhebung Die KiBeG - Gemeinnützige Gesellschaft für Kinderbetreuung mbh erhebt für den Besuch der Kinder in ihren Kinderkrippen, Kindertageszentren

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über

Mehr

Gemeinde Altenriet. Landkreis Esslingen

Gemeinde Altenriet. Landkreis Esslingen Gemeinde Altenriet Landkreis Esslingen Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1 Aufgabe der Einrichtung

Mehr

Beratungsgegenstand: Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Beratungsgegenstand: Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen Gemeinde Jettingen - Hauptamt Jochen Hasenburger Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 02.06.2015 61-2015 09.06.2015 460.01 öffentlich Beratungsgegenstand: Satzung über die Benutzung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM 04.01.2000 M 05 III

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM 04.01.2000 M 05 III M 05 III Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung vom 04.01.2000 - einschließlich I. - V. Nachtrag vom 04.01.2000 - einschließlich VI. Nachtrag vom 23.03.2000 - einschließlich

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Kindertagesstättenordnung

Kindertagesstättenordnung Kindertagesstättenordnung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nordhausen e.v. Anschrift der Einrichtung: Kindertagesstätte Kleinfurra Neusiedlerstraße 25 99735 Kleinfurra Träger: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege 1 Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 die Satzung über

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl.

Mehr

Kindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen,

Kindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, Kindergartenordnung Stand: 27.07.2015 Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, die zwischen dem Träger der Einrichtung h & b learning - und den Erziehungsberechtigten

Mehr

Öffentlich bekanntgemacht am 28.05.2003 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam.

Öffentlich bekanntgemacht am 28.05.2003 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam. Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 14.05.2003 Öffentlich

Mehr